Halteverpflichtung nach Abwrackprämie
Hi,
hat jemand ne idee, wie lange man einen Neu- oder Jahreswagen, für den man durch Verschrottung eines alten Wagens die Abwrackprämie bekommen hat, halten muss?
also ich meine, geht sowas:
man verschrottet eine alte schüssel, kauft nen neuwagen, kassiert dafür die abwrackprämie, verkauft den neuwagen dann gleich weiter?
kennt sich da jemand aus? gibts da ne bestimmung?
gruß, pavcc
15 Antworten
Les mal hier nach:
http://www.bafa.de/.../index.html
Ich habs auch so gemacht.. hab meinen alten Renault verschrotten lassen und mir nen Sportback gekauft 🙂 ....soweit ich weiß, hat man keine Verpflichtung das Auto für ne bestimmte Zeit zu behalten.
Unabhängig von der Frage, ob das nach den Regelungen zur Abf...prämie erlaubt ist, oder nicht, ist das Ganze kaufmännisch nach meinem Dafürhalten grober Unfug. 😉 Denn selbst nach Verrechnung mit der Abf...prämie wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit per Saldo einen nicht unerheblichen (Wert-)Verlust erleiden!
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Unabhängig von der Frage, ob das nach den Regelungen zur Abf...prämie erlaubt ist, oder nicht, ist das Ganze kaufmännisch nach meinem Dafürhalten grober Unfug. 😉 Denn selbst nach Verrechnung mit der Abf...prämie wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit per Saldo einen nicht unerheblichen (Wert-)Verlust erleiden!Grüße
Markus
wie kommst du da drauf?
nehmen wir mal an, person A hat ein abzuwrackendes auto, kann sich aber keinen neuen/jahreswagen leisten --> keine prämie.
und da gibt es person B, der will einen neuen/jahreswagen, hat aber kein altes auto --> keine prämie
wenn jetzt aber person A sich den neuen kauft, auf sich für 1 tag anmeldet, die abwrackprämie kassiert, und den wagen dann gleich etwas günstiger an person B weiterverkauft (weil er ja die prämie bekommen hat + die audiprämie = 4000 €!), haben beide ein geschäft gemacht, oder?
ich meine, kennt sich da jemand aus? ich denke mal, da es keine verpflichtugn gibt, den wagen zu halten, und nachweislich ein neuer unterwegs ist und eine alte schüssel weniger auf den strassen fährt, kann ich auch nichts illegales oder unlegitimes finden...
oder ist das gesetzeswidrig...?
ich weiss es eben nicht. ob das BWL-mäßig sinn macht oder nicht, ist NICHT gegenstan dieses threads, sondern nur, ob es ein minesthaltedauerverpflcihtung gibt...
Der Sinn der ganzen Geschichte mit der Prämie ist doch der, daß man mehr Geld in die Wirtschaft investiert, mehr konsumiert und somit die Konjunktur ankurbelt (Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen). Wenn du jetzt also ein neues Auto kaufst, investierst du Geld. Somit wäre das Ziel der Abwrackprämie erreicht. Was du später mit dem Wagen machst, ist deine Sache. Theoretisch kannst du also den Wagen nach nur einem Tag wieder verkaufen.
Im o.g. Link steht auch nichts von einer Mindesthaltedauer...
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Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Der Sinn der ganzen Geschichte mit der Prämie ist doch der, daß man mehr Geld in die Wirtschaft investiert, mehr konsumiert und somit die Konjunktur ankurbelt (Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen). Wenn du jetzt also ein neues Auto kaufst, investierst du Geld. Somit wäre das Ziel der Abwrackprämie erreicht. Was du später mit dem Wagen machst, ist deine Sache. Theoretisch kannst du also den Wagen nach nur einem Tag wieder verkaufen.
Im o.g. Link steht auch nichts von einer Mindesthaltedauer...
Natürlich steht da was zur Mindesthaltedauer:
"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden."
Zitat:
Original geschrieben von herch100
Natürlich steht da was zur Mindesthaltedauer:Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Der Sinn der ganzen Geschichte mit der Prämie ist doch der, daß man mehr Geld in die Wirtschaft investiert, mehr konsumiert und somit die Konjunktur ankurbelt (Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen). Wenn du jetzt also ein neues Auto kaufst, investierst du Geld. Somit wäre das Ziel der Abwrackprämie erreicht. Was du später mit dem Wagen machst, ist deine Sache. Theoretisch kannst du also den Wagen nach nur einem Tag wieder verkaufen.
Im o.g. Link steht auch nichts von einer Mindesthaltedauer..."Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden."
also mal im ernst - glaubst du, ich will das alte verschrotten und dann ein jahr behalten^^
natürluc, wie mein vorposter schon sagte: es geht um den neuwagen.
Zitat:
Original geschrieben von pavcc
also mal im ernst - glaubst du, ich will das alte verschrotten und dann ein jahr behalten^^Zitat:
Original geschrieben von herch100
Natürlich steht da was zur Mindesthaltedauer:
"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden."
natürluc, wie mein vorposter schon sagte: es geht um den neuwagen.
Ups, sorry, habe mich verlesen. Das kommt davon, wenn man Beiträge nur überfliegt. *Schandeübermeinhaupt*
Es geht definitv um das Altfahrzeug und heiß auf Deutsch, daß man das Altfahrzeug mindestens ein Jahr im Besitz gehabt haben muß! So liest sich das für mich. Sonst gehe ich hin, kaufe lauter Schrottkisten auf, verschrotte sie, kassiere die Prämie und verkaufe die Jahreswagen / Neuwagen, die ich für jedes verschrottete Fahrzeug kaufen müsste, zu einem günstigeren Preis weiter und mache damit Kohle!
Außerdem steht der Satz im Abschnitt "Altfahrzeug". Ob das was zu bedeuten hat? 😕
...(weil er ja die prämie bekommen hat + die audiprämie = 4000 €!), ...
..
was ist denn bitte eine audiprämie???
Zitat:
Altfahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb aufgeführte Datum. Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Internetseite der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt sein, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird. Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.Neufahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Ist doch eigentlich logisch, oder?
Klar geht es um das Altfahrzeug. Deshalb steht das mit dem einem Jahr auch beim Altfahrzeug 😉
Wie lange man das Neufahrzeug halten muss, steht aber nicht dabei.
Aber das ist echt die berechtigte Frage.
Wenn ich z.B. einen Neuwagen haben möchte, dann sag ich zu meinen Kumpel, der ein altes Auto hat, und z.B. nur eins für 5000,- € neu kaufen will, er soll den Neuwagen kaufen , und auf seinen Namen anmelden.
Wir kassieren die 2500,- € und dann melde ich es gleich wieder auf meinen Namen an.
audiprämie:
audi gewährt 1500 € zusätzlich beim kauf eines audi-neuwagens, wenn man die anforderungen gemäß abwrackprämie erfüllt.
ergo: 2500 € vom statt + 1500 € von audi = 4000 € abwrqackprämie gesamt.
nichts desto trotz scheint es so sein, dass man den neuwagen nur angemedelt haben muss, um die prämie zu bekommen. scheint so, als ob 1 tag das reichen würde...
Zitat:
Original geschrieben von pavcc
audiprämie:audi gewährt 1500 € zusätzlich beim kauf eines audi-neuwagens, wenn man die anforderungen gemäß abwrackprämie erfüllt.
ergo: 2500 € vom statt + 1500 € von audi = 4000 € abwrqackprämie gesamt.
nichts desto trotz scheint es so sein, dass man den neuwagen nur angemedelt haben muss, um die prämie zu bekommen. scheint so, als ob 1 tag das reichen würde...
Wie Audi gibt auch nochmal 1500€ dazu ? Ist dann noch ein Handlungsspielraum vorhanden oder ist der dann weg ? Denn 10% bei nem Neuwagen sind wohl immer drin und wenn man nur 1500€ runter bekommt macht man da ein schlechtes Geschäft.
Gibts denn zu dieser "Audi Prämie" eine Quelle ?
Aber bei der Rechnung würd ich noch den Schrottwert hinzufügen. Können je nach Auto auch fast 1000€ oder mehr sein die der Schrottie gibt 🙂