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Halter (männlich) erhält Verwarnungsgeld obwohl Fahrer eine Frau

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 14:28

Hallo zusammen,

mich interessiert, was ihr von folgendem Sachverhalt haltet:

Herr X erhält am 13.07.2017 mit einfachem Brief eine "Erinnerung"durch das Ordnungsamt der Stadt Z (Entfernung ca. 100 km), Ausstellungsdatum 10.07.2017. In der Erinnerung wird Herr X gebeten, doch nun das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu bezahlen. Hintergrund ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h am 07.04.2017. Halter des Fahrzeugs ist Herr X. Angehängt sind zwei Fotos mit dem Fahrzeug und dem deutlich zu erkennenden Gesicht von der Ehefrau Frau Y.

Herr X hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, also weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeld. Frau Y ist an dem Tag den Wagen in der Stadt Z gefahren, hat jedoch die Messung nicht bemerkt.

Herr X war an diesem Tag genau zur angegebenen Zeit an seinem Arbeitsplatz (andere Stadt) in einer Besprechung mit mehreren Kollegen.

Meine Vermutung: Ermittlungsmaßnahmen gegen Frau Y scheinen nicht gelaufen zu sein, denn das Ordnungsamt hätte sehr leicht durch Abgleich der Passfotos bei der Meldebehörde die Fahrerin Frau Y ermitteln können und ihr direkt das Verwarnungsgeld zukommen lassen können. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.

Was haltet ihr davon? Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung gegen Herrn X (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen bzw. darauf verzichten, gegen Herrn X einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2017 um 5:42

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.

Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

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Zitat:

@Celeste schrieb am 13. Juli 2017 um 16:28:11 Uhr:

Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?

ja und nein, Du siehst das nicht falsch.

Normalerweise schaut da keiner erst drüber, ob der Fahrer männlich oder weiblich ist, insbesondere nicht bei so einem Kinderkram.

Der Halter erhält die Verwarnung. Entweder er gibt an, dass es die Frau war (oder jemand ganz anderes), oder er bezahlt eben.

Jede behördliche Aktion in der Sache setzt den "3-Monate-Verjährungstimer" leider wieder zurück - find ich zwar rechtlich äußert grau, kann man aber nicht viel dagegen machen.

Aber da es allein vom 07.04. bis 10.07. über drei Monate sind, ist die Sache eh schon verjährt.

edit: Kai, sicher? Ich dachte, jede Anschuldigung bzw. jedes Schreiben jetzt die Verjährung zurück?

Mal ganz davon abgesehen... zahl die 25€, wenn's soweit kommen sollte, und schenk deiner Frau zum nächsten besonderen Tag eine Handyhalterung und die 5€ für Blitzer.de Plus. :D

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 14:37

Zitat:

@towe96 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:33:16 Uhr:

Normalerweise schaut da keiner erst drüber, ob der Fahrer männlich oder weiblich ist, insbesondere nicht bei so einem Kinderkram.

Der Halter erhält die Verwarnung. Entweder er gibt an, dass es die Frau war (oder jemand ganz anderes), oder er bezahlt eben.

Jede behördliche Aktion in der Sache setzt den "3-Monate-Verjährungstimer" leider wieder zurück - find ich zwar rechtlich äußert grau, kann man aber nicht viel dagegen machen.

edit: Kai, sicher? Ich dachte, jede Anschuldigung bzw. jedes Schreiben jetzt die Verjährung zurück?

Mal ganz davon abgesehen... zahl die 25€, und schenk deiner Frau zum nächsten besonderen Tag eine Handyhalterung und die 5€ für Blitzer.de Plus. :D

Natürlich stimmt es, dass durch fast jede (auch interne) Maßnahme die Verjährung unterbrochen werden kann. Aber nur gegenüber dem Beschuldigten und auch nur einmal und nicht ständig wieder. Und der Beschuldigte ist zur Zeit noch Herr X und nicht die offensichtliche Fahrerin Ehefrau Y. Nach meiner Kenntnis müssten zur Verjährungsunterbrechung aber auch Maßnahmen gegen Frau Y gelaufen sein und zwar bis zum Eintritt der Verjährung. Kann meine Rechtsmeinung jemand so bestätigen?

Zitat:

@towe96 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:33:16 Uhr:

Jede behördliche Aktion in der Sache setzt den "3-Monate-Verjährungstimer" leider wieder zurück

nur, wenn sie sich gegen den wirklichen Fahrer richtet. Wird jemand anders beschuldigt, läuft die Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer weiter

Zitat:

Mal ganz davon abgesehen... zahl die 25€,

dafür gäbe es keinerlei Grund

Es kann auch sein, dass als Auflage das führen eines Fahrtenbuch verfügt wird.Aussagen über Angehörige sind freiwillig.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:39:41 Uhr:

Es kann auch sein, dass als Auflage das führen eines Fahrtenbuch verfügt wird.

Quark. Nicht bei einem Verstoß im Verwarnungsbereich. Erst recht nicht, wenn die Behörde gar nicht ermittelt hat.

Ein Fahrtenbuch ist hierbei nicht in Sicht. Ich würde als Herr X einfach nur darauf hinweisen, dass ich die Person (da weiblich) offensichtlich nicht sein kann. Mehr nicht. Von der Halterhaftung träumen zwar auch hier im Forum viele, aber zum Glück gibt es die (noch) nicht.

Verwarnungsgeld? Schon lange mehr keines bekommen (meistens musste ich es zahlen), aber ich hab da dunkel was in Erinnerung, dass man das akzeptieren "muss", damit das wirksam wird.

Hier sagt der Halter, er habe bisher nichts bekommen. Kann man glauben, muss man aber nicht. Kann die Ehefrau natürlich auch unterschlagen haben. Schlechtes Gewissen und so.

Ist aber auch egal. Ihm gegenüber wäre die Verjährung vielleicht (nicht vom 07.04.- sondern gerechnet auf Maßnahme der Behörde ihm gegenüber, die Zusendung des Bescheides o.ä.), gegenüber der Frau aber auf jeden Fall verjährt.

Gibt also zwei Möglichkeiten:

a) Nichts machen, dann gibt's irgendwann einen Bußgeldbescheid, gegen den dann Einspruch eingelegt und der dann begründet wird.

b) Einfacher aber darauf hinweisen, dass auf dem Foto relativ klar eine Frau als Fahrerin zu erkennen sei und er sei schließlich männlich.

Als netter Mensch nimmt man b), als weniger netter nimmt man a), ärgert die Behörde noch kräftig und lässt den Einspruch dann per Anwalt einlegen. Hat die hiesige Bußgeldbehörde beim Bekannten von mir knapp 180,- € gekostet.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 5:38

Kurzes Zwischen-Update: Bislang gabs keinerlei Reaktion der Behörde

am 28. Juli 2017 um 5:42

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.

Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 07:38:55 Uhr:

Kurzes Zwischen-Update: Bislang gabs keinerlei Reaktion der Behörde

Halte uns bitte auf dem Laufenden!

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 5:59

Zitat:

@situ schrieb am 28. Juli 2017 um 07:42:40 Uhr:

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.

Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

:confused: Sorry, kann weder deine Aussage noch deine rechtliche Schlussfolgerung nachfollziehen.

am 28. Juli 2017 um 6:10

Musst du ja auch nicht - das mach die Behörde.

Ich formuliere gern etwas bissiger als PeterBH . Aber- inhaltlich - grob betrachtet - doch ähnlich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Juli 2017 um 18:37:40 Uhr:

V..........................

a) Nichts machen, dann gibt's irgendwann einen Bußgeldbescheid, gegen den dann Einspruch eingelegt und der dann begründet wird......... ärgert die Behörde noch kräftig und lässt den Einspruch dann per Anwalt einlegen. Hat die hiesige Bußgeldbehörde beim Bekannten von mir knapp 180,- € gekostet.

Muss nun nicht notwendiger Weise die Bußgeldbehörde (also uns alle, die Steuerzahler) was kosten. Manchmal siegt auch die Gerechtigkeit und du bzw. deine Frau muss löhnen. Vielleicht bleibt wenigstens die Fahrtenbuchauflage für dich.

PS: Erläuterung "Leier", die du nicht verstehst. "Nichts tun - Anhörungsbogen Bußgeld - nicht reagieren oder Unschuldserklärung - Feststellung der Täterschaft - nichts tun - Gericht - Verfahren - verlieren - bezahlen".

Zitat:

@Celeste schrieb am 28. Juli 2017 um 07:59:54 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 28. Juli 2017 um 07:42:40 Uhr:

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.

Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

:confused: Sorry, kann weder deine Aussage noch deine rechtliche Schlussfolgerung nachfollziehen.

Du wirst Post bekommen von der Bussgeldstelle, wo du Angaben zum genauen Fahrer machen sollst. Wenn du da keine Angaben dazu machst, wer genau gefahren ist, könnte es sein, das die netten Kollegen der Rennleitung mal unverhofft an deiner Haustür stehen und klingeln. Die haben dann aber ein etwas "schöneres" Foto des "Täters" dabei. Dumm wäre nur, wenn die Person auf dem Foto dann auch noch die Tür aufmacht! Dann werden aus 25€ mal eben 80€ plus Zulagen.

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