Händler weigert die gesetzliche Gewährleistung

Opel Astra J

Guten Tag Zusammen,

Mitte Oktober 2018 hatte ich mir einen Gebrauchtwagen (Opel Astra J) gekauft. Knappe 3 Monate später steht mein Auto in der Werkstatt.....

Grund für die Panne war: Die Schaltung der Gänge funktioniere nicht mehr. Es ging gar nichts mehr. Daraufhin wurde das Auto vom Pannenservice in die Kfz-Werkstatt geliefert. Beim Kauf des Gebrauchtwagens hatte ich automatische eine "Garantie" über GGG (Gebrauchtwagengarantie" abgeschlossen. Die GGG wurde daraufhin von meiner Kfz-Werkstatt kontaktiert mit der Frage, ob die Erneuerung des Kupplungs im Garantie-Leistungsumfang enthalten ist. Natürlich war dies nicht der Fall.....

Ich habe nun ein Kostenvoranschlag von der Kfz-Werkstatt erhalten. Die Kosten für die Erneuerung des Kupplungs belaufen sich auf knappe 1.000€. Geld, was ich momentan kurz vor meiner Hochzeit nicht habe. Den unseriösen Händler hatte ich diesbezüglich kontaktiert. Laut seiner Aussage, sind Verschleißteile wie Kupplung vom gesetzlichen Gewährleistungsumfang ausgeschlossen. Er behauptet also, dass die Kosten komplett von mir übernommen werden müssen. Ist das so korrekt? Welche Rechte habe ich in dem Fall?

Freue mich über eure Unterstützung,
Schöne Grüße,
Fatih

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Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...

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"ohne bisherige technische Probleme" ist eine Aussage vom Händler.
-> Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

Aussagen sind immer so eine Sache......

Zitat:

@Progger9 schrieb am 17. Januar 2019 um 23:56:02 Uhr:


"ohne bisherige technische Probleme" ist eine Aussage vom Händler.
-> Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

Aussagen sind immer so eine Sache......

Die Aussage kommt von mir, den bis zur der Panne mit dem Getriebe hat das Auto wohl ohne Probleme funktioniert und es gab keine Beschwerden bzw werden diese nicht erwähnt.

Zum Motor schrieb der TE auf der ersten Seite, dass ein 1.6er ist. Daher gehe ich vom A16XER mit 115PS aus und dieser hat ein F17-5-Ganggetriebe.
Sollte es doch ein 1.6T sein, so ist natürlich ein M32 verbaut.

Zitat:

@Kay_Schneider schrieb am 18. Januar 2019 um 04:04:32 Uhr:


Die Aussage kommt von mir, den bis zur der Panne mit dem Getriebe hat das Auto wohl ohne Probleme funktioniert und es gab keine Beschwerden bzw werden diese nicht erwähnt.

So ist das meistens: Dinge funktionieren genau bis zu dem Zeitpunkt bis sie kaputt gehen. Und keine Sekunde länger.

Grüße, Martin

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Ich denke auch, hier ist nicht die Kupplung selbst verschlissen sondern eventuell ein/mehrere Bauteile zerbrochen. Sowas hatte ich schon mal bei einem Honda.

Bitte konkret klären lassen, ob, was, wie viel wirklich defekt ist. Wird sehr sehr schwierig!
Fall es wirklich ein totaler Verschleiß der Beläge sein sollte, würde ich den 500€ Festpreis so abklären. Fast 10 Jahre alt, 120Tkm. Das kann vorkommen. Vorbesitzer Renter: Alles klar 🙂

Abgesichert ist man aber nur beim Anwalt. Sobald es irgendwie komisch wird oder man ein schlechtes Gefühl hat- lass es. Schieß niemals Geld vor, wenn die Sachlage nicht vertrauenserweckend wirkt.

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