Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall und wollte fragen, wie hoch Ihr den Schaden schätzt..
Kotflügel viele Beulen und gebogen innen, Stoßstange unten links hat auch was abbekommen, das andere Auto hat meine Tür gestreift sieht aber nach mehr Farbe als Kratzer aus hab da aber nichts angefasst. Wie es von drinnen (Unter der Motorhaube) aussieht kann ich erst nach dem Gutachten sagen. Bin halt nur neugierig. Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Wenn der Wagen nicht nachweislich kontinuierlich servicemässig beim 🙂 in Betreuung war, wird es i.d.R. sowieso nichts mit einer Instandsetzung dort, da das die Versicherer nicht mehr "mitmachen" und regulieren werden...Zitat:
Original geschrieben von jloethe
...Kommt auch drauf an werden Schaden instandsetzt ob nun eine MB Werkstatt , ein Karrosseriefachbetrieb was zu empfehlen währe oder eine freie Werkstatt. ...
Nenn doch bitte mal den Grund dafür.
Bin selbst Werkstattbesitzer und im Haftpflichtschadensfall hat der geschädigte freie Gutachterwahl und auch freie Werkstattwahl. Und der Herr Daimler schickt garantiert keinen weg nur weil der KD nicht dort erledigt wurde. Wie kommt man denn auf so ne dünne Eisschicht.
Solange die Zahlen im Gutachten passen bzw die Opfergrenze noch mit in Anspruch genommen werden kann spielt mal überhauptkeine Rolle ob der Laden Karosseriefachbetrieb DB BMW oder sonst wie heist.
gutachten werden nach Ortsüblichen Stundensätzen gerechnet und die Teile immer Originalpreise und bei manchen Lieferanten wird der Teileaufschlag mit ins Gutachten übernommen.
29 Antworten
@ Maik/Lissy ...
Hä? Ob die Werkstatt 5.000 € inkl. Steuer bekommt oder nach Kostenvoranschlag exkl. Steuer und dann meist auch noch mit Abschlägen ca. 3.500 € an den Geschädigten ausgezahlt werden ... hmmm, mal nachrechnen ... Grübel, grübel ...
Und kriminell ist da mal NICHTS dran. Dieses RECHT hat jeder zu entscheiden, wie er im Einzelfall das ganze Handhabt!
So hier die Auflösung: War beim Gutachter und der meinte ich soll erstmal in die Werkstatt und ne Achsvermessung machen. Bin hin - Fazit: Auto nicht fahrtauglich, sprich totalschaden. Gutachter hat den Wagen auf 4900 geschätzt und ich hab noch ein dicken Mietwagen für zwei Wochen bekommen. Kann man doch mit zufrieden sein oder nicht, also wenn ich auch die 4900 so bekomme...
Hi,
du solltest mal ins Versicherungsforum hier bei MT gucken. Da gibt es einiges zu beachten.
Wenn der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 4900€ hat (hatte vor dem Unfall) bekommst du das von der Gegnerischen Versicherung. Allerdings abzüglich des aktuellen Restwerts. Der steht dann im Gutachten,ich tippe der liegt bei dir noch über 1000€. Evtl. bekommst du auch ein Ankaufsangebot eines Händlers mitgeliefert.
Beim Mietwagen mußt du aufpassen, wenn der zu teuer wird bleibst du unter umständen auf einem Teil der kosten sitzen.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
So hier die Auflösung: War beim Gutachter und der meinte ich soll erstmal in die Werkstatt und ne Achsvermessung machen. Bin hin - Fazit: Auto nicht fahrtauglich, sprich totalschaden. Gutachter hat den Wagen auf 4900 geschätzt und ich hab noch ein dicken Mietwagen für zwei Wochen bekommen. Kann man doch mit zufrieden sein oder nicht, also wenn ich auch die 4900 so bekomme...
Naja, hängt davon ab, welchen persönlichen Wert für dich das Fahrzeug hat. Wenn mir einer reinfahren würde und es einen (wirtschaftlichen) Totalschaden gäbe, dann wäre ich alles andere als zufrieden. Ich wäre eigentlich stinksauer.
Bei dem Mietwagen müsste man aufpassen. Einen "dicken" zahlt die Versicherung nur teilweise, ansonsten immer eine Klasse schlechter rechnen. Bei Daimler wäre es z. B. ein Smart, A, B, CLA oder GLA. Für was besseres hättest du keinen Anspruch, soweit ich weiß.
Ähnliche Themen
Hallo,
glaubst du wirklich das das Auto mit ner kaputten Achse + den Schäden auf den Bildern noch über 1000 Euro Wert ist?
Gruß,Serko
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,du solltest mal ins Versicherungsforum hier bei MT gucken. Da gibt es einiges zu beachten.
Wenn der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 4900€ hat (hatte vor dem Unfall) bekommst du das von der Gegnerischen Versicherung. Allerdings abzüglich des aktuellen Restwerts. Der steht dann im Gutachten,ich tippe der liegt bei dir noch über 1000€. Evtl. bekommst du auch ein Ankaufsangebot eines Händlers mitgeliefert.
Beim Mietwagen mußt du aufpassen, wenn der zu teuer wird bleibst du unter umständen auf einem Teil der kosten sitzen.
Gruß Tobias
Hallo, hab ein Lancia Flavia Cabrio Bj. 2012 bekommen 😉. Hab den aber heute, sprich nach 3 Tagen abgegeben, weil ich diese zwei Wochen kein Auto brauche und mir lieber die Ausfallsentschädigung dazu schmecken lasse - 50 €/ Tag. Knapp 600 € mehr. Wie sagt man, haben oder nicht haben :P
Gruß, Serko
Zitat:
Original geschrieben von KKolja
Naja, hängt davon ab, welchen persönlichen Wert für dich das Fahrzeug hat. Wenn mir einer reinfahren würde und es einen (wirtschaftlichen) Totalschaden gäbe, dann wäre ich alles andere als zufrieden. Ich wäre eigentlich stinksauer.Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
So hier die Auflösung: War beim Gutachter und der meinte ich soll erstmal in die Werkstatt und ne Achsvermessung machen. Bin hin - Fazit: Auto nicht fahrtauglich, sprich totalschaden. Gutachter hat den Wagen auf 4900 geschätzt und ich hab noch ein dicken Mietwagen für zwei Wochen bekommen. Kann man doch mit zufrieden sein oder nicht, also wenn ich auch die 4900 so bekomme...Bei dem Mietwagen müsste man aufpassen. Einen "dicken" zahlt die Versicherung nur teilweise, ansonsten immer eine Klasse schlechter rechnen. Bei Daimler wäre es z. B. ein Smart, A, B, CLA oder GLA. Für was besseres hättest du keinen Anspruch, soweit ich weiß.
Hi,
50€/Tag kommen hin. Aber normalerweise werden 10 Tage als Wiederbeschaffungsdauer gerechnet. Wie du da auf 600€ kommst ist mir nicht so ganz klar.
Und ja ich denke dein MB könnte auch mit dem Schaden noch über 1000€ Restwert bringen,der wird wahrscheinlich Richtung Osten exportiert,dort billig repariert udn fährt dann noch ein paar Hundertausend km.
Hast du das Gutachten noch nicht bekommen?
Gruß Tobias
Hallo,
habe mein Gutachter angerufen - Restwert 900 €.
Und ich komme auf 600, weil ich den Mietwagen für 14 tage bekommen hätte, und die Frau am Telefon meint (Anwaltsgehilfin) für diese zwei Wochen bekomm ich Entschädigung. Drei Tage hatte ich den Wagen also 11 x 50 = 550. Selbst wenns jetz nur 10 wären. 5 Scheine mehr schmeckt. 4000 krieg ich sicher von der Versicherung + die 550 halt.
Gruß,
Serko
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,50€/Tag kommen hin. Aber normalerweise werden 10 Tage als Wiederbeschaffungsdauer gerechnet. Wie du da auf 600€ kommst ist mir nicht so ganz klar.
Und ja ich denke dein MB könnte auch mit dem Schaden noch über 1000€ Restwert bringen,der wird wahrscheinlich Richtung Osten exportiert,dort billig repariert udn fährt dann noch ein paar Hundertausend km.
Hast du das Gutachten noch nicht bekommen?
Gruß Tobias
Hi,
na dann lag ich mit meiner Schätzung komplett ins Blaue ja gar nicht so verkehrt 😉
14 Tage sind schon großzügig bemessen, aber wenn das durchgeht ist das natürlich gut für dich.
Und auf den Mietwagen zu verzichten und das Geld zu nehmen ist eine sehr gute Idee!
Vielleicht kriegst du den Wagen auch für mehr als 900€ verkauft,dann reicht es auf jeden Fall für einen odentlichen neuen Wagen.
Gruß Tobias
Glaube diesmal wirds ein clk...
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,na dann lag ich mit meiner Schätzung komplett ins Blaue ja gar nicht so verkehrt 😉
14 Tage sind schon großzügig bemessen, aber wenn das durchgeht ist das natürlich gut für dich.
Und auf den Mietwagen zu verzichten und das Geld zu nehmen ist eine sehr gute Idee!
Vielleicht kriegst du den Wagen auch für mehr als 900€ verkauft,dann reicht es auf jeden Fall für einen odentlichen neuen Wagen.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Glaube diesmal wirds ein clk...
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,na dann lag ich mit meiner Schätzung komplett ins Blaue ja gar nicht so verkehrt 😉
14 Tage sind schon großzügig bemessen, aber wenn das durchgeht ist das natürlich gut für dich.
Und auf den Mietwagen zu verzichten und das Geld zu nehmen ist eine sehr gute Idee!
Vielleicht kriegst du den Wagen auch für mehr als 900€ verkauft,dann reicht es auf jeden Fall für einen odentlichen neuen Wagen.
Gruß Tobias
War im Post davor nicht die Rede von einem "ordentlichen" Wagen? :-))
Wer hat dich nach deiner Meinung gefragt? Das er mir gefällt ist die Hauptsache. Also ruhe.
Zitat:
Original geschrieben von MichaelHartig
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Glaube diesmal wirds ein clk...
Zitat:
Original geschrieben von MichaelHartig
War im Post davor nicht die Rede von einem "ordentlichen" Wagen? :-))Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Wer hat dich nach deiner Meinung gefragt? Das er mir gefällt ist die Hauptsache. Also ruhe.
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Zitat:
Original geschrieben von MichaelHartig
Zitat:
Original geschrieben von HazeSerkoo
Zitat:
Original geschrieben von MichaelHartig
War im Post davor nicht die Rede von einem "ordentlichen" Wagen? :-))
Den Smily hast Du anscheined übersehen sonst würdest Du das nicht persönlich nehmen. Aber gerne ich bin jetzt raus
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Vielleicht kriegst du den Wagen auch für mehr als 900€ verkauft,dann reicht es auf jeden Fall für einen odentlichen neuen Wagen.
Vorsicht, das kann Probleme geben, wenn der Restwert im Gutachten der Versicherung zu gering erscheint:
http://www.anwalt.de/.../...abzug-des-korrekten-restwertes_038376.htmlZitat:
Original geschrieben von Holt
Vorsicht, das kann Probleme geben, wenn der Restwert im Gutachten der Versicherung zu gering erscheint:Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Vielleicht kriegst du den Wagen auch für mehr als 900€ verkauft,dann reicht es auf jeden Fall für einen odentlichen neuen Wagen.
http://www.anwalt.de/.../...abzug-des-korrekten-restwertes_038376.html
Da steht unter dem Strich: der BGH teilt die Meinung der Kölner Richter allenfalls bedingt und sieht die Sache prinzipiell ZUGUNSTEN des Geschädigten. Und wenn das ein vereidigter Sachverständiger ist, der den Wagen des TE begutachtet hat, dann MUSS der TE davon ausgehen, dass Restwert etc. fachlich völlig solide eingeschätzt wurden. Da kann die Versicherung finden, meinen, wollen ... was sie will.
Das ANWÄLTE dieses einsame Kölner Urteil natürlich gerne erwähnen, wen wundert es, trägt ja wunderbar zur Verunsicherung bei und bringt Mandanten ... Ein Schelm wer ... 😁