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hoher Hagelschaden an finanziertem Fahrzeug

Themenstarteram 16. September 2012 um 9:28

Hi,

wir hatten kürzlich ein Hagelunwetter, das in unserer Gegend wohl an die 800 Fahrzeuge beschädigte.

Leider hat es meinen Hyundai i20 auch ziemlich zerhauen.

Frontscheibe und Plastikabdeckung der Lüftungsschlitze, Motorhaube, Dach, beide Seitenholme (mit Lackabplatzern), Heckklappe, Seiten und mind. 3 Türen, sowie eine Heckleuchte sind beschädigt. Zum Teil Beulen und Abplatzungen an Holmkanten sowie Beulen, die möglicherweise nicht mehr sauber gedrückt werden können.

Habe am Dienstag morgen nun einen Sammeltermin zur Begutachtung mit einem Dekra-Gutachter, angefordert von meiner HUK-Coburg (mit der ich bisher zu meinem Glück nur wenige Fälle hatte, davon kein Autofall, und eher positive Erfahrungen gemacht habe).

Welche Tips habt ihr für diesen Termin? Ich denke z.B. daran, die Stellen zu markieren, weil mein Werkstattmeister in einer ersten Besichtigung Stellen fand und fühlte, die ich selbst nicht gefunden habe und so eine Sammelbegutachtung ja auch eher eine Schnellbegutachtung ist.

Ich gehe davon aus, das der Schaden auch etwa in Höhe des Wiederbeschaffungswertes liegen könnte. Der Passat meines Hausnachbarn wurde z.B. mit ca. 8.000€ begutachtet. Mein Wagen ist über die MKB Bank finanziert, EZ. 24.2.2012, km Stand ca. 8500km, Kaufsumme ca. 10.000€, 2Airb, Servo, ABS, 5-Schaltgetriebe, Benziner 1.2L, 57kW/75PS, Importmodell.

Leider konnte ich auf den bekannten großen Internetbörsen keine wirklich vergleichbaren Fahrzeugangebote finden. Sondern nur neue Importmodelle mit dieser Grundausstattung ab etwa 8.000€, sowie gebrauchte mit deutlich besserer Aussattung ab ca. 10.000€.

Da ich mit meinem Autohaus beim Kauf des Wagens negative Erfahrung machen musste, würde mich auch interessieren, ob es Chancen gibt relativ glimpflich den Wagen abzustossen, falls er nach Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte.

Wie könnte ich am besten vorgehen und worauf muss ich achten?

Vielen Dank im Voraus

Calvin

Beste Antwort im Thema

Ich würde zur Sicherheit 4 eigene Gutachten in Auftrag geben, 5 Privatdetektiv beauftragen und den Gutachter beobachten lassen. Vielleicht noch den BND informieren. Vielleicht ist das Verhalten des SV ein Terroranschlag und er will durch Reparaturschäden den Markt für Unfallfahrzeuge zum erliegen bringen.

Alternativ würde ich, wie vermutlich die meisten normal denkenden Leute, einfach mal den Ball flach halten und das Gutachten abwarten:rolleyes:

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Aus eigener Erfahrung mit der Huk und Sammelgutachten empfehle ich dir nur, dein Auto schön zu putzen, evtl noch einmal mit Wachs oder ähnlichem zu behandeln. Dann sieht der Gutachter wunderbar alle Stellen. Selbst markieren kannst du lassen. der Gutachter wird viel mehr sehen als du. Kommt schon allein daher, daß der Gutachter nicht direkt für die Versicherung arbeitet sondern nur beauftragt wurde. Außerdem hat sich die Dekra bei den 2 Schäden mit der Huk(bei mir) immer viel zeit gelassen.

Ganz andere Erfahrungen habe ich jetzt mit der Würtemberg. da war ein hauseigener Gutachter da, der hat sowas von fix gezählt allein das Dach hat er in 1 Min abgewurzelt. Und hat über 100 Dellen aufgeschrieben. Dem ging es aber auch nur darum, einen Totalschaden zu schreiben,da angeblich wenig Wiederbeschaffungswert vom Auto= Totalschaden und ich werd mit wenig abgespeist.

Ich wünsche mir glatt die Huk als Versicherer zurück.

@TE

 

Moin,

 

nach den Schäden, die Du beschrieben hast, ist es sicherlich besser, wenn der Gutachter einen Totalschaden feststellt.

Denn eine Repa würde den Wagen wohl unverkäuflich machen (nach Ablauf der Finanzierung).

 

Nehmen wir mal auf Grund der derzeitigen Marktlage an, dass das Modell (entsprechend der Ausstattung von den beschädigten) nun für 9000,- WBW (Wiederbeschaffungswert) hat, da wird der Gutachter das in seinen GA auch so vermerken.

Der Hagelschaden ist eine TK Sache und deshalb wird auch nicht in Kasko hochgestuft.

 

Nur die Regulierung der Versicherung erfolgt nicht an Dich, sondern an die Finanzierungsbank (die Sicherlich ein sogenannten Sicherungsschein von der Versicherung erhalten hat), die SB wird abgezogen, die MWST (Differenzsteuer) wird nach dem Kauf des Ersatzautos nachreguliert. Der RW (Restwert) bekommst Du vom Aufkäufer in Bar (ggf mußt Du dann noch an die Finanzbank, je nach Höhe der Finanzierung, zahlen).

 

Der Wagen wird von dem Gutachter in die Restwertbörse eingestellt.

 

Themenstarteram 17. September 2012 um 17:03

Hi,

habe heute Einblick nehmen dürfen in den Fall meiner Vermieterin.

Das ist ein 2007er Kia Ceed, den der GA mit einem WBW (differenzbesteuert) von ca. 8.600€ o.MwSt. und 8.800€ m. MwSt ansetzt.

Die Reparaturkosten sind mit ca. 7.800€ o.MwSt. bzw. 9500€ m.MwSt. angesetzt, abzgl. ca. 300€ o./360€ m. Abzug "Neu für alt" (ist das der Mehrwert der neuen Teile gegenüber Zeitwert der getauschten Teile?).

Das ergibt 7.500€o./8.900€m für die Reparaturkosten nach Abzug neu-für Alt.

Als Restwert sind Angebote von 3.100€ (Berlin), 2.700€ (Großburgwedel), 2.600€ (Hagen/Westf.), (1.460€ Berlin) und mehr aufgeführt.

Das einzige Angebot in einem Umkreis von 300km beträgt 900€.

Kalkulationserläuterungen: nach DAT-System erstellt

Kalkulationsgrundlagen: Da kein verbindlicher Reparaturauftrag vorlag, wuerden die Verrechnungssätze einer regionalen Karosseriewerkstatt zugrunde gelegt

WBW: "Es handelt sich vorliegend um ein Fahrzeug, das im KFZ-Handel überwiegend differenzbesteuert angeboten wird"

Restwert: Auftragsgemäß wurde die Ermittlung des RW über eine bzw. mehrere Restwertbörsen u.a car.tv, AutoOnline, etc durchgeführt. Anmerkung: ausschließlich Angebote von Restwertbörsen

Fragen:

Der oben angegebene WBW (diff-best) ohne MwSt ist nur ca. 200€ niedriger als der Wert m. WwSt.

Wie ermitteln sich die Werte? Was ist die Differenz die besteuert wird und von welchen Werten wird die genommen?

Verstehe ich das richtig, daß die Auszahlungssumme der Versicherung der:

WBW(diff-best)o.MwSt - Restwert(m.MwSt) - Kasko/SB ist?

Also: 8.600€ - 3.100€ -150€ = 5.350€ beträgt?

Und das bei Verkauf an den Restverwerter die Differenz von ca. 200€ zwischen den WBW-Werten von der Versicherung nachgefordert werden kann?

Dürfen die Restwertangebote auch ausschließlich aus Restwertbörsen und von überregionalen Anbietern stammen?

Mein Wagen ist ja finanziert und ich habe Werkstattbindung und den Schaden dort auch gemeldet, jedoch ist noch kein Kostenvoranschlag erstellt worden. Welchen Verrechnungssatz müsste der GA dann ansetzen?

Sollte ich bei der Bank oder dem Autohaus nachfragen ob ein Sicherungsschein erstellt wurde? Und was bedeutet dieser Schein?

Besten Dank

Calvin

 

Das mit Auszahlungssumme siehst Du richtig.

 

Die nichtausgezahlte Diff.Steuer wird nachreguliert, wenn Deine Vermieterin sich ein anderes KFZ kauft und eine Kopie des Kaufvertrages bei der Versicheruing einreicht.

 

Der Restwertaufkäufer muß nicht aus der Region stammen, sondern egal woher. Der holt auch den Rest des beschädigten KFZ ab, bzw muß dafür sorgen.

Hauptsache er bringt Bares und erhält dafür alle Papiere.

 

Letztes Jahr bei mir kam der Aufkäufer aus Polen, dann die Übergabe und das Geld.

Mit dem Geld bin ich dann zur Bank gefahren und aus Falschgeld überprüfen lassen (bei meiner Bank, kostenlos, innerhalb von 2 Minuten das Ergebnis, alles Echt).

Themenstarteram 19. September 2012 um 6:30

Hi,

sodale, gestern war die Begutachtung. Der Dekra-GA nahm sich umfänglich Zeit .... ne knappe Viertelstunde wirds gewesen sein (Augenverdreh), dann war er schon fertig. Er hat die Anzahl der Beschädigungen nicht einmal richtig gezählt.

Auf meinen Hinweise, das der Wagen ein Import sei und mit deutlich geringerer Austtattung versehen als das deutsche Modell, meinte er nur, daß ohnehin kein wirtschaftlicher Totalschaden heraus käme, sondern repariert würde.

Andererseits war das bis dahin wohl das am schlimmsten in Mitleidenschaft gezogene Fahrzeug das er bei dieser Hagelkatastrophe gesehen hatte. Er entnimmt wohl der Fahrgestellnummer ob es ein Importmodell ist und die weist nach seiner Aussage keinen Import aus. Die Ausstattung jedoch entspricht längst nicht der Grundausstattung beim deutschen Modell. Den Hinweis auf die Differenzen in Ausstattung kommentierte er nur mit einer verwundert hochgezogenen Augenbraue. Mittlerweile standen weitere Fahrzeuge in der Warteschlange und man merkte, daß er schnell abschließen wollte.

Kurz: Ich befürchte daß er einen höheren WBW ansetzt als tatsächlich am Markt erzielbar und damit die Möglichkeit den Wagen als wirstschaftlichen TS abzustossen ausgeschlossen wird.

Was könnte ich in dem Fall machen, ausser evtl. einem für mich kostenpflichtigen Gegengutachten?

Besten Dank

Calvin

Ich würde zur Sicherheit 4 eigene Gutachten in Auftrag geben, 5 Privatdetektiv beauftragen und den Gutachter beobachten lassen. Vielleicht noch den BND informieren. Vielleicht ist das Verhalten des SV ein Terroranschlag und er will durch Reparaturschäden den Markt für Unfallfahrzeuge zum erliegen bringen.

Alternativ würde ich, wie vermutlich die meisten normal denkenden Leute, einfach mal den Ball flach halten und das Gutachten abwarten:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin

 

Kurz: Ich befürchte daß er einen höheren WBW ansetzt als tatsächlich am Markt erzielbar und damit die Möglichkeit den Wagen als wirstschaftlichen TS abzustossen ausgeschlossen wird.

Was könnte ich in dem Fall machen, ausser evtl. einem für mich kostenpflichtigen Gegengutachten?

Besten Dank

Calvin

Immer diese Gutachter. Mal ist der WBW zu niedrig, dann wieder zu hoch,....:confused:

Mal Scherz beiseite.

Warte doch einfach auf das Gutachten.

Ist der WBW höher dank nicht vorhandener Ausstattung, dann ist auch der Restwert höher.

Geld für die Rep. minus SB, minus MwSt einstreichen, Wagen zum Restwert verkaufen und gut ist.

Themenstarteram 19. September 2012 um 9:12

Hi,

natürlich warte ich das GA ab, was bliebe denn auch übrig?

Mich interessiert es halt, rechtzeitig meine grundsätzlichen Möglichkeiten zu kennen für den Fall, daß etwas nicht koscher läuft.

Ich möchte nur nicht durch Unkenntnis, Versäumnis oder anderen Gründen übervorteilt werden.

Gruss

Calvin

...dann nimm dir am Besten einen Anwalt. Und wenn der dann einen Fehler macht, kannst du ihn verklagen.

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

...dann nimm dir am Besten einen Anwalt. Und wenn der dann einen Fehler macht, kannst du ihn verklagen.

Mit einem anderen Anwalt :D

Falls doch repariert werden sollte, nur mal als Hinweis:

Kfz-Versicherer drängen auf billige Reparaturmöglichkeit bei Hagelschäden

Bund der Versicherten warnt vor den Nachteilen

http://www.bundderversicherten.de/news/791/Bund-der-Versicherten-warnt-vor-den-Nachteilen-

am 20. Juli 2013 um 2:10

Hallo zusammen...

...ich hoffe wirklich sehr von Euch etwas Hilfe zu bekommen, weil ich momentan gerade nicht den Wald vor Bäumen sehe...und mir total unsicher bin was am sinnvollsten zu tun oder zu lassen wäre.

Auch mein Auto hat der Hagel erwischt, welches aber noch für 76 Monate durch die Bank finanziert wird.

Der Gutachter hat mal angegeben: "Der Halter möchte fiktiv abrechnen", was so viel bedeutet wie: Ich möchte keine Reperatur, sondern das Geld?

Weil die Teilkasko mir schrieb: "Die Reperaturkosten den WBW abzüglich Restwerte erreicht"...und mich gebeten hat ein Konto zur Überweisung des Restwertes zu nennen.

Leider habe ich eines angegeben und es wurde heute überwiesen...allerdings bin gerade der Meinung, daß das mal ne ziemlich blöde Idee war. Ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen...

Das Auto wird im September 2 Jahre alt und hat nicht ganz 14000km runter.

Es hätte momentan einen WBW von 7500 brutto und 6302 netto...und einen Restwert von 2230 brutto.

Der Gutachter meint: Es liegt ein eindeutiger Totalschaden vor.

Die Reperatur würde sich auf 7869 brutto belaufen.

Als ich nochmal bei meinem Autohaus nachfragte was ich am besten machen kann, meinte die Werkstatt:

"Der Gutachter hat so ziemlich alles reingenommen was geht...und weiß jetzt nicht ob es so gut war, daß dieser einen Totalschaden daraus gemacht hat. Viele Arbeiten wären überflüssig, z.B. Ersetzen des Daches inkl. Neulackierung...obwohl auf dem Dach keine Lackschäden sind".

Es sind übers komplette Auto viele kleine Dellen und nur vereinzelt ein paar etwas größere zu sehen.

Lediglich die Motothaube müßte komplett ausgetauscht werden, weil dort eindeutig durch eine Beule der Lack eingerissen ist.

"Wenn der Gutachter jetzt nur das nötigste reingenommen hätte, wäre vielleicht ne Summe von +/- 5000 (brutto/netto??) rausgekommen und es wäre einfacher zu entscheiden, ob man repariert oder das Geld nimmt".

Er hat mir den Autohändler an die Seite gestellt und dieser meinte, er nimmt das alte Auto und gibt mir ein neues (wenn die Bank da überhaupt mitspielt?) und ein Finanzierungsangebot ausgedruckt.

Allerdings weiß jetzt nicht ob damit der alte Vertrag nur umfinanziert wird oder es ein neues Angebot ist.

In jedem Fall würde ich als absoluter Laie meinen, das Angebot wäre ein Reinfall.

Denn es wären statt der 76 Monate ja wieder 96 Monate...

Außerdem muß dazu gesagt werden, daß die Finanzierung mein Vater übernommen, hat als Geburtstagsgeschenk und naja, vorzeitiges Erbe...weil ansonsten ja nix bei ihm zu holen wäre.

Ich weiß jetzt auch nicht, ob es gut oder schlecht war, aber er hat sich auf eine Restschuldversicherung eingelassen...und zahlt statt der 118 nun 127 im Monat.

Das neue Angebot wäre aber 129 ohne Restschuldversicherung.

Der Händler meinte, die Bank schwatzt einem die gerne auf. Und ob das neue Angebot überhaupt ohne Restschuldversicherung zu bekommen wäre...lasse ich mal im Raum stehen.

Nun wäre also nach dem ganzen hin und her die Frage was ich am besten machen kann um am Ende meinen Vater nicht noch tiefer reinzureiten...

Die bereits erhaltende Entschädigung zurückzahlen und das Auto reparieren lassen?

Die 3900 der Bank zu geben (wegen dem Restwert natürlich Probleme beim späteren Schadensfall)

um den Kredit früher los zu sein?

Oder das Auto wirklich mit eben diesem Finanzierungsangebot zu tauschen?

Ich hoffe ihr packt Euch nicht alle an den Kopf...und habt ein paar hilfreiche Vorschläge für mich

Ich bedanke mich schon mal ganz lieb für eure Antworten

MfG

 

 

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 6:48

Hi,

bei mir war es so, das das Autohaus mir schließlich einen neuen ´gleichwertigen´ Wagen anbot, verbunden mit einem "Tausch der Papiere" bei der finanzierenden Bank. Die Finanzierung läuft hier also unverändert weiter, ohne Verlängerung der Finanzierungszeit oder Änderung der Konditionen.

Ich sollte jedoch die Überführungspauschale nochmals zahlen. Hier konnte ich auch noch etwas verhandlen und bekam einen Satz Winterreifen zu einem günstigen Kurs montiert. Das schmerzte zwar, war aber in dieser Situation vermutlich die für mich günstigste Lösung.

An Stelle des Hyundai i20 bekam ich einen Fiat Punto, der vom Listenpreis höher anzusetzen war als der Hyundai und der eine bessere Ausstattung hat. Ich denke, das ich einfach Glück hatte zum richtigen Zeitpunkt den Schaden gehabt zu haben, weil der Händler offenbar Restbestände unbedingt loswerden musste. Sonst - so meine Einschätzung- hätte der nie von sich aus so ein Angebot gemacht. Seine Gründe sind aber für den Fall hier jedenfalls unerheblich.

Letztlich habe ich zwar ca. 1.000€ nachgeschossen, aber der Hyundai hatte schon 10.000km gelaufen. Es stand daher die erste Inspektion an, die ich mit 150-200€ einschätzte, weil ich vertraglich während der Finanzierungszeit an das Autohaus gebunden bin. Zudem war der Hagelschaden schon der zweite Unfall, nachdem mir ein halbes Jahr zuvor eine falsch eingestellte Duplexgarage das Dach eingedrückt hatte. Der Duplexschaden hätte zwar noch nicht einmal bei einem Verkauf angegeben werden müssen(!). Als ehrlicher Mensch sollte man den Schaden einem potentiallen Käufer aber auch mitteilen. Die Bank jedenfalls bekam eine Wertminderung ausgezahlt.

Das hätte den nächsten Ärger bedeuten können, den möglicherweise hätten Sie bei der Schlussrate versucht den Schaden trotzdem einzurechnen.

Bei Hagel gibt es anscheinend keine Wertminderung -die ohnehin an die finanzierende Bank ginge.

Aber unbedingt nachhaken! Die GA vergessen gerne mal die Wertminderung in ihren Gutachten aufzuführen und die Versicherungen übersehen gerne mal die Zahlung der selbigen.

Das Auto war also zum zweiten Mal beschädigt und somit hatte es einiges an Wert verloren.

Insofern hatte ich vermutlich Glück im Unglück bezüglich des richtigen Zeitpunktes.

Mein Fall lässt sich daher sicher nicht 1:1 übertragen.

Zitat:

Allerdings weiß jetzt nicht ob damit der alte Vertrag nur umfinanziert wird oder es ein neues Angebot ist.

Das kann Dir hier auch keiner klären. Da musst Du deinem Händler oder der Bank einfach mal auf den Zahn fühlen und Dir erklären lassen, was das konkret für Dich bedeutet. Dabei auch die sonstigen Kosten wie Überführunggsgebühren etc. beachten, die gerne mal mit ´untergeschoben´ werden.

Lass Dir die Auskünfte schriftlich geben/bestätigen.

Anschließend kann Dir sicher jemand hier einen Tip geben.

Zitat:

Die 3900 der Bank zu geben (wegen dem Restwert natürlich Probleme beim späteren Schadensfall) um den Kredit früher los zu sein?

Vorsicht, vorzeitige Ablösung oder Zusatzraten lassen die Verträge oft nicht zu, bzw, kosten Ablöse!

Das steht aber auch im Kleingedruckten des Vertrages drin. (wieso eigentlich 3.900? WBW-RW ergeben doch >4.000€. Die 19% MWst kannst Du m.W.n auch einfordern, bzw. nachfordern, weil für Dich als Privatperson Bruttowerte gelten)

Hast Du denn wenigstens schon mal mit der Bank gesprochen um zu erfahren, wie deren Position/Ansicht ist und welche Möglichkeiten sie Dir vielleicht anbieten können?

Immerhin ist die Bank der Ansprechpartner Nr. 1 im Augenblick, noch vor dem Händler, oder einem Forum.

Auf alle Fälle solltest Du mal alle Zahlen Deiner Optionen zusammen rechnen um Grundlagen zu haben was Dich was kostet und zu entscheiden, welche Option die für Dich günstigste ist.

Zitat:

Der Händler meinte, die Bank schwatzt einem die gerne auf. Und ob das neue Angebot überhaupt ohne Restschuldversicherung zu bekommen wäre...lasse ich mal im Raum stehen.

Das stimmt durchaus, allerdings sind Händler auch Könner im Aufschwatzen ;-)

Die Restschuldversicherung habe ich mir auch in Unkenntnis reindrücken lassen.

Das ist aber keine Restschuldversicherung, sondern eine reine und hier völlig nutzlose Lebensversicherung, die Du ablehnen solltest. Schau mal im Netz in juristische Foren oder hier nach, ob eine zwangsweise Bündelung von Kredit und Versicherung überhaupt zulässig ist. Ich meine gelesen zu haben nein.

BikerCalvin

 

am 20. Juli 2013 um 7:48

Hey Guten Morgen Calvin...

schön so schnell eine Antwort zu bekommen...und dann noch so ausführlich.

Wirklich schade, daß ich deine Geschichte nicht 1:1 übernehmen kann, sonst würde ich wahrscheinlich gut wegkommen ;)

Ich bin nach dem Schaden bei dem "Händler mit Werkstatt" gewesen, weil mir nicht klar war wie das mit der 3-Jahres-Garantie ausschaut, wenn ich ihn "woanders" günstiger reparieren könnte.

Sie sagten es hätte keine Auswirkungen. Ich bin absoluter Neuling...gerade was Hagel betrifft. Da hat mir der Mechaniker dann erklärt wie das läuft mit Versicherung melden, Gutachten usw.

Meinte der Schaden ist mit Sicherheit 3-4000 €...und ob der Lack nicht doch irgendwelche ganz feine Risse hat könnte er so auch nicht sagen. Müßte ich halt das Gutachten abwarten.

Weil die Reperatur aber so dermaßen hoch ausgerechnet wurde, bin ich mir nicht sicher ob das alles überhaupt hinkommt.

Hier sind in anderen Fällen ganz andere Summen genannt worden...zwischen 1-2-3-4000€ bei ganz anderen Autos.

Der Mechaniker meinte es wäre ein schwieriger Fall, weil viele kleine Dellen und noch so neu bzw. so viel abgezahlt werden muß.

Ich gehe auch mal ganz stark aus, daß es sich um einen neuen Vertrag handelt inc. Überführung etc.

Der Antrag wurde damals auch mit 9900 berechnet und da waren die schon drin.

Die Daten sind nicht ganz vollständig...es müßte heißen:

WBW netto 6302,52

Restwert 2230,00

Selbstbeteiligung 150,00

Entschädigung 3922,52

Mehrwert, also brutto kriege ich nur auf Ersatzteile, sofern ich eine Rechnung einschicke.

Das Auto wird nicht gewerblich genutzt, deshalb wurde bei der Berechnung auch nur netto genommen

(laut Telefonats des Händlers mit der Versicherung)...soweit ich das richtig wiedergegeben habe.

Achso hab ich gerade gelesen: nach Abrechnung auf Totalschaden ein Ersatzfahrzeug gekauft wurde. Bitte Anschaffungsrechnung oder Kaufvertrag einreichen.

Wahrscheinlich würde ich mit einem getauschten Neuwagen 4000 draufzahlen...weil

1. schon vom alten Vertrag ca. 2000 abgezahlt wurden, und

2. ich nochmal ca 2000 oberdrauf zahle (von 76 Monaten auf 96), aber

ein gleichwertiges vom Jahrgang und etwa Laufleistung den Verlust halbwegs in Grenzen hält?

 

Das Hauptproblem ist auch, ob ich diese Einigung mit Entschädigung zurücknehmen kann...

um es somit vielleicht doch reparieren zu lassen, weil wie ich hier ab und zu lese, die Bank auch den Wertverlust von "Ihrem" Eigentum/Sicherheit ersetzt haben will.

Nur hab ich vorhin was von 130-140% Klausel bei Teilkasko-Abrechnung gelesen...was ich

aber jetzt gerade nicht korrekt wiedergeben kann.

Ich schlag mich schon die ganze Nacht hier durch 8) und komme nicht wirklich auf ne sinnvolle Klärung zu meinem Fall...gerade was das Zurückzahlen betrifft.

Ob die Versicherung doch verpflichtet wäre den Schaden zu zahlen, selbst wenn er so hoch ausfällt.

Ich weiß einfach nicht was in meinem Fall die beste Lösung wäre...

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