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Hagelschaden BMW Welt Auslieferung

BMW
Themenstarteram 14. Juni 2019 um 18:39

Laut AZonline, falls jemand ein neues Auto erwartet......:

 

Hagel zerstört Neuwagen: Hunderte BMW-Kunden betroffen

Der Hagelsturm am Pfingstmontag beschädigte nach ersten Angaben 4.000 Fahrzeuge. Kunden der BMW-Welt in München müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen.

Freude am Fahren - das haben BMW-Kunden, die auf einen Neuwagen warten, derzeit nicht. Bei dem Hagelsturm am Pfingstmontag sind 4.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das betrifft laut Pressesprecherin Micaela Sandstede hunderte Kunden - allerdings sind nicht alle der 4.000 Autos bereits verkauft. Abschätzen lasse sich das Ausmaß noch nicht. "Experten untersuchen den gesamten Schaden", sagt Sandstede. Die Käufer müssen mit langen Wartezeiten rechnen.

Beschädigte Neuwagen werden nicht an BMW-Kunden ausgeliefert

Die demolierten Autos sind im Fahrzeugaufbereitungszentrum in Garching abgestellt. Es beliefert unter anderen die BMW-Welt am Olympiapark in München. Kunden, die einen Neuwagen gekauft haben, werden laut Sandstede persönlich benachrichtigt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.tobatz schrieb am 27. Juni 2019 um 10:00:26 Uhr:

 

Heißt das jetzt also drauf vertrauen, dass wirklich nichts war und dann akribisch zur Abholung den Lack prüfen? Im besten Fall war ja wirklich nichts, aber diese Vertuschungstaktik ist schon mies. Ein ganz ehrliches "Ihr Fahrzeug ist absolut unbeschädigt" oder "leider mussten wir 10 Dellen ausbessern, sonst nichts" wäre schon eine feine Geste - aber nur direkt von BMW, weil ich vermute, dass nicht mal die Händler alles erfahren, sondern nur von den besonders schweren Fällen.

Ja, das heisst jetzt darauf vertrauen.

EIn Hersteller teilt dir nämlich üblicherweise nicht lückenlos mit, ob dein Auto mal im Regen stand, ob die Sonne zu heiss draufgebrezelt hat oder ob dir mal ein Wachhund an die Alufelge gepisst hat.

Du bekommst wie bestellt ein neues Auto, wenn nicht wird man das dir mitteilen.

Wo siehst Du da eine Vertuschungstaktik?

Du unterstellst jetzt heimlichen Unterschleif ohne jeglichen Hintergrund.

Es gibt Fahrzeuge die betroffen sind, andere sind es nicht.

Bist Du betroffen wirst Du es erfahren. Wenn nicht dann halt nicht.

Irgendein Schreiber hat irgendetwas in der Presse geschrieben. Und weiter?

Ich gehe nicht davon aus dass jeder Hersteller in jedem Sommer jedem Neuwagen ein Schreiben beilegt auf dem steht "Ihr Fahrzeug wurde garantiert unwetterfrei gelagert".

Wer weiß (ich nehme an Du weisst es nicht) wo es geparkt war?

Sei doch froh darüber, dass nichts dran ist.

Das ist die international bestens bekannte "German Angst".

Wo der Franzose sagt: "Puh Glück gehabt, mein Auto wurde nicht beschädigt", sagt der Deutsche "Warum bekommen manche eine Entschädigung und ich kriege keine? Da wird doch betrogen im Hintergrund und die bescheißen mich".

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Da wird aber klar zwischen Kauf und Leasing differenziert.

Leasing: mangelfreier Neuwagen - ist für mich nicht zwingend fabrikneu!

Kauf: unbeschädigter Wagen - nur unerhebliche Beschädigungen (das bietet Interpretationsspielraum: Für einen Hersteller ist eine getauschte Frontklappe kein erheblicher Mangel, da es sein Tagesgeschäft ist, eine normale Werkstatt ist damit ggf. schon am Limit oder darüber)! Fabrikneu scheint aber auch nicht zwingend gefordert zu sein. Bei einem normalen Fahrzeug weiß doch der Käufer auch nicht was schon alles im Werk mit dem Fahrzeug angestellt wurde.

Das Fahrzeug habe ich in einem Zustand übernommen, wie man ihn bei einem Neuwagen erwartet.

Der "geneigte Fahrzeughalter" kann aber beim genaueren hinsehen erkennen, dass Motorhaube und Heckklappe nach der Erstmontage im Werk wohl noch mal demontiert waren.

Also gehe ich mal von einen Bagatellschaden aus, den der Hersteller als Fahrzeugverantwortlicher während des Transportes nicht der BMW-Bank hat melden müssen.

Interessant wäre für mich eben zu erfahren, ob andere betroffene Leasingkunden hier ein Schriftstück an die Hand bekommen haben, deren Fahrzeuge auch nur einen "Bagatellschaden" erlitten haben.

Im Fall von Schweißen, Spachteln und Lackieren bei der Instandsetzung an nicht austauschbaren Karosserieteilen ist der Fall natürlich anders, da hier definitiv der Zustand Neuwagen nicht mehr gegeben ist.

Seitens der ADAC Rechtsberatung wurden mir seinerzeit solche Bagatellschäden bei Neufahrzeugen als hinzunehmen dargestellt, welche kein Rücktrittsrecht oder eine Neulieferung begründen (siehe dazu auch meinen Beitrag weiter oben).

Und ja, vermutlich werden bei werksinternen Umsetzungen, beim Transport und Abladen der Fahrzeuge beim Händler mehr als genug Schäden produziert, von denen der anschließende Neuwagenkäufer nie etwas mitbekommt.

Zitat:

@halifax schrieb am 6. November 2019 um 17:58:28 Uhr:

Da wird aber klar zwischen Kauf und Leasing differenziert.

Leasing: mangelfreier Neuwagen - ist für mich nicht zwingend fabrikneu!

Kauf: unbeschädigter Wagen - nur unerhebliche Beschädigungen (das bietet Interpretationsspielraum: Für einen Hersteller ist eine getauschte Frontklappe kein erheblicher Mangel, da es sein Tagesgeschäft ist, eine normale Werkstatt ist damit ggf. schon am Limit oder darüber)! Fabrikneu scheint aber auch nicht zwingend gefordert zu sein. Bei einem normalen Fahrzeug weiß doch der Käufer auch nicht was schon alles im Werk mit dem Fahrzeug angestellt wurde.

Meines Erachtens wird durch die Formulierung „analog gilt beim Kauf…“ explizit darauf hingewisen, dass es rechtlich das selbe ist. Weder das Kauffahrzeug, noch das Leasingfahrzeug darf offenbarungspflichtige Mängel aufweisen.

Das ist auch völlig logisch, denn wenn das Leasingfahrzeug einen Wertverlust durch einen offenbarungspflichtigen Schaden erlitten hat, dann liefert der Hersteller ja nicht den Gegenwert, der im Leasingvertrag vereinbart wurde und aufgrund dessen die Leasingraten berechnet wurden.

Man muss bedenken, dass auch ein fabrikneues Fahrzeug mit einer fehlerhaften Motorhaube vom Band kommen kann, die dann nachträglich noch ausgetauscht wird. Das wäre nicht offenbarungspflichtig und würde die Eigenschaft „neu“ nicht zerstören und der Kunde müsste darüber nicht informiert werden.

Zitat:

@Onkel-Rudi schrieb am 6. November 2019 um 21:34:05 Uhr:

Das Fahrzeug habe ich in einem Zustand übernommen, wie man ihn bei einem Neuwagen erwartet.

Der "geneigte Fahrzeughalter" kann aber beim genaueren hinsehen erkennen, dass Motorhaube und Heckklappe nach der Erstmontage im Werk wohl noch mal demontiert waren.

Also gehe ich mal von einen Bagatellschaden aus, den der Hersteller als Fahrzeugverantwortlicher während des Transportes nicht der BMW-Bank hat melden müssen.

Interessant wäre für mich eben zu erfahren, ob andere betroffene Leasingkunden hier ein Schriftstück an die Hand bekommen haben, deren Fahrzeuge auch nur einen "Bagatellschaden" erlitten haben.

Im Fall von Schweißen, Spachteln und Lackieren bei der Instandsetzung an nicht austauschbaren Karosserieteilen ist der Fall natürlich anders, da hier definitiv der Zustand Neuwagen nicht mehr gegeben ist.

Seitens der ADAC Rechtsberatung wurden mir seinerzeit solche Bagatellschäden bei Neufahrzeugen als hinzunehmen dargestellt, welche kein Rücktrittsrecht oder eine Neulieferung begründen (siehe dazu auch meinen Beitrag weiter oben).

Genau so ist es. Wenn das Fahrzeug bei Auslieferung den vereinbarten Wert hat (=nach Deiner Definition noch als neu gilt), muss der Hersteller Dich nicht darüber informieren, was mit dem Fahrzeug passiert ist, genausowenig wie er das bei einem Transportschaden tun müsste, der wertverlustfrei ersetzt werden konnte.

Für einen Käufer ist es gut nicht von BMW zu bekommen, denn wenn er was bekommt, muss er das beim verkauf auch offenbaren. Als Leasingkunde kann es Dir egal sein, der Folge-Verwertung durch BMW aber nicht.

 

Und bei Euch soweit alles gut? Gab es im Nachhinein Probleme?

Ich habe ja auf meine lange Email von BMW nie eine AW bekommen. Auch mein Verkäufer meldete sich nicht mehr.

Hauptsache verkauft und aus den Augen aus dem Sinn;-)

Ich habe nach wie vor keine Probleme und auch man sieht bis heute nichts davon.

Habe ja eine Gewährleistungsverlängerung bis 5 Jahre aushandeln können, plus kostenlose Ab- und Anmeldung samt Kennzeichen.

Keine Ahnung in wie weit BMW das Thema intern bis jetzt abgearbeitet hat.

Friss oder stirb lautete das Motto bei mir.

Entweder letzter F20 oder den F40 für viel mehr Geld und null komma null Charakter.

Gebt mal Rückmeldung.

Thx

Hallo zusammen,

ich grabe das Thema nochmal aus. BMW plant die Stellflächen in Garching mit einem Netz vor Hagel zu schützen: Hagelschutz

Viele Grüße

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