Händlergewährleistung
Hallo zusammen,
ich bin neu und hoffe es kann mir jemand helfen: war zuerst im falschen Forum deswegen noch mal:
wir haben uns im Februar dieses Jahres einen Gebrauchtwagen (BMW 320D) in Höhe von 17.000,-EUR bei einem Händler gekauft. Leider hat sich am Samstag ein defekt heraus gestellt: Das Auto springt nicht mehr an. Daraufhin haben wir den BMW Service angerufen, dieser hatte uns dann den Fehlerspeicher ausgelesen. Es würden mehrer Fehler möglich sein. Das Auto müsste in zu BMW wg. der Ursache. Wir haben darauf hin unseren Händler angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Der Händler meinte er würde die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen. Leider hat unser Händler auch nicht unsere Gebrauchtwagen Garantie/Versicherung auf das neue Fahrzeug umgeschrieben, obwohl er diese schon 2 Monate bei sich im Büro hat. Denn wir hatten zuvor ein anderes Fahrzeug, welches wir auch über ihm bezogen haben. Da stellte sich heraus, dass das Auto einen Totalschaden hatte. Deswegen haben wir ihm das Auto zurück gegeben und ein andern BMW Bj. 2004 für 17.000,-EUR gekauft. Jetzt fragen wir uns wer für die Reparaturkosten aufkommt. Wir als Käufer oder der Händler. Denn soviel ich weiss gibt es eine Händlergewährleistung auf ein Jahr und für die ersten 6 Monate muss doch dafür die Händlergewährleistung dafür einspringen oder nicht?
ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Das übernimmt doch eine Rechtschutzversicherung oder?
Ich hoffe es kann mir einer Helfen.
17 Antworten
Ohne zu Wissen, um welchen Defekt es sich handelt, kann man hierüber nur schwer eine Aussage treffen.
Vielleicht ist es bloß eine Kleinigkeit, dann könnte man sich den Anwalt auch sparen.
(Auch wenn dir das jetzt leider nicht weiterhilft, von diesem Händler hätte ich nach der Vorgeschichte (Totalschaden) mit Sicherheit kein Auto mehr genommen.)
Finde ersteinmal raus, was defekt ist.
Wieviel Kilometer hat der Wagen runter ?
@Dieter99
ja ich weiss dass es ein rießen fehler war. noch mal ein fahrzeug von ihm zu nehmen. da aber ein gebrauchtwagen-check bericht dabei war, sind wir davon ausgegangen, dass das auto in einem guten zustand ist.
der mobile bmw service hat verdacht auf die injektoren...haben gestern dass auto zu BMW gebracht.
Hat momentan 131.000 km runter.
der Händler muss in jedem Fall die Kosten übernehmen. Allerdings muß er sich darum kümmern, bzw. muß der Händler dir sagen, wie er es handhaben möchte. Er kann ja ne eigene Werkstatt haben, die das beseitigen können. Letztendlich muß man mit dem Händler reden. In D ist es schon schwer für die Händler. Verdienen am Auto sagen wir mal n 1000er. Alleine schon einmal zu BMW schicken für Injektoren hätten sein Gewinn zunichte gemacht. Deshalb am besten abklären
bist du etwa auch händler ?????
wir haben mit ihm gesprochen, er übernimmt die kosten nicht. er meinte wir müssten ihn zu BMW bringen, aber er würde dafür nicht aufkommen. ausserdem wäre er kein 24 stunden service.er hat schon eine werkstatt , aber ich vertraue ihm nicht mehr. dass nennt man bei uns spezl wirtschaft. die machen untereinander irgendwas aus, und woher soll ich dann wissen, ob tatsächlich etwas geamacht worden ist ? ich kann mich ja nicht daneben hin stellen.
ich denke es ist wohl an der zeit, einen anwalt zu kontaktieren. schon alleine wegen den ganzen ärger wo wir mit ihm haben/hatten. einen unfallwagen/totalschaden als unfall frei zu verkaufen, ist schon ein starkes stück.
und jetzt wieder ein auto mit mängel. wer weiss ob der küs bericht nicht auch getürkt ist. sorry aber ich bin echt wütend.
du wolltest ja eine vorgehensweise. Ich würde das so handhaben. Falls er dann immer noch doof kommt erts dann. Wie du dein Problem überprüfen kannst ist einfach. Du hast doch ein Fehlerprotokoll. Du sagt, die Injektoren sind defekt. Er MUß das machen. Aber er muß nicht unbedingt die Rechnung bei BMW zahlen, verstehst du?
Und mit Anwalt dauert das unter Umständen MOnate vielleicht sogar ein Jahr wenn er auf Stur schaltet
Zitat:
Original geschrieben von kekin
Jetzt fragen wir uns wer für die Reparaturkosten aufkommt. Wir als Käufer oder der Händler. Denn soviel ich weiss gibt es eine Händlergewährleistung auf ein Jahr und für die ersten 6 Monate muss doch dafür die Händlergewährleistung dafür einspringen oder nicht?
Moin!
Vorweg: Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage! 🙂
Der Händler muss eine 1 jährige Gewährleistung geben.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, muss er dir nachweisen, dass der Schaden am Wagen (Injektoren) nicht schon vor dem Kauf defekt waren.
Danach bist du in der Beweißpflicht und musst Ihm nachweisen, dass es schon vorher kaputt war.
Nichts desto trotz muss er den Schaden beheben. Injektoren sind keine typischen Verschleissteile, die nach 20tkm kaputt sind.
Problematik bei dir ist jetzt, dass du einen anderen Wagen als beschrieben gekauft hast.
Habt Ihr einen Kaufvertrag aufgesetzt?
Habt Ihr den neuen Kaufvertrag geändert?
Wann hattest du den Totalschaden gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von kreuzberg36
der Händler muss in jedem Fall die Kosten übernehmen.
Das ist so nicht korrekt.
Der Händler
muss es, wenn der Schaden schon vor dem Kauf da war und der Händler nicht nachweisen kann, das dem nicht so ist. (innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf) Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf da war. Kann er es nicht, Pech gehabt.
Der Händler muss nur für Mängel / Schäden aufkommen, die vor dem Kauf da waren.
So sieht es die gesetztliche Sachmängelhaftung vor.
Eine extra Garantieversicherung ist wieder was anderes.
Zitat:
Verdienen am Auto sagen wir mal n 1000er. Alleine schon einmal zu BMW schicken für Injektoren hätten sein Gewinn zunichte gemacht.
Deswegen schließen gute Händler eben auch Garantieversicherungen mit ab.
Diese ermöglichem Ihm, es darüber abzurechnen und das schmälter den Gewinn dann eben nicht so drastisch, da er dafür auch nur einen kleinen Monatsbeitrag leisten muss.
greetings
PS:
keine rechtsverbindliche Aussage! 🙂
hallo blackravn,
also den totalschaden (316-er) hatten wir im september 07 gekauft. und im februar haben wir ihm den unfallwagen zurück gegeben. er hat uns dann den 320-er diesel für 5.000 euro mehr gegeben inkl. prüfbericht. das auto ist optisch in einem sehr guten zustand. (exclusive edition) nur hat er halt jetzt diesen defekt mit den injektoren.
für beide fahrzeuge gab es einen kaufvertrag.
bei den 320-er gab es einen neuen tüv sowie den prüfbericht.
es gab für beide fahrzeuge kaufverträge.
Gruß Kekin
Der neue Kaufvertrag für den 320d ist auch neu datiert worden oder?
Dann ruf mal deinen Händler an und sag Ihm, dass er den Schaden schnellstmöglich beheben soll. Er kann die gesetzeliche Sachmägelhaftung nicht im Vertrag ausschließen oder sonstwie umgehen.
Sollte er sich immernoch weigern, würde ich Ihm ein Schreiben schicken, wodrin du Ihn nochmals bittest den Schaden schnellestmöglich zu beheben.
Gleichzeitig musst du eine Frist setzten unter der Androhung vom Kaufvertrag zurück zu treten und Schadenerstatzforderungen gegen Ihn geltend zu machen, sollte er sich weiterhin weigern. (meinetwegen 14Tage)
Einschreiben - Rückschein!
Danach wird er sicher was machen.
Wenn nicht, Anwalt einschalten und alles weiter einleiten.
Kannst auch direkt zu Anwalt gehen, der wird aber sicher das Gleiche machen, sieht nur anders aus, wenn das Schreiben vom Anwalt kommt! 😉
greetings
ja der kaufvertrag wurde neu datiert.
danke noch mal für die hilfe !!!!!!!!!!
geht dass so einfach vom kaufvertrag zurück treten. dass läuft nämlich alles über eine finanzierung. werde mich beim anwalt erkundigen, da bin ich glaube ich auf der sicheren seite.
weiss vllt. jemand was der austausch/einbau vom injektor kostet ?
BMW hat noch keine Angaben darüber gemacht. wollten mich heute oder morgen spätestens anrufen, und mitteilen, was die ganze sache kostet.
Is es nicht so dass, wenn einen Handler ein Fahrzeug Verkauft dass ehr eine Garantie geben soll von wenigstend 3 monate ???
doch dass ist richtig. wir hatten ja eine garantie von einem jahr. aber leider lief die auf den 316i. und unser händler wollte diese auf den 320d umschreiben. haben ihm die garantiekarte vor 2 monaten gebracht, aber der händler war bis heute nicht in der lage die garantie abzuändern. deswegen haben wir ja jetzt den ärger wg. den kosten.
Zitat:
Original geschrieben von kekin
ja der kaufvertrag wurde neu datiert.danke noch mal für die hilfe !!!!!!!!!!
geht dass so einfach vom kaufvertrag zurück treten. dass läuft nämlich alles über eine finanzierung. werde mich beim anwalt erkundigen, da bin ich glaube ich auf der sicheren seite.
Ja es geht auch bei der Finanzierung, allerdings weiß ich nicht wie es dann mit dem Finanzierungsvertrag abläuft. Der Wagen gehört ja quasi der Bank. Hole dir lieber Rat beim Anwalt.
Zitat:
Is es nicht so dass, wenn einen Handler ein Fahrzeug Verkauft dass ehr eine Garantie geben soll von wenigstend 3 monate ???
Nein.
Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers! und wird vertraglich geregelt.
Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben und vom Händler! zu regeln.
greetings
S T O P P !Zitat:
Original geschrieben von kekin
@Dieter99ja ich weiss dass es ein rießen fehler war. noch mal ein fahrzeug von ihm zu nehmen. da aber ein gebrauchtwagen-check bericht dabei war, sind wir davon ausgegangen, dass das auto in einem guten zustand ist.
der mobile bmw service hat verdacht auf die injektoren...haben gestern dass auto zu BMW gebracht.
Hat momentan 131.000 km runter.
Neben dem vermurksten Autokauf machst Du gerade so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann!
Lies Dich doch wenigstens mal fünf Minuten in die Thematik Gewährleistung / Garantie beim Autokauf ein, dazu gibts nun wirklich viel.
Wenn Du jetzt das Auto von BMW reparieren lässt, bleibst Du sicher auf den Kosten sitzen und das aus rechtlicher Sicht des Händlers völlig zu recht.
Gruß
Peter