Halter (männlich) erhält Verwarnungsgeld obwohl Fahrer eine Frau

Hallo zusammen,

mich interessiert, was ihr von folgendem Sachverhalt haltet:

Herr X erhält am 13.07.2017 mit einfachem Brief eine "Erinnerung"durch das Ordnungsamt der Stadt Z (Entfernung ca. 100 km), Ausstellungsdatum 10.07.2017. In der Erinnerung wird Herr X gebeten, doch nun das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu bezahlen. Hintergrund ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h am 07.04.2017. Halter des Fahrzeugs ist Herr X. Angehängt sind zwei Fotos mit dem Fahrzeug und dem deutlich zu erkennenden Gesicht von der Ehefrau Frau Y.

Herr X hat tatsächlich vor dieser Erinnerung keinerlei Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, also weder einen Anhörungsbogen noch ein Verwarnungsgeld. Frau Y ist an dem Tag den Wagen in der Stadt Z gefahren, hat jedoch die Messung nicht bemerkt.

Herr X war an diesem Tag genau zur angegebenen Zeit an seinem Arbeitsplatz (andere Stadt) in einer Besprechung mit mehreren Kollegen.

Meine Vermutung: Ermittlungsmaßnahmen gegen Frau Y scheinen nicht gelaufen zu sein, denn das Ordnungsamt hätte sehr leicht durch Abgleich der Passfotos bei der Meldebehörde die Fahrerin Frau Y ermitteln können und ihr direkt das Verwarnungsgeld zukommen lassen können. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.

Was haltet ihr davon? Aus meiner Sicht muss das Ordnungsamt hier die Verwarnung gegen Herrn X (nach Darlegung des Sachverhalts) zurücknehmen bzw. darauf verzichten, gegen Herrn X einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Danach ist das ganze Verfahren einzustellen, da aufgrund des Zeitablaufs beim erst zu beginnenden Verfahren gegen Frau Y bereits Verjährung eingetreten ist. Oder sehe ich hier was falsch?

Beste Antwort im Thema

Na ja, dann kommt halt demnächst der Anhörungsbogen für das Bußgeld; wird es eben kräftig teurer.
Und wenn Frau Y nicht zu ihrer Missetat stehen mag, die ganze Leier wegen gerechtfertigten 25 EUR rauf und runter. Geht mal so aus und mal so. In der Regel lassen sich die Ordnungsämter nicht an der Nase rumführen. Schon gar nicht, wenn sie so schöne Fotos haben. Ist doch gut, wenn man die Bürokratie damit unnötig beschäftigt und am Ende doch zahlen muss - dann können sie in der Zwischenzeit wenigstens nichts Wichtigeres tun. Sichert auch Arbeitsplätze.

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Nur für diejenigen, die das hier rechtlich interessiert: Es kam keine Reaktion der Bußgeldstelle mehr, also auch kein Bußgeldbescheid o.ä. Ist also vermutlich rechtlich richtig erledigt durch die Bußgeldstelle.

Danke für Info. Typisch Behörde, bloß keinen Fehler zugeben, sondern Gras über die Sache wachsen lassen.

Zitat:

@Celeste schrieb am 12. September 2017 um 19:26:57 Uhr:


Nur für diejenigen, die das hier rechtlich interessiert: Es kam keine Reaktion der Bußgeldstelle mehr, also auch kein Bußgeldbescheid o.ä. Ist also vermutlich rechtlich richtig erledigt durch die Bußgeldstelle.

Danke für die Rückinfo.

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