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  7. Erzählt eure schlechten Erfahrungen mit Audi Händlern

Erzählt eure schlechten Erfahrungen mit Audi Händlern

Suche ein neues "gebrauchtes" Auto.

 

Hatte ein Angebot von einem Händler eingeholt.

16900€ im jetzigen Zustand und wenn ich ein Fahrzeug abnehme (leider keins da was mich anspricht).

 

Dann fand ich auf der Audihome ein A4 2,0TFSI der mir zusagte.

 

Händler nach Angebot für Inzahlungnahme meines Fahrzeuges angefragt bei abnahme dieses Fahrzeuges.

11.000€ bis 11.500€ (ohne Optische Begutachtung).

Als Rechtfertigung wurden mir die nötigsten Instandsetzungen genannt die eventuell gemacht werden müssten.

Was für eine Aussage.

 

Meine fragen wäre:

 

Was kann an meinem Auto für über 5000€ kaputt sein?

 

Was haltet ihr davon?

 

Wer hat auch solche erfahrungen gemacht?

 

Was wäre eurer meinung nach folgendes Fahrzeug wert?

 

Fzg-Daten:

Audi A4 Avant

1,8T (163PS)

Schaltgetriebe

Phantomschwarz Perleffekt

Stoff: Soul (Schwarz)

01.07.2004

60.500km

Unfallfrei

1 Vorbesitzer

Scheckheftgepflegt

 

Ausstattung:

Ausstattungspaket Ambition

Außenspiegel elektrisch verstellbar und beheizbar

Audiosystem Concert

Automatische Umluftregelung

Dekoreinlagen Klavierlack Schwarz

Vorrüstung Mobiltelefon

Mittelarmlehne vorn

Sitzheizung vorn

Durchladeeinrichtung mit Skisack

Sportsitze

Lendwirbelstütze vorn, elektrisch verstellbar

Sportfahrwerk

LM-Felgen 7,5x17 (5-Sternspeichen)

Sportlederlenkrad 3-Speichen

Glanzpaket

 

Zusätzliche/Nachträgliche Ausstattung:

 

Fußmatten hinten 33,00€

Scheiben abgedunkelt 330,00€

 

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20 Antworten

Ich frag mich, was die Überschrift mit der Beurteilung des von Dir vorgestellten Wagens zu tun hat?

Ich würde den A4 zwischen 13.500 und 14.000 sehen.

Das Thema hatten wir doch erst kürzlich oder ?

Schlechte Erfahrungen habe ich eher bezüglich der Audi Reparaturkosten gemacht.

Jürgen

 

Also die 16Mille könnten später in der Scheibe stehen und ich könnte mir vorstellen das du die bekommst wenn du einen sehr guten b8 bestellst.

Wenn du einen gebrauchten holst, dann will der Händler dir nichts geben.

Aber dein Wagen ist doch Top! BEHALTEN und die anderen weiter staunen lassen!

Erstmal ein Tip: Erst in einem anderen Forum posten und anschließend hier reinkopieren ist Käse. So sieht das Ergebnis dann bei MT aus, voller unnötiger leerer Zeilen.

Da Du noch jung und unerfahren bist nehme ich Dir den Beitrag auch nicht übel. Denn, der Händler zieht von dem HändlerVERKAUFSPREIS erstmal seinen Gewinn ab, den er haben will. Hinzu kommen eventuell Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Und mal ganz davon abgesehen... wenn der Händler den Wagen wieder verkauft, muss er 2 Jahre, min. aber 1 Jahr für sämtliche Sachmängel gerade stehen! Du als Privatmann kannst es jederzeit bei einem Privatverkauf ausschließen.

5000€ sind vielleicht etwas übertrieben, aber 3000-4000€ sehr realistisch.

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

 

Ich würde den A4 zwischen 13.500 und 14.000 sehen.

mit ganz viel Glück von Privat und halber Weltreise ja.

Edit, sehe gerade du willst ihn dafür in Zahlung geben, ja dann kommts hin;)

am 29. Dezember 2008 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Erstmal ein Tip: Erst in einem anderen Forum posten und anschließend hier reinkopieren ist Käse. So sieht das Ergebnis dann bei MT aus, voller unnötiger leerer Zeilen.

Da Du noch jung und unerfahren bist nehme ich Dir den Beitrag auch nicht übel. Denn, der Händler zieht von dem HändlerVERKAUFSPREIS erstmal seinen Gewinn ab, den er haben will. Hinzu kommen eventuell Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Und mal ganz davon abgesehen... wenn der Händler den Wagen wieder verkauft, muss er 2 Jahre, min. aber 1 Jahr für sämtliche Sachmängel gerade stehen! Du als Privatmann kannst es jederzeit bei einem Privatverkauf ausschließen.

5000€ sind vielleicht etwas übertrieben, aber 3000-4000€ sehr realistisch.

@ C20NE-Cruiser

bist du der sohn gottes? --- du verhältst dich oft als ob alle anderen blöd sind. verdammter aufgeblasener fatzke.

sorry. aber du kommst voll übereblich rüber!

Glaubst doch nicht ernsthaft das ich jetzt darauf reagiere, nur weil Du geschriebenes anders auffasst, als es gemeint ist? Sorry, aus dem Alter bin ich raus! Um meine Meinung zu sagen muss ich niemanden Beleidigen!

am 29. Dezember 2008 um 19:03

:(

Lasst doch den armen Opel-Freak in Ruhe.

Der C20NE war übrigens ein schöner Motor....

Zitat:

Original geschrieben von JK18j

Was kann an meinem Auto für über 5000€ kaputt sein?

Ok, 5000 sind viel, aber wer weiß welche Erfahrungen der Händler schon gemacht hat:

Raucher/Hundebesitzer Fahrzeug = aufwändige Ozonbehandlung

Fahrzeuglack ungepflegt = aufwändige Lackreinigung + Politur/Versiegelung oder sogar teilw. Neulackierung

Fahrzeug wurde viel z.B. "auf dem Land" bewegt = evtl. neue Stoßdämpfer

Fahrzeug wurde sportlich gefahren = neue Bremsscheiben + Beläge

.

.

.

Jeder Punkt kostet ein paar hundert Euro und wenn einige zutreffen, kann der Händler auch schon mal was investieren müssen.

Ich denke der Händler war u.U. sogar freundlich und hat Dir den schlechtesten Wert (eben "ohne Optische Begutachtung") angegeben.

Was nützt es Dir wenn er Dir sagt 16.000 und Du kommst mit einem ungepflegten Fahrzeug an, für das er Dir nur knappe 12.000 Euro geben kann?

Ich denke Dein Fahrzeug ist bei einem Privatverkauf ~15.000 Euro wert. Ein Händler gibt Dir daher weniger da er noch Gewährleistung geben muss (beim Weiterverkauf an privat) und den Wagen gründlich durchchecken muss. Ausnahme ist, wie schon geschrieben, die Abnahme eines Neufahrzeuges oder eines schlechter gehenden Gebrauchten (ein V8 z.B.).

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Und mal ganz davon abgesehen... wenn der Händler den Wagen wieder verkauft, muss er 2 Jahre, min. aber 1 Jahr für sämtliche Sachmängel gerade stehen!

Das ist falsch.

Der Händler muss(!) eine einjährige, gesetzliche Gewährleistung geben, mehr nicht.

Diese unterteilt sich dazu noch in 2 Abschnitte: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, daß der Mangel vor dem Kauf nicht vorhanden war, danach muss der Käufer beweisen, daß der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war - Stichwort Beweislastumkehr.

Effektiv muss der Händler also lediglich für die ersten 6 Monate geradestehen.

(Das alles gilt nur beim Verkauf von Kaufman an privat.)

Gruß,

Thilo

Versetz Dich doch einmal kurz in die Lage des Händlers.

 

Er kauft ein Fahrzeug an, von dem er heute noch keineswegs weiß, ob er es weiter verkauft bekommt. Jedenfalls nicht zum (zurzeit leider) utopischen Schwacke-VK-Wert. Wenn er die Kiste dann verkauft bekommt, muss er -mindestens auf die Differenz zu seinem Einkaufspreis- Umsatzsteuer (vulgo: Mehrwertsteuer) abführen und der Gebrauchtwagenverkäufer im Autohaus bekommt noch eine Provision von der Marge.

 

Solange die Kiste steht, kostet sie Zinsen und dem Gebrauchtwagen-Käufer muss der Händler danach noch hochriskante 12 Monate Gewährleistung (die ersten 6 mit Beweislastumkehr!) bieten.

 

Dazwischen liegen Durchsicht, etwaige Beseitigung von Kleinigkeiten, die aber (wenn man die Threads von potentiellen Gebrauchtwagenkäufern und deren Ansprüchen hier liest) von lebenswichtiger Bedeutung sein können und vielleicht eine professionelle Aufbereitung.

 

Und ganz zum Schluss soll für den Händler ja auch noch ein Netto-Gewinn übrigbleiben, nachdem er auf den Brutto-Gewinn rund 50% Ertragsteuern abgedrückt hat. Denn einfach nur Geld tauschen ist für den Kaufmann, der von seinem Geschäft leben will und muss, uninteressant. Und je höher das Risiko im Verkauf (geht er überhaupt weg, wann, und zu welchem Preis), desto höher muss der Abschlag beim Einkauf sein. Eigentlich ganz einfach, oder?! ;)

 

 

Grüße

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Und mal ganz davon abgesehen... wenn der Händler den Wagen wieder verkauft, muss er 2 Jahre, min. aber 1 Jahr für sämtliche Sachmängel gerade stehen!

Das ist falsch.

Der Händler muss(!) eine einjährige, gesetzliche Gewährleistung geben, mehr nicht.

Diese unterteilt sich dazu noch in 2 Abschnitte: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, daß der Mangel vor dem Kauf nicht vorhanden war, danach muss der Käufer beweisen, daß der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war - Stichwort Beweislastumkehr.

Effektiv muss der Händler also lediglich für die ersten 6 Monate geradestehen.

(Das alles gilt nur beim Verkauf von Kaufman an privat.)

Gruß,

Thilo

Was ist denn daran falsch? Ob vor oder nach dem 6. Monat, der Händler haftet für die Mängel. So heisst es im Gesetzestext. Wie man sich den Brei nun zusammenrührt, ist da mit der Beweislast eine andere Geschichte. Vielleicht kann sogar innerhalb den ersten 6 Monaten der Händler beweisen das die Mängel überhaupt nicht vorhanden waren?? Solche Fälle gibt es genügend. Da reicht es sogar schon ein Stück Papier was man mit dem Kaufvertrag unterschrieben hat und der einwandfreie Zustand bestätigt wurde. Genauso hat man als Käufer auch mit Gutachten Chancen nach 6 Monaten alles zu beweisen.

Die Sachmangelhaftung gilt übrigens 2(!) Jahre. Kann bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr gemindert werden, indem es schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wird.

Soweit die Theorie!

In der Praxis habe ich jetzt die erfahrung gemacht, dass viele der netten Autohändler sagen : Nix Gewährleistung, du kannst kaufen Garantie oder du kaufen bei VW und Audi ;)

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