Handelt es sich hier um ein Unfallfahrzeug?

Audi A3 8V

Hallo an alle ich hab mir einen Audi A3 8V letztes Jahr gekauft. Und ich wollte jetzt paar Kratzern selber reparieren. Beim schleifen der Kratzern, die sich auf der Tür befanden, bin ich auf Spachtelmasse gelandet.
Der obere Schliff hat keine Spachtelmasse unten an der Tür aber schon. Vielleicht kennt sich jemand aus, der mir sagen könnte, ob der Auto einen Unfall hatte, da mir der vorherige Besitzer nichts davon gesagt hat.

Ich danke Ihnen

Die Kratzern
22 Antworten

So, wie es aussieht, scheint an der Tür ein reparierter Vorschaden zu sein. Ein solcher Schaden ist grundsätzlich eine wertbildende Eigennschaft, auf die der Verkäufer von sich aus hinweisen muss. Unerheblich ist dabei, ob der Verkäufer auf einen (weiteren) Vorschaden am Heck hingewiesen wurde, über reparierte Unfallschäden muss wahrheitsgemäß und vollständig informiert werden. Egal ist, ob der jetzige Eigentümer nach dem Kauf daran herumgebastelt hat oder die Tür danach erneut beschädigt wurde, maßgeblich ist der Zustand im Zeitpunkt des Kaufs. Eine Rückabwicklung des Kaufs nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung würde allerdings durch einen später hinzu gekommenen weiteren Schaden etwas komplizierter.

Zitat:

@Bueller57 schrieb am 7. August 2024 um 18:45:53 Uhr:


Michael1707, warum fragst Du wenn die Antworten Dir eh nicht gefallen und Du gleich zickig reagierst?

Das ist kein Antwort auf meine Frage. Das ist Müll, der im Forum nur Platz besetzt

Zitat:

@MPlaya1991 schrieb am 7. August 2024 um 17:46:48 Uhr:


@Michael1707 Mal ab von Deiner Frage: Wie willst Du Deine Schleifarbeiten wieder lackieren, ohne dass man das nachher mehr sieht als vorher?
Aus meiner Sicht musst jetzt die ganze Tür sowie der Schweller zum Lacker.

Habe deine Frage gar net verstanden. Was ist überhaupt ,,Lacker‘‘?

Zitat:

@RFR schrieb am 7. August 2024 um 21:35:29 Uhr:


So, wie es aussieht, scheint an der Tür ein reparierter Vorschaden zu sein. Ein solcher Schaden ist grundsätzlich eine wertbildende Eigennschaft, auf die der Verkäufer von sich aus hinweisen muss. Unerheblich ist dabei, ob der Verkäufer auf einen (weiteren) Vorschaden am Heck hingewiesen wurde, über reparierte Unfallschäden muss wahrheitsgemäß und vollständig informiert werden. Egal ist, ob der jetzige Eigentümer nach dem Kauf daran herumgebastelt hat oder die Tür danach erneut beschädigt wurde, maßgeblich ist der Zustand im Zeitpunkt des Kaufs. Eine Rückabwicklung des Kaufs nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung würde allerdings durch einen später hinzu gekommenen weiteren Schaden etwas komplizierter.

Danke sehr, ich werde es aber versuchen

Zitat:

@Michael1707 schrieb am 7. August 2024 um 23:23:33 Uhr:



Zitat:

@MPlaya1991 schrieb am 7. August 2024 um 17:46:48 Uhr:


@Michael1707 Mal ab von Deiner Frage: Wie willst Du Deine Schleifarbeiten wieder lackieren, ohne dass man das nachher mehr sieht als vorher?
Aus meiner Sicht musst jetzt die ganze Tür sowie der Schweller zum Lacker.

Habe deine Frage gar net verstanden. Was ist überhaupt ,,Lacker‘‘?

Lacker = Lackierer

Zitat:

@Michael1707 schrieb am 7. August 2024 um 23:27:18 Uhr:


Danke sehr, ich werde es aber versuchen

Dann geh' sinnvollerweise zu einem Anwalt, der etwas davon versteht und lass' von einem Sachverständigen den Vorschaden dokumentieren, bevor weitere Veränderungen vorgenommen werden.

Zitat:

@MPlaya1991 schrieb am 8. August 2024 um 10:43:44 Uhr:



Zitat:

@Michael1707 schrieb am 7. August 2024 um 23:23:33 Uhr:


Habe deine Frage gar net verstanden. Was ist überhaupt ,,Lacker‘‘?

Lacker = Lackierer

Ich mache es ohne Lackierer

Netter Mensch, sehr sympathisch

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