Hallengrillen 2020 vs. Corona...
Moin zusammen,
seit längerem bin ich jetzt schon am überlegen u nd wurde auch schon mehrfach angesprochen: Was ist denn dieses Jahr mit dem Hallengrillen?
Tja, was mache ich denn da?
Derzeit ist es schwierig bis unmöglich in die Zukunft zu planen. ein Hallengrillen ist zwar beileibe noch keine Grossveranstaltung, jeodch bin ich der Meinung man muss ja kein unnötiges Risiko eingehen...
Aus meiner Sicht gibt es daher zwei Möglichkeiten:
1. Das Grillen so weit wie möglich in die "Noch schön Wetter Periode" schieben (also bis Ende Oktober vieleiecht?) und hoffen, dass bis dahin alles noch weiter abgeklungen ist, oder
2. kompett absagen und auf 2021 verschieben.
Ich fände Lösung 1 wesentlich besser.
Und dessahalb werde ich es auch so machen - UNTER VORBEHALT wird es ein Hallengrillen 2020 geben - am 17. Oktober 2020.
So kann sich jeder interessierte den Termin vormerken. Sollte es zu dem Zeitpunkt nicht durchführbar sein dann ist das halt so...
Nähere Infos werden zeitnah über das Forum kommuniziert.
sonnige Grüsse
Markus
Beste Antwort im Thema
Anhang, Micha, nicht Anhänger - das ist der Unterschied.
Und ob der Anhang zum Schlafen geeignet ist... ääähmm, also gewisse Dinge sind einfach nicht für dieses Forum. 😁 [OT off]
S70, C70 und Cabrios "dürfen" natürlich auch gerne erscheinen. Entschuldigt, das hatte ich vergessen explizit zu erwähnen.
Markus
80 Antworten
Ihr Banausen 😁 😁
Da wird nix gepappt und nix V geklebt.
Ist eh schon zu spät. Makus's Halle kennt den Wagen schon 😛
Heißt euer der S70 eigentlich Frau_Nielsson?
Nee 😁
Elk-e
Ich komme wohl auch mit Anhang dann vorbei. Ob wir vorort schlafen ist noch offen
Ähnliche Themen
Wenn der Anhang geeignet ist, warum nicht?
Anhang, Micha, nicht Anhänger - das ist der Unterschied.
Und ob der Anhang zum Schlafen geeignet ist... ääähmm, also gewisse Dinge sind einfach nicht für dieses Forum. 😁 [OT off]
S70, C70 und Cabrios "dürfen" natürlich auch gerne erscheinen. Entschuldigt, das hatte ich vergessen explizit zu erwähnen.
Markus
Ich bin dabei (unter Vorbehalt). Sofern es erlaubt ist allerdings mit einem bösen Ford. Mein Rudolf geht ab nächste Woche in eine längere Überholungsphase. Natürlich würde ich die Ausfahrt gern als Mitfahrer genießen. So es genehm ist.
Mein Hallengrillen wird ähnlich laufen. Unter Vorbehalt. Dazu gibts einen separaten Thread.
Hat der Herr Rudolf nicht erst eine Überholungsphase hinter sich?
Nicht wirklich. Kamen einige Sachen dazwischen. War quasi nur eine Pause. :-)
Nun geht er allerdings wirklich in die Sanierung. Bisher nur Kleinigkeiten geschafft, Vorderachse mit Spureinstellung, Halter Stoßstange hinten und Kat.
Nun gehts an die Riemen, Servopumpe und Lenkgetriebe, Klima und Lüftung komplett. Lima vorsorglich, Kühlerpaket und alle Schläuche, Einspritzdüsen, Glühkerzen....
Läuft zwar soweit noch, aber die Lenkung fängt an zu siffen und die Riemen sind fällig, Klima seit letztem September ausser Betrieb wegen geplatztem Schlauch. Und wenn ich jetzt rangehe, dann richtig.
Die 444.444 Km erlebt er nach Frischzellenkur (nur noch 900 Km hin. :-D
§ 29Ordnungswidrigkeiten(1) Verstöße gegen die §§ 1 bis 27stellen Ordnungswidrigkeiten nach §73 Abs. 1a Nr.24 IfSG dar und werden mit Geldbußebis zu 25000 Euro geahndet.(2) Die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden und die Polizei sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden.
Diesen interessanten Paragraphen habe ich gerade beim der Recherche über die Durchführbarkeit des Hallengrillens gefunden...
In Niedersachsen ist derzeit folgende Regel gültig:
§1 Absatz (4) 1Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum und im Rahmen von Feiern in dafür außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen.
https://www.niedersachsen.de/.../...en-der-landesregierung-185856.html
Hat irgendjemand Infos und Argumente die das o.g. "aushebeln" können? Ich würde ungern auf das Grillen verzichten, jeodch sind bis zu 25.000€ schon ein recht abschreckendes Argument... Und da die Älg Garage ja von der Strasse aus sehr gut einsehbar ist (und es ausserdem schneller im Dorf die Runde macht als man hinterher laufen kann, wenn dort 20-30 Volvos an der Werkstatt stehen...) muss man damit rechnen, dass es zu "Besuch" kommen kann.
Wat nu??
Markus
Hi,
So lange diese Verordnung bestand hat, was sich ja relativ leicht online herausfinden lassen sollte, ist es vielleicht schlauer, auch wenn’s weh tut, in diesem Jahr auf den Event zu verzichten.
Es ist leider so, durch die Kleinstaaterei in Deutschland wird in jedem Bundesland ne andere Suppe am köcheln gehalten.
Also, so gerne ich erscheinen würde, das Risiko für dich als Veranstalter ist aber aus meiner Sicht zu hoch.
Ich habe Verständnis dafür!!
Gruß der sachsenelch
Die Lage kann sich in diesen Zeiten ja ständig verändern. So richtig planen kann man im Moment nicht wirklich. Anhand der jetzt gültigen Regeln in Niedersachsen, würde ich auch von einem Treffen abraten.
Nicht aus Hygienischer Sicht, da denke ich mal sind wir alle verantwortungsbewusst, sondern aus finanzieller Sicht. Eine Strafe bis 25t€ ist heftig.
Also lieber vernünftig sein und dann im nächsten Jahr, sofern es die Umstände erlauben, ein entspanntes und schönes Hallengrillen
Hmmm....
Gerade heute habe ich im Radio gehört das der Bremer Freimarkt stattfinden wird.
Das passt irgendwie so gar nicht. Länderunterschiede hin oder her.
Kieler Woche findet grad statt, gestern beim Einlaufen der Peking im Hamburger Hafen dichtes Gedränge überall.
Es wird in D mit zweierlei Maß gemessen
.... wird wohl d'rauf ankommen, ob kommerzielle oder private Veranstalltung, im gleichen Bundesland bzw. Bezirk ?