Haftung der Komune

Hallo Zusammen.

Folgender Sachverhalt.

seit 2 Jahren bemühe ich mich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Einmündung unserer Straße auf eine Landstraße. diese Einmündung liegt zwischen 2 Kurven in einer ca 4 Meter hohen Böschung. Es ist genau genommen die Ausfahrt für 4 Aussiedlerhöfe. Nach einer Ortsbegehung hat man von Seiten der Kommune erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es sollte ein Schild " gefährlich Hofausfahrt " aufgestellt werden. Darüber kann man schon streiten, denke ich. Nun gut es ist ein Jahr ins Land gegangen und es steht immer noch kein Schild. Letzte Woche passierte, was aus meiner Sicht passieren musste. Ein PKW wollte auf die Landstraße ausfahren und ein Motorrad raste ihm in die Seite. Durch hohen Bewuchs, und die 2 Kurven und letztendlich durch vermutlich zu hohe Geschwindigkeit. Beträchtlicher Sachschaden, aber was schlimmer ist ein schwerverletzter Motorradfahrer.
Ich selber habe einige Situationen mit meinem Pferdehänger hinter mir die gerade nochmal gut gegangen sind. Der Polizist der den Unfall aufgenommen konnte gar nicht verstehen, dass an solch einer stelle keine Beschilderung steht.
Jetzt meine Frage : Hat die Kommune eine Mitschuld, weil sie wider besseres Wissen und mehrmalig Aufforderung von Bürgern es versäumt hat hier Warnhinweise aufzustellen ?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt. Vielleicht ist ja auch jemand vom Fach unter euch der dazu eine Aussage treffen kann.

Viel Text, sorry

Gruß
Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Ist das nicht schön, dass so ein Sachbearbeiter immer etwas zum Aufregen liefert?

Keine Limitierung, siehe Zitat,

und wäre hier auf 60 km/h limitiert gewesen, was wäre das für ein schöner Thread über eine völlig unnötig Limitierung mit Abzockerblitzern gewesen, weil man doch völlig problemlos dort auch mit 130 km/h fahren kann und nachweislich auch noch nie ein Unfall passiert ist,

und wird eine Limitierung nun aufgestellt, dann nur wegen so einem idiotischen Motorradfahrer, der ohnehin wesentlich zu schnell unterwegs war und sich auch an eine 60er Limitierung nie gehalten hätte und dieser eine Unfall auch mit Limitierung nie vermieden worden wäre.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Hallo Thomas,

da es eine Landstraße ist, musst du dich mit deinem Anliegen auch an das Land wenden. Nur die dürfen z.B. ein Tempolimit einrichten.
Wenn dort Tempo 100 erlaubt ist, bringt ein Schild "Gefährliche Hofeinfahrt" überhaupt nichts. Das registriert kaum einer, und erst recht kein Biker.
Die Interessiert meist auch kein Tempolimit. Bei vielen ist es so, das mit Helm auf ein Schalter umgelegt wird, der alles rundum ausblendet. Dann gibt es nur Biker und Maschine. Für Regeln und Gesetze ist kein Platz mehr unterm Helm.
So, wieder zum Thema. Ihr könnt jetzt beim Land anregen, das das Tempo zwischen den 2 Kurven auf 70 begrenzt wird.
Dann solltet ihr selbst den Bewuch um die Einfahrt herum runterschneiden, das die Einfahrt als solche gut zu erkennen ist und auch vom Verkehrsteilnehmer erkannt werden kann.
Dann könnt ihr evtl. noch so ein bis zwei solche HOLZKAMERADEN rechts und links der Einfahrt aufstellen.

Noch eine andere Idee, womit ihr selbst die Sache entschärfen könnt: Fahrt nur nach Rechts aus der Einfahrt heraus. Das ist sicherer und geht schneller. Wer dann in die Gegenrichtung ( eigentlich ja links aus der Einfahrt) muss, kann an einer weniger gefährlichen Stelle drehen/wenden.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Hallo Thomas,

, und erst recht kein Biker.
Die Interessiert meist auch kein Tempolimit. Bei vielen ist es so, das mit Helm auf ein Schalter umgelegt wird, der alles rundum ausblendet. Dann gibt es nur Biker und Maschine. Für Regeln und Gesetze ist kein Platz mehr unterm Helm.
MFG Thomas

Solltest Du Recht haben möchte ich anmerken das es beim gemeinen Autofahrer nicht anders ist, nur das da nicht der Helm den Schalter umlegt sondern der Sicherheitsgurt.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


da es eine Landstraße ist, musst du dich mit deinem Anliegen auch an das Land wenden. Nur die dürfen z.B. ein Tempolimit einrichten.

Den Begriff Landstraße gibt es nicht, nur als umgangssprachlichen Ausdruck. Deine Aussage ist daher Nonsens. Wie ich bereits in der ersten Antwort aufgezeigt habe, müsste er sich wenn überhaupt an den zuständigen Baulastträger wenden. Mangels genauer Info kann keiner sagen, ob es sich dabei um Staat, Kreis oder Gemeinde handelt, auch du nicht...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Es ist der Wartepflichtige, der den Bereich nicht ausreichend einsehen kann und seiner Wartepflicht nicht ausreichend nach kommt.

In dem Falle greift aber auch die Verkehrssicherungspflicht. Ist für den Wartepflichtigen die Vorfahrtsstraße baulich bedingt nicht weit genug einsehbar dass ein einfahren ohne Gefährdung und ohne Tempolimit möglich ist muss halt in irgend einer Form Abhilfe geschaffen werden. Sei es durch bauliche Änderungen (entfernen von Bäumen/Hecken o.ä.) oder eben durch ein Tempolimit. Die genannten Spiegel wären ggf. auch eine Möglichkeit.

Wenn es eine genehmigte Zufahrt zur Vorfahrtsstraße ist muss es dem Wartepflichtigen möglich sein ohne Gefährdung auf die Straße zu fahren.

Wobei es hier natürlich wieder schwer ist das von außen zu beurteilen ohne die Situtation zu kennen. Es kann ja ebenso der Fall sein dass das Problem durch mangelnde Aufmerksamkeit der Wartepflichtigen entsteht und die Sichtverhältnisse kein extra Schild oder Tempolimit erfordern.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Wobei es hier natürlich wieder schwer ist das von außen zu beurteilen ohne die Situtation zu kennen.

vllt. könnte der te ja mal ein paar bilder der situation nebst google-earth-link einstellen....

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


da es eine Landstraße ist, musst du dich mit deinem Anliegen auch an das Land wenden. Nur die dürfen z.B. ein Tempolimit einrichten.
Den Begriff Landstraße gibt es nicht, nur als umgangssprachlichen Ausdruck. Deine Aussage ist daher Nonsens. Wie ich bereits in der ersten Antwort aufgezeigt habe, müsste er sich wenn überhaupt an den zuständigen Baulastträger wenden. Mangels genauer Info kann keiner sagen, ob es sich dabei um Staat, Kreis oder Gemeinde handelt, auch du nicht...

Tecci, du hast natürlich Recht, es heisst nicht Landstraße. Richtig wäre Land

es

straße. Und für deren Belange ist das jeweilige Bundesland zuständig.

Und die Info hat ja der Themenstarter selbst gegeben.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


da es eine Landstraße ist, musst du dich mit deinem Anliegen auch an das Land wenden. Nur die dürfen z.B. ein Tempolimit einrichten.
Den Begriff Landstraße gibt es nicht, nur als umgangssprachlichen Ausdruck. Deine Aussage ist daher Nonsens.

Nicht ganz!

Wenn es sich tatsächlich um eine Landstraße handelt hat "Schraubermeister Tom" durchaus recht.

Für dich und eventuell ander Interessierte hier mal kurz ne Aufzählung der Straßenklassen:

A4= BAB4 unter anderem in Thüringen = Baulastträger ist der Bund (Bundesautobahn)
B85= Bundesstraße in unter anderem in Thüringen = Baulastträger Land
L1048= Landstraße 1. Ordnung in Thüringen = Baulastträger Land
L2228= Landstraße 2. Ordnung in ??? = Baulastträger entsprechendes Bundesland
K48= Kreisstraße in Thüringen (?) = Baulastträger entsprechender Landkreis
Straße ohne Einstufung = Baulastträger die Stadt / Gemeinde...

Es gibt keine Landstraße, es gibt höchstens Landesstraßen. Und wenn er in Bayern unterwegs wäre, dann wäre es auch keine Landes- sondern eine Staatsstraße. Landstraße ist eben nur ein umgangssprachlicher Ausdruck, der über die Kategorisierung und damit über Zuständigkeiten überhaupt Null aussagt. Und wenn er sich an die zuständige Stelle wenden will überhaupt, dann sollte man auch wissen, welche denn nun die richtige ist.

Male doch selber ein Schild "Gefährliche Ausfahrt(en)"...

Ich weiß übrigens nicht, wieso man heute immer sofort jemand anderen verantwortlich und haftbar machen will.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Male doch selber ein Schild "Gefährliche Ausfahrt(en)"...

Ich weiß übrigens nicht, wieso man heute immer sofort jemand anderen verantwortlich und haftbar machen will.

Das Schild darf aber nur auf Privatland stehen. Soll es auf öffendlichem Grund, kann es Gebühren kosten, oder sogar verboten werden.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Male doch selber ein Schild "Gefährliche Ausfahrt(en)"...

Ich weiß übrigens nicht, wieso man heute immer sofort jemand anderen verantwortlich und haftbar machen will.

Das Schild darf aber nur auf Privatland stehen. ....

Ja, klar.... das setze ich voraus.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


da es eine Landstraße ist, musst du dich mit deinem Anliegen auch an das Land wenden. Nur die dürfen z.B. ein Tempolimit einrichten.
Den Begriff Landstraße gibt es nicht, nur als umgangssprachlichen Ausdruck. Deine Aussage ist daher Nonsens. Wie ich bereits in der ersten Antwort aufgezeigt habe, müsste er sich wenn überhaupt an den zuständigen Baulastträger wenden. Mangels genauer Info kann keiner sagen, ob es sich dabei um Staat, Kreis oder Gemeinde handelt, auch du nicht...

Und was willst Du uns mit dem Zitat jetzt sagen? 😕

Hallo zusammen,

um einigen Fragen zu klären es handelt sich bei beiden fällen um öffentliche Straßen. Nachdem die komune nicht tätig wurde habe ich mich an den Kreis Giessen gewandt, der Sachbearbeiter dort war selbst bei der Ortsbegehung dabei und hat mir bestätigt, dass diese Kreuzung im Hoheitsgebiet der Gemeinde liegt und sie somit zuständig sei.

Diese Ausfahrt wird auch von Gespannen Traktor/Anhänger, PKW/Pferdehänger benutzt, die einfach nicht schnell genug sind.

Die Aussagen mit dem Wartenden oder Vorfahrt nehmen...... Ich kann nur jemandem die Vorfahrt nehmen von dem ich weiß das er da ist, sprich ihn sehe.....

Es ist auch nicht der erste Unfall,,, aber der erste mit Personenschaden.

Der Straßenrand wurde übrigens gemäht, was die Sache etwas verbessert, aber nicht wirklich entschärft.

Gruß
Thomas

Hi Thomas,

nee, einem Vorfahrtberechigtem kannst Du durchaus auch die Vorfahrt nehmen, wenn Du ihn nicht siehst.

Ich verweise mal auf meinen Beitrag hier .

Deine Antwort
Ähnliche Themen