Handyfotos als Beweis?
Hi!
Ich weiss das meine Frage nicht technischer Natur ist, jedoch beschäftigt mich diese Frage seit letztem Donnerstag!
Ist es in Deutschland möglich Handyfotos als Beweismittel für evtl. Verkehrsvergehen zu nutzen?
Aktuelles Beispiel:
Mittelstark befahrene Autobahn, man kommt etwas schneller an und bremst mit genügend Abstand zum Vordermann runter (Abstand ca. 90 Meter). Dieser sieht es mit seinen 180 km/h nicht als nötig die Spur zu wechseln, obwohl auf der Mittelspur immer wieder große Lücken sind. Nach ca. 5 Minuten fährt man näher auf , um dem vorausfahrendem Mitzuteilen, das man gerne überholen würde (Abstand ca. 50 Meter).
Dieser tritt ohne ersichtlichen Grund auf die Bremse. Dadurch wird der Abstand noch mehr verkürzt (Abstand ca. 25 Meter). Nach dieser Aktion wurde einmal die Lichthupe betätigt und langsam der Abstand wieder aufgebaut, auf ca. 50 Meter.
Der Vorausfahrende beginnt schlangenlinien zu fahren, da er offensichtlich sein Handy sucht und dann anfängt nach hinten raus zu fotografieren. Nach weiteren 5 Minuten beschliesst dann der nette Herr, das er doch auf die mittlere Spur gehen könnte. Während man diesen überholt werden noch weitere Fotos seitlich vom Fahrzeug gemacht, wohl in der Hoffnung das man den Fahrer erkennt.
Dieses Verhalten war aus meiner Sicht extrem gemeingefährlich und sollte eher Geahndet werden. Aber ich denke das ist ansichtssache.
Muss man jetzt damit rechnen, dass man Post von der Polizei bekommt?
Würden die Vergehen des anderen auch verfolgt? (Fotos während der Fahrt mit dem Handy machen?)
Ich würde mich freuen wenn ihr mich an eurem Erfahrungsschatz teilhaben lasst!
Hier soll es jetzt nicht um "rasen und drängeln" pro oder contra gehen!
Beste Antwort im Thema
Fotos dürften nicht viel bringen, da keine Geschwindigkeit darauf vermerkt ist. 😁 Und er bekommt einen Punkt durch unerlaubtes anfassen des Telefons. 😉
Mich nerven solche Ixxx nicht lange. Rechts ist oft eine große Lücke...
Gruß
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkelz79
Ich werde jetzt erstmal abwarten und falls Post kommt werde ich es mir überlegen. Das mit dem RA werde ich dann wohl auch machen, da ich eine Rechtschutz habe, die Verkehr mit absichert.Zu der Owi. In meinem Fall denke ich schon, da der Herr def. mit seinem Blackberry die Fotos gemacht hat. Und nach dem ich ja auch nicht während der Fahrt telefonieren darf bzw. nicht mal das Handy anfassen darf.
Ok, hier kann der Fahrer auch noch immer sagen, das er die Fotos mit einer Kamera gemacht hat...Hmm... Abwarten!
Ihr habt mir auf jeden geholfen und ich seh das ganze in der Zwischenzeit etwas lockerer! :-)
Vielen Dank!
Mach mit Dir jede Wette, dass Du von dem Irren nie wieder was hörst.
Der rennt doch nicht mit den Bildern, auf denen eh nichts zu erkennen sein wird, zur Polizei. 😉
War bestimmt ein Lehrer, der einen auf Moralapostel machen wollte, das ist aber wie bei Hunden die zwar bellen aber nicht beißen. 😉
Markus
Vielen Dank für eure Zusprüche! :-)
Ich werde einfach warten ob was kommt und wenn ja dann ab zum RA!
Bin auf jeden Fall fürs erste beruhigt! :-)
War jetzt zwar nicht so das ich nachts nicht schlafen konnte, aber irgendwie hab ich unterbewusst die ganze Zeit drüber nachgedacht. Aber jetzt seh ich das ganze wesentlich entspannter! :-)
Also, nochmal DANKE! :-)
Die eigentliche Frage sollte vielmehr lauten:
"Glaubt ihr, dass Fotos die während der Fahrt bei einer Geschwindigkeit von ca. 180km/h mit einem Blackberry gemacht wurden für eine Anzeige brauchbar sind?"
Ich schätze, dass auf den Fotos nicht mehr als eine Hand voll Pixelbrei zu erkennen sein wird und schon gar nicht Dein Gesicht darauf zu erkennen wäre. Bei solchen Geschwindigkeiten kann man einhändig mit einem Blackberry höchstwahrscheinlich kein annähernd brauchbares Foto erstellen...
Zitat:
Original geschrieben von DaBomb
Die eigentliche Frage sollte vielmehr lauten:
"Glaubt ihr, dass Fotos die während der Fahrt bei einer Geschwindigkeit von ca. 180km/h mit einem Blackberry gemacht wurden für eine Anzeige brauchbar sind?"Ich schätze, dass auf den Fotos nicht mehr als eine Hand voll Pixelbrei zu erkennen sein wird und schon gar nicht Dein Gesicht darauf zu erkennen wäre. Bei solchen Geschwindigkeiten kann man einhändig mit einem Blackberry höchstwahrscheinlich kein annähernd brauchbares Foto erstellen...
Ja, da könnte etwas dran sein! ;-)
Werde es einfach demnächst mal ausprobieren, wenn mir sojemand wieder vor den Bug fährt! :-D
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Kurze Info:
Fotos von Handy sind manipulierbar, da sie meistens im Format *.jpg abspeichern.
Einzig Fotos, die im sogenannten *.raw-Format abgespeicher sind, könnten verwendet werden. Zumindest war das mal früher so bei der Polizei. die durften als Beweissicherungskameras ausschliesslich digitale Kameras der Fa. Kodak verwenden, da diese im unveränderbaren RAW-Format gespeichert haben (man konnte damals lediglich im Raw-Format bis zu 2 Blenden dazu oder wegnehmen),.
immer locker bleiben.... :-)
wenn was passiert, ER Anzeige , Staatsanwalt an Polizei hat ner Ermittlung, dann also Rennleitung. die Polizei dich also zu einer Zeugenbefragung! einlädt :-)
du musst dort nur deine Personalien abgeben, Name , Wohnort...
und das du zwar der Halter bist, aber sonst.......
nix.......
zurück zu Staatsanwalt, Einstellung des Verfahrens droht........ wegen Unerheblich, Keine interesse der Öffentlichkeit bla bluib.
wenn Staatsanwalt dann doch Anzeige weiterbearbeitet uiuiuiu auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist du in Gottes Hand.
Aber: du hast ja garkeine !!! Aussage gemacht Ausser Name Wohnort Halterdamit ´hat dein RechtsJames volle freie Hand dich daraus zuhauen , Rowdy
jetzt bei gericht muss er dich wiedererkennen ( Nix Handybild)und schon hast du den ersten Formfehler wieder erkennen geht nur in einer Anonymen Gegenüberstellung = Verfahrenseinstellung
by the Way nen Handybild auf 25 meter nen gesicht im auto erkennen zu wollen??? ich weiss nicht.... muss ich gleich mal mit meiner SpiegelreflexCam schiessen aber mit nem 150mm Zoom objektiv :-)
Danach,! nach Einstellung ! dezenter Hinweis !an den Herrn Saatsanwalt wegen Falschausage, Verleumdung, übler nachrede, charakterlicher Nichteignung zum führen eines Fahrzeuges und er oben genannten Owi wenn nicht schon die aufnehmende Polzei gelacht hat und dem Blödmann eine verpasst hat.
also Howdy , du Rowdy
schau mal wie du dort wieder Rauskommst
Aus der Problematik von Digitalaufnahmen in Überwachungskameras:
Mittlerweile werden Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wie die TraffiPhot S mit einer Digitalkamera ROBOT SmartCamera IM ausgestattet durch den Hersteller angeboten.
Die Beweisführung mittels Digitalfotos begegnet jedoch erheblichen Bedenken, da zum einen häufig Digitalfotos schon in der Kamera zur Optimierung und Komprimierung automatisch bearbeitet werden. Es stellt sich dabei die Frage, ob ein unverfälschtes Bild zum Nachweis des Tatvorwurfes zur Verfügung steht.
Darüber hinaus muss ein technischer Schutz gewährleisten, dass auch jede nur denkbare Manipulation vom Zeitpunkt der Bildentstehung hin zur Übertragung in einen Rechner bei der Behörde und dem anschließenden Ausdruck zur Verfahrensakte ausgeschlossen ist. Denn jede Lücke zwischen Bildentstehung und Verwendung im Bußgeldbescheid durchbricht die Beweiskette und lässt den Verdacht der Manipulation zu.
Gegebenenfalls kann das Bild aus dem System, also der verwendeten Überwachungskamera heraus vor Gericht präsentiert werden. Diese Methode ist aber wenig praktikabel, da in jedem einzelnen Fall die Kamera von der Überwachungsanlage getrennt und als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden müsste.
Nötigung wird Dein Verhalten erst, wenn Du den Sicherheitsabstand unterschreitest.
Lieber zuvor die Lichthupe oder den Blinker verwenden.