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Haftung bei öffentlichem Autotreffen

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:25

Hallo zusammen,

ein Freund und ich veranstalten in den kommenden Wochen ein öffentliches unangemeldetes Autotreffen auf einem großen Parkplatz. Die Veranstaltung wurde über Social Media erstellt. Wir sind davon ausgegangen, dass nur wenige Leute kommen werden. Bisher haben aber schon viel mehr Leute zugesagt. Meine Frage ist jedoch, wie es mit der Haftung bei Schäden o.ä. aussieht. Wir haben in den Details der Veranstaltung ausdrücklich reingeschrieben, dass wir keine Haftung für Schäden oder sonstiges übernehmen. Reicht das in der Form?

Könnte man uns bei Schäden dennoch verantwortlich machen oder ist jeder für sich selbst verantwortlich?

Wäre es sinnvoll, kurz vor Beginn der Veranstaltung, diese abzusagen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:59

Dann wäre es denke ich besser, die Veranstaltung schon abzusagen oder?

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Ist es ein öffentlicher Parkplatz oder ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück?

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:47

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 3. Februar 2020 um 11:44:48 Uhr:

Ist es ein öffentlicher Parkplatz oder ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück?

Eher Parkplatz auf einem privaten Grundstück. Dort waren auch bereits einige Veranstaltungen. Dennoch wollte ich nochmal sicher gehen. Es handelt sich um einen Stadionparkplatz

Dann sollte auf jeden Fall eine Klärung mit dem Eigentümer erfolgen. Als Veranstalter wärt ihr der erste Ansprechpartner der für Schäden am Gelände verantwortlich ist.

Auf öffentlichen Flächen, auch Parkplätzen mit öffentlicher Widmung, sieht das nochmal anders aus. Da werden entsprechende Genehmigungen erforderlich und im Rahmen der Erteilung ist eine Bestätigung zur Ersatzleistung notwendig bzw. auf Verlangen der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Abhängig von der Art der Veranstaltung.

am 3. Februar 2020 um 10:53

Das hört sich alles sehr un durchdacht an.

Es gibt da einiges zu beachten.

Habt ihr Toiletten, Getränkestände usw.?

Wie viele Personen werden es in etwa?

Kurzform:

Nach § 2 Abs. 1 Versammlungsgesetz ist Veranstalter, wer zu einer Veranstaltung „öffentlich einlädt“

Der Veranstalter hat diverse Pflichten zu erfüllen. zB:

die Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen und Auflagen

Schaffung höchstmöglicher Sicherheit für Akteure und Besucher

die Bestimmung eines Veranstaltungsleiters

die Zusammenarbeit mit den Behörden

das Verfassen der notwendigen Konzepte

die Verkehrssicherungspflicht

die Einrichtung einer Brandsicherheitswache

die Einrichtung eines Sanitätswachdienstes (bei einer Veranstaltung ab 5.000 Besuchern)

Einweisung und Schulung des Personals

Bei der Außenveranstaltung haftet der Veranstalter allein. Allgemein gilt, dass der Veranstalter hierbei für alle Schäden haftet, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden. Denkmodell: ein Hohlroller driftet über den Platz und mäht dabei diverse Poller oder Zäune um = der Veranstalter (Dein Freund und Du) kann hierzu evtl zur Haftung heran gezogen werden, insbesondere wohl dann wenn sich der Fahrer vom Acker macht und am nächsten Tag der Schaden offenbar wird und nur Euch zugeordnet werden kann. Was am Beispiel des Pollers oder Zaunes noch Lappalie ist, wird was anderes wenn der Drifter in einem anderen Wagen oder einer Personengruppe einschlägt. Wie die Haftung aussieht, wenn auf der Veranstaltung illegale Dinge passieren, wäre auch so eine Sache. Mein Fazit: ohne eine entsprechende Veranstalterversicherung würde ich das mit fremden Leuten niemals machen. Wenn man sich unter Bekannten trifft, von denen man das Benehmen kennt - ist das etwas anderes. Aber öffentlich einladen zu einer Veranstaltung wo Hinz, Kunz und jeder Blödmann kommen kann ohne Kontrolle - niemals würde ich das machen. Noch besser wird das, wenn Du auf der Veranstaltung einen Grill aufstellen und Würste anbieten willst ...

Und wenn da ein Wachdienst den Aufruhr meldet auf dem Privatgrundstück könnte allein das dann zu Konsequenzen führen. Nur weil ein Platz öffentlich befahrbar ist, ist das nicht gleichbedeutend damit dass den jeder für alles nutzen darf.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:58

Es war auch nicht geplant, dass so viele zusagen. Es sind um die 300 bisher. Tendenz steigend.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:59

Dann wäre es denke ich besser, die Veranstaltung schon abzusagen oder?

DU musst wissen, auf was DU DICH einlassen willst. ICH FÜR MICH würde das Risiko für irgendwelche dahergelaufenen Facebook-User nicht auf mich nehmen. Die Frage ist noch interessant: wenn sich das ganze trotz Deiner Absage so weit verselbständigt, dass das doch einige wahrnehmen - inwieweit wärest Du dann trotzdem noch in der Haftung? Alles in allem kommen die Überlegungen mindestens einen Mausklick zu spät.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 11:02

Würde es einen unterschied machen, die Veranstaltung kurz vor Beginn abzusagen?

Wäre ich dann immer noch der verantwortliche?

Ich meine dann erscheint ja jeder freiwillig.

Ich erleide einen Schaden, ich versuche den Dir als Veranstalter anzuhängen weil Du greifbar bist im Gegensatz zum Verursacher. Die kurzfristige Absage hat mich nicht erreicht. Aber da etwas los war, musste ich nicht davon ausgehen dass abgesagt wurde. Und jetzt? Ich weiss es nicht, ob das Deine Haftung einfach so beendet wenn Du sagsts "ich will aber nicht mehr". Für mein dafürhalten musst Du dann am Veranstaltungstag sicherstellen, dass Du auch den letzten mit abgelaufenem Datenvolumen erreichen konntest, wenn es sein muss persönlich vor Ort.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 11:08

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. Februar 2020 um 12:05:40 Uhr:

Ich erleide einen Schaden, ich versuche den Dir als Veranstalter anzuhängen weil Du greifbar bist im Gegensatz zum Verursacher. Die kurzfristige Absage hat mich nicht erreicht. Aber da etwas los war, musste ich nicht davon ausgehen dass abgesagt wurde. Und jetzt? Ich weiss es nicht, ob das Deine Haftung einfach so beendet wenn Du sagsts "ich will aber nicht mehr". Für mein dafürhalten musst Du dann am Veranstaltungstag sicherstellen, dass Du auch den letzten mit abgelaufenem Datenvolumen erreichen konntest, wenn es sein muss persönlich vor Ort.

Es ist ja nicht so, dass das Event morgen ist. Es sind noch über zwei Wochen bis dahin.

Aber ja wenn ich es kurz vorher absagen sollte, wäre es zu knapp.

Vermutlich wird man Dir zu Recht den Vorwurf machen, eine Veranstaltung ohne Genehmigung organisiert und dann auch noch zu spät abgesagt zu haben.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 11:22

Ich muss noch dazu sagen, dass das event in den Niederlanden stattfindet. Welche Regeln gelten eigentlich dort?

Ich hätte beinahe gesagt, die der Niederlande. Kann es sein, dass Du völlig blauäugig an das Event rangegangen bist?

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