Hagelschaden
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Mein Auto stand, wegen einer anstehenden Reparatur, auf dem Gelände einer KFZ Werkstatt. Nun hat es während dieser Zeit einen Hagelschaden erlitten. Muss die Werkstatt jetzt dafür aufkommen? Immerhin stand es bei denen auf dem Gelände, quasi in deren Obhut und bei uns im Ort wäre es nicht passiert. Müssten die nicht für sowas versichert sein?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.
Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.
39 Antworten
Mir auch schon passiert. 🙂
So, nachdem ich gestern Abend noch bei meinem Versicherungsbüro war wg. einer anderen Sache habe ich nach Details zur Schadenregulierung bei Hagelschaden auf dem Werkstatt Hof gefragt.
Grundsätzlich zahlt bei Hagelschaden erst mal die eigene Teilkasko/Vollkasko.
Ist keine Kasko vorh. kann man den Werkstattbetreiber fragen ob der eine Versicherung dafür hat.
Wenn nicht, ist das ganze mal persönliches Pech. Ende der Fahnenstange!
Es ist auch egal, ob die Werkstatt genug Platz zum Unterstellen hat oder nicht. Ob der PKW draußen stand
oder drin in der Halle hätte stehen können.
Die sog. Obhut gilt für die Zeit, wenn am Fahrzeug gearbeitet wird. Nicht die Standzeit auf dem Hof bis zur Reparatur.
Wie gesagt sind das die Erklärungen der Versicherung.
Dann noch die Ergänzung, dass das Fahrzeug ja auch in der Obhut des Halters wäre, wenn er nicht irgendwo fremd stehen würde. Dann kann ja auch niemand sonst haftbar gemacht werden.
Hier werden bei den Versicherungen wohl viele Betrugsversuche gestartet.
Der Versicherungsmann hat sich diesen Beitrag von Anfang an durchgelesen.
Ich hatte vorher auch kein anderes Verständnis dafür .....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. Juni 2016 um 08:36:41 Uhr:
Die sog. Obhut gilt für die Zeit, wenn am Fahrzeug gearbeitet wird. Nicht die Standzeit auf dem Hof bis zur Reparatur.
Das stimmt so nicht!
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 29. Juni 2016 um 09:41:31 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. Juni 2016 um 08:36:41 Uhr:
Die sog. Obhut gilt für die Zeit, wenn am Fahrzeug gearbeitet wird. Nicht die Standzeit auf dem Hof bis zur Reparatur.Das stimmt so nicht!
So hat es die Versicherung gesagt. Kommt aber immer auf den Vertrag an.
Ähnliche Themen
Die Obhutspflicht ist gesetzlich geregelt.
Da kommt also nichts auf den Vertrag an.
Was die Versicherung hier sagt ist schlichtweg falsch.
Die Obhutspflicht beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeuges und endet in der Regel mit der Übergabe des Schlüssels und Herausgabe des Fahrzeuges an den Kunden.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 29. Juni 2016 um 10:05:08 Uhr:
Die Obhutspflicht ist gesetzlich geregelt.Da kommt also nichts auf den Vertrag an.
Natürlich kommt das auf den Versicherungsvertrag an .
Obhutspflicht gibt es nicht nicht für Elementarschäden wie Unwetter etc.
Die Versicherungen unterscheiden nach Schadenersatzpflicht bei Verletzung der Obhutspflicht.
Zitat:
Nicht jeder eingetretene Schaden während der bestehenden Obhutspflicht führt aber zur
Haftung für die Kfz-Werkstatt. Erst wenn die vorstehende Obhutspflicht verletzt worden
ist, führt das zu einer Schadensersatzpflicht der Werkstatt.
siehe auch http://www.studium-kfz-ausbildung.de/.../...hten_der_Kfz-Werkstatt.pdf
Und hier gibt es noch die Begründung, warum ein Hagelschaden nicht von der Werkstatt bezahlt/reguliert werden muss:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...ilt-die-Obhutspflicht--f234272.html
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. Juni 2016 um 08:36:41 Uhr:
So, nachdem ich gestern Abend noch bei meinem Versicherungsbüro war wg. einer anderen Sache habe ich nach Details zur Schadenregulierung bei Hagelschaden auf dem Werkstatt Hof gefragt.Grundsätzlich zahlt bei Hagelschaden erst mal die eigene Teilkasko/Vollkasko.
Ist keine Kasko vorh. kann man den Werkstattbetreiber fragen ob der eine Versicherung dafür hat.
Wenn nicht, ist das ganze mal persönliches Pech. Ende der Fahnenstange!
Es ist auch egal, ob die Werkstatt genug Platz zum Unterstellen hat oder nicht. Ob der PKW draußen stand
oder drin in der Halle hätte stehen können.
Die sog. Obhut gilt für die Zeit, wenn am Fahrzeug gearbeitet wird. Nicht die Standzeit auf dem Hof bis zur Reparatur.Wie gesagt sind das die Erklärungen der Versicherung.
Dann noch die Ergänzung, dass das Fahrzeug ja auch in der Obhut des Halters wäre, wenn er nicht irgendwo fremd stehen würde. Dann kann ja auch niemand sonst haftbar gemacht werden.
Hier werden bei den Versicherungen wohl viele Betrugsversuche gestartet.Der Versicherungsmann hat sich diesen Beitrag von Anfang an durchgelesen.
Ich hatte vorher auch kein anderes Verständnis dafür .....
Nichts anderes habe ich bereits geschrieben.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 29. Juni 2016 um 10:05:08 Uhr:
Die Obhutspflicht ist gesetzlich geregelt.Da kommt also nichts auf den Vertrag an.
Was die Versicherung hier sagt ist schlichtweg falsch.
Die Obhutspflicht beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeuges und endet in der Regel mit der Übergabe des Schlüssels und Herausgabe des Fahrzeuges an den Kunden.
Das macht die angenommenen Situationen auch nicht anders.
Von der Werkstatt HuH Versicherung wird nur gezahlt, wenn Kasko vorhanden, die Haftpflicht übernimmt die Schäden nicht (höhere Gewalt).
Sofern die HuH nicht übernimmt (weil kein Kasko versichert ist), kommt nur die eigene TK dafür in Frage, wenn die nicht vorhanden ist, bleibt der Besitzer des KFZ eben auf die Schäden sitzen.
Habe nichts anderes behauptet.
Habe nur die Aussagen von "seiner" Versicherung korrigiert.
Irgendwann hatten wir das Thema schon einmal hier 😉
Ich meine mich zu erinnern dass es wie folgt ausschaut:
Wenn der Besitzer vertraglich mit der Werkstatt ausmacht dass sein KFZ in der Halle zu stehen hat während es sich zur Reparatur dort befindet und der Stift fährt das Auto trotzdem raus und es hagelt nun ist die Werkstatt Schadensersatzpflichtig und die HuH zahlt eben für den Händler.
Gab es keine solche Abmachung hilft nur noch die TK.
Grüße
Steini