Hagelschaden Sportsvan 2016 - wie vorgehen?

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Guten Tag,

bei unserem Golf Sportsvan (2016/95k km, vergleichbare Modelle bei mobile.de liegen bei ca. 16.000€) gab es am Wochenende einen größeren Hagelschaden: Glas nicht betroffen, aber sonstige Karosserie über alle Teile hinweg. Dellen sind nicht allzu tief (man sieht sie von 2m Entfernung gar nicht den ersten Blick) aber allein auf der Motorhaube sind 20-30 Einschläge. Ein großes Loch ist in dem Kunststoffteil zwischen Frontscheibe und Motorhaube.

Wir kennen jemanden im Freundeskreis, der solche Schäden reparieren kann, ob das dann der Qualität einer Fachwerkstatt entspricht, kann ich noch nicht abschätzen. Das Auto hat Vollkasko.

Wir wissen nun nicht, wie wir am Besten vorgehen:
1. Lässt man sowas über die Rechtsschutzversicherung laufen (würde ich machen, wenn es einen Unfallgegner gibt - ist ja hier nicht der Fall). Oder kann ein Anwalt hier ohnehin nichts "ausrichten"?

2. Könnt ihr abschätzen, ob das Richtung "Totalschaden" geht oder kann man sowas effizient "Raussaugen"? Wie gesagt ist der Lack soweit ich das gesehen habe an keiner Stelle betroffen und die Dellen sind auch nicht kantig

3. Soll man einen eigenen Gutachter nehmen oder den, den die Versicherung uns vorschlagen wird? Im Nachbarort gibt's auch ein Hagelzentrum

Da es sich um ein älteres Zweitauto handelt, brauchen wir nicht unbedingt eine vollständige, werterhaltende Reparatur. Vom Freund günstig "flicken" lassen und das Geld des Gutachtens ausbezahlen lassen wäre die bevorzugte Kombination.

Würde mich über Tipps hierzu freuen 🙂

24 Antworten

Ich verstehe gar nicht, wo das Problem ist?! Gutachten erstellen lassen und auf Eigenreparatur abrechnen. Gibt dann den Betrag ohne MwSt..Und das Ganze über die TK.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 12. Juni 2024 um 19:30:39 Uhr:


Ich verstehe gar nicht, wo das Problem ist?! Gutachten erstellen lassen und auf Eigenreparatur abrechnen. Gibt dann den Betrag ohne MwSt..Und das Ganze über die TK.

Ja, das ist soweit auch okay. Man sollte sich nur im Klaren sein, dass dann das Fahrzeug als nicht reparierter Vorschaden in der Versicherungsdatenbank steht und man dann bei einem weiteren Schaden kein Geld mehr bekommt. Außerdem ist dieser Sachverhalt mit dem unreparierten Vorschaden in der Datenbank auch ganz heikel beim Weiterverkauf des Fahrzeugs wenn es teilweise billig beim Bekannten wieder repariert wurde.

Falls es noch jemanden interessiert, das kam beim Gutachten heraus:
Reparaturkosten ohne MwSt.: €6.521,65
Reparaturkosten inkl. MwSt.: €7.760,76
Wiederbeschaffungswert: €14.500,00

Und was machst du jetzt?

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Zitat:

@dr.seuchenvogel schrieb am 4. Juli 2024 um 07:20:14 Uhr:


Und was machst du jetzt?

Aktuell noch unschlüssig.

Option 1: auszahlen lassen, Auto weiter nutzen ohne Reparatur
Option 2: auszahlen lassen, vom Bekannten zum "halben Gutachterwert" richten lassen
Option 3: fachmännisch reparieren lassen

Zitat:

@frido919 schrieb am 3. Juli 2024 um 22:53:58 Uhr:


Falls es noch jemanden interessiert, das kam beim Gutachten heraus:
Reparaturkosten ohne MwSt.: €6.521,65
Reparaturkosten inkl. MwSt.: €7.760,76
Wiederbeschaffungswert: €14.500,00

Hat die Versicherung auch einen Restwert angegeben?
Habe in Versicherungsbedingungen schon gelesen, dass hier im Kaskofall ohne einreichen einer Rechnung für eine vollständige Reparatur manche Versicherungen Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert auszahlen.

Zitat:

@snake51 schrieb am 5. Juli 2024 um 12:03:27 Uhr:



Zitat:

@frido919 schrieb am 3. Juli 2024 um 22:53:58 Uhr:


Falls es noch jemanden interessiert, das kam beim Gutachten heraus:
Reparaturkosten ohne MwSt.: €6.521,65
Reparaturkosten inkl. MwSt.: €7.760,76
Wiederbeschaffungswert: €14.500,00

Hat die Versicherung auch einen Restwert angegeben?
Habe in Versicherungsbedingungen schon gelesen, dass hier im Kaskofall ohne einreichen einer Rechnung für eine vollständige Reparatur manche Versicherungen Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert auszahlen.

Ja, Restwert: 7660€

Zitat:

@frido919 schrieb am 5. Juli 2024 um 14:43:06 Uhr:


Ja, Restwert: 7660€

Bei dem geringen Restwert wäre das dann gar nicht weniger als Reparaturkosten netto

Zitat:

@snake51 schrieb am 5. Juli 2024 um 16:03:28 Uhr:



Zitat:

@frido919 schrieb am 5. Juli 2024 um 14:43:06 Uhr:


Ja, Restwert: 7660€

Bei dem geringen Restwert wäre das dann gar nicht weniger als Reparaturkosten netto

Was meinst Du damit?

Zitat:

@frido919 schrieb am 8. Juli 2024 um 16:23:14 Uhr:



Zitat:

@snake51 schrieb am 5. Juli 2024 um 16:03:28 Uhr:


Bei dem geringen Restwert wäre das dann gar nicht weniger als Reparaturkosten netto

Was meinst Du damit?

Normalerweise zahlen Versicherungen lt Vertragsbedingungen bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten nur bis zur max Höhe vom Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert)
Dieser ist normal immer niedriger als die Reparaturkosten netto. In dem Fall aber mal nicht.

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