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Halter (männlich) erhält Verwarnungsgeld obwohl Fahrer eine Frau

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 14:28

Hallo zusammen,

mich interessiert, was ihr von folgendem Sachverhalt haltet:

Herr X erhält am 13.07.2017 mit einfachem Brief eine "Erinnerung"durch das Ordnungsamt der Stadt Z (Entfernung ca. 100 km), Ausstellungsdatum 10.07.2017. In der Erinnerung wird Herr X gebeten, doch nun das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu bezahlen. Hintergrund ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h am 07.04.2017. Halter des Fahrzeugs ist Herr X. Angehängt sind zwei Fotos mit dem Fahrzeug und dem deutlich zu erkennenden Gesicht von der Ehefrau Frau Y.

Herr X hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, also weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeld. Frau Y ist an dem Tag den Wagen in der Stadt Z gefahren, hat jedoch die Messung nicht bemerkt.

Herr X war an diesem Tag genau zur angegebenen Zeit an seinem Arbeitsplatz (andere Stadt) in einer Besprechung mit mehreren Kollegen.

Meine Vermutung: Ermittlungsmaßnahmen gegen Frau Y scheinen nicht gelaufen zu sein, denn das Ordnungsamt hätte sehr leicht durch Abgleich der Passfotos bei der Meldebehörde die Fahrerin Frau Y ermitteln können und ihr direkt das Verwarnungsgeld zukommen lassen können. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.

Was haltet ihr davon? Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung gegen Herrn X (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen bzw. darauf verzichten, gegen Herrn X einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2017 um 5:42

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.

Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

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Themenstarteram 28. Juli 2017 um 6:23

Zitat:

@ttru74 schrieb am 28. Juli 2017 um 08:13:41 Uhr:

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 07:59:54 Uhr:

 

:confused: Sorry, kann weder deine Aussage noch deine rechtliche Schlussfolgerung nachfollziehen.

Du wirst Post bekommen von der Bussgeldstelle, wo du Angaben zum genauen Fahrer machen sollst. Wenn du da keine Angaben dazu machst, wer genau gefahren ist, könnte es sein, das die netten Kollegen der Rennleitung mal unverhofft an deiner Haustür stehen und klingeln. Die haben dann aber ein etwas "schöneres" Foto des "Täters" dabei. Dumm wäre nur, wenn die Person auf dem Foto dann auch noch die Tür aufmacht! Dann werden aus 25€ mal eben 80€ plus Zulagen.

Warum sollte jemand kommen? Der Behörde wurde bereits unverzüglich nach Erhalt der "Erinnerung" der Name der Fahrerin, die auf dem Foto klar zu sehen ist, genannt. Hätte die Behörde aber bereits seit April im Melderegister abgleichen können. Daraufhin erfolgte - wie gesagt - bislang keine Reaktion der Behörde, vermutlich aufgrund der längst eingetretenen Verjährung. Bei ausschließlichen Fehlern der Behörde gibt es auch keinen Grundfür eine Fahrtenbuchauflage (insbesondere nicht im Verwarnungsgeldbereich).

Ansonsten bitte die anderen Beiträge lesen.

Zahlen wäre klüger gewesen. Jetzt wird ein Bußgeld draus (um die 100.-)

am 28. Juli 2017 um 6:29

Zitat:

@Celeste [

Warum sollte jemand kommen? Der Behörde wurde bereits unverzüglich nach Erhalt der "Erinnerung" der Name der Fahrerin, die auf dem Foto klar zu sehen ist, genannt.

Sorry. das hatte ich überlesen und diese deine Mitteilung auch beim erneuten Überfliegen nicht gefunden. Dann geht ja alles seinen normalen Gang.

Hatte das was gelesen, dass du meinst, die Behörde hätte einen Fotoabgleich machen sollen etc. Möglicherweise wäre das ein eklatanter Verstoß gegen deutsche Datenschutzbestimmungen? Keine Ahnung.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 6:34

Zitat:

@situ schrieb am 28. Juli 2017 um 08:29:14 Uhr:

Zitat:

@Celeste [

Warum sollte jemand kommen? Der Behörde wurde bereits unverzüglich nach Erhalt der "Erinnerung" der Name der Fahrerin, die auf dem Foto klar zu sehen ist, genannt.

Sorry. das hatte ich überlesen und diese deine Mitteilung auch beim erneuten Überfliegen nicht gefunden. Dann geht ja alles seinen normalen Gang.

Hatte das was gelesen, dass du meinst, die Behörde hätte einen Fotoabgleich machen sollen etc. Möglicherweise wäre das ein eklatanter Verstoß gegen deutsche Datenschutzbestimmungen? Keine Ahnung.

Ein Melderegisterabgleich ist in solchen Fällen rechtlich immer möglich (ganz normale Ermittlungsmaßnahme), wird aber wohl nach der Aussage einiger hier im Verwarnungsgeldbereich selten oder nie gemacht. Aber selbst ohne Melderegisterabgleich hätte man ja merken können, dass der Halter (m) nicht der abgebildete Fahrer (w) sein kann. Und dann muss eine Behörde eben sofort handeln und nicht den Vorgang über 3 Monate liegen lassen.

Das Ding ist doch von April? Das ist sowieso verjährt. Hätte ich dem Amt direkt gesagt, dass das bereits verjährt ist, weil kein Fahrer festgestellt wurde. Offensichtlich bist du ja auch nicht auf dem Foto.

Also anrufen, sagen, dass du es nicht bist und das inzwischen verjährt wird. Werden dir am Telefon wahrscheinlich bereits sagen, dass die es jetzt gut sein lassen.

am 28. Juli 2017 um 6:46

Der TE hat doch bereits reagiert und mitgeteilt, dass das seine Frau auf dem Foto ist, wie er schreibt. Wenn dann also etwas kommt, kurzer Hinweis auf Verjährung durch seine Ehefrau, wenn sie sich sicher ist, dass das so ist. Wenn es so ist, merkt das die Behörde sicher auch selbst.

am 28. Juli 2017 um 7:41

Zitat:

@Celeste schrieb am 13. Juli 2017 um 16:37:10 Uhr:

 

Natürlich stimmt es, dass durch fast jede (auch interne) Maßnahme die Verjährung unterbrochen werden kann. Aber nur gegenüber dem Beschuldigten und auch nur einmal und nicht ständig wieder. Und der Beschuldigte ist zur Zeit noch Herr X und nicht die offensichtliche Fahrerin Ehefrau Y. Nach meiner Kenntnis müssten zur Verjährungsunterbrechung aber auch Maßnahmen gegen Frau Y gelaufen sein und zwar bis zum Eintritt der Verjährung. Kann meine Rechtsmeinung jemand so bestätigen?

Ja, du hast es treffend auf den Punkt gebracht. Die Unterbrechung gilt immer nur gegen den tatsächlichen Fahrer. Sonst könnte die Behörde ja willkürlich einfach irgendjemanden anschreiben um Unterbrechung für jeden beliebigen Verstoß zu erreichen. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 08:34:59 Uhr:

Ein Melderegisterabgleich ist in solchen Fällen rechtlich immer möglich (ganz normale Ermittlungsmaßnahme), wird aber wohl nach der Aussage einiger hier im Verwarnungsgeldbereich selten oder nie gemacht. Aber selbst ohne Melderegisterabgleich hätte man ja merken können, dass der Halter (m) nicht der abgebildete Fahrer (w) sein kann.

Natürlich merken die das. Bei dem vereinfachten Verfahren wird aber davon ausgegangen, dass Halter und Fahrer(in) das untereinander klären und das Geld einfach überweisen. Daher fallen ja auch keine Gebühren und Auslagen an. Nachteile für den Halter hat das nicht, auch wenn sich die Verwarnungen häufen, da auch der Behörde klar ist, dass nicht immer der Halter der Fahrer ist.

Euer Glück ist in diesem Fall einfach, dass die Behörde den Vorgang verschleppt hat, so dass wahrscheinlich nichts mehr zu zahlen ist.

 

Gruß

Uwe

Als mein Vater vor ein paar Jahren mit ~10km/h zu schnell Außerorts im Auto meiner Mutter geblitzt wurde, stand schon im Anschreiben sinngemäß drin, das die Behörde auf Grund der Fotos nicht davon ausgeht, das meine Mutter gefahren ist, weil die Person auf dem Foto ganz klar Männlich war. (Bartträger).

Also so ganz ungeprüft winken die das auch nicht durch.

Da wird wohl eine Fahreranfrage übersandt worden sein. Entweder zahlt man den Betrag oder nennt den Fahrer. Wird der Fahrer nicht genannt, kann eine Erinnerung versandt werden oder es wird direkt ermittelt.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 9:05

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. Juli 2017 um 11:00:36 Uhr:

Da wird wohl eine Fahreranfrage übersandt worden sein. Entweder zahlt man den Betrag oder nennt den Fahrer. Wird der Fahrer nicht genannt, kann eine Erinnerung versandt werden oder es wird direkt ermittelt.

Nein, das Schreiben enthält keine Anfrage nach dem Fahrer. Es steht direkt drin:" Herr x, Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten... Zahlen Sie bitte 25 Euro". Mehr nicht. Angehängt dann zwei Fotos (Kopien) vom Auto und von der Fahrerin.

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 11:05:07 Uhr:

 

Nein, das Schreiben enthält keine Anfrage nach dem Fahrer. Es steht direkt drin:" Herr x, Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten... Zahlen Sie bitte 25 Euro". Mehr nicht. Angehängt dann zwei Fotos (Kopien) vom Auto und von der Fahrerin.

Und dieses eine Schreiben ist das einzige Schreiben was Du bekommen hast nach über drei Monaten ?!

am 28. Juli 2017 um 9:36

Der/die TE

Zitat:

@Celeste schrieb am 13. Juli 2017 um 16:28:11 Uhr:

... hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten,

Sind die Fotos denn gut? Wenn nicht, es ist möglich, daß ein Mann eigegeben wurde obwohl der Fahrer eine Frau war oder bei der Erfassung hat jemand geschlafen, was öfter vorkommt. Das Briefe nicht ankommen, ist im Zeitalter der privaten "Qualitätszusteller" leider nicht mehr ungewöhnlich ( bei uns wurden schon Säcke im Wald gefunden, auch Behördenpost), der Dumme ist da leider immer der Betroffene. Wie ich das sehe, ist der Fall verjährt. Da Einstellungsmittelungen in diesen Fällen kaum versandt werden, dürfte es das wohl gewesen sein.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 9:56

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. Juli 2017 um 11:52:56 Uhr:

Sind die Fotos denn gut? Wenn nicht, es ist möglich, daß ein Mann eigegeben wurde obwohl der Fahrer eine Frau war oder bei der Erfassung hat jemand geschlafen, was öfter vorkommt. Das Briefe nicht ankommen, ist im Zeitalter der privaten "Qualitätszusteller" leider nicht mehr ungewöhnlich ( bei uns wurden schon Säcke im Wald gefunden, auch Behördenpost), der Dumme ist da leider immer der Betroffene. Wie ich das sehe, ist der Fall verjährt. Da Einstellungsmittelungen in diesen Fällen kaum versandt werden, dürfte es das wohl gewesen sein.

Die Fotos sind ziemlich scharf, selbst als Kopie. Gesicht ist eindeutig erkennbar. Bei nicht zugestellter Behördenpost ist übrigens die Behörde der Dumme, denn sie muss den Zugang nachweisen. Da gibts dann natürlich Einschreiben oder förmliche Zustellung. Aber bei den normalen Vorgängen eben einfache Post mit dem entsprechenden Risiko für die Behörde. Ist aber wohl ein ökonomische Abwägung für die Behörden.

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