Halter (männlich) erhält Verwarnungsgeld obwohl Fahrer eine Frau

Hallo zusammen,

mich interessiert, was ihr von folgendem Sachverhalt haltet:

Herr X erhält am 13.07.2017 mit einfachem Brief eine "Erinnerung"durch das Ordnungsamt der Stadt Z (Entfernung ca. 100 km), Ausstellungsdatum 10.07.2017. In der Erinnerung wird Herr X gebeten, doch nun das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu bezahlen. Hintergrund ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h am 07.04.2017. Halter des Fahrzeugs ist Herr X. Angehängt sind zwei Fotos mit dem Fahrzeug und dem deutlich zu erkennenden Gesicht von der Ehefrau Frau Y.

Herr X hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, also weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeld. Frau Y ist an dem Tag den Wagen in der Stadt Z gefahren, hat jedoch die Messung nicht bemerkt.

Herr X war an diesem Tag genau zur angegebenen Zeit an seinem Arbeitsplatz (andere Stadt) in einer Besprechung mit mehreren Kollegen.

Meine Vermutung: Ermittlungsmaßnahmen gegen Frau Y scheinen nicht gelaufen zu sein, denn das Ordnungsamt hätte sehr leicht durch Abgleich der Passfotos bei der Meldebehörde die Fahrerin Frau Y ermitteln können und ihr direkt das Verwarnungsgeld zukommen lassen können. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.

Was haltet ihr davon? Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung gegen Herrn X (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen bzw. darauf verzichten, gegen Herrn X einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?

Beste Antwort im Thema

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.
Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

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Naja.
Dann kann man ja einfach solange die Mahnungen vernichten bis die Zeit um ist und hoffen, dass "die ökonomische Abwägung" nicht ungünstig getroffen wird.
Bei Verwarnungen hab ich jedenfalls noch nie von nem Einschreiben gehört auch nicht bei Mahnungen derselben...

Das ist leider ein Irrtum. Die Behörde geht davon aus, daß der Brief angekommen ist. Die Beweislast liegt beim Betroffenen. Förmliche Zustellung gibt es nur bei Bußgeldbescheiden.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. Juli 2017 um 12:14:43 Uhr:


Das ist leider ein Irrtum. Die Behörde geht davon aus, daß der Brief angekommen ist. Die Beweislast liegt beim Betroffenen. Förmliche Zustellung gibt es nur bei Bußgeldbescheiden.

Sorry, aber die Behörde ist in der Beweispflicht. Dazu gibt es eine Vielzahl von Nachweisen z.B. unter Google. Bsp.haft hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/Amt-in-der-Beweispflicht-article250994.html

Ansonsten bräuchte man ja gar nicht die förmliche Zustellung oder die öffentliche Zustellung, wenn immer ein einfacher Brief ausreichen würde.

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 12:20:20 Uhr:


Sorry, aber die Behörde ist in der Beweispflicht.

Nö, nur bei Bußgeldbescheiden, ob es dir und "NTV" nun gefällt oder nicht. Eine Verwarnung oder Fahreranfrage wird immer nicht förmlich versandt. Hier werden wieder bürgerliches und öffentliches Recht durcheinander geworfen. http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html

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Verjährt ist verjährt. Wozu die Diskussion?

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 28. Juli 2017 um 12:01:10 Uhr:


Bei Verwarnungen hab ich jedenfalls noch nie von nem Einschreiben gehört auch nicht bei Mahnungen derselben...

Bei Verwarnungen ist ein Zustellnachweis eigentlich auch nicht notwendig, weil die in der Regel so zeitnah nach dem Verkehrsverstoß kommen (sollten), dass auch noch der drauf folgende Bußgeldbescheid fristgerecht versendet werden kann.

Wenn dann das Verwarnungsgeldangebot nicht ankommt, ist das kein Beinbruch, zumal man sowieso kein Anspruch darauf hat, dass vor dem Bußgeldbescheid ein Verwarnungsgeldangebot bekommt.

Das mit dem Verwarnungsgeldangebot soll bei einfachen Verstößen die Behörden entlasten. Die nehmen eine Serienbriefvorlage mit Textbausteinen, in die automatisch die ganzen Daten eingetragen werden und raus geht das Schreiben. Das ist dann wohl auch der Grund, warum der Text nicht immer ganz passt, wie im Falle des TE.

Gruß

Uwe

Hier noch ein Zitat aus einem anderen Forum:

"Natürlich ist dein Ärger darüber nachzuvollziehen. Aber sieh es mal so:

Die Behörde hat dir ein Verwarngeldangebot geschickt. Da es nicht zurückkam, geht die Behörde davon aus, das es zugestellt ist.

Warum es nicht bezahlt worden ist, kann die Behörde nicht nachvollziehen.
Ohne dir jetzt etwas unterstellen zu wollen, aber erzählen kann man immer viel.
Wenn solchen Einwänden immer nachgegangen werden würde, hätten die viel zu tun und das würde auch mit Sicherheit ausgenutzt werden.
Deshalb gibt es eben die Regelung, das ein Verwarnungsgeld binnen 14 Tagen zu zahlen ist, wobei großzügigerweise erst nach weiteren 2 Wochen der BGB dann erlassen wird.

mfg "

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Juli 2017 um 18:37:40 Uhr:


als weniger netter nimmt man a), ärgert die Behörde noch kräftig und lässt den Einspruch dann per Anwalt einlegen. Hat die hiesige Bußgeldbehörde beim Bekannten von mir knapp 180,- € gekostet.

Da hat es dein Bekannter der Behörde aber mal so richtig gezeigt 🙄

Übrigens, es hat nicht die Behörde 180€ gekostet, sondern, dir, mir und allen anderen hier im Forum, aber ja egal, dein Bekannter hatte ja seinen "Spaß", nur ob es überhaupt jemanden geärgert hat auf der Behörde ist auch fraglich.

Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass ein Sachbearbeiter emotional belastet werde, wenn ein Bürger einen Trick findet, sich raus zu winden. Das ist sein täglich Brot und er kennt die 1000 Ausreden.

Es ist auch schwer bis unmöglich zu verstehen, dass jeder Cent, den jemand dem "Staat" vorenthält oder abjagt, von anderen aufgebracht werden muss.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Juli 2017 um 08:25:28 Uhr:


Zahlen wäre klüger gewesen. Jetzt wird ein Bußgeld draus (um die 100.-)

?!

Wer eine Verwarnung ignoriert, bekommt im schlimmsten Fall noch die Bearbeitungsgebühr drauf. Da werden aus 25 Euro vielleicht brutto 50-55. Aber sicher nicht 100.

Im Falle des TE aber wohl so oder so irrelevant, die Sache wird so wie es aussieht wohl erledigt sein.

Wenn auf eine Verwarnung nicht reagiert wird, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Vorgesehenes Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr. Hatten wir aber schon.

@DB NG-80
@situ

Ich tippe mal darauf, dass ihr zwei in vergleichbaren Fällen halt das Verwarnungsgeld zur Beruhigung des guten Gewissens zahlt, auch wenn ihr nicht die verantwortlichen Fahrer gewesen seid. Falls ihr Kopfschmerzen habt, könnte vom Heiligenschein kommen, der drückt dann.

Ansonsten ist die Einstellung, "was ich dem Staat vorenthalte, muss von anderen aufgebracht werden" irgendwie lustig. Man könnte auch so argumentieren, dass der Staat diese Euros nicht mehr sinnlos ausgeben kann. Gibt übrigens jedes Jahr so ein Buch, in dem die größten Verschwendungen aufgelistet werden.

Zitat:

Ansonsten ist die Einstellung, "was ich dem Staat vorenthalte, muss von anderen aufgebracht werden" irgendwie lustig.

Da hast du was falsch verstanden. Es ging nicht darum, eine Strafe trotz Verjährung doch freiwillig zu zahlen. Es ging vielmehr darum, dass, OBWOHL alles verjährt war, man der Behörde nicht gesagt hat, dass jemand anders der Fahrer war (womit die Behörde das Verfahren schmerzlos und kostengünstig hätte einstellen können), sondern bewusst der Bußgeldbescheid abgewartet wurde komplett mit Einspruch und Anwalt.

Das sind dann tatächlich Kosten, die man der Allgemeinheit bzw dem Steuerzahler problemlos hätte ersparen können, wenn man nicht unbedingt so darauf erpicht wäre, es der Behörde "mal so richtig zu zeigen" oder irgend solchen Unsinn

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Juli 2017 um 16:22:52 Uhr:


@DB NG-80
@situ

Ich tippe mal darauf, dass ihr zwei in vergleichbaren Fällen halt das Verwarnungsgeld zur Beruhigung des guten Gewissens zahlt, auch wenn ihr nicht die verantwortlichen Fahrer gewesen seid. Falls ihr Kopfschmerzen habt, könnte vom Heiligenschein kommen, der drückt dann.

Ganz sicher nicht, aber warum muss man mit der "Auflösung" des Sachverhaltes bis zum letzten warten?

Im Normalfall bekommt bei solchen Kinkerlitzchen der Halter eine Entsprechende Mitteilung, dort steht sinngemäß drin was, entweder er oder der Fahrer, zu zahlen haben. Zahlt man sofort gibt's keine weiteren Briefe, die Bußgeldstelle überlässt quasi dem Halter das eintreiben der Schulden und sie interessiert der Fahrer nicht weiter. Wenn also ich oder jemand bekanntes tatsächlich zu schnell gefahren ist dann hätte ich bzw. der tatsächliche Fahrer bezahlt.

Im Falle des TE, der ja den ersten Brief nicht bekommen hat, hätte ich genauso reagiert wie der TE später aufgelöst hat, und zwar ich hätte die Daten der Fahrerin angegeben, mir ist nicht schlüssig warum ich nun noch weiter warten sollte und das Verfahren unnötig in die länge ziehen sollte.

Deine Aussage habe ich so interpretiert das du der Meinung bist irgendwer auf dem Amt würde sich nun ärgern, weil der "Raser" ihm ein Schnippchen geschlagen hat.

Diese Kleinkindartigen "Spielchen", den anderen (dem Amt) etwas auswischen zu wollen kann ich nicht verstehen, zumal es keinen Anlass gibt zu denken irgendjemand auf dem Amt würde sich dafür interessieren. Im Grunde ist es so wie ich gesagt habe, es kostet nicht das Geld des Amtes, sondern dein Geld auch wird das Amt in zukünftigen Verfahren nicht anders reagieren, es macht also überhaupt keinen Sinn so etwas zu veranstalten.

Meine Frage also:
Warum diese blödsinnige Aufstand?

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