Hagelschaden...

Hallo, ich habe folgendes Problem... Mein Auto hatte einen Hagelschaden, ich habe diesen vor ca einer Woche der Versicherung gemeldet...

Ich wurde gefragt ob ich Vorschäden hatte... Ich habe am Telefon gesagt "ich glaube nicht"
Mein Vater hat mich gestern darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug einen vorschaden hat (es sind zwei kleine beulen auf der Motorhaube vom vorbesitzer)

Der Schaden ist nicht repariert und es ist ein klarer Unterschied zu den Hagel beulen zu erkennen...

Jetzt meine Frage... soll ich um probleme zu entgehen nochmal bevor der Gutachter kommt bei der Versicherung anrufen und ihnen sagen, dass ich jetzt doch vorschäden habe

oder soll ich warten bis der Gutachter kommt und ihm die vorschäden zeigen?

-Halter des Fahrzeuges ist mein Vater
-Fahrer des Fahrzeuges bin ich...

Mein Nachbar meint dass es komisch rüber kommt wenn ich jetzt doch einen Vorschaden bei der Versicherung melde...

Ein anderer Freund meinte ich soll es unbedingt vor dem Gutachter Termin der Versicherung melden weil ich ansonsten Probleme bekommen könnte...

Ich weiß aktuell echt nicht wie ich mich verhalten soll...

77 Antworten

Aha. Das klingt doch schon beruhigend. Danke für die Information.

Zitat:

@IngBueroRettich schrieb am 2. November 2021 um 10:18:22 Uhr:


Hallo liebe Gemeinde,

generell ist bei Schäden am Fahrzeug eine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung. Egal welcher Schaden.
D.h. der Geschädigte sollte hier mit der Versicherung beim Kaskoschaden zusammenarbeiten, da er ja von dieser eine Entschädiung erwartet und mit dieser ein Vertrag geschlossen hat.

Der Vorschaden spielt bei Bestimmung des WBW eine Rolle. Generell kommt es aber immer auf den EInzelfall an. Das kann man nicht so einfach über einen Kamm scheren.

Wenns weiter Fragen gibt, gibt es unter......weiter Infos...

SV Rettich

Habe schon mal geklingelt.

Ob das jetzt eine Dauerwerbesendung wird 😕

Zitat:

@pivili schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:21:08 Uhr:


Aftermath zur Schadensregulierung 1. Auto T-roc:
Das massive Delta veranlaßt nun die HUK die Ersatzleistung um 900,-€ zu kürzen.
Als Begründung wird irgendeine selbst gemachte Kostenkalkulation der HUK mitgeschickt, in der wahllos nach Rasenmähermethode Kosten gekürzt und Positionen weggelassen wurden. Scheinbar ist man z.B. der Meinung, dass man Lackieren kann, ohne die Anbauteile zu de-/montieren.

Fürs erste mal eine grantige Antwort zurückgeschickt. Wenn Sie dann noch bockig sind ->RA.

bye

Jetzt wirds lächerlich....
1+ Monat später hat die Versicherung Ihre Kalkulation überarbeitet und der Werkstatt weitere 50,-€ überwiesen. Ihnen ist nun auch aufgefallen, dass die GPS Antenne rauf/runter musste. An die De-/Montage der beiden Dachrelings und diverser Zierblenden haben Sie aber weiterhin nicht gedacht.
ok -> RA

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Ende vom Lied: Nach Klage auf Zahlung des nicht regulierten Restbetrags zahlt nun die Versicherung die kompletten Reparaturkosten

1x grünes Danke für die Rückmeldung...

Na also---geht doch 😁

Warum nicht gleich so ? 🙄

Na weil sie`s können und meist ungestraft davon kommen damit 😰😠🙁

Ich bin jetzt auch betroffen. Gerade frisch der Versicherung gemeldet.

Wenn nun (fiktiv) der Gutachter der Versicherung 5000EUR feststellt, aber letztlich die Reparatur 15000EUR kosten wird (Glaskugel), gibt es da vorher noch eine Möglichkeit, ein besseres (selbst bezahltes) Gutachten zu bekommen, und dann zB. 10000 EUR fiktiv abzurechnen, und es letztlich doch nicht reparieren zu lassen? Hat so was Mal jemand geschafft?
Welche Hagelexperten im Großraum Stuttgart könntet ihr empfehlen?
Und habt ihr für eure Wagen noch Wertminderung bekommen, oder muss man da auch erst mit dem Rechtsanwalt kommen und fordern?

(Ich finde das Mal wieder echt brutal, dass Versicherungen von sich aus sagen, Wertminderung wird nach 5-10% der Reparaturkosten berechnet, aber bei Autoverkauf zB wirkaufendeinauto solche Zahlen wie "Wertminderung bei Unfallwagen ist 20-30% des Fahrzeugswert". Aber gut, dass es auch andere Aussagen hier gab, a la "Reparierter Hagelschaden hat mir beim Verkauf keine großen Probleme bereitet."😉

Viel Glück auf dieser Reise......

Wertminderung bei Teilkasko ist schon mal eine gewagte Annahme. Bist du sicher, dass dein Vertrag diese Leistung beinhaltet? Sehr unüblich.

Tschja, es gibt sogar Versicherungen, die damit Werbung machen, zB hier: https://www.bavariadirekt.de/.../?...
Bezahlen will es dann aber keine Versicherung.

Meine schließt es (gerade nachgeguckt) in den Versicherungsbedingungen aus. Das scheint auch zulässig zu sein, insofern ist die (reale) Wertminderung schon Mal ein Schaden, auf dem ich sitzen bleibe.

@Sonus einen Hagelschaden würde ich reparieren lassen und nicht fiktiv abrechnen. Die Zeiten, sich die Taschen mit einer fiktiven Abrechnung vollzumachen sind vorbei.

Ich habe keine Ahnung, was das Gutachten eines freien Gutachters kostet. Ich würde das nicht zahlen, um mich danach mit der Versicherung wegen des Betrags der fiktiven Abrechnung rumzuärgern.

Ich würde übrigens auch kein Auto mit Hagelschaden kaufen, welche ja hin und wieder zum Schnäppchenpreis angeboten werden. Die sind mit Sicherheit im HIS gespeichert.

Aber, wie der Paul aus Berlin schon sagt: viel Glück auf dieser Reise.

Danke. Ist halt nicht allzu toll, die Situation: Mit fiktiver Abrechnung bekommt man viel zu wenig.
Wenn man reparieren lässt, hat die Versicherung (nachdem man sie zwingt), viel mehr Kosten, aber man bleibt trotzdem auf einem Teil (Wertminderung, verlorene Zeit, Reparaturzeit des Autos) sitzen. Den Tipp, nicht fiktiv abrechnen zu lassen, habe ich schon bekommen, und kann ich nach dem Lesen dieses Threads mit den Beispielen, definitiv nachvollziehen. Und, wie Paul und du sagen, "viel Glück auf dieser Reise", ich glaube, auch die Reparatur und Kostenübernahme wird eine Reise... "Einfach" ist hier ja gar nichts mehr.

Zitat:

@remarque4711 [url=https://www.motor-talk.de/forum/hagelschaden-t7125838.html?

Ich habe keine Ahnung, was das Gutachten eines freien Gutachters kostet. Ich würde das nicht zahlen, um mich danach mit der Versicherung wegen des Betrags der fiktiven Abrechnung rumzuärgern.

Ich würde übrigens auch kein Auto mit Hagelschaden kaufen, welche ja hin und wieder zum Schnäppchenpreis angeboten werden. Die sind mit Sicherheit im HIS gespeichert.

Das ist schon richtig remarque.
Die Gutachterkosten bei € 10.000,-- werden sich im vierstelligen Bereich bewegen.
Die werden von der Kasko in der Regel bedingungsgemäß nicht erstattet.
Im übrigen ist der von Sonus angegebene Link nicht sehr informativ, sondern teilweise falsch.
Eine Wertminderung wird seit ca. 40 Jahren nicht mehr nach "Ruhkopf/Sahm" berechnet.

Ich finde auch die geschriebenen Vorurteile in der Hauptsache übertrieben.

Wie alt ist eigentlich das Fahrzeug um welches es geht?

EZ 2021. 2024 für ca 40000 gekauft.

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