Händler verweigert Garantieleistung

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,

ich hab mir vor ca. zwei Monaten meine B7 bei einem Händler (Kein Audi Händler) gekauft. Von Anfang an gab es vorne rechts ein knarzgeräusch welche ich nicht sofort reklamiert habe. Jetzt hat sich als Ursache ein ausgeschlagener Querlenker herausgestellt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 330,-€.Der Wagen hat eine Laufleistung von 80.000km. Ich habe auch bereits einen Kulanzantrag bei Audi gestellt, leider ist der abgelehnt worden.
Der Händler verweigert die Kostenübernahme mit der Begründung, dass der Querlenker ein Verschleißteil sei, und somit bestünde auch kein Anspruch auf Gewährleistung. Ist das so richtig?

Gruß
Patric

Beste Antwort im Thema

Ich rede hier von "noch bis zur Verschleissgrenze" und nicht abgefahren aufs metal,
so das die karre nicht mehr bremst !
Wenn beläge soweit runter sind das die Verschleissanzeige an ist oder unter der Grenze
wo der Tüv sie als mangel ansehen würde, dann stimm ich dir zu, dann müssen die neu,
ansonsten ist es sache des Käufers, sowas zu prüfen.

Und wenn der keinen Plan hat, dann muss er sich an jemand wenden der das beurteilen kann.
Und wenn er das dann aber nicht vorher tut, dann ist das doch sein Problem.

Und das bezieht sich hier in keinem Fall auf irgendwelche Stabilitätsrelaventen bauteile !

Wenn das Fenster bei ner Probefahrt eingeschlagen ist und der Kunde das nicht beanstandet,
und das Fahrzeug so übernimmt, dann brauch er damit auch nich nach 21 Tagen ankommen
und das kostenlos ersetzt haben wollen, das brauch dann keiner zahlen.

Wenn er ein klappern, wackeln, schlackern oder sonstiges bei der Probefahrt festgestellt hat,
hätte er es sagen müssen, nach der Probefahrt....

Aber das ganze Thema is wieder so sinnvoll wie Thunfisch in der Dose !

Wenn der Händler wegen einem Traggelenk den affen macht, dann wars eindeutiog das
falsche Auto beim noch falscheren Händler !

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Zitat:

Original geschrieben von chris373


Hallo

wie schon geschrieben hast du grundsätzlich eine Gewährleistung (gesetzlich) von 2 Jahren

Diese 2 Jahre können vertraglich auf minimum 1 jahr verkürzt werden.

In den ersten sechs Monaten hat der Händler die Beweislast dafür, das der mangel zum Zeitpunkt der Übegabe nicht bestand (was schwer werden dürfte...)

Dein Problem ist nun aber das du schon, insoweit ich das richtig geleen habe, reparieren lassen hast. Damit dürfte der VK Raus sein aus der Haftung denn du mußt ihen nachweisbar auffordern den Mangel zu beseitigen innerhalb einer von dir gesetzten Frist (mind 14 Tage) Macht er es nicht kannst du ihm noch eine frist geben und ankündigen das du es dann durch eine werkstatt auf seine Kosten reparieren lässt.

Fehlt dieses Prozedere ist der VK raus

LG

Chris

Käse !!

***************************************************************

Mal ein Zitat aus dem Link:

"Bei Verschleißteilen muß der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten."

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.

Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht, also z.B. eine fehlerhafte Gummimischung beim Autoreifen; dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.

Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen.
****************************************************************

Da man bei einer Laufleistung wie hier durchaus von "normaler Abnutzung" ausgehen kann, muss der Verkäufer da garnix.

Zitat:

Original geschrieben von chris373


Nachtrag: verschleisteile gibt es gesetzlich nicht, die gewährleistung greift für alles!!

Ausschliesen kann eine Händler die Gewährleistung auch nicht, tut er dies im Vertrag ist dies unwirksam und du hast 2 Jahre

LG

Besser alles lesen, und nicht nur, was einem gerade in den Kram passt !

Denn das, was einem selbst nicht in den Kram passt, lesen i.A. die, die zahlen sollen.

Zitat:

Da man bei einer Laufleistung wie hier durchaus von "normaler Abnutzung" ausgehen kann, muss der Verkäufer da garnix.

Es ist in deinen Augen also legitim wenn ein Gebrauchtwagen durch den Händler mit zB. defekten Bremsen verkauft wird ???? Das kann eigentlich nicht sein

Es kann auch ein gänzlich unkundiger Mensch ein auto kaufen!

Es muss kein Händler auf Gebrauchtwagen neue Bremsen aufbauen....
Ob die 2000 oder 15000 halten ist dabei schnuppe, solange sie nicht
an der abfahrgrenze sind.

Und wenn man keine AHnung hat, dann gibt es haufenweise Firmen wie
die DEKRA, den TÜV oder den ADAC die gerne jederzeit Gebrauchtwagenchecks
durchführen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von chris373


Hallo

wie schon geschrieben hast du grundsätzlich eine Gewährleistung (gesetzlich) von 2 Jahren

Diese 2 Jahre können vertraglich auf minimum 1 jahr verkürzt werden.

In den ersten sechs Monaten hat der Händler die Beweislast dafür, das der mangel zum Zeitpunkt der Übegabe nicht bestand (was schwer werden dürfte...)

Dein Problem ist nun aber das du schon, insoweit ich das richtig geleen habe, reparieren lassen hast. Damit dürfte der VK Raus sein aus der Haftung denn du mußt ihen nachweisbar auffordern den Mangel zu beseitigen innerhalb einer von dir gesetzten Frist (mind 14 Tage) Macht er es nicht kannst du ihm noch eine frist geben und ankündigen das du es dann durch eine werkstatt auf seine Kosten reparieren lässt.

Fehlt dieses Prozedere ist der VK raus

LG

Chris

Käse !!
***************************************************************
Mal ein Zitat aus dem Link:

"Bei Verschleißteilen muß der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten."

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.

Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht, also z.B. eine fehlerhafte Gummimischung beim Autoreifen; dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.

Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen.
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Da man bei einer Laufleistung wie hier durchaus von "normaler Abnutzung" ausgehen kann, muss der Verkäufer da garnix.

Es geht hier aber nur um den Verschleiss innerhalb der Gewährleistungspflicht. Daher würde ich pauschal nicht sagen, daß der Händler da nichts auf seine Kappe nehmen muss.

Das innerhalb von 2 Monaten ein Traggelenk verschleißt ist eigentlich ausgeschlossen. Daher hat der Mangel schon vorher bestanden und war vom erfahrenen Autoverkäufer als Fachmann erkennbar.

Auch wenn es nur um 300,- Euro geht, würde ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt suchen. Kostenpunkt dürften so um die 50,- Euro sein. Danach dann weitersehen...

Bei vorhandener RV würde ich die Sache direkt einem RA übergeben und den den Rest klären lassen.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von JackJones_HB



Und wenn du es schon bei der Probefahrt gemerkt hast, klare Sache! Der Händler muss es zahlen!

Stimmt, ganz klare Sache. Wenn der TE es tatsächlich schon bei der Probefahrt gemerkt hat, hat er keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer. Ein Mangel, der mir bei Vertragsabschluss bekannt ist, kann von mir später nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung gerügt werden.

Wen es interessiert: Hier klicken für: Ausschluss der Sachmängelhaftung

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Zitat:

Original geschrieben von JackJones_HB



Und wenn du es schon bei der Probefahrt gemerkt hast, klare Sache! Der Händler muss es zahlen!
Stimmt, ganz klare Sache. Wenn der TE es tatsächlich schon bei der Probefahrt gemerkt hat, hat er keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer. Ein Mangel, der mir bei Vertragsabschluss bekannt ist, kann von mir später nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung gerügt werden.

Wen es interessiert: Hier klicken für: Ausschluss der Sachmängelhaftung

Grüße

Jan

Drum besteht seitens des Käufers auch die Verpflichtung, einen erkannten Mangel unverzuglich anzuzeigen, was aber auch nicht erfolgt ist.

Der Zeitrahmen "2 Monate" wird i.A. nicht als "unverzüglich" angesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Patritsch


Hallo zusammen,

ich hab mir vor ca. zwei Monaten meine B7 bei einem Händler (Kein Audi Händler) gekauft. Von Anfang an gab es vorne rechts ein knarzgeräusch welche ich nicht sofort reklamiert habe. Jetzt hat sich als Ursache ein ausgeschlagener Querlenker herausgestellt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 330,-€.Der Wagen hat eine Laufleistung von 80.000km. Ich habe auch bereits einen Kulanzantrag bei Audi gestellt, leider ist der abgelehnt worden.
Der Händler verweigert die Kostenübernahme mit der Begründung, dass der Querlenker ein Verschleißteil sei, und somit bestünde auch kein Anspruch auf Gewährleistung. Ist das so richtig?

Gruß
Patric

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning


Es muss kein Händler auf Gebrauchtwagen neue Bremsen aufbauen....
Ob die 2000 oder 15000 halten ist dabei schnuppe, solange sie nicht
an der abfahrgrenze sind.

Und wenn man keine AHnung hat, dann gibt es haufenweise Firmen wie
die DEKRA, den TÜV oder den ADAC die gerne jederzeit Gebrauchtwagenchecks
durchführen.

Das Danke ist hier unangebracht weil:

Es geht nicht darum das neue Bremsen verbaut sein müssen!Die Bremsen sind nur ein Beispiel. Wenn es aber so ist, das die Bremsen beim kauf nicht io sind, dann darf das auto so verkauft werden ?
Oder wenn ein anderes Verschleißteil welches mit der Fahrsicherheit zu tun hat am Ende ist? Das auto soll so verkauft werden dürfen?
Ich glaube nicht! Die Gewährleistung soll ja den Käufer schützen und nicht den Verkäufer aus der Verantwortung nehmen!

Wenn etwas nicht io am Auto ist, muss das gemacht werden! Wenn ein Mangel verschwiegen und verkauft wurde ( zB Bremsen die am ende sind an einen unkundigen Käufer) dann muss der nach dem Sachmängelhaftungsgesetz behoben werden! Auch wenn es ein Verschleißteil ist!
Es geht um den Fall, das der Mangel beim Kauf vorhanden war.

Das ist meine Ansicht! Wenn das Recht tatsächlich anders funktioniert... dann können wir nur in Deutschland sein 😉

@ hurz zum unverzüglich

Wenn der Käufer aber zu wehnig Sachkenntnis hat um das als Mangel zu erkennen und er erst von einer dritten Person darauf aufmerksam gemacht wurde?
Man kann nicht davon ausgehen, das jeder in der 1. Klasse ein Werkstatthandbuch zum lesen lernen hatte... manche hatten halt nur die Fibel 😉

Ich rede hier von "noch bis zur Verschleissgrenze" und nicht abgefahren aufs metal,
so das die karre nicht mehr bremst !
Wenn beläge soweit runter sind das die Verschleissanzeige an ist oder unter der Grenze
wo der Tüv sie als mangel ansehen würde, dann stimm ich dir zu, dann müssen die neu,
ansonsten ist es sache des Käufers, sowas zu prüfen.

Und wenn der keinen Plan hat, dann muss er sich an jemand wenden der das beurteilen kann.
Und wenn er das dann aber nicht vorher tut, dann ist das doch sein Problem.

Und das bezieht sich hier in keinem Fall auf irgendwelche Stabilitätsrelaventen bauteile !

Wenn das Fenster bei ner Probefahrt eingeschlagen ist und der Kunde das nicht beanstandet,
und das Fahrzeug so übernimmt, dann brauch er damit auch nich nach 21 Tagen ankommen
und das kostenlos ersetzt haben wollen, das brauch dann keiner zahlen.

Wenn er ein klappern, wackeln, schlackern oder sonstiges bei der Probefahrt festgestellt hat,
hätte er es sagen müssen, nach der Probefahrt....

Aber das ganze Thema is wieder so sinnvoll wie Thunfisch in der Dose !

Wenn der Händler wegen einem Traggelenk den affen macht, dann wars eindeutiog das
falsche Auto beim noch falscheren Händler !

Tja, da der Wagen wohl Zeit X beim Händler auf dem Hof gestanden hat, bin ich mal blauäugig davon ausgegangen, das sich das Geräusch wieder gibt. Und, bei einem A4 mit 74.000km, was soll da schon dran sein. Die Bremsen hab ich mir natürlich angesehen. Aber um das defekte Lager zu erkennen haben zwei Meister eine viertel Stunde im Audi Zentrum gesucht.
Ich hab mich auch dummerweise darauf verlassen, das beim Händler kaufen irgendeinen Wert hat. Wie ich heute gelernt habe, gilt das doch nur sehr begrenzt.
Für 300,-€ mach ich jetzt auch keinen Aufstand. Den Querlenker kaufen und selber einbauen ist hier wohl die beste und günstigste Lösung.
Wenn es mich auch ärgert das der Händler damit davon kommt. Schade dass dieser Mann kein Gewissen hat. Denn, das der Querlenker nicht in zwei Monaten verschlissen ist, das weis der auch. Interessiert ihn nur nicht. Wenn er sich das leisten kann? Die Zeiten werden ja nicht unbedingt besser, und das Geld sitzt auch nicht immer lockerer. Und einen Kunden hat er schon mal weniger.

Trotzdem Danke an alle für die hilfreichen Kommentare.
Patric

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo


@ hurz zum unverzüglich

Wenn der Käufer aber zu wehnig Sachkenntnis hat um das als Mangel zu erkennen und er erst von einer dritten Person darauf aufmerksam gemacht wurde?
Man kann nicht davon ausgehen, das jeder in der 1. Klasse ein Werkstatthandbuch zum lesen lernen hatte... manche hatten halt nur die Fibel 😉

Diese Aussage ist durch den TE bereits widerlegt, da er die Geräusche selbst DIREKT NACH KAUF bemerkt hat.

Wenn man bei einer Proefahrt oder direkt nach kauf Geräusche bemerkt, sollte man das sofort prüfen lassen / bemängeln.

BSP:
- Wenn Du Räder wechselst und nach 100km Geräusche feststellst, fähst Du dann noch 1000km weiter, OHNE das zu prüfen oder prüfen zu lassen??

- Wenn Du Pilot eines A380 wärest und beim ersten Start zu wenig Triebwerksleistung bemerkst, Fliegst Du das Ding dann auch 2 Monate weiter, OHNE das prüfen zu lassen ?

Wenn man selbst nicht die Kenntniss hat, sowas zu prüfen, sollte man sich an jemanden unabhängiges wenden, wie z.B. bereits geschrieben TÜV / Dekra / andenen Servicepartener etc.

Wenn da dann ein soolcher Defekt erkannt wird, geht man SOFORT zum Verkäufer, und nicht 2 Monate später !

In diesen 2 Monaten KÖNNTE der Kunde auch über irgendein Hinderniss oder ähnliches gefahren sein.

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning


Ich rede hier von "noch bis zur Verschleissgrenze"

Der TE redet ja von einem ausgeschlagenem Querlenker, der ist ja dann doch über der Verschleißgrenze!

Aber du hast Recht, wenn der Händler sich dumm hat, dann ist es der falsche Händler. Leider hat der aber sein Geschäft mit dem TE schon gemacht und dem wirds egal sein was jetzt noch kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Patritsch


Denn, das der Querlenker nicht in zwei Monaten verschlissen ist, das weis der auch.

Also ein Traggelenk und soziemlich alle Autoteile verschleißen schon alleine durch den Zahn der Zeit. Das der Querlenker bei dem Kauf nicht mehr der Neuste war ist auch klar, aber Kaputt ist der halt erst wenn er sich durch Spiel/Geräusche etc. bemerkbar macht. Leider ist das Spiel des Gelenks woll kurz nach Kauf so groß geworden das es den Begriff kaputt verdient. Es kann auch noch nicht schlimm sein wenn 2 Meister 15 Minuten lang suchen (obwohl bei Audi ;-)). Da du es bei einem Händler gekauft hast wird der ja auch noch TüV bekommen haben. Von daher ist das Traggelenk woll noch nicht ganz platt sondern fängt gerade an. Da sehe ich nicht das große Verbrechen des Händlers. Obwohl er auch was aus Kulanz hätte machen können, das ist aber halt seine Sache.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
gruß

ja bei meinem Schwager war das gleiche der hat sich auch ein Auto gekauft aber nicht bei Vertragshändler nach 3 monat hatte er probleme mit seinem Getriebe gehabt die wollte die kosten nicht übernehmen dan hat er die ganze sache einfach einen Anwalt machen lassen hatt zwar lange gedauert aber zum schluss hat er sein Geld zurück bekommen für das Auto, an deiner stelle würde ich gleich zum Anwalt gehen und dich genau zuerkundigen das bringt schon viel er weiss es besser als wir zusammen was zumachen ist

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