Hagelschaden

Hyundai i20 1 (PB)

Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Mein Auto stand, wegen einer anstehenden Reparatur, auf dem Gelände einer KFZ Werkstatt. Nun hat es während dieser Zeit einen Hagelschaden erlitten. Muss die Werkstatt jetzt dafür aufkommen? Immerhin stand es bei denen auf dem Gelände, quasi in deren Obhut und bei uns im Ort wäre es nicht passiert. Müssten die nicht für sowas versichert sein?
Danke!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.

Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.

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Die HuH Vers. mit TK und Hagelschäden betrifft eher die eigenen Autos, die abgemeldet zum Verkauf auf dem Grundstück sich befinden.

Und Hagelschäden (sowie auch Strumschäden) laufen bei Haftpflicht immer unter höhere Gewalt.

Und hier übernimmt dann die eigene TK (sofern vorhanden) die Schadenregulierung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2016 um 20:53:56 Uhr:


@Fiestaknechter
und ... was willst Du damit zum Ausdruck bringen?

Ich stelle die Frage, in wie weit man auch für ein unabwendbarer Ereignis haftbar gemacht werden kann, für ein Fahrzeug, welches man in Obhut genommen hat.

Der Link, den ich gepostet hab, besagt ja auch, dass ich als Mieter, für einen Hagelschaden an einem Mietwagen haftbar bin. Wieso sollte es bei einer Werkstatt dann anders sein?

In Deinem Link sind ein paar Fehler enthalten. Daher würde ich den nun nicht unbedingt als Informationsquelle nutzen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. Juni 2016 um 09:43:05 Uhr:


Die HuH Vers. mit TK und Hagelschäden betrifft eher die eigenen Autos, die abgemeldet zum Verkauf auf dem Grundstück sich befinden.

Und Hagelschäden (sowie auch Strumschäden) laufen bei Haftpflicht immer unter höhere Gewalt.

Und hier übernimmt dann die eigene TK (sofern vorhanden) die Schadenregulierung.

Dann sollten die Versicherer einmal ihre HuH-AKB ändern:

Versichert sind:

eigene und fremde zugelassene Fahrzeuge, z. B.

- eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeipunkt der Umschreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum!)

- händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)

- eigene Betriebsfahrzeuge (soweit einbezogen)

- fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut

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Aus meiner Sicht stellt der TE nicht die Frage, ob eine Versicherung hierfür aufkommt sondern "salopp" gesagt, ob er der Werkstatt ans Bein pissen kann.

Dafür gäbe es aus meiner Sicht nur zwei Grundlagen:

  • Eine ggf. vertraglich existierende Regelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • Eine Sorgfaltspflichtverletzung der des Reparaturbetriebes.

Zu ersterem ist nichts gesagt, zweiteres wäre nachzuweisen und zum Beispiel dann vorstellbar, wenn sich das Unwetter "unverständlich" angekündigt hat und der Inhaber der Werkstatt nichts gemacht bzw. Beschädigungwb - wie sagt man so schön - "in Kauf genommen hat".
Oder das Unwetter während der Öffnungszeiten stattgefunden hat, und der Werkstattinhaber das Auto hätte schützen können, in dem das Auto in die Werkstatthalle gefahren hätte. Oder Oder Oder.

Aber einfach so der Werkstatt für Naturgewalten den schwarzen Peter zuschieben wird nicht funktionieren.

Du solltest Dir also erst einmal klar werden, ob ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.

Und warum steht in den HuH-AKB, dass Hagelschäden, verursacht an fremden zugelassen Fahrzeugen, versichert sind? Macht doch überhaupt keinen Sinn.

Und ich verstehe den TE nicht so, als wenn er irgendjemanden ans...... Ich verstehe ihn so, als wenn er wissen will, ob die Werkstatt für den Hagelschaden aufkommen muss.

Man kann aber auch einmal die Meinung eines Bereichsleiters zu diesem Thema lesen!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Juni 2016 um 19:00:30 Uhr:


Und warum steht in den HuH-AKB, dass Hagelschäden, verursacht an fremden zugelassen Fahrzeugen, versichert sind? Macht doch überhaupt keinen Sinn.

hab ich etwas Anderes behauptet?

@gammoncrack

Du hast das richtig verstanden, das war die Frage des TE!

Und die Antwort bleibt nein, die Werkstatt muss natürlich nicht dafür aufkommen.

Dann müsste z.B. jeder Parkplatzbetreiber jeden Unwetterschaden an PKWs zahlen, die dort parken und durch Hagel beschädigt werden. Undenkbar!

Ja, die haben alle keine Ahnung, selbst wenn sie für die Vertragsbedingungen verantwortlich sind!

Befindet sich das Fahrzeug in der Obhut des Parkplatzbetreibers, wenn ich dort parke?

Es geht wohl um die Verursachung. Den Hagel verursacht der Werkstattbetreiber, wenn er während seines Regentanzes ein Softeis nascht. 😁 Eine Verursachung sieht ja wohl anders aus. Erstmal müsste eine zumutbare Möglichkeit der Schadensverhinderung bestehen. Da sehe ich eigentlich schon schwarz, weil ich es nicht für zumutbar halte, dass man im Hagelschauer im Freien rumrennt um Kundenfahrzeuge zu schützen, für die separate TK-Versicherungen einspringen könnten. Ferner wäre es traurig, wenn eine Werkstatt so viel überdachte Stellfläche mal eben so aus dem Hut zaubern könnte (da müsste doch eher Umsatz gemacht werden auf solchen Flächen).

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Juni 2016 um 17:17:02 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. Juni 2016 um 09:43:05 Uhr:


Die HuH Vers. mit TK und Hagelschäden betrifft eher die eigenen Autos, die abgemeldet zum Verkauf auf dem Grundstück sich befinden.

Und Hagelschäden (sowie auch Strumschäden) laufen bei Haftpflicht immer unter höhere Gewalt.

Und hier übernimmt dann die eigene TK (sofern vorhanden) die Schadenregulierung.

Dann sollten die Versicherer einmal ihre HuH-AKB ändern:

Versichert sind:

eigene und fremde zugelassene Fahrzeuge, z. B.

- eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeipunkt der Umschreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum!)

- händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)

- eigene Betriebsfahrzeuge (soweit einbezogen)

- fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut

Und was ist, wenn im Rahmen der HuH keine Teilkasko abgeschlossen wurde, sondern nur Haftpflicht ?

Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.

Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Juni 2016 um 21:09:48 Uhr:


Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.

Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.

Eine Huh kann aber auch mit nur Haftpflichtdeckung bestehen, ohne Kasko.

Dann wären nur Probefahrten mit Kundenautos und das Rote Kennzeichen abgesichert.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. Juni 2016 um 21:13:30 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Juni 2016 um 21:09:48 Uhr:


Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.

Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.

Eine Huh kann aber auch mit nur Haftpflichtdeckung bestehen, ohne Kasko.

Dann wären nur Probefahrten mit Kundenautos und das Rote Kennzeichen abgesichert.

Sorry, hatte ich wohl überlesen.

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