Handyfotos als Beweis?
Hi!
Ich weiss das meine Frage nicht technischer Natur ist, jedoch beschäftigt mich diese Frage seit letztem Donnerstag!
Ist es in Deutschland möglich Handyfotos als Beweismittel für evtl. Verkehrsvergehen zu nutzen?
Aktuelles Beispiel:
Mittelstark befahrene Autobahn, man kommt etwas schneller an und bremst mit genügend Abstand zum Vordermann runter (Abstand ca. 90 Meter). Dieser sieht es mit seinen 180 km/h nicht als nötig die Spur zu wechseln, obwohl auf der Mittelspur immer wieder große Lücken sind. Nach ca. 5 Minuten fährt man näher auf , um dem vorausfahrendem Mitzuteilen, das man gerne überholen würde (Abstand ca. 50 Meter).
Dieser tritt ohne ersichtlichen Grund auf die Bremse. Dadurch wird der Abstand noch mehr verkürzt (Abstand ca. 25 Meter). Nach dieser Aktion wurde einmal die Lichthupe betätigt und langsam der Abstand wieder aufgebaut, auf ca. 50 Meter.
Der Vorausfahrende beginnt schlangenlinien zu fahren, da er offensichtlich sein Handy sucht und dann anfängt nach hinten raus zu fotografieren. Nach weiteren 5 Minuten beschliesst dann der nette Herr, das er doch auf die mittlere Spur gehen könnte. Während man diesen überholt werden noch weitere Fotos seitlich vom Fahrzeug gemacht, wohl in der Hoffnung das man den Fahrer erkennt.
Dieses Verhalten war aus meiner Sicht extrem gemeingefährlich und sollte eher Geahndet werden. Aber ich denke das ist ansichtssache.
Muss man jetzt damit rechnen, dass man Post von der Polizei bekommt?
Würden die Vergehen des anderen auch verfolgt? (Fotos während der Fahrt mit dem Handy machen?)
Ich würde mich freuen wenn ihr mich an eurem Erfahrungsschatz teilhaben lasst!
Hier soll es jetzt nicht um "rasen und drängeln" pro oder contra gehen!
Beste Antwort im Thema
Fotos dürften nicht viel bringen, da keine Geschwindigkeit darauf vermerkt ist. 😁 Und er bekommt einen Punkt durch unerlaubtes anfassen des Telefons. 😉
Mich nerven solche Ixxx nicht lange. Rechts ist oft eine große Lücke...
Gruß
21 Antworten
Fotos dürften nicht viel bringen, da keine Geschwindigkeit darauf vermerkt ist. 😁 Und er bekommt einen Punkt durch unerlaubtes anfassen des Telefons. 😉
Mich nerven solche Ixxx nicht lange. Rechts ist oft eine große Lücke...
Gruß
Ja, die große Lücke rechts hat mich auch sehr gereitzt... Aber nach dem öfters auf diesem Teil der AB Polizei in Zivil anzutreffen ist, fahr ich dort eigentlich immer sehr korrekt... Deswegen ist das Verhalten meines Vordermannes mir noch unerklärlicher!
Aber vielen Dank für deine Antwort! :-)
War er wie du alleine im Auto ja?
Dann steht es Aussage gegen Aussage und dann im Zweifel für den Angeklagten soweit ich das weiß.
Aber schon ziemlich dreist von dem anderen dies zu machen mit dem Handy obwohl er ja nicht so gefahren ist wie es die Vorschrift erlaubt.
Hatte da auch mal so einen ähnlichen Fall. Manche Leute meinen sie seien die Verkehrsreglung in Person schade auch.
MfG Ray
Ja, er war wie ich auch alleine im Auto.
Na ja... ich werde wohl sehen was kommt, aber mir keine Gedanken mehr machen.
Ein Kollege von mir war zu der Zeit auch auf der Autobahn und er hat den Vorfall von weiter hinten gesehen, nur das er das mit den Fotos natürlich nicht mitbekommen hat.
Deswegen wären meine Chancen wahrscheinlich recht gut.
Mich hat dennoch die Frage sehr interessiert! Weil ich einfach nicht nachvollziehen kann, wie jemand sich selbst und andere gefährdet und anscheinend auch noch der Meinung ist, das er im Recht ist.
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Oh man das ist so und wenn wir Pech haben gibt das hier gleich noch einen Grundsatzdiskussion was wie und wer wo zu beachten hat und nicht. Es gibt wie bei den Geschmäckern auch immer andere Meinungen zu so etwas.
Bin aber deiner Meinung, das geht mal gar nicht!
MfG Ray
Zitat:
Original geschrieben von onkelz79
Ist es in Deutschland möglich Handyfotos als Beweismittel für evtl. Verkehrsvergehen zu nutzen?
Natürlich, kann ein aussagekräftiges Foto als Beweismittel verwendet werden.
Zitat:
Aktuelles Beispiel:
Mittelstark befahrene Autobahn, man kommt etwas schneller an und bremst mit genügend Abstand zum Vordermann runter (Abstand ca. 90 Meter). Dieser sieht es mit seinen 180 km/h nicht als nötig die Spur zu wechseln, obwohl auf der Mittelspur immer wieder große Lücken sind. Nach ca. 5 Minuten fährt man näher auf , um dem vorausfahrendem Mitzuteilen, das man gerne überholen würde (Abstand ca. 50 Meter).
Dieser tritt ohne ersichtlichen Grund auf die Bremse. Dadurch wird der Abstand noch mehr verkürzt (Abstand ca. 25 Meter). Nach dieser Aktion wurde einmal die Lichthupe betätigt und langsam der Abstand wieder aufgebaut, auf ca. 50 Meter.Der Vorausfahrende beginnt schlangenlinien zu fahren, da er offensichtlich sein Handy sucht und dann anfängt nach hinten raus zu fotografieren. Nach weiteren 5 Minuten beschliesst dann der nette Herr, das er doch auf die mittlere Spur gehen könnte. Während man diesen überholt werden noch weitere Fotos seitlich vom Fahrzeug gemacht, wohl in der Hoffnung das man den Fahrer erkennt.
Solange du dich korrekt verhalten hast, brauchst du nichts zu befürchten.
Zitat:
Dieses Verhalten war aus meiner Sicht extrem gemeingefährlich und sollte eher Geahndet werden. Aber ich denke das ist ansichtssache.
Dann musst du Anzeige erstatten. Bringt aber nur was, wenn du den Fahrer erkannt hast bzw. wieder erkennst.
Zitat:
Muss man jetzt damit rechnen, dass man Post von der Polizei bekommt?
Würden die Vergehen des anderen auch verfolgt? (Fotos während der Fahrt mit dem Handy machen?)
Falls der andere Anzeige gegen dich erstattet, gibt es ein Verfahren bei dem du dich zum Sachverhalt äußern kannnst.Grüße
Danke Ray!
Und um genau diese Grundsatzdiskussion zu verhindern war meine Bitte im Eingangsthread! Bis jetzt hat sie ja anscheinend geholfen! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Natürlich, kann ein aussagekräftiges Foto als Beweismittel verwendet werden.
Hmm. Dann ist wohl die Frage was in diesem Fall ein aussagekräftiges Foto wäre!? Ich denke nicht das die Front von meinem Fahrzeug als Beweis viel Aussagekraft hat, ausser das ich genug Abstand hatte, das man mein Kennzeichen lesen kann!
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Solange du dich korrekt verhalten hast, brauchst du nichts zu befürchten.
Das ist mir klar! Hab nur bedenken das man die Geschichte versucht zu verdrehen vor unserer Staatsmacht. Aber zur Not habe ich ja noch meinen Kollegen als Augenzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Dann musst du Anzeige erstatten. Bringt aber nur was, wenn du den Fahrer erkannt hast bzw. wieder erkennst.
Zu dem erkennen: Keine Ahnung. War mehr mit fahren beschäftigt, als mir den Herren einzuprägen. Ausserdem bin ich nicht unbedingt der Mensch, der bei jedem Fehlverhalten sofort eine Anzeige macht. Ich habe nur das Gefühl, das mein Gegenüber so einer war.
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Falls der andere Anzeige gegen dich erstattet, gibt es ein Verfahren bei dem du dich zum Sachverhalt äußern kannnst.
Vielen Dank für deine Ausführung! Mir fehlen hier def. die Erfahrungswerte. Fahre zwar im Jahr meine 60.000 km seit über 5 Jahren, habe aber noch nie eine Anzeige bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von onkelz79
Vielen Dank für deine Ausführung! Mir fehlen hier def. die Erfahrungswerte. Fahre zwar im Jahr meine 60.000 km seit über 5 Jahren, habe aber noch nie eine Anzeige bekommen.Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Falls der andere Anzeige gegen dich erstattet, gibt es ein Verfahren bei dem du dich zum Sachverhalt äußern kannnst.
... solltest Du eine Anzeige bekommen, was ich nicht vermute, denn der nette Herr muus ja schon bei dieser bei der Rennleitung erklären, wie er während der Fahrt auf der BAB dieses "Foto" allein gemacht hat, solltest Du auf gar keinen Fall selber eine Äußerung tätigen, sondern sofort einen Verkehrs-RA aufsuchen. 😉
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
... solltest Du eine Anzeige bekommen, was ich nicht vermute, denn der nette Herr muus ja schon bei dieser bei der Rennleitung erklären, wie er während der Fahrt auf der BAB dieses "Foto" allein gemacht hat, solltest Du auf gar keinen Fall selber eine Äußerung tätigen, sondern sofort einen Verkehrs-RA aufsuchen. 😉Zitat:
Original geschrieben von onkelz79
Vielen Dank für deine Ausführung! Mir fehlen hier def. die Erfahrungswerte. Fahre zwar im Jahr meine 60.000 km seit über 5 Jahren, habe aber noch nie eine Anzeige bekommen.
Gruß Micha
... das kostet dann aber (erstmal) Geld, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und auch die zahlt nicht in jedem Fall. Sollte man entscheiden, wenn es soweit ist.
Im Übrigen dürfte das Fotografieren im bzw. aus dem Auto heraus nicht zwingend eine OWi sein!
Ich werde jetzt erstmal abwarten und falls Post kommt werde ich es mir überlegen. Das mit dem RA werde ich dann wohl auch machen, da ich eine Rechtschutz habe, die Verkehr mit absichert.
Zu der Owi. In meinem Fall denke ich schon, da der Herr def. mit seinem Blackberry die Fotos gemacht hat. Und nach dem ich ja auch nicht während der Fahrt telefonieren darf bzw. nicht mal das Handy anfassen darf.
Ok, hier kann der Fahrer auch noch immer sagen, das er die Fotos mit einer Kamera gemacht hat...
Hmm... Abwarten!
Ihr habt mir auf jeden geholfen und ich seh das ganze in der Zwischenzeit etwas lockerer! :-)
Vielen Dank!
Zitat:
Original geschrieben von onkelz79
1. ... da ich eine Rechtschutz habe, die Verkehr mit absichert.
2. ... mit seinem Blackberry die Fotos gemacht hat.
1. sehr gut !
2. genau !
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
... das kostet dann aber (erstmal) Geld, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und auch die zahlt nicht in jedem Fall. Sollte man entscheiden, wenn es soweit ist.Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
... solltest Du eine Anzeige bekommen, was ich nicht vermute, denn der nette Herr muus ja schon bei dieser bei der Rennleitung erklären, wie er während der Fahrt auf der BAB dieses "Foto" allein gemacht hat, solltest Du auf gar keinen Fall selber eine Äußerung tätigen, sondern sofort einen Verkehrs-RA aufsuchen. 😉
Gruß Micha
Im Übrigen dürfte das Fotografieren im bzw. aus dem Auto heraus nicht zwingend eine OWi sein!
Wie schon erwähnt ist das bloße halten des Telefons eine OWI. 😉 Und ein Foto zeigt keine Geschwindigkeit...
Mein Tipp: mach Dich erstmal nicht verrückt ... hatte so eine ähnliche Situation auch schon einmal, ist aber nie was gekommen ... in meinem Fall hat er wohl das Nummernschild aufgeschrieben. Oftmals wollen diese Moralapostel gerne den anderen einen schrecken einjagen.
Sollte doch was kommen, auf jeden Fall zum RA, bloss keine Stellungnahme dazu selbst abgeben, selbst wenn Du keine RS-Versicherung hast. Das kostet nicht die Welt.