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Händler will sich vor Gewährleistung drücken

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. November 2022 um 16:49

Moin,

habe meinen BMW 116i E87, BJ 2007 vor einem Monat vom Händler abgeholt. TÜV war neu, wie vereinbart. Bin eigentlich sehr zufrieden mit dem Auto, nur ab ca. 25 km/h gibt er ein leises Pfeifen/Schleifen von sich, wollte also sowieso noch in die Werkstatt.

Heute beim Räderwechsel habe ich dann erfahren, dass das Radlager vorne rechts und der Stoßdämpfer hinten links ausgetauscht werden müssen.

Außerdem ist die Scheibenspritzanlage defekt (Pumpen machen keinen Mucks). Das sind nur die Mängel von denen ich bisher weiß, in die Werkstatt zur genaueren Inspizierung gehts dann nächste Woche.

Habe eben mit dem Händler telefoniert und er behauptet, dass Radlager und Stoßdämpfer Verschleißteile seien, die nicht unter die Gewährleistung fallen.

Grundsätzlich beziehe sich die Gewährleistung seiner Aussage nach ausschließlich auf Motor und Getriebe.

Dann versucht er sich noch rauszureden von wegen "ich bin nur der Händler, und kein Technik-Experte der alle Mängel erkennt" was rein rechtlich gesehen mal gar keinen Unterschied macht was die Gewährleistung angeht.

 

Wie seht ihr das? Wie stehen meine Chancen?

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18 Antworten

Grundsätzlich ist die Aussage des Händlers - jedenfalls soweit ich informiert bin - falsch, grundsätzlich haftet er zunächst mal für alle Sachmängel, die beim Verkauf nicht im Vertrag festgehalten sind. Und dazu zähle ich auch Radlager Stoßdämpfer und Scheibenwaschanlage.

Themenstarteram 2. November 2022 um 17:05

Das ist auch mein Wissensstand.

Und ob der Händler von den Mängeln Kenntnis hatte oder nicht spielt rechtlich betrachtet auch keine Rolle, er haftet.

Ja, denke ich auch....das schwierige ist aber manchmal seine Rechte durchzusetzen. Darum würde ich immer versuchen eine gütliche Lösung herbei zu führen, dem Händler Gelegenheit geben die Sache zu reparieren, die Reparaturkosten zu übernehmen oder auch das Fahrzeug zurück zu nehmen.

Komisch, dass der Wagen noch TÜV bekommen hat, wenn die Stoßdämpfer hin sind.

Kostenmäßig hält sich das in Grenzen, ich hab glaub 25€ für ein Radlager/-nabe vorne gezahlt und ein Paar Stoßdämpfer für hinten kostet ~ 100€. Wenn man nicht ganz ungeschickt ist, kann man das auch selber machen.

Ich würde da aber nicht nachgeben, das wird ja von den Händlern auch eingepreist, dass da im Nachgang nochmal was kommt.

Themenstarteram 3. November 2022 um 15:21

Es geht mir hier auch gar nicht so sehr um den finanziellen Schaden, der ist ja im Rahmen, sondern einfach um die Dreistigkeit des Händlers.

Durfte dann auch noch erfahren, dass die vermeintlichen "Sommerreifen" auf denen das Fahrzeug stand, eigentlich Winterreifen sind. Natürlich komplett abgefahren.

Die zusätzlich gekauften Winterräder waren auch komplett hin, einer sogar platt.

Das sind mal ganz schnell 1000€ alleine für neue Reifen. Natürlich hätten da früher doer später neue drauf gemusst, aber trotzdem, man sieht hier schon was für eine Art Händler er ist.

Es wurde sogar vertraglich neuer TÜV vereinbart, da kann es doch nicht sein dass das Fahrzeug direkt mit defekten Radlagern und Stoßdämpfern in die Werkstatt muss.

Und zur genaueren Untersuchung war er noch gar nicht ... mal gespannt was mich da noch so alles erwartet.

Zitat:

@morti271 schrieb am 3. November 2022 um 16:21:54 Uhr:

 

Durfte dann auch noch erfahren, dass die vermeintlichen "Sommerreifen" auf denen das Fahrzeug stand, eigentlich Winterreifen sind. Natürlich komplett abgefahren.

Die zusätzlich gekauften Winterräder waren auch komplett hin, einer sogar platt.

Wieso erfährt mann das im Nachhinein?

Sowas sieht mann doch vor dem Kauf bei Fahrzeugbesichtigung…

Themenstarteram 3. November 2022 um 17:49

Wie gesagt, um die Reifen geht es hier gar nicht.

Na wie ging´s denn jetzt weiter .....?

Themenstarteram 12. November 2022 um 14:04

Der Händler ist weiter uneinsichtig, der Termin in der Werkstatt wurde verschoben, bin erst nächste Woche da.

Werde mich dann nochmal mit allen gefundenen Mängeln beim Händler melden und dann hier schreiben was bei dabei rumgekommen ist.

Zitat:

@morti271 schrieb am 2. November 2022 um 18:05:54 Uhr:

Das ist auch mein Wissensstand.

Und ob der Händler von den Mängeln Kenntnis hatte oder nicht spielt rechtlich betrachtet auch keine Rolle, er haftet.

Der Händler verwechselt seine eigene Gewährleitungspflicht "als Händler" bei Verkauf eines Gebrauchtwagens mit einer evenuellen gesonderten "Gebrauchtwagengarantie".

 

Ersteres zahlt der Händler selbst! M.W. in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisne, dass der Mangel nicht bestanden hat. Danach gilt die Beweisumkehr.

Die Gebrauchtwagengarantie geht darüber hinaus. Sie ist aber oft auf definerte Baugruppen eingeschränkt.

Zitat:

@haapee schrieb am 2. November 2022 um 18:02:52 Uhr:

Grundsätzlich ist die Aussage des Händlers - jedenfalls soweit ich informiert bin - falsch, grundsätzlich haftet er zunächst mal für alle Sachmängel, die beim Verkauf nicht im Vertrag festgehalten sind. Und dazu zähle ich auch Radlager Stoßdämpfer und Scheibenwaschanlage.

Hm, nein, tut mir leid. "Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar." - [BGH, Urt. v. 23.11.2005, VIII ZR 43/05].

Bedenkt bitte, dass wir hier im Forum aber nur "frei diskutieren" und keine Rechtsberatung leisten können (und dürfen)! Im Zweifel hilft hier deswegen nur der Weg zum Fachanwalt.

Aber ich denke in diesem Fall kann man eine gütliche Einigung finden. Die Auskunft, dass sich die Sachmängelgewährleistung nur auf Motor und Getriebe erstreckt, kann man offenkundig für falsch erklären - bei der Wischwasserpumpe sehe ich den Händler in der Pflicht. Allerdings müssten sich dann beide Seiten erst einmal beruhigen - die Wahrheit liegt nämlich offensichtlich zwischen beiden Rechtsauffassungen.

Ob man auch jetzt wegen einem Pümpchen, welches man notfalls selbst wechseln könnte, wochenlang in einen Streit gehen möchte... Da die Kosten für Stoßdämpfer und Radlager eh beim Käufer hängen bleiben, würde ich mir stark überlegen, wie viel mir die Zeit wert ist wegen ein paar Euro zu streiten.

Ich würde einfach mal die Sicherung der Wischwasserpumpe prüfen und mich zudem mal (z.B. auf Leebmann24) erkundigen, was die Pumpe überhaupt kostet.

VG

Chris

Wenn du Rechtsschutz hast direkt zum Anwalt

Hatte den selben tamtam vor 2 Monaten mit einem Händler.

Bei mir war zwar der “schaden“ größer aber das ist eine typische Ausrede von jedem Händler “ Das zählt nicht zur Gewährleistung da es sich um ein Verschleiß Teil handelt es gibt nur Gewährleistung für Motor und Getriebe”blablabla das selbe hat “mein” Händler auch geschrieben das sind Geschichten aus dem Paulanergarten.

Solang er dir das Fahrzeug nicht als Export/Gewerblich/Bastlerfzg verkauft hat ist er Verpflichtet dir eine Gewährleistung zu geben das dass Fahrzeug mängelfrei läuft bis zu einem Jahr wenn mich nicht alles täuscht.

Lange rede kurzer sinn er muss die Reparatur bezahlen aber der Händler kann frei entscheiden wo er die Reparatur durchführt d.H wenn du die Mängel schon behoben hast hast du kein Anspruch für die Reparaturkosten.

Hast du die Beiträge vorher gelesen? @x125 Was war denn dein Eigenanteil bei der Rechtsschutz? 150 Euro?

Zitat:

Verpflichtet dir eine Gewährleistung zu geben das dass Fahrzeug mängelfrei läuft bis zu einem Jahr wenn mich nicht alles täuscht.

Lange Rede, kurzer Sinn - ja, du täuschst dich. Der Verkäufer haftet grundsätzlich dafür, dass der verkaufte Gegenstand dem vereinbarten Zustand entspricht - nicht allgemein, dass das Fahrzeug "mangelfrei ein Jahr läuft". Die pauschale Rechtsauffassung führt bloß zu Verwirrung und hilft niemandem.

Kommen wir zurück zur Gewährleistung und dem sog. "Beschaffenheitsmangel", der hier im Raum steht. Der BGH, also der oberste Gerichtshof der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der für solche zivilrechtlichen Ansprüche in letzter Instanz zuständig ist, hat entschieden, dass "normaler Verschleiß" keinen Rechtsgrund für einen Sachmangel darstellt.

Jetzt muss man das Alter des E87 (2007 - 15 Jahre) zu Grunde legen und dann kann man nicht abstreiten, dass das Radlager und der Stoßdämpfer wohl offensichtlich unter normalen Verschleiß fallen.

Also bleibt die Scheibenspritzanlage... Die Pumpe kostet als Originalteil 67,98 € bei Leebmann, als Aftermarket-ET von Febi 17,02 €.

Ein Anspruch auf das Originalteil besteht nicht, also reden wir von 17,02 € zzgl. Arbeitslohn von wievielen AW, um die Waschwasserpumpe zu tauschen? 2? 6?

Lasst euch bitte durch solche Beiträge nicht durcheinander bringen, erkundigt euch lieber nochmals, behaltet den tatsächlichen Schaden im Auge und setzt ihn bitte ins Verhältnis zum Kaufpreis. Wer eine Rechtsschutz hat, der ist natürlich immer gut beraten bei Rechtsfragen einen Anwalt aufzusuchen, sollte aber auch hier auf etwaige Kosten der Erstberatung und dem Eigenanteil bei der Verteidigung achten.

VG

Chris

Als ich Probleme hatte mit meinem Auto hab ich mich bei Motor Talk durchgelesen und da waren alle der festen Überzeugung zu wissen wann die Gewährleistung eintritt. Ich hab nicht drauf gehört und hab alles richtig gemacht. 1000€ hätt die Reparatur gekostet und ich habe keinen Cent bezahlt. Deswegen sage ich einfach zum Anwalt gehen und sich beraten lassen bevor man sich hier irritieren lässt.

Erwähn die Mängel + Das mit den Winter/Sommer reifen und hör dir an was dein Anwalt dir sagt

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