Haftung der Komune

Hallo Zusammen.

Folgender Sachverhalt.

seit 2 Jahren bemühe ich mich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Einmündung unserer Straße auf eine Landstraße. diese Einmündung liegt zwischen 2 Kurven in einer ca 4 Meter hohen Böschung. Es ist genau genommen die Ausfahrt für 4 Aussiedlerhöfe. Nach einer Ortsbegehung hat man von Seiten der Kommune erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es sollte ein Schild " gefährlich Hofausfahrt " aufgestellt werden. Darüber kann man schon streiten, denke ich. Nun gut es ist ein Jahr ins Land gegangen und es steht immer noch kein Schild. Letzte Woche passierte, was aus meiner Sicht passieren musste. Ein PKW wollte auf die Landstraße ausfahren und ein Motorrad raste ihm in die Seite. Durch hohen Bewuchs, und die 2 Kurven und letztendlich durch vermutlich zu hohe Geschwindigkeit. Beträchtlicher Sachschaden, aber was schlimmer ist ein schwerverletzter Motorradfahrer.
Ich selber habe einige Situationen mit meinem Pferdehänger hinter mir die gerade nochmal gut gegangen sind. Der Polizist der den Unfall aufgenommen konnte gar nicht verstehen, dass an solch einer stelle keine Beschilderung steht.
Jetzt meine Frage : Hat die Kommune eine Mitschuld, weil sie wider besseres Wissen und mehrmalig Aufforderung von Bürgern es versäumt hat hier Warnhinweise aufzustellen ?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt. Vielleicht ist ja auch jemand vom Fach unter euch der dazu eine Aussage treffen kann.

Viel Text, sorry

Gruß
Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Ist das nicht schön, dass so ein Sachbearbeiter immer etwas zum Aufregen liefert?

Keine Limitierung, siehe Zitat,

und wäre hier auf 60 km/h limitiert gewesen, was wäre das für ein schöner Thread über eine völlig unnötig Limitierung mit Abzockerblitzern gewesen, weil man doch völlig problemlos dort auch mit 130 km/h fahren kann und nachweislich auch noch nie ein Unfall passiert ist,

und wird eine Limitierung nun aufgestellt, dann nur wegen so einem idiotischen Motorradfahrer, der ohnehin wesentlich zu schnell unterwegs war und sich auch an eine 60er Limitierung nie gehalten hätte und dieser eine Unfall auch mit Limitierung nie vermieden worden wäre.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Da wir die Örtlichkeiten nicht kennen, ist es fraglich, ob eiin "hineintasten" überhaupt möglich ist, ohne den Verkehr aus der anderen Richtung zu gefährden, ohne das die erforderliche Übersicht zu verschaffen ist.

Stimmt. Anders herum müssen die Fahrer auf der "Hauptstraße" auch das Sichtfahrgebot einhalten. Der Motorradfahrer aus dem Fred hat auch nicht alles richtig gemacht. Statt eines einbiegenden Fahrzeuges hatte da auch ein liegengebliebener Panzer stehen können - Sichtfahrgebot gilt auch ohne Schilder...

Deine Antwort
Ähnliche Themen