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Haftung bei Tüv Verstoß. Halter oder Besitzer

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 19:39

Hallo und Danke für die Aufnahme, ich habe da gleich mal ne Fachfrage.

Der Besitzer eine Autos muss ja nicht gleich der Halter sein. Besitzer ist meines wissens nach die Person, auf die der Kaufvertrag läuft.

Wenn jetzt der Besitzer einen Tüv Verstoß begeht, bei z.b. nicht eingetragenen Teilen, bekommt der Halter dann auch ne Strafe? Oder ist Besitzer, was auch der Fahrer ist, der allein Schuldige?

Beste Antwort im Thema

Bei einem legalen Auto, einer anständigen Fahrerin, und der Gewissheit dass sie tatsächlich auch anständig fährt, würde ich meiner jungen Schwester das Auto auf mich Anmelden/Versichern.

Bei einen nicht legalen Auto, und der Gewissheit dass sie angehalten werden kann, bzw. wird, dieses Auto dann bei den grün-weißen "durchfällt", ist Ärger sicher, ganz sicher - und ich würde es nicht tun.

Bei aller Liebe, aber ein Risiko dieser Art wäre so nicht drin.

Gruß Jörg.

 

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Mal Halter oder Fahrer, mal Halter UND Fahrer.

Auf wen der Kaufvertrag läuft, ist eher nebensächlich.

Die Strafe zahlt der, der im Fahrzeugschein steht. So wenigstens kenne ich das.

MfG kheinz

am 22. Januar 2020 um 19:56

...es gibt Besitzer, Eigentümer und Halter

...gem. Bürgerlichem Gesetzbuch hat der Besitzer die tatsächliche Gewalt über eine Sache, der Eigentümer hat die Herrschaft über eine Sache und kann nach Belieben damit verfahren.

Für den Halter gibts keine entsprechende Legaldefinition... die nachfolgende Definition entstammt der ständigen Rechtssprechung und ist an verschiedenen Stellen nachzulesen.

Der Halter ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug besitzt, es für eigene Rechnung gebraucht, den Nutzen aus seiner Verwendung zieht und zudem für die Kosten aufkommt.

 

§ 854 BGB Erwerb des Besitzes

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

...

§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

...

Strafen, Bußgelder bekommt immer der bzw. bekommen immer die aufgebrummt, in deren Zuständigkeitsbereich eine Ordnungswidrigkeit, etc. fällt.

Bei Mängeln, die der Besitzer (aktueller Fahrer) hat erkennen können wird er auch dafür belangt... hätte er das Fahrzeug eben nicht in Betrieb nehmen dürfen. Dabei ist der Besitzer (Fahrer) fast immer mit dabei, da es gem. §23 StVO zu seinen Aufgaben als Fahrer gehört ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen -Stichwort "Abfahrtskontrolle"- bzw. bei auftretenden Mängeln das Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen.

Der Halter ist mit im Boot, wenn er den Mangel hätte erkennen können oder gekannt hat und die Inbetriebnahmen zugelassen oder angeordnet hat.

Was der Tatbestandskatalog dafür vorsieht (wenn es nicht gerade ein Bus oder LKW ist):

Für den Fahrer die Nummer 319606:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt

Regelsatz 90 Euro (plus 28,50 Kosten), ein Punkt in Flensburg, B-Verstoß

Für den Halter die Nummer 319618

Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt

Regelsatz 135 Euro (plus 28,50 Kosten), ein Punkt in Flensburg, B-Verstoß

Das wird wohl jeweils im Regelfall so vorgeworfen. Dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Halter steht es dann ja frei nachzuweisen, dass er vom unvorschriftsmäßigen Zustand nichts wusste und auch bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seiner Halterpflichten nichts wissen konnte. Oder dass er faktisch nicht der Halter ist. Kann jeweils klappen, muss aber nicht.

Insofern sollte man seinen Namen nicht ganz so leichtfertig für die Haltereigenschaft hergeben, wenn man hinterher keine Kontrolle über das Fahrzeug hat ;)

 

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 21:11

Der Fall ist der: Die Schwester meiner Frau ist ende letzten Jahres 18 geworden. Hat sich nen alten getunten Golf 3 gekauft. Versichert werden soll der als 2. Wagen bei meiner Frau wegen den % und Kosten. Somit soll Frau auch der Halter werden.

Als die Schwester heute da war um den Papierkram zu erledigen, habe ich mal einen Blick in den Fhzg Schein geworfen und da sind nur paar 40er Federn eingetragen. Kein Auspuff, Spoiler oder das angeblich verbaute Gewindefahrwerk. Ihr Freund war mit beim Kauf dabei, der kennt sich wohl aus. ?????

Da ich früher auch so war und nen gemachten Golf 1 GTI und dann später Polo G40 hatte, sagte ich ihr, dass ich keinerlei Eintragung sehen kann und es da Probleme beim Tüv geben kann. Darauf sie, dass der Tüv ja erst 10/21 fällig wäre.

Jetzt geht es mir eben darum, dass ich mir vorstellen kann, das sie mit Sicherheit irgendwann mal angehalten wird mit dem doch auffälligen Golf. Wenn das bei der Kontrolle eben diese Verstöße festgestellt werden, möchte ich nicht, dass meine Frau da Ärger bekommt.

Der Ärger kommt auf deine Frau zu. Ob sie sich dann mit passender Argumentation wieder davon befreien kann ist vorher und aus der Ferne nur schwer zu sagen.

Aber eins bleibt:

Ein Fahranfänger (m/w/d) der als erstes Auto für kleines Geld etwas umfangreich getuntes kauft kann damit eigentlich nur auf die Nase fallen!

Mit solchen Fällen habe ich regelmäßig zu tun...

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 21:23

Klingt zwar gemein, aber insgeheim soll sie das. Damit sich mal lernt auf andere zu hören die sich damit auskennen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Januar 2020 um 22:20:07 Uhr:

Der Ärger kommt auf deine Frau zu. Ob sie sich dann mit passender Argumentation wieder davon befreien kann ist vorher und aus der Ferne nur schwer zu sagen.

In den meisten Fällen wird Sie sich nicht befreien können.

Mal als Beispiel: Wenn die Schwester mit abgefahrenen Reifen erwischt wird, bekommt der Halter ebenso Punkte und Geldstrafe. Und zwar ohne wenn und aber.

Da gibt es noch nahezu unendlich andere Beispiele.

Fazit: Ich würde es in dem vorliegenden Fall definitiv nicht tun.

Wie sieht das Haftungsmäßig aus?

Die Schwester ist ja Eigentümerin. Wenn sie jetzt auch als Halter in die Papiere eingetragen wird und nur die Frau als Versicherungsnehmerin auftritt.

Als reine Vesricherungsnehmerin wäre sie doch aus der Haftung raus, oder?

Ach ne, geht ja auch nicht. Bei einem Unfall mit erloschener Betriebserlaubnis wäre es ja sie die dann mit max. 5 tausend Euro in Regress genommen würde.

Ob das dann die Schwester übernehmen würde.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 22. Januar 2020 um 23:00:29 Uhr:

Ach ne, geht ja auch nicht. Bei einem Unfall mit erloschener Betriebserlaubnis wäre es ja sie die dann mit max. 5 tausend Euro in Regress genommen würde.

Ob das dann die Schwester übernehmen würde.

Richtig. Aber zumindest hätte Die dann keine Punkte in Flensburg wegen z.B abgefahrene Reifen.

Das Problem hierbei ist nicht nur die 5k Regress, sondern, da wird die Versicherung gleich wieder spürbar teurer, wenn Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind.

Kann man sehr schnell feststellen, wenn man es bei check24 vergleicht.

Da lohnt es sich dann fast nicht mehr und die Schwester kann gleich alles auf sich selbst anmelden.

Bei einem legalen Auto, einer anständigen Fahrerin, und der Gewissheit dass sie tatsächlich auch anständig fährt, würde ich meiner jungen Schwester das Auto auf mich Anmelden/Versichern.

Bei einen nicht legalen Auto, und der Gewissheit dass sie angehalten werden kann, bzw. wird, dieses Auto dann bei den grün-weißen "durchfällt", ist Ärger sicher, ganz sicher - und ich würde es nicht tun.

Bei aller Liebe, aber ein Risiko dieser Art wäre so nicht drin.

Gruß Jörg.

 

Zitat:

@Alufelge1980 [url=https://www.motor-talk.de/.../...alter-oder-besitzer-t6784697.html?...]schrieb am 22. Januar

 

Da lohnt es sich dann fast nicht mehr und die Schwester kann gleich alles auf sich selbst anmelden.

Wäre im vorliegenden Fall sicherlich das beste. Als FahrAnfängerin mit Führerschein auf Probe angehalten zu werden und den Vorwurf "Fahren ohne BE " , ist auch nicht schick.

Obwohl hier sicherlich mal interessant wäre, wie der Getunte Wagen ohne die entsprechenden Eintragungen/ Anbau-Abnahmen überhaupt im Oktober eine gültige HU bekommen konnte?

Das würde ich erstmal klären.

@TE

Die Einstellung "Lernen durch Schmerz" finde ich nicht so schlecht,aber sollte die Bastelbude aufgrund eines schlechten technischen Zustands, verunfallen, macht man sich als Familie doch Vorwürfe, nicht eingegriffen zu haben.

Wollte manchmal der Freund der Schwester die TuningKiste haben?

Ich würde schauen, wer die HU gemacht hat und da mal Vorfahren, wie die bestanden werden konnte, ohne entsprechende Eintragungen/Abnahmen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Januar 2020 um 09:32:40 Uhr:

Ich würde schauen, wer die HU gemacht hat und da mal Vorfahren, wie die bestanden werden konnte, ohne entsprechende Eintragungen/Abnahmen.

Würde ich aber nur dann machen, wenn es um die Ecke ist.

Eine weitere Strecke lohnt sich da nicht, weil, sofern der Prüfer beim HU ein zwei Augen zugedrückt hat, wird es heißen, dass man von diese Umbauten nichts weiß und diese wohl nach der HU umgebaut wurde.

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