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Hagelschaden

Hyundai i20 1 (PB)
Themenstarteram 27. Juni 2016 um 8:24

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Mein Auto stand, wegen einer anstehenden Reparatur, auf dem Gelände einer KFZ Werkstatt. Nun hat es während dieser Zeit einen Hagelschaden erlitten. Muss die Werkstatt jetzt dafür aufkommen? Immerhin stand es bei denen auf dem Gelände, quasi in deren Obhut und bei uns im Ort wäre es nicht passiert. Müssten die nicht für sowas versichert sein?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du meine erste Antwort liest, steht dort, wenn ich mich recht erinnere "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat." Und nur dazu habe ich mich geäußert.

Wenn natürlich keine HuH-Deckung besteht, oder eben keine Kaskodeckung, dann müsste man der Werkstatt natürlich ein Verschulden nachweisen. Und das wird bei einem Hagelschaden vermutlich nicht so einfach sein.

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Moin und willkommen auf Motor-Talk!

Meiner Laienmeinung nach sollte die Werkstatt für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Aber ich verschiebe das ganze mal ins Versicherungsforum, da bekommst du sicher eine kompetentere Antwort ;)

Liebe Grüße

Ralle

Wenn die Werkstatt den Hagel schuldhaft herbeigeführt hat, haftet sie natürlich für die entstandenen Schäden. Lass uns wissen, wie die Beweisführung aussehen soll!

Sorry, wie kann man überhaupt nur auf die Idee kommen, eine Werkstatt könnte für Schäden durch das Wetter verantwortlich gemacht werden? Würdest du mich zur Verantwortung ziehen, wenn du das Auto auf meinem privaten Stellplatz abgestellt hättest?

Das ist ein Fall für die Teilkasko und sonst Garnichts.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 27. Juni 2016 um 13:38:47 Uhr:

Wenn die Werkstatt den Hagel schuldhaft herbeigeführt hat, haftet sie natürlich für die entstandenen Schäden. Lass uns wissen, wie die Beweisführung aussehen soll!

Sorry, wie kann man überhaupt nur auf die Idee kommen, eine Werkstatt könnte für Schäden durch das Wetter verantwortlich gemacht werden? Würdest du mich zur Verantwortung ziehen, wenn du das Auto auf meinem privaten Stellplatz abgestellt hättest?

Das ist ein Fall für die Teilkasko und sonst Garnichts.

Naja, wenn ich nen Mietwagen hab und dieser während meiner Mietzeit nen Hagelschaden erleidet, muss ich hierfür auch aufkommen...:confused:

Aha, wo steht denn geschrieben, dass du als Mieter für einen Hagelschaden am Leihwagen aufkommen musst? Es ist und bleibt ein Teilkaskoschaden.

Als Mieter hat man die Miete zu zahlen, nicht selbst aktiv was an der Mietsache zu beschädigen und am Ende der Mietzeit die Sache zurück zu geben. Sonst ... nix!

Hagelschaden ist in aller Regel höhere Gewalt. Ausnahmefälle sind extrem selten und vorliegend ist nichts dafür ersichtlich.

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Kfz-Betrieb eine Handel-/Handwerkversicherung hat. Schaut man sich die Bedingungsempfehlung des GDV hierzu einmal an, steht dort auch folgendes:

Die Kaskoversicherung sichert Schäden am Fahrzeug ab, die z. B. durch Unfälle, Sturm, Hagel oder Diebstahl vom Betriebsgelände eintreten. Darüber hinaus deckt die Kaskoversicherung nach der KfzSBHH auch Folgeschäden, die dem Kunden des Kfz-Betriebs aus einem dort eingetretenen Kaskoschaden entstehen. Dies können Übernachtungskosten, Nutzungs- und Verdienstausfall sein.

Der Versicherungsschutz geht ja über eine normale Teilkasko hinaus. Übrigens, die Aufwendungen aus dem reinen Hagelschaden teilen sich der HuH-Versicherer und der TK-Versicherer, soweit vorhanden.

Die Werkstatt ist aber nicht der Versicherungsnehmer für den PKW!

Derjenige, der einen Schaden muss ihn beim Verursacher geltend machen.

Die Werkstatt ist nicht der Verursacher.

Oder würde jemand das Wetteramt für den Hagel verantwortlich machen?

Oder würde die Versicherung nicht sagen können, der VN hat fahrlässig seinen PKW da hingestellt, wo es hagelt?

Da gibt es mal gar nix!

Du hast erkennbar richtig Ahnung!

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. Juni 2016 um 17:35:22 Uhr:

Aha, wo steht denn geschrieben, dass du als Mieter für einen Hagelschaden am Leihwagen aufkommen musst? Es ist und bleibt ein Teilkaskoschaden.

Zitat:

Als Mieter hat man die Miete zu zahlen, nicht selbst aktiv was an der Mietsache zu beschädigen und am Ende der Mietzeit die Sache zurück zu geben. Sonst ... nix!

 

Hagelschaden ist in aller Regel höhere Gewalt. Ausnahmefälle sind extrem selten und vorliegend ist nichts dafür ersichtlich.

Ist das bei allen so?

Zitat:

Als Mieter hat man die Miete zu zahlen, nicht selbst aktiv was an der Mietsache zu beschädigen und am Ende der Mietzeit die Sache zurück zu geben. Sonst ... nix!

 

Hagelschaden ist in aller Regel höhere Gewalt. Ausnahmefälle sind extrem selten und vorliegend ist nichts dafür ersichtlich.

Link

Bei mir sind die AKB der Huk24, hier speziell Punkt A2.2 maßgeblich und die sagen etwas anderes als dein Link, Fiestaknechter.

@Fiestaknechter

und ... was willst Du damit zum Ausdruck bringen?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 27. Juni 2016 um 16:57:10 Uhr:

kann schon in mithaftung gezogen werden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ilt-die-Obhutspflicht--f234272.html

Nur wenn der Hagelschaden für die Werkstatt voraussehbar war.

Also muss die Werkstatt jetzt noch einen versierten Meteorologen einstellen? :confused:

 

 

 

 

 

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