Händlergewährleistung
Hallo zusammen,
ich bin neu und hoffe es kann mir jemand helfen: war zuerst im falschen Forum deswegen noch mal:
wir haben uns im Februar dieses Jahres einen Gebrauchtwagen (BMW 320D) in Höhe von 17.000,-EUR bei einem Händler gekauft. Leider hat sich am Samstag ein defekt heraus gestellt: Das Auto springt nicht mehr an. Daraufhin haben wir den BMW Service angerufen, dieser hatte uns dann den Fehlerspeicher ausgelesen. Es würden mehrer Fehler möglich sein. Das Auto müsste in zu BMW wg. der Ursache. Wir haben darauf hin unseren Händler angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Der Händler meinte er würde die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen. Leider hat unser Händler auch nicht unsere Gebrauchtwagen Garantie/Versicherung auf das neue Fahrzeug umgeschrieben, obwohl er diese schon 2 Monate bei sich im Büro hat. Denn wir hatten zuvor ein anderes Fahrzeug, welches wir auch über ihm bezogen haben. Da stellte sich heraus, dass das Auto einen Totalschaden hatte. Deswegen haben wir ihm das Auto zurück gegeben und ein andern BMW Bj. 2004 für 17.000,-EUR gekauft. Jetzt fragen wir uns wer für die Reparaturkosten aufkommt. Wir als Käufer oder der Händler. Denn soviel ich weiss gibt es eine Händlergewährleistung auf ein Jahr und für die ersten 6 Monate muss doch dafür die Händlergewährleistung dafür einspringen oder nicht?
ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Das übernimmt doch eine Rechtschutzversicherung oder?
Ich hoffe es kann mir einer Helfen.
17 Antworten
@ BlackRavN & Pefro:
Völlig korrekt.
Schön, dass hier mal etwas aufgeklärt wird, in Sachen Gewährleistung.
Springt ein Wagen mit def. Injektoren gar nicht mehr an ?
Wie gesagt, erst mal sehn, was da überhaupt kaputt ist......
Im übrigen gillt nach dem BGB auch die Beweislastumkehr. Alles was in den ersten 6M. nach kaufdatum kaputtgeht muss! vom Verkäufer (händler) übernommen werden. (Ausnahmen gibt es aber schließe ich hier mal aus)
Zitat:
Original geschrieben von jannes123
Im übrigen gillt nach dem BGB auch die Beweislastumkehr. Alles was in den ersten 6M. nach kaufdatum kaputtgeht muss! vom Verkäufer (händler) übernommen werden. (Ausnahmen gibt es aber schließe ich hier mal aus)
So pauschal kann man das nicht sagen.
Beweislastumkehr:
In diesem fall gibt es sogar ein unabhängiges Gebrauchtwagen-gutachten, das zum zeitpunkt der übergabe/verkauf anscheinend alles OKay war.
Mittlerweile gehören Injektoren, LMM´s und Turbolader bei den moderenen hochgezüchteten Dieselmotoren besonders bei älteren modellen und höherer Laufleistung zu den Verschleißteilen.
Selbt Garantieversicherungen schließen diese komponenten teilweise aus.