Halter (männlich) erhält Verwarnungsgeld obwohl Fahrer eine Frau
Hallo zusammen,
mich interessiert, was ihr von folgendem Sachverhalt haltet:
Herr X erhält am 13.07.2017 mit einfachem Brief eine "Erinnerung"durch das Ordnungsamt der Stadt Z (Entfernung ca. 100 km), Ausstellungsdatum 10.07.2017. In der Erinnerung wird Herr X gebeten, doch nun das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu bezahlen. Hintergrund ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h am 07.04.2017. Halter des Fahrzeugs ist Herr X. Angehängt sind zwei Fotos mit dem Fahrzeug und dem deutlich zu erkennenden Gesicht von der Ehefrau Frau Y.
Herr X hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, also weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeld. Frau Y ist an dem Tag den Wagen in der Stadt Z gefahren, hat jedoch die Messung nicht bemerkt.
Herr X war an diesem Tag genau zur angegebenen Zeit an seinem Arbeitsplatz (andere Stadt) in einer Besprechung mit mehreren Kollegen.
Meine Vermutung: Ermittlungsmaßnahmen gegen Frau Y scheinen nicht gelaufen zu sein, denn das Ordnungsamt hätte sehr leicht durch Abgleich der Passfotos bei der Meldebehörde die Fahrerin Frau Y ermitteln können und ihr direkt das Verwarnungsgeld zukommen lassen können. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.
Was haltet ihr davon? Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung gegen Herrn X (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen bzw. darauf verzichten, gegen Herrn X einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?
Beste Antwort im Thema
Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.
Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.
62 Antworten
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. Juli 2017 um 16:41:19 Uhr:
Meine Frage also:
Warum diese blödsinnige Aufstand?
In aller Regel Pflege eines pflegebedürftigen Egos.
Zitat:
@situ schrieb am 28. Juli 2017 um 16:21:26 Uhr:
Wenn auf eine Verwarnung nicht reagiert wird, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Vorgesehenes Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr. Hatten wir aber schon.
Ja, aber so werde. Aus 15€ keine 100€.
Abgesehen davon: Bei Beträgen ohne Punkte würde ich einfach zahlen (lassen), wenn ein Verwandter mit meinem Wagen geblitzt wird. Bei kniffligen Sachen würde ich meine Angehörigen nicht verraten. Muss ich nicht, will ich nicht, mach ich nicht.
Die Bußgeldstelle erwartet von mir, dass ich mich korrekt verhalte, z.B. im 30ziger Bereich nicht 36 km/h fahre. Andererseits erwarte ich auch ein korrektes Verhalten der Bußgeldstelle.
Im aktuellen Fall wurde jemand als Betroffener verwarnt, der mit Sicherheit nicht der Fahrer gewesen sein konnte. Bei richtiger (sorgfältiger) Bearbeitung (auch im Sinne des Steuerzahlers) hätte der Halter einen Zeugenanhörungsbogen erhalten müssen. Darin hätte er die Fahrerin benennen können. In unseren Rechtsstaat hätte er auch gewisse Zeugnisverweigerungsrechte, über die er im Zeugenbogen belehrt wird. Hier liegt also ein eindeutiger Fehler der Bußgeldstelle vor, welche letztendlich dazu geführt hat, dass die eigentliche Betroffene aufgrund von Verjährungsvorschriften nicht mehr belangt werden kann. Und um es auf die Spitze zu treiben, könnte man noch prüfen, ob es sich hier um eine Verfolgung Unschuldiger handelt. Das wird aber wohl niemand ernsthaft in Angriff nehmen wollen.
Wenn ich Post bekommen wuerde mit 25 Euro Strafe wegen zu schnellen Fahrens und dem Blitzerfoto meiner Frau, haette ich spaetestens am naechsten Tag das Geld ueberwiesen und die Sache vergessen. Sich darueber Tage/Wochen lang den Kopf zerbrechen, ein Internetforum und saemtliche Kumpels damit zu beschaeftigen, waere mir zu doof
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Zitat:
@mattalf schrieb am 29. Juli 2017 um 08:15:53 Uhr:
Sich darueber Tage/Wochen lang den Kopf zerbrechen, ein Internetforum und saemtliche Kumpels damit zu beschaeftigen, waere mir zu doof
Mir auch - aber jeder hat eben andere Schwerpunkte.
Und ohne so was hat doch hier niemand seinen Spaß!
Dass man berechtigte Bußgelder bezahlt ist nachvollziehbar. Aber unberechtigte? Zahlt Ihr dann im Supermarkt auch freiwillig noch den Einkauf Eures Hintermanns?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Juli 2017 um 10:12:08 Uhr:
Dass man berechtigte Bußgelder bezahlt ist nachvollziehbar. Aber unberechtigte? Zahlt Ihr dann im Supermarkt auch freiwillig noch den Einkauf Eures Hintermanns?
Da fragt man die Frau ob sie zu schnell war und gut ist. Was hat der Hintermann an der Kasse damit zu tun? Der Strafzettel kam von der Frau und nicht vom Nachbarn 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Juli 2017 um 10:12:08 Uhr:
Dass man berechtigte Bußgelder bezahlt ist nachvollziehbar. Aber unberechtigte? Zahlt Ihr dann im Supermarkt auch freiwillig noch den Einkauf Eures Hintermanns?
Du hast das Eingangsposting nicht gelesen. Sollte man tun. Es geht nicht um irgendeinen "Hintermann". Ich zahle sehr häufig das, was meine FRAU in den Einkaufswagen gepackt hat. Diesen Vergleich halte ich für sehr viel treffender; deiner ging 100% daneben.
Ihr habt das Eingangsposting nicht gelesen, Das Verfahren gegen die Frau ist verjährt. Es gibt keinerlei Verpflichtung, irgend etwas zu bezahlen.
Da wäre es doch besser, die 25.-€ zu spenden, da kann man wenigstens den Zeck bestimmen.
Ich gehe davon aus, der Fehler wurde nachträglich bemerkt und da der Fall für den neuen Fahrer bereits verjährt war, wurde er sang und klanglos eingestellt.
Mit der Verjährung sehe ich auch so. aber es gibt auch in MT so einige "Gutmenschen" , die dennoch das Bußgeld zahlen würden. Warum eigentlich nicht?
Bei 25€ wird wohl auch niemand den langen Weg gehen, wenn es eindeutig jemand aus dem Haushalt/Umfeld war. Ist das Foto jedoch nicht brauchbar und/oder ist es gegen den Fahrer verjährt...warum nicht?
Soll doch jeder es so machen, wie er es will.
@DB NG-80: Ehrliche Antwort: Weil der Typ ziemlich bescheuert ist und sich über jeden noch so kleinen Scheiß tierisch aufregt.
Allerdings sollte eine Bußgeldbehörde an Hand des Fotos auch schon abschätzen können, ob Fahrer (hier ca. 30 Jahre) und Halter (64 Jahre) identisch sind. Und bei der Berufseinstellung gehe ich nicht davon aus, dass die sich über das Ergebnis ärgern. Ist schließlich nicht das eigene Geld, was da verschwendet wird.