Händler weigert die gesetzliche Gewährleistung

Opel Astra J

Guten Tag Zusammen,

Mitte Oktober 2018 hatte ich mir einen Gebrauchtwagen (Opel Astra J) gekauft. Knappe 3 Monate später steht mein Auto in der Werkstatt.....

Grund für die Panne war: Die Schaltung der Gänge funktioniere nicht mehr. Es ging gar nichts mehr. Daraufhin wurde das Auto vom Pannenservice in die Kfz-Werkstatt geliefert. Beim Kauf des Gebrauchtwagens hatte ich automatische eine "Garantie" über GGG (Gebrauchtwagengarantie" abgeschlossen. Die GGG wurde daraufhin von meiner Kfz-Werkstatt kontaktiert mit der Frage, ob die Erneuerung des Kupplungs im Garantie-Leistungsumfang enthalten ist. Natürlich war dies nicht der Fall.....

Ich habe nun ein Kostenvoranschlag von der Kfz-Werkstatt erhalten. Die Kosten für die Erneuerung des Kupplungs belaufen sich auf knappe 1.000€. Geld, was ich momentan kurz vor meiner Hochzeit nicht habe. Den unseriösen Händler hatte ich diesbezüglich kontaktiert. Laut seiner Aussage, sind Verschleißteile wie Kupplung vom gesetzlichen Gewährleistungsumfang ausgeschlossen. Er behauptet also, dass die Kosten komplett von mir übernommen werden müssen. Ist das so korrekt? Welche Rechte habe ich in dem Fall?

Freue mich über eure Unterstützung,
Schöne Grüße,
Fatih

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Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

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https://www.adac.de/.../

es ist nicht einfach ... aber zunächst gilt eine Kupplung als Verschleißteil (egal ob Belag, Feder, Lamelle) ... vom Verschleißansatz wegzukommen heißt das Schadensbild zu kennen und als völlig ungewöhnlich bzgl. Laufleistung/Alter einstufen zu können.

Kann man eigentlich nur machen lassen und anschl. die defekte Kupplung aushändigen lassen. Den Schaden dann beurteilen (lassen) und gegebenenfalls Geld zurück fordern. Wichtig ist die Rechnung (schriftlich) "unter Vorbehalt" zu zahlen.

Zitat:

@Fatih1203 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:32:37 Uhr:



Der Bietet mir also einen Deal an. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass er das nicht tun würde, wenn er im zu 100 % im Recht wäre.

Nicht unbedingt. Kommt raus, dass es sich doch um normalen Verschleiß handelt, wäre er im Recht.

Zitat:

Die KFZ-Werkstatt vermutet, dass ein Sachmangel vorliegt. Ganz genau können die es mir nicht sagen, da die Freigabe fehlt, um das Fahrzeug auseinanderzubauen um genauer zu schauen zu können. Ich habe vorhin mit einem Opel-Haus gesprochen. Es ist für die Baureihe mit der Laufleistung unüblich, dass die Kupplung einen Defekt hat.

Findet die Werkstatt heraus, dass ein Sachmangel vorliegt, bist du im Recht.

Ich würde das Angebot vom Händler erst einmal annehmen und sollte die Werkstatt festellen dass es sich um Verschleiß handelt oder der Schaden originär von einem von der Garantie abgedeckten Bauteil rührt, kannst du immer noch überlegen, wie von Astradruide bereits vorgeschlagen, die restliche Summe nachzufordern.

Rechtsschutzversicherung hast du?

Hallo, ich würde das Angebot annehmen, wenn du mehr haben willst musst du zum Rechtsanwalt gehen. Dann Muß ein Gutachter die Kupplung auf defekt oder Verschleiß untersuchen, dieses Gutachten wird mehr als die ganze Reparatur kosten. Ausgang ungewieß. Wenn du keine gute Rechtschutz hast, kann das sehr teuer werden und das Auto ist ja dann immer noch defekt.

Mein Bauchgefühl ist wie deins: Wenn er 100%ig nicht bezahlen müsste würde er nicht 50% übernehmen.

Wenn du das Angebot (!) annehmen solltest -> darauf achten das es ein Festpreis ist. Nicht das dann nachher doch auf einmal mehr an Kosten entsteht und er es leider an dich "weitergeben muss".

Grüße, Martin

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Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 17. Januar 2019 um 18:38:34 Uhr:


Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

Was soll ein Händler darauf antworten? "Es sind noch ca 45,87% Belag drauf und Sie können noch genau 73431,43km fahren aber keinen Meter mehr"!

Zitat:

@X_FISH schrieb am 17. Januar 2019 um 18:12:25 Uhr:


Mein Bauchgefühl ist wie deins: Wenn er 100%ig nicht bezahlen müsste würde er nicht 50% übernehmen.

Das kannst du nicht so pauschal sagen. Man weiß vorher einfach nicht, wie es ausgehen wird. Gerade bei solchen zwiespältigen Sachen. Und keiner hat Bock, wegen so einem Quark dann noch Jahre im Gericht sich zu zanken, wegen ein paar hundert Euros. Das ist albern. Dann beißt man als Händler eben in den sauren Apfel, kommt dem Käufer vielleicht ganz ohne Not einfach so entgegen, um den Fall abzuschließen. Das ist jedem Händler lieber als sich in Deutschland wegen ein paar hundert Euro sich noch wie bereits gesagt Jahre mit einem Kunden zu zanken. Der Händler arbeitet hier meiner Meinung nach nur auf Kulanz und hat sich vorher nicht tagelang mit Anwälten abgesprochen. Kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Also bei sowas immer vorsichtig sein. Der Händler könnte genauso gut recht bekommen und dann steht der Käufer mit hohen Gerichtskosten und der Reparatur ganz alleine da.

Ein Spatz in der Hand ist immer besser als die Taube auf dem Dach.

Zitat:

@Kay_Schneider schrieb am 17. Januar 2019 um 18:41:27 Uhr:



Zitat:

@Nuwandax schrieb am 17. Januar 2019 um 18:38:34 Uhr:


Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

Was soll ein Händler darauf antworten? "Es sind noch ca 45,87% Belag drauf und Sie können noch genau 73431,43km fahren aber keinen Meter mehr"!

Genau das hab ich mir auch gedacht.
Und welcher Händler zerlegt "vor dem Verkauf" die halbe Karre, um den aktuellen Zustand der Kupplung ansatzweise bewerten zu können. Niemand.
Vielleicht soll er dann gleich noch schauen, wie weit die Kolbenringe sind oder wie viel Ölkohle an den Ventilen hängen..... 😁

Zitat:

@Kay_Schneider schrieb am 17. Januar 2019 um 18:41:27 Uhr:



Zitat:

@Nuwandax schrieb am 17. Januar 2019 um 18:38:34 Uhr:


Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

Was soll ein Händler darauf antworten? "Es sind noch ca 45,87% Belag drauf und Sie können noch genau 73431,43km fahren aber keinen Meter mehr"!

Noch mal: eine Kupplung verschleißt nicht über Nacht. Wenn sie jetzt verschlissen ist, dann war sie das auch zum Zeitpunkt des Kaufes. Und das merkt man natürlich, wenn kein Belag mehr drauf ist.

Aus meiner Sicht diskutiert ihr in die falsche Richtung.

Der TE schreibt

Zitat:

Die Schaltung der Gänge funktioniere nicht mehr. Es ging gar nichts mehr.

und

Zitat:

Nach dem Kauf des Fahrzeugs ist meine Freundin mit dem Auto gefahren. Sie empfand damals schon, dass die Schaltung schwieriger zu bedienen sei.

Eine verschlissene Kupplung rutscht in der Regel durch, weil die verschlissenen Reibbeläge keine Kraft mehr übertragen. Das heißt, beim Beschleunigen steigt die Drehzahl, die Geschwindigkeit aber nicht. Die Kupplung läßt sich aber doch immer noch treten (=trennen) und der Gang wechseln. Mir leuchtet absolut nicht ein, wie eine normale Trockenkupplung durch Verschleiß nicht mehr trennen soll.

Wenn sich die Gänge nicht sauber oder gar nicht mehr schalten lassen, muss aus meiner Sicht ein anderer Defekt vorliegen:

  • Kupplung nicht korrekt entlüftet
  • Kupplungsnehmerzylinder undicht / defekt
  • Schaltseilzüge verstellt / gerissen

Ich würde daher die Diagnose der Werkstatt mal pauschal in Frage stellen. In allen drei Fällen läge aus meiner Sicht auch keineswegs Verschleiß und damit eindeutig ein Gewährleistungsfall vor.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 17. Januar 2019 um 19:38:55 Uhr:



Zitat:

@Kay_Schneider schrieb am 17. Januar 2019 um 18:41:27 Uhr:


Was soll ein Händler darauf antworten? "Es sind noch ca 45,87% Belag drauf und Sie können noch genau 73431,43km fahren aber keinen Meter mehr"!


Noch mal: eine Kupplung verschleißt nicht über Nacht. Wenn sie jetzt verschlissen ist, dann war sie das auch zum Zeitpunkt des Kaufes. Und das merkt man natürlich, wenn kein Belag mehr drauf ist.

Es ist aber möglich das der Kurbelwellensimmering undicht geworden ist oder war und infolge dessen Öl auf die Kupplungsscheibe gelangt ist ,was den sofortigen Exitus zur Folge hat.

Jetzt wird die Glaskugel ausgepackt.

@Kodiac2
Das stimmt, aber ich denke eher unwahrscheinlich. Wissen tut das aber keiner, bis die Kupplung ausgebaut wurde.

@PD03
Der Mangel hätte aber dann zum Zeitpunkt des Kaufes existiert haben müssen, damit der Händler dafür aufkommt. Und das ist eher unwahrscheinlich, wenn der Wagen probegefahren wurde und alles in Ordnung war. Egal ob die Kupplung jetzt kaputt ist oder einfach nur verschlissen, das macht so weit ich weiß keinen Unterschied. Wenn der Käufer jetzt argumentiert, dass die Kupplung schon beim Kauf kaputt war, dann wird man ihn fragen, warum er den Wagen dann gekauft hat bzw. scheinbar alles in Ordnung war mit dem Wagen. Das macht ja nicht so viel Sinn. Der Defekt ist also auf den Verschleiß/Alter (und) oder einfach Pech zurückzuführen, vielleicht eine Kombination aus allem. Aber die Kupplung war beim Verkauf wohl noch in Ordnung. Nach einigen tausend kilometern ist sie dann aus welchem Grund auch immer kaputt gegangen.

Zitat:

1. Laufleistung: heute knapp 120.000 / lag beim Kauf bei ca. 114.000
2. Motorisierung: Opel Astra 1.6 / Benzin / Modell: J Reihe
3. Baujahr: 2010

Nach dem Kauf des Fahrzeugs ist meine Freundin mit dem Auto gefahren. Sie empfand damals schon das die Schaltung schwieriger zu bedienen sei.

Irgendwie konnte ich noch nicht lesen, dass es 100%ig sicher ist, dass es die Kupplung ist.
Das klingt so, als wäre ein M32-Getriebe eingebaut.
Wie bekannt sein dürfte, ist dieses Fehleranfällig und bei einigen Opel-Fahrzeugen eine Rückrufaktion (wenn ich mich nicht irre).
Vielleicht liegt es am Getriebe? s. auch https://www.motor-talk.de/forum/m32-getriebe-probleme-t6284321.html

Zitat:

Wie würdet Ihr Vorgehen: Deal annehmen oder den Weg mit Nachbesserung und bei Verweigerung Rücktritt vom Kaufvertrag gebrauch machen?

Bei der Anzahl an km und mit den M32-Getriebe Rücktritt von Kaufvertrag und anderes Auto holen (auch Astra J, Scheckheftgepflegt und Getriebe nachgebessert (wegen den bekannten Problem))

Zitat:

Ich bin leider über die ADAC versichert.

Wenn du Glück hast, bekommst du sogar von der ADAC dann auch Anwaltsunterstützung. Frag einfach dort mal an.

Wie kommt ihr auf die Idee mit Rücktritt vom Kaufvertrag nach 3 Monaten ohne bisherige technische Probleme...

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