Händler will sich vor Gewährleistung drücken

Mercedes C-Klasse W204

Hallo, ich habe folgendes Problem und bitte um Rat:

Ich bin aus Stuttgart und habe im Mai 2024 bei einem Gebrauchtwagenhändler in Mainz eine w204 c200cgi Limousine gekauft.

Bei meinem Auto leuchtet die MTK-Leuchte (Fehler P0705). Das Auto hat nun ca. 110.000km runter und der kauf ist 5 Monate her.

Meine Werkstatt des Vertrauens hat sich mit dem Problem auseinander gesetzt und ist zum Entschluss gekommen, dass das Getriebe-Steuergerät im Eimer ist und ich ein neues Brauche.

Dies habe ich dem Händler per Whatsapp mitgeteilt. Er hat die Nachrichten (auch Fotos) gesehen und mich daraufhin überall blockiert. Ich habe keine Möglichkeit ihn zu erreichen.

Wie schon erwähnt ist er über 200km von mir entfernt.
Soll ich ihm das Fahrzeug einfach nach Mainz bringen und vor den Hof stellen oder wie soll ich vorgehen.

Ich bedanke mich im Voraus für jede Hilfe

47 Antworten

Hallo, hier antwortet Dir ein Fachmann. Bin bis zur Rente Verkaufsleiter in einem Autohaus gewesen. Vergiß alles vorher gesagte. Keiner hat Dir bisher einen wirklich guten Rat gegeben. Fakt ist:
"Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will."

Das heißt, Du bist im Recht diesen Mangel repariert zu bekommen. Nun kommt es aber darauf an, dies beim Händler durchzusetzen. Der hat ja offensichtlich nicht die Absicht, sich ernsthaft mit der Reparatur beschäftigen zu wollen. Einer der Vorredner hat richtig festgestellt, dass hier nur anwaltliche Beratung hilft. Ich glaube zwar nicht, dass eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung hier hilft. Aber bitte sofort bei Deiner Versicherung nachfragen. Ebenso den ADAC fragen ob Deine Mitgliedschaft Dir bei der Problemlösung hilft. Auf keinen Fall das Auto 200 Km von Dir einfach dem Händler auf den Hof stellen. Ich kenne solche "Händler" genau. Dort wird der Fehler einfach gelöscht und Dir das Fahrzeug als repariert übergeben. Nach einigen Km leuchtet die MKL erneut. Wenn Du keinen Anwalt nimmst hast Du keine Chance. Dann würde ich die Reparatur machen lassen und unter Lehrgeld verbuchen. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie viele Interessenten, trotz vieler Warnungen im Net, bei sogenannten "Fähnchenhändlern" sich über den Tisch ziehen lassen.

Meine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt auch den Autokauf und auch Unfälle mit ab. Das ist bei Advocard über den ACE.

@waltrogge
Ich glaube schon dass es einige sehr gute Vorschläge gegeben hat.

Tatsächlich? Hier geht es offensichtlich um Vertragsrecht und nicht um Verkehrsrecht. Unfälle - klar, Autokauf - ? Da bin ich eher beim Vorposter.

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@db w 202
Aber er hat doch geschrieben dass der Rechtschutz auch den Autokauf abdeckt.

Definitionssache.

Verkehrsrecht > Privatrecht <

Vielleicht ist das bei ihm anders.

Aus Erfahrung: Du musst zuerst mal offiziell und schriftlich eine Bitte um Mängelbeseitigung mit Fristsetzung stellen. Email reicht. Vorher brauchst Du gar nicht irgend wen zu fragen oder mit einem Anwalt kommen. Kein WhatsApp-geschwurbel oder Telefonate. Reagiert er nicht kannst du auf Mängelbeseitigung klagen. Er muss das Fahrzeug holen zu seinen Kosten.

Denke daran, dass du den Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss nachweislich rügst.
Danach tritt soweit ich weiß die Beweislastumkehr ein.

Die Frist gilt wie schon erwähnt 12 Monate und nicht mehr 6 wie zuvor.

Also Beweislastumkehr gilt 12 Monate!

Ind nur mal zur Klarstellung: Wir reden hier über die TCU/EHS , nicht über das Getriebesteuergerät im Fussraum.

https://www.actronics-gmbh.de/.../...first-second-and-third-generation

Die Frage ist in solchen Fällen eben, ob man diese Leute unter diesen Umständen an seinem Auto rumreparieren lassen möchte. Am Ende ist es schlimmer als vorher oder was auch immer.

Ich gehe bei dieser Vorgehensweise des Händlers mal vom bekannten Klientel aus. Früher hier meist als "Fähnchenhändler" bezeichnet, heute würde ich da meist andere Beschreibungen vorziehen, die ich jetzt aber mal lieber nicht schreibe.

Jedenfalls sollte man sich das gut überlegen, mit solchen Leuten einen Rechtsstreit anzufangen, wenn es um solche Summen (letztlich geringe, wenn auch schmerzhafte, keine Frage) geht. Am Ende ziehen sich solche Prozesse Ewigkeiten hin und in all den Monaten bis Jahren willst du dein Auto ja sicherlich nicht einfach stehen lassen.

Wie gesagt, bei diesem Typ Händler auf Gewährleistung hoffen ist eben etwas naiv. Ich würde nicht pauschal vom Kauf bei solchen Leuten abraten, auch wenn ich es persönlich nie machen würde, aber man sollte das gedanklich vorher als Privatkauf "gekauft wir gesehen" abhaken.

Die sitzen das aus, auch wenn du im Recht bist. So traurig das ist.

Und schon sind die mit ihrem Gebaren durchgekommen oder wie?

Ne ne, so geht das gar nicht.

Nochmal ganz kurz. Das mit den 6 Monaten war einmal jetzt sind es 12. Diese Art von Händlern sitzen es einfach aus wenn Du nicht mir Anwalt kommst. Deshalb wenn Deine Rechtsschutz den Fall übernimmt von vornherein mit Anwalt. Eine andere Sprache verstehen die nicht. Und nicht erst netten Brief oder nette Mail. Vergebene Liebesmüh. Der Händler hat doch ganz klar gesagt, dass er die Schnauze voll hat von dem ganzen "Gewährleistungskram".

Danke für die vielen Antworten, ich bin ehrlich gesagt sehr unsicher bei der Sache. Mir ist bewusst das ich im Recht bin. Aber dieser Mann ist nicht daran interessiert das Fahrzeug fachgerecht zu reparieren. Zudem brauche ich das Auto im Alltag. Es macht mich nur unglaublich sauer, dass er im Endeffekt mit der Sache durchkommt.

Selbst wenn ich im Recht bin kostet es mich Nerven,Zeit und Geld.

Würde Ihm über einen Anwalt die kostenlose indische Staatsbürgerschaft anbieten..Das hilft in 99% der Fälle

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