Halogenscheinwerfer welche H7 Birne nutzen ?

VW Touran 2 (5T)

Hallo zusammen,

Ich krieg den Touran 5T aus dem VW Werkspool als Jahreswagen, als Comfortline, leider nur mit Halogenscheinwerfern.
Hab ich im Eifer des Gefechts nicht drauf geachtet, wollte egtl Xenon oder LED, aber da war er schon bestellt.

Nun will ich neue H4 Birnen kaufen, aber welche könnt ihr empfehlen ??
Die Night Breaker Laser, die Phillips Xtreme Vision oder nochmal ganz andere ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 19. Mai 2018 um 09:54:58 Uhr:


Wenn man soviel ausgibt sollte man sich vorher schlau machen.

Wieder so ein Sinnloser Kommentar.

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@SchallMauerStreicher Jo, solange du bei ihm kaufst ist das ne Option...

@SchallMauerStreicher Bevor du aber nochmal nen Fehler machst, es gibt das einfache LED (Low) und das bessere LED mit DLA und Tagfahrlicht als schmale Leisten (Mid)...nur mal schon vorab.

Ja, möchte ja auch jeden Fall einen Touran haben und bei ihm kaufen.

Ich denke, bis 10 Uhr weiß ich Bescheid.

Guten Morgen,

vielleicht hättest Du ja auch noch mal ein "paar" Euros drauflegen können. Der Verkäufer hätte so, in Erwartung eines höheren Gewinn, eventuell doch noch mal eher dran "gedreht".
Das Fahrzeug zum gleichen Preis bedeutet für ihn nur mehr Arbeit.

Gruß
mgmddorf

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Hmmm,
verstehe schon wie Du meinst, aber ist es wirklich zuviel verlangt, wenn ich ein Auto kaufe für 30.000 Euro, das er da einmal telefoniert und nachfragt ??

Naja, abwarten, vielleicht wendet sich ja doch noch alles zum Guten...

Nein, ich konnte die Bestellung nicht ändern und auch nicht zurück nehmen, auch nicht gegen eine Gebühr, von der oft geredet wurde, auch in anderen Threads.

Also muss ich wohl mit den Halogenscheinwerfern leben, denn umrüsten steht in keinem Verhältnis um ehrlich zu sein.
Ich bin schon etwas frustriert, wenn ich das mal so offen sagen darf,....
Da kauft man ein Auto für knapp 30.000 Euro, geht davon aus, das Halogen schlicht und einfach nicht mehr verbaut wird, achtet nicht drauf und übersieht schlicht und einfach, was da steht und dann sowas....

Strafe muss wohl sein, was ??
Naja,....
Kommt in die Schublade "Pech gehabt" :-(

Sehr schade... Vor allem, wenn man sich vom Verkäufer nicht noch etwas gegänelt wird eine Ausstattung hinzu zu nehmen. Ist dennoch ein tolles Fahrzeug.

Na das will ich hoffen :-)

Aber meine Vorfreude ist schon getrübt, muss ich zugeben.
Aber ich bin's ja selber Schuld...

Zitat:

@SchallMauerStreicher schrieb am 26. Mai 2018 um 00:55:12 Uhr:


ich konnte die Bestellung nicht ändern und auch nicht zurück nehmen

Es kann nicht sein, dass du von Kaufvertrag nicht zurücktreten / wiederrufen kannst. Schau mal genau die Unterlagen an.

Wieso kann das nicht sein?
Wenn der Kaufvertrag vor Ort beim Händler geschlossen wurde und nicht übers Internet (Feranbsatzgesetz) und darüber hinaus die Ware wie im Vertrag vereinbart mit der entsprechenden Ausstattung und allen sonstigen Merkmalen korrekt geliefert wird, gibt es da keinen rechtlichen Hebel.
Bei einer Finanzierung über die Herstellerbank könnte man diese widerrufen innerhalb von 14 Tagen, damit würde auch der Kaufvertrag hinfällig (Kopplungsgeschäft, beide Verträge sind nicht unabhängig voneinander erfüllbar).
Eine andere Möglichkeit wäre die Verweigerung der Zahlung, dann könnte der Händler jedoch auf Erfüllung bestehen und diese ggf. juristisch durchsetzen.
Da der Händler jetzt schon nicht entgegenkommend ist, scheint mir auch das keine Option.
Alternativ könnte man versuchen, das Auto direkt wieder auf dem Markt anzubieten und es nicht zuzulassen. Auch hier sicher verbunden mit einem Verlust.

Letzter Punkt:
Es empfiehlt sich immer die Prüfung der Auftragsbestätigung des Händlers. Ergeben sich aus der Unterschiede bzgl der Eigenschaften des Fahrzeuges (Ausstattung, Laufleistung, Schäden etc.), ist diese Auftragsbestätigung juristisch als neues Angebot des Händlers zu werten. Die ursprüngliche Bestellung würde damit obsolet, der Käufer hat die Wahl, das erneute Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Zitat:

@startracker_77 schrieb am 26. Mai 2018 um 09:56:15 Uhr:


Wieso kann das nicht sein?

Ich habe auch vor Ort das Auto eingeschaut und 2 Tage später telefonisch zugesagt. Kaufvertrag habe ich per Email bekommen und sollte unterschrieben per Email zurücksenden und original bei Abholung in eine Woche mitbringen. Drin steht , dass innerhalb vor 2 Wochen kann ich Vertrag wiederrufen. Fahrzeugbrief habe ich für Zulassung per Post bekommen.
Und Händler hat mir auch gesagt , bis Übergabe und wenn ich das Auto noch nicht auf mich zugelassen habe , kann ich problemlos zurücktreten.
Finanzierung wurde erst bei Übergabe unterschrieben, aber vorher schon von der Bank genehmigt.

@SchallMauerStreicher: Tut mir ja leid für dich, dass es irgendwie doch -alles in allem- wohl nicht so gelaufen ist, wie du es dir anfangs erhofft hattest. Vielleicht hast du ja relativ wenig "Dunkelanteil" bei deinen Fahrten, dann ist der Ärger eben "nur" darauf dann reduziert - und nicht der hoffentlich viiiieeele "Hellanteil". ^^
Jedenfalls: Viel Glück damit - und stets gute Fahrt! - Und demnächst irgendwann mal einen lukrativen Weiterverkaufspreis! ^^

Aber - und diese Anmerkung sei mir hier in einem "freien" Forum erlaubt - es ist doch wieder bezeichnend, wie einige Neunmalkluge und Besserwisser (Namen sind Schall und Rauch - also die, für die das hier -zumindest ihrem reden nach- alles gar kein Problem darstellt, da mal eben schnell wieder aus so einem Kaufvertrag rauszukommen) ja doch wohl auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und quasi eines Besseren belehrt sind.

So wie sich das hier bislang las, ist das ein rechtsgültiger Vertrag. Dass dem Auto eine -für den Käufer wichtige- Eigenschaft fehlt ist nur dann ein Manko, wenn es ausdrücklich vertraglich als Kaufbestandteil mit erwähnt wurde (wurde es nun mal nicht), und bei diesem konkreten Touran gehört es bislang nicht zur Serienausstattung. Der Verkäufer muss im Vertrag nicht erwähnen, was alles NICHT dran ist - nur das, was auch wirkich dran ist (und über die Serienausstattung hinaus geht).

Wenn das so einfach wäre, Kaufverträge zu wandeln oder zu stornieren, würde jeder Kaufvertrag seiner Grundlage entbehren und wäre im Grunde genommen nichts anderes als ein wertloses Stück Papier.

Ein Anwalt und alles, was ggf. sonst noch juristisch relevant wird für einen etwaigen Rechtsstreit, wird meist teuer (und zwar für den, der letztlich verliert). Ist dann die Sache oft nicht wirklich wert.

Soweit ich gelesen habe, haben hier noch lange nicht „einige“ behauptet, dass ein Vetrag beliebig stornierbar ist!!

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 26. Mai 2018 um 14:01:53 Uhr:


Soweit ich gelesen habe, haben hier noch lange nicht „einige“ behauptet, dass ein Vetrag beliebig stornierbar ist!!

Es gab genug (hier), die felsenfest behauptet haben, da wäre vertraglich doch wohl was zu machen gewesen - bzw. die da irgendwo ein "Schlupfloch" gesehen haben, durch das der Vertrag unwirksam wäre oder rückabgewickelt werden könnte. Namen sind Schall und Rauch, man sieht und liest es aber ja selbst beim zurückscrollen.

Ich denke, dass kein Händler, der seinen Job auch "professionell" macht (Markenhändler schon gar nicht), sich auf irgendwelche "windigen" Geschäfte einlässt, wo der andere Vertragspartner dann hinterher nur noch div. Schlupflöcher bedienen müsste, um galant da wieder rauszukommen. Wenn Vertragswandlung (ohne dass der Artikel nicht dem entspricht, was der Vertrag hergibt), dann nur auf freiwilliges, kulantes Entgegenkommen des Händlers - aber gewaltsam mit der "Brechstange" schon mal gar nicht!

Letzteres hat der @TE ja wohl auch vernünftigerweise gar nicht erst angestrebt und versucht - weil er ganz offensichtlich intelligent genug hier 'rüberkommt. Und er hat sich -vermutlich deshalb- dazu ja auch gar nicht erst anstacheln lassen ... Schublade "Lehrgeld", und beim nächsten Autokauf dann eben vorher noch viel genauer hinschauen.

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