Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition
Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.
Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).
Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.
Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.
Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....
Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.
Danke und Grüße in die Runde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:
Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....Ciao
Ratoncita
Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)
138 Antworten
Sollte es eigentlich nicht sein.
Die zulässige praktikable Lösung wäre wohl, die ZZ mit Klebebuchstaben zu beschriften.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Januar 2020 um 07:38:15 Uhr:
Da müssten ja für jedes Temporäre Halteverbot neue Schilder gefertigt werden.
So ist es und zwar bereits seit Jahrzehnten.
Zitat:
Bei uns im Bauhof gibt's die Zusatzzeichen (weiße Reflektierende Tafel mit schwarzem Rand) mit einer Aussparung für einen Zettel (auf dem dann die Einschränkung gedruckt wird).
Ist sowas dann zulässig?
Natürlich nicht. Da der Zettel bei Dunkelheit nicht reflektiert, sieht man nur ein schwarzes Rechteck auf dem reflektierenden Schild.
Die Sache ist eigentlich klar geregelt:
Verkehrszeichen müssen bildlich der StVO bzw. dem Verkehrszeichenkatalog entsprechen. Nur diese Zeichen sind zulässig (Ausschließlichkeitsgrundsatz). Im Falle der Zeitangabe sieht die amtliche Version so aus wie im Anhang.
Und zwar am Tag, als auch bei Dunkelheit im Scheinwerferlicht. Damit das gewährleistet ist, fordert die VwV-StVO, als Gestaltungs- bzw. Ausführungvorschrift, das Verkehrszeichen anerkannten Gütebedingungen entprechen müssen. Diese enthalten wiederum genaue Festlegungen, wie ein Schild beschaffen sein muss.
Nun könnt man natürlich sagen "ja aber, bla bla, die Kosten, bla bla, man sieht doch, was bezweckt wird, egal ob amtliches Schild oder Zettel". Stimmt.
Aber: Wer auf der Grundlage von Verkehrszeichen vermeintlich StVO-widriges Verhalten (Falschparken) ahnden will, oder wie im vorliegenden Fall zivilrechtliche Forderungen stellen will, der sollte sich als Grundvorraussetzung selbst an die StVO und ihre Ausführungsvorschriften halten.
Was die ständig neue Herstellung der Schilder angeht, so ist es seit wenigstens drei bis vier Jahrzehnten in der Verkehrssicherungsbranche üblich, dies mittels ausgeplotteten Schriftzügen zu realsieren. Ist halt ein Aufwand, die einzelen Zahlen und Buchstaben immer wieder abzupopeln. Im Zuge der Weiterentwicklung des Digitaldruckes in den vergangenen Jahren kommen deshalb inzwischen transparente Klebefolien zum Einsatz. Diese werden mit beliebigen (amtlich gestalteten) Texten und Sinnbildern bedruckt und auf das Blanko-Schild geklebt. Durch die transparente Folie bleibt die Retroreflexion des Schildes erhalten, so dass es Tag wie Nacht gleichermaßen erkennbar ist. Und wenn das Schild komplett geändert wird, zieht man einfach die transparente Folie im Ganzen ab.
Wenn also eine Behörde oder ein Schilderaufsteller damit argumentiert, dass die - durchaus bewährte - Zettelwirtschaft die einzige denkbare Lösung sei, dann hat man es in der Regel mit Laien zu tun.
Wie Haltverbote in der Praxis aussehen, sieht man hier recht eindrucksvoll:
http://rsa-online.com/14/Haltverbot/Haltverbote.htm (Bildergalerie 1 und 2)
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 28. Januar 2020 um 19:32:54 Uhr:
Mal ein ganz andere Frage:
Warum wird die Rechnung überhaupt per Anwalt übermittelt, der dann auch noch seine Gebühren draufschlägt?
Meines Wissens wird die Rechnung von der Spedition gestellt und erst bei Zahlungsverzug wird der Anwalt eingeschaltet.
So könnte ja jeder seine Rechnung per Anwalt verschicken, der dann auch daran verdient. Ist diese Vorgehensweise überhaupt Rechtskonform?
Selbstverständlich. Der Auftraggeber bleibt dann eben auf den Kosten sitzen, wenn es keinen Grund gab, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wie hier zum Beispiel.
Grüße vom Ostelch
Ok, dann geht der RA schon mal leer aus. So macht die Sache für den RA und der Spedition doch überhaupt keinen Sinn. An der ganzen Sache ist doch was faul.
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 29. Januar 2020 um 08:30:17 Uhr:
Ok, dann geht der RA schon mal leer aus.
Der ganz sicher nicht, der bekommt sein Geld von seinem Mandanten, ausgewiesen als "Kostennote" 😁
Zitat:
@Holdi79 schrieb am 28. Januar 2020 um 18:14:22 Uhr:
Irgendwie ist die ganze Situation doch sehr verworren. Im ersten Post schreibst du das während deiner Abwesenheit eine halteverbotszone eingerichtet worden ist. Im nächsten Satz schreibst du das das Ordnungsamt dich aus dem Bett geklingelt hat. Demnach folgere ich das du doch zuhause warst und nicht abwesend. Wenn du zuhause warst musst du die Schilder ignoriert haben weil diese Schilder mindestens 2 mal aufgestellt sein müssen und zwar vom Anfang bis zum Ende des Halteverbots. Und das mindestens 3 Tage im Vorraus! Ich selbst arbeite in einer Spedition und kann versichern das mit der Rechnung des RA oder mit diesem Post was nicht stimmt. Wenn wir die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen müssen weil wir nicht laden oder entladen können sind diese in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten vor Ort und kümmern sich darum. 1200 Euro würde es vielleicht kosten wenn sich der Umzug dadurch um 24 Stunden verzögern würde.
Das Auto stand zwei Strassen weiter, nicht direkt vor dem Haus, ich weiß jetzt das ich alle 10 min. ( :-) )
nach meinem PKW schauen muss........ mache ich aber nicht........
Nach meiner Abwesenheit bin ich auch nicht direkt zum Auto gelaufen, warum auch ?
Am nächsten Tag ( OA klingelt ) war mir klar ich, warum ich besser mal nach dem Auto geschaut hätte.
Danke Holdi79 für Deine Einschätzung der Lage, ich habe gestern die Aufstellung bei RA gefordert, mal sehn was weiter passiert...
Beste Grüße an Alle und vielen Dank bis hierher
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 29. Januar 2020 um 09:40:32 Uhr:
Zitat:
......
Das Auto stand zwei Strassen weiter, nicht direkt vor dem Haus, ich weiß jetzt das ich alle 10 min. ( :-) )
....Alle zwei Tage reicht völlig, solche Parkverbotszonen müssen 72Stunden vor inkrafttreten aufgebaut sein.
Nicht nur 72 Stunden, sondern inzwischen drei volle Tage. Und das sind eben nicht 72 Stunden, sondern drei volle Tage + die Zeit bis zum Beginn der Gültigkeit. Manche Behörden geben inzwischen schon 96 Stunden vor, teilweise sind Sonn- und Feiertage noch zusätzlich mit einzubeziehen.
...niemand hat etwas von Zusatzzeichen gesagt.
Aber diese Diskussion zeigt wieder einmal deutlich, dass man in der heutigen Zeit und wegen entsprechenden Zeitgenossen nicht mit gesundem Menschenverstand handeln kann, sondern solche Verbote rücksichtslos sowohl räumlich als auch zeitlich großzügig beantragen sollte.
Wie gesagt, von Zusatzzeichen hat niemand etwas gesagt... aber da Zeitgenossen wie z.B. @U.Korsch, usw. mit einem einfachen handgeschriebenen Schild oder einlaminierten Ausdruck, der auf ein Kunststoff-Einwegschild aufgeklebt ist scheinbar nicht klar kommen beantragt man so etwas besser ohne zeitliche Einschränkung und fertig.
Ich hatte es z.B. letztens, da sollte einer unserer Baukräne am folgenden Montag abgebaut werden... die Anordnung war schlicht und einfach an einer Wohngebietsstraße auf ca. 40m beidseitiges Halteverbot (ohne irgendein Zusatzschild)... aufgestellt wurden die Schilder am vorherigen Donnerstag Nachmittag.
Damit wäre das Parken von Donnerstag Nachmittag / Abend bis Montag Nachmittag -bis die Schilder nach der Kranmontage wieder abgebaut worden sind untersagt gewesen, obwohl wir den Platz erst am Montag ca. 7°°Uhr bis ca. Mittag gebraucht haben... auch wenn man halt die ersten 72 Stunden -wie es in dem Schrieb stand- nicht hätte abschleppen können.
Wir waren so freundlich und haben 4 Zettel mit "Ab Montag XX.XX.2020 6°°Uhr wegen Kranmontage" ausgedruckt, einlaminiert, auf entsprechende Kunststoff-Leerschilder aufgeklebt und angebracht.
Wie gesagt... sollten sich entsprechende Zeitgenossen daran stören bzw. meinen, dieses vernünftige Vorgehen rechtlich ausnutzen zu müssen, dann paßt man sich zukünftig gem. den Erfahrungen eben an... dann stehen die Schilder ohne Einschränkung oder man sperrt je nach Örtlichkeit gleich die komplette Straße.
Diese Diskussion und dieser Fred zeigt vorallem - wenn der TE das sachlich vorbringt kommen auch (nahezu durchgängig) vernünftige Antworten!
Nix mit Wucher oder Abzocker oder ich bin ....
Hut ab dafür !
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2020 um 19:35:51 Uhr:
...niemand hat etwas von Zusatzzeichen gesagt.
Wie gesagt, von Zusatzzeichen hat niemand etwas gesagt... aber da Zeitgenossen wie z.B. @U.Korsch, usw. mit einem einfachen handgeschriebenen Schild oder einlaminierten Ausdruck, der auf ein Kunststoff-Einwegschild aufgeklebt ist scheinbar nicht klar kommen beantragt man so etwas besser ohne zeitliche Einschränkung und fertig.
Vielen Dank für die Blumen. Dazu folgendes:
Ich komme mit einem Zettel klar und viele andere VT auch. Dumm wird es, wenn jemand dagegen vorgeht. Dann fällt dein gesunder Menschenverstand ganz schnell hinten runter, denn dann zählt die -seit Jahrzenten- gültige Rechtslage nebst der entsprechenden Ausführungsvorschriften. Darum geht es.
Wo ziehst du denn die Grenze bei deiner Bewertung nach gesundem Menschenverstand?
Viele Leute kennzeichnen das "Haltverbot" mit zwei Mülltonnen/Stühlen und ggf. Flatterband. Jetzt nehmen wir an, eine solche "Beschilderung" wird um dein Auto herumdrapiert, anschließend wird du abgeschleppt bzw. sollst 1200 Euro zahlen, weil der reservierte Platz nicht frei war. Natürlich wirst du zahlen, denn man hat ja anhand der Flatterbandstühle deutlich gesehen, das hier ein Umzug stattfindet.
Oder eine Baufirma stellt Freitagnachmittag einen Bagger neben deinem Parkplatz ab. Am Montag ist dann dein Auto abgeschleppt und stattdessen ist dort eine Baugrube. Natürlich bezahlst du auch dann, denn es war ja abzusehen, das dort gebaut wird. Gesunder Menschenverstand.
Was ich sagen will:
Die Grenzen bezüglich "man sieht was gemeint ist" sind fließend. Nur weil organisatorische oder technische Defizite Pfusch erfordern oder vermeintlich legitimieren, ist das keine Grundlage für Ordnungswidrigkeiten. Und das ist auch absolut richtig so. Sonst wirst du irgendwann mal geblitzt, weil du in einem Bereich mit beschildertem Tempo 50 auch 50 gefahren bist. Ja, die arme Stadt hatte kein Tempo-30-Schild vorrätig, aber man weiß ja, dass dort eine Schule ist. Du bezahlst in diesem Fall natürlich auch, denn du bist glücklicherweise nicht so ein Zeitgenosse, der verlangt, dass sich Schilderaufsteller auch an Regeln halten.
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2020 um 19:35:51 Uhr:
Ich hatte es z.B. letztens, da sollte einer unserer Baukräne am folgenden Montag abgebaut werden... die Anordnung war schlicht und einfach an einer Wohngebietsstraße auf ca. 40m beidseitiges Halteverbot (ohne irgendein Zusatzschild)... aufgestellt wurden die Schilder am vorherigen Donnerstag Nachmittag.
Damit wäre das Parken von Donnerstag Nachmittag / Abend bis Montag Nachmittag -bis die Schilder nach der Kranmontage wieder abgebaut worden sind untersagt gewesen, obwohl wir den Platz erst am Montag ca. 7°°Uhr bis ca. Mittag gebraucht haben... auch wenn man halt die ersten 72 Stunden -wie es in dem Schrieb stand- nicht hätte abschleppen können.
Dann ist die Anordnung aber falsch und erst recht zu beanstanden.
Zitat:
Wir waren so freundlich und haben 4 Zettel mit "Ab Montag XX.XX.2020 6°°Uhr wegen Kranmontage" ausgedruckt, einlaminiert, auf entsprechende Kunststoff-Leerschilder aufgeklebt und angebracht.
Zitat:
Wie gesagt... sollten sich entsprechende Zeitgenossen daran stören bzw. meinen, dieses vernünftige Vorgehen rechtlich ausnutzen zu müssen, dann paßt man sich zukünftig gem. den Erfahrungen eben an... dann stehen die Schilder ohne Einschränkung oder man sperrt je nach Örtlichkeit gleich die komplette Straße.
Nö, weil ohne Einschränkung enthält die Beschilderung / Anordnung einen groben Fehler. Die Lösung besteht in der Verwendung von richtigen Zusatzzeichen. Und die richtige Beschilderung für eine Kranstellung beantragt ihr - daher habt ihr dafür zu sorgen, dass ankündigende Zusatzzeichen in eurer Anordnung enthalten sind.
Das was du als "Konsequenz" beschreibst, fördert erst Recht die Ignoranz der Verkehrsteilnehmer. Drei Tage Haltverbot ohne erkennbare Bautätigkeit - gut dann parkt man halt nach dem dritten Tag wieder dort. Ist auch gesunder Menschenverstand.
Nein, die Anordnung ist vollkommen richtig... ein Halteverbot muß keine Zusatzbeschilderung enthalten.
Die Schilder werden aufgestellt und wenn die Zeit, welche die Schilder vorab stehen müssen auch nur 1 Minute drüber ist... kann abgeschleppt werden.
Du muß hier nicht rumdiskutieren... in diesem Fall hatten die Anwohner genügend Hirn, dass die Straße Montag ab 6°° Uhr frei war... und sollte das erfahrungsgemäß nicht funktionieren, dann gibts eben beim nächsten mal eine Vollsperrung und der Autokran, LKW, etc. wird eben schon am Freitag vor dem Wochenende aufgestellt.
Wie willst du dann die erforderliche Vorlaufzeit rechtswirksam verkünden?
Zumindest für Arbeitstellen sehen die RSA als Bestandteil der VwV-StVO folgendes vor:
(23) Haltverbote im Bereich geplanter Arbeitsstellen sollten rechtzeitig (etwa 72 Std.) vor Beginn einer Maßnahme mit einem Hinweis auf den Beginn der Verkehrsbeschränkung (Zusatzzeichen mit Datum und Uhrzeit) aufgestellt werden.
Das steht da übrigens seit 1995 drin.
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Jan. 2020 um 20:28:19 Uhr:
... bei dem Personal, das heutzutagen solche Geräte bedient...
Ich habe fast täglich mit Bagger- und Radladerfahrern etc zu tun und kann da nichts negatives feststellen.
Die Männer wissen was sie tun und haben ihre Maschinen gut unter Kontrolle.