Hallo, kann man nach 4 Wochen vom KV zurücktreten? Dringnd
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage, kann man von einem Kaufvertrag wo auch eine Finanzierung hinter steckt nach 4 Wochen zurücktreten? Die Auftragsbestätigung habe ich am Dienstag bekommen mit einem genannten unverbindlichen Liefertermin im Juli, was kostet das an Stornogebühren? Weiß das jemand vielleicht?
Vielen Dank für jede Antwort
Gruss
Florian
Beste Antwort im Thema
Woher kommt denn die plötzliche Erleuchtung? Ich meine... normalerweise überlegt man sich doch vor der Unterschrift, ob man den Wagen auch tatsächliche will?
49 Antworten
Hallo,
so, ich habe soeben mit meinen Händler telefoniert. Er will 15 % vom Kaufpreis haben. Oh man so ein Mist :-(
Wenn´s kommt, dann kommt es immer Dicke.
Gruss
Florian
Zitat:
Original geschrieben von flo_36
so, ich habe soeben mit meinen Händler telefoniert. Er will 15 % vom Kaufpreis haben. Oh man so ein Mist :-(
Ich würde sowas immer imk persönlichen Gespräch klären, nicht am Telefon.
Zitat:
Original geschrieben von HaiLimitFish
Kind gekriegt? 🙂
Wenn ja - Glückwunsch 😉
neee kein Kind gekriegt, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und will mich nun ordentlich abzocken
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Um was für ein Fahrzeug (Konfiguration) handelt es sich denn genau? In welcher Region ist der fragliche Händler? Preis?
Vielleicht findet sich ja hier aus dem Forum jemand, der in den Vertrag einsteigen möchte. Ob der Händler sich darauf einlässt ist die Frage, aber ihm obliegt auch als Anspruchsberechtigter nach meinem Verständnis eine Schadenminderungspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von flo_36
neee kein Kind gekriegt, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und will mich nun ordentlich abzockenZitat:
Original geschrieben von HaiLimitFish
Kind gekriegt? 🙂
Wenn ja - Glückwunsch 😉
Das heißt dann ja wohl das du das Geld eh los bist. Ob nun der Händler 15% bekommt oder deine Frau ist doch wumpe, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Um was für ein Fahrzeug (Konfiguration) handelt es sich denn genau? In welcher Region ist der fragliche Händler? Preis?Vielleicht findet sich ja hier aus dem Forum jemand, der in den Vertrag einsteigen möchte. Ob der Händler sich darauf einlässt ist die Frage, aber ihm obliegt auch als Anspruchsberechtigter nach meinem Verständnis eine Schadenminderungspflicht.
Ich habe mir ein Golf GTI 6 bestellt mit DSG, Xenon, Deep Black metallic, Anhängerkupplung und noch einige Sachen. Gesamtpreis 33000 Euro
Gruss
Florian
Zitat:
Original geschrieben von flo_36
so, ich habe soeben mit meinen Händler telefoniert. Er will 15 % vom Kaufpreis haben. Oh man so ein Mist :-(
Ich hätte das auch im persönlichen Gespräch geklärt. Und zwar in Bittstellerpose, denn das bist Du in diesem Fall.
Also: nochmal persönlich hingehen und probieren!
Kopf hoch, irgendwie wirst Du da schon rauskommen.
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von golfundgut
Das heißt dann ja wohl das du das Geld eh los bist. Ob nun der Händler 15% bekommt oder deine Frau ist doch wumpe, oder?Zitat:
Original geschrieben von flo_36
neee kein Kind gekriegt, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und will mich nun ordentlich abzocken
15 % von 33000 Euro sind 4950 Euro, dass wäre schön wenn ich so billig aus der Scheidung kommen würde, ne ne die will das volle Programm, da kommt ordentlich was auf mich zu und glaubt mir, meine Nächte bestehen max. aus 2h Schlaf.
Gruss
Florian
Zitat:
Original geschrieben von golfundgut
Das heißt dann ja wohl das du das Geld eh los bist. Ob nun der Händler 15% bekommt oder deine Frau ist doch wumpe, oder?Zitat:
Original geschrieben von flo_36
neee kein Kind gekriegt, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und will mich nun ordentlich abzocken
Tut mir echt leid für dich, flo! Ich hoffe dass keine Kinder im Spiel sind und du ansonsten die Zeit gut überstehst.
@ golfundgut: Ob und wie viel Geld wirklich weg ist, sollten wir vielleicht den Anwälten und Gerichten überlassen... erstmal würde ich an Flos stelle jetzt auch schauen, das Geld möglichst beisammen zu halten.
@ flo: Spar nicht am falschen Ende und nimm dir einen erfahrenen Anwalt. Viel Glück!
Ja in so einer Situation immer das persönliche Gespräch suchen, telefonisch erreichst du so gar nichts. Ich weiß das ist schwer dann dort wie ein geprügelter Hund anzukommen aber wenn es dir hilft warum nicht?
Sollte das nicht fruchten würde ich es mal bei einem Anwalt oder Schuldnerberater probieren, die können evtl. intervenieren und evtl einen Vergleich aushandeln. Dem Autoverkäufer ist so auch besser geholfen da sie ein völlig unbenutztes Auto verkaufen können statt eines was schon gefahren wurde.
Ich bin der Meinung das in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht in Kraft treten kann, will es aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Bei dir sind Umstände eingetreten die du nicht vorhersehen konntest, vielleicht kannst du so ja die Konventionalstrafe umgehen denn 15% von 33000€ (4950 € + plus evtl Bearbeitungsgebühren) ist schon ne Menge Asche.
Kleiner Tipp:
Sind keine Kinder mit im Spiel bist du spätestens nach einem Jahr raus aus der Unterhaltsgeschichte. Denn so lange zahlst du heute, wenn überhaupt Unterhalt an deine Frau, danach muss sie selbst für ihren Unterhalt sorgen. Meines Wissens müssen dir 1250 € bleiben alles was darüber liegt wird prozentual als Unterhalt an deine Frau abgeführt, im dümmsten Fall musst du dann vllt "nur" 50€ an sie abführen und das für 1 Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von flo_36
neee kein Kind gekriegt, meine Frau hat die Scheidung eingereicht und will mich nun ordentlich abzockenZitat:
Original geschrieben von HaiLimitFish
Kind gekriegt? 🙂
Wenn ja - Glückwunsch 😉
Oh Mann.
Gut, dass meine Frau die nächsten Jahre mehr verdient als ich 😉
Weiber gibts ...
cheerio
hi
also mein händler hat mir gesagt wenn ich das auto 4 tage vorher nich mehr habne will is auch kein problem ! der bekommt es immer wieder verkauft ! einfach mal den händler fragen !!
gruß
Zitat:
Original geschrieben von _SK_
hialso mein händler hat mir gesagt wenn ich das auto 4 tage vorher nich mehr habne will is auch kein problem ! der bekommt es immer wieder verkauft ! einfach mal den händler fragen !!
gruß
Aber PERSÖNLICH u. nicht telefonisch !