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Haftung der Komune

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 17:05

Hallo Zusammen.

Folgender Sachverhalt.

seit 2 Jahren bemühe ich mich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Einmündung unserer Straße auf eine Landstraße. diese Einmündung liegt zwischen 2 Kurven in einer ca 4 Meter hohen Böschung. Es ist genau genommen die Ausfahrt für 4 Aussiedlerhöfe. Nach einer Ortsbegehung hat man von Seiten der Kommune erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es sollte ein Schild " gefährlich Hofausfahrt " aufgestellt werden. Darüber kann man schon streiten, denke ich. Nun gut es ist ein Jahr ins Land gegangen und es steht immer noch kein Schild. Letzte Woche passierte, was aus meiner Sicht passieren musste. Ein PKW wollte auf die Landstraße ausfahren und ein Motorrad raste ihm in die Seite. Durch hohen Bewuchs, und die 2 Kurven und letztendlich durch vermutlich zu hohe Geschwindigkeit. Beträchtlicher Sachschaden, aber was schlimmer ist ein schwerverletzter Motorradfahrer.

Ich selber habe einige Situationen mit meinem Pferdehänger hinter mir die gerade nochmal gut gegangen sind. Der Polizist der den Unfall aufgenommen konnte gar nicht verstehen, dass an solch einer stelle keine Beschilderung steht.

Jetzt meine Frage : Hat die Kommune eine Mitschuld, weil sie wider besseres Wissen und mehrmalig Aufforderung von Bürgern es versäumt hat hier Warnhinweise aufzustellen ?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt. Vielleicht ist ja auch jemand vom Fach unter euch der dazu eine Aussage treffen kann.

Viel Text, sorry

Gruß

Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Ist das nicht schön, dass so ein Sachbearbeiter immer etwas zum Aufregen liefert?

Keine Limitierung, siehe Zitat,

und wäre hier auf 60 km/h limitiert gewesen, was wäre das für ein schöner Thread über eine völlig unnötig Limitierung mit Abzockerblitzern gewesen, weil man doch völlig problemlos dort auch mit 130 km/h fahren kann und nachweislich auch noch nie ein Unfall passiert ist,

und wird eine Limitierung nun aufgestellt, dann nur wegen so einem idiotischen Motorradfahrer, der ohnehin wesentlich zu schnell unterwegs war und sich auch an eine 60er Limitierung nie gehalten hätte und dieser eine Unfall auch mit Limitierung nie vermieden worden wäre.

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Eine Mitschuld am Unfall hat sie sicher nicht. Was man sich aber durchaus vorstellen kann, sind irgendwelche haftungsrechtliche Ansprüche aus einer möglichen Verletzung der Pflicht zur Sicherung der Verkehrswege. Das ist dann aber eine Sache des Motorradfahrers, in diese Richtung zu gehen.

Moralisch sehe ich die Kommune (bzw. besser gesagt den zuständigen Baulastträger) natürlich durchaus in der Verantwortung, dort etwas zu unternehmen. Wenn das nicht leider jetzt eh sehr schnell geht...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Eine Mitschuld am Unfall hat sie sicher nicht. Was man sich aber durchaus vorstellen kann, sind irgendwelche haftungsrechtliche Ansprüche aus einer möglichen Verletzung der Pflicht zur Sicherung der Verkehrswege. Das ist dann aber eine Sache des Motorradfahrers, in diese Richtung zu gehen.

Ich fürchte man wird dem Motorradfahrer so lange das Sichtfahrgebot um die Ohren hauen bis er aufgibt.

Die Komune wird da keine Mithaftung oder Mitschuld treffen.

Ursächlich für solche Unfälle sind Kraftfahrer die der Meinung sind, ohne Limit dürfen sie fahren was die Straße hergibt, Stichwort Sichtfahrgebot.

am 12. Juni 2013 um 19:00

Es ist bei vielen Behörden so wohl üblich das die erst etwas unternehmen wenn was passiert ist

am 12. Juni 2013 um 19:40

Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Ist das nicht schön, dass so ein Sachbearbeiter immer etwas zum Aufregen liefert?

Keine Limitierung, siehe Zitat,

und wäre hier auf 60 km/h limitiert gewesen, was wäre das für ein schöner Thread über eine völlig unnötig Limitierung mit Abzockerblitzern gewesen, weil man doch völlig problemlos dort auch mit 130 km/h fahren kann und nachweislich auch noch nie ein Unfall passiert ist,

und wird eine Limitierung nun aufgestellt, dann nur wegen so einem idiotischen Motorradfahrer, der ohnehin wesentlich zu schnell unterwegs war und sich auch an eine 60er Limitierung nie gehalten hätte und dieser eine Unfall auch mit Limitierung nie vermieden worden wäre.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Tja, manche Sachbearbeiter in den Kommunen reagieren erst, wenn sie Gefahr laufen, im Blut der Verkehrsopfer zu ertrinken.

Könnte direkt eine Überschrift aus der BLÖD Zeitung sein.

 

Man, man ... :eek:

am 12. Juni 2013 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von Oscarius

Jetzt meine Frage : Hat die Kommune eine Mitschuld, weil sie wider besseres Wissen und mehrmalig Aufforderung von Bürgern es versäumt hat hier Warnhinweise aufzustellen ?

Gegenfrage: Wenn eh schon - angeblich - überhöhte Geschwindigkeit im Spiel war, hätte ein Schild was genützt?

Ich behaupte mal nein.

am 12. Juni 2013 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Könnte direkt eine Überschrift aus der BLÖD Zeitung sein.

Wenn man sowas jeden Tag liest, geht einem das in Fleisch und Blut über.

am 12. Juni 2013 um 21:23

Da gibt es was, es gibt sowas wie Unterlassung, die kann man der Kommune leider erst vor Gericht anlasten.

Es muss ein vom Gericht, wenn dieser Fall verhandelt wird, ein Vorort- Termin festgelegt werden.

Wenns gut läuft, gehts gegen die Gemeinde, die nicht auf die Gefahrenstelle hingewiesen hat..

am 12. Juni 2013 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Oscarius

Hallo Zusammen.

 

Folgender Sachverhalt.

 

(...)

 

Gruß

Thomas

schliess dich doch mal mit dem kameraden hier kurz, der hat ein ähnliches problem

 

www.motor-talk.de/.../...onstration-einer-gefahrenstelle-t4544149.html

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 22:20

Vielen Dank für die Antworten. Mir geht es nicht um Reglementierung sondern gerade den Landstrassen benutzer auf diese Gefahrensituation hinzuweisen. Diese Ausfahrt ist wirklich erst die letzten 10 Meter zu erahnen weil sie in einer hohen Böschung liegt. Ich bin der festen Überzeugung, daß die meisten Verkehrsteilnehmer wenn sie auf eine Situation hingewiesen werden, die sie nicht sehen und nicht erahnen können, reagieren.

Gruß Thomas

am 12. Juni 2013 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von Oscarius

Ich bin der festen Überzeugung, daß die meisten Verkehrsteilnehmer wenn sie auf eine Situation hingewiesen werden, die sie nicht sehen und nicht erahnen können, reagieren.

Sollte man von ausgehen.

Aber hier bei MT wirst du schnell eines Besseren belehrt. Hier werden Hinweise auf unsichtbare Gefahren als reine Schikane, Behördenwillkür oder gar Abzocke bezeichnet.

Denn bei MT treffen sich nicht "die Meisten", sondern "die Anderen".

am 12. Juni 2013 um 22:59

Wenn es legal wäre, würde ich dir das vergessene 70er Schild der Baustelle mitbringen. Möglichkeit 2 ist ein nachgebauter Starenkasten.

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