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Halten im eingeschränkten Halteverbot - Vorsatz?

Themenstarteram 25. November 2012 um 13:12

Moin zusamen,

ich hatte vor genau 4 Wochen im eingeschränkten Halteverbot geparkt.

Als ich zu meinem Auto kam hab ich gesehen, wie zwei Polizisten Strafzettel verteilten. Ich sprach die beiden freundlich an und fragte, ob man denn da was machen könne.

Nach einem Blick auf dem Strafzettel sagten die, dass sie diesen Strafzettel gar nicht ausgestellt haben. Ich fragte dann, ob es 15€ kosten würde und die sagten ja.

Ich bin noch ein paar Monate in der Probezeit. Können die mir nun vorwerfen, dass ich vorsätzlich gehandelt habe? Es ist "erst" mein 4. Strafzettel (allesamt wegen Falschparkens).

Normalerweise ist unsere Bußgeldstelle sehr schnell und ich wundere mich, warum ich noch nicht Post bekommen habe.

Theoretisch könnte ich doch sagen, dass ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs war uns es dort geparkt und ich es nur abholen wollte, oder? Außerdem darf man ja zum Be- und Entladen halten. Ich könnte ja sagen, dass ich mir beim Beladen eine Schnittwunde zugezogen hatte und in der naheliegenden McDonal's-Filiale die Wunde reinigen wollte. Klingt beides absolut unglaubwürdig, aber keiner kann das Gegenteil beweisen!?

Danke und Gruß

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Theoretisch könnte ich doch sagen, dass ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs war uns es dort geparkt und ich es nur abholen wollte, oder?

Kannst du sagen - bringt aber nichts, da im ruhenden Verkehr Halterhaftung besteht. In deinem Fall wohl auch zu Recht.

Im Übrigen spare ich mir Bemerkungen zum Thema 4. Mal Knöllchen wegen Falschparken und entsprechendem Rumgejammer hier.

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Spielt doch keine Rolle ob du vorsätzlich dort gestanden hast oder fahrlässig oder unbewusst oder oder oder..... Da brauchste dir auch keine Lügengeschichten zusammenreimen sondern einfach die 15 € überweisen und gut is.

 

Edit: Kennst du das Sprichwort: Reden ist Silber schweigen ist Gold?

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Theoretisch könnte ich doch sagen, dass ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs war uns es dort geparkt und ich es nur abholen wollte, oder?

Kannst du sagen - bringt aber nichts, da im ruhenden Verkehr Halterhaftung besteht. In deinem Fall wohl auch zu Recht.

Im Übrigen spare ich mir Bemerkungen zum Thema 4. Mal Knöllchen wegen Falschparken und entsprechendem Rumgejammer hier.

Hast du zugegeben, daß du dort geparkt hast und daß du es gesehen hast? Dann könnte man es Vorsatz nennen.

Wegen sehr vielen vorsätzlichen Parkverstößen kann man theoretisch eine MPU anordnen. Gibts in den NEWS ein Thema dazu. :)

Hast du denn jetzt nen Überweisungsträger mit 15 €?

Falls nein und die Polizisten hatten ja noch nichts aufgeschrieben kommt evtl. nichts?

 

Das mit dem nicht selbst abgestellt, dazu empfehle ich dir googeln nach "§25a StVG".

Da kannst du rauslesen, daß das minimal teurer ist als 15 €, also nichts bringt.

Für deine MC Donalds Notlage hast du sicher einen Nachweis? Die Schnittwunde hast du gezeigt gehabt? Von MC Donalds was schriftliches? Falls nein könnte das ein Richter mit gesundem Menschenverstand als Notlüge sehen.

Und nochmal, solange nicht klar ist wer gefahren/parkiert hat kann das ganze in §25a StVG (googeln!) laufen. Außer du hast zugegeben...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wegen sehr vielen vorsätzlichen Parkverstößen kann man theoretisch eine MPU anordnen. Gibts in den NEWS ein Thema dazu.

Du meinst sicherlich den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...-wegen-zu-vieler-tickets-t4277648.html

Da braucht's allerdings noch ein erheblich höheres Maß an Renitenz, bis sich die Behörde zu einem solchen Schritt entschließt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da braucht's allerdings noch ein erheblich höheres Maß an Renitenz, bis sich die Behörde zu einem solchen Schritt entschließt. ;)

Interessant übrigens, dass sich der TE in schon in besagtem Thread als Knöllchen-Sammler outet (alle 4-6 Wochen).

Somit bestätigt sich meine erste Einschätzung

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