Händler Verkauft KFZ nur bei Abschluss einer Gebrauchtwagen Garantie

Hallo zusammen,
Ich war mir heute ein Auto anschauen. Der Zustand ist gut, alles passt.
Jedoch meinte der Händler, ich muss eine Garantie im Wert von 400€ abschließen, sonst würde er das Auto nicht verkaufen.
Ist dies eurer Meinung nach Rechtens?

182 Antworten
Zitat:
@roberto743 schrieb am 11. Juli 2025 um 22:04:43 Uhr:
Heute bezahlst Du für das selbe Auto gleich mind. den 1.000er mehr, weil der Händler das Gewährleistungsrisiko, aus kaufmännischen Gründen, GEZWUNGEN ist, einzupreisen. Und zwar auch bei den 90% der Autos, bei denen das Getriebe und auch sonst alles noch viele Jahre gehalten hat.
Aber Hauptsache Du fühlst Dich besser damit, auch wenn´s unter`m Strich Deinen "geschützten" Verbrauchern deutlich mehr kostet, als früher. Oder wer glaubst Du zahlt letztlich Deinen "Verbraucherschutz".

Heutzutage gibt es mobile.de und andere Seiten, wo das Angebot größer ist, als beim Händler.

Wer den Schutz will, kauft beim Händler, wer ihn nicht will, kauft den Wagen bei einer Privatperson.
Es wird keiner gezwungen, beim Händler zu kaufen.

Zitat:@MvM schrieb am 12. Juli 2025 um 13:39:38 Uhr:

Heutzutage gibt es mobile.de und andere Seiten, wo das Angebot größer ist, als beim Händler..

Es wird keiner gezwungen, beim Händler zu kaufen.

Hää?

Mobile ist doch kein anderer Planet. Sondern nur ein Plattform für Anzeigen. Und dort findest du gleichermaßen Privatverkäufer wie Händler.

Vermutlich hat der Ersteller dieses nun 11 Seiten langen Threads sein Auto genau dort gefunden.

Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Juli 2025 um 09:38:15 Uhr:
@roberto743
wenn man sich die Änderung des Preisgefüges ansieht, sind es weit weit mehr als 1000

Guck man sich die "Änderung des Preisgefüges" der letzten Jahre bei andere Waren des Lebens an, z.B. Lebensmittel, Immobilien, Handwerker, Werkstattpreise usw, dann sind Preissteigerungen oft weit über 50% zu sehen. Warum sollte der Gebrauchtwagenmarkt da eine Ausnahme machen. Das hat mit vielen Faktoren zu tun, aber bestimmt nicht mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Die Einführung der Sachmängelhaftung als Ersatz für die frühere Gewährleistungsregelung vor gut 20 Jahren führte damals zu einer Verknappung des Angebots an Gebrauchtfahrzeugen in den unteren Preisregionen, weil die Händler diese, meist in Zahlung genommenen, Fahrzeuge en block in den Export verkauft haben.

Heute hat sich das ein wenig entspannt, weil die Internetportale es für private Verkäufer sehr viel einfacher gemacht haben, ihre Fahrzeuge bundesweit anzubieten und weil aufgrund des stetig gewachesenen und trotzdem immer älter werdenden Fahrzeugbestands mehr Fahrzeuge auf dem Markt sind.

Händler tun sich das nach wie vor nicht mehr an. Deshalb hat der Händler des TE die Garantieversicherung zum Vertragsbestandteil gemacht. Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung müsste er natürlich trotzdem erfüllen. Er hat keinen Einfluss darauf, welche Karte der Käufer zieht.

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So wird es aber versucht zu verkaufen und bei Problemen auch so argumentiert das man ja eine Gebrauchtwagengarantie hätte und sich an die wenden sollte.

Das wäre nur ein großer Fehler. Erst wenn die Sachmängelhaftung nicht greifen sollte oder das Risiko den Rechtsweg einzuschlagen zu groß ist, erst dann zieht man die Gebrauchtwagengarantie-Karte.

Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2025 um 16:50:48 Uhr:
Das wäre nur ein großer Fehler. Erst wenn die Sachmängelhaftung nicht greifen sollte oder das Risiko den Rechtsweg einzuschlagen zu groß ist, erst dann zieht man die Gebrauchtwagengarantie-Karte.

Warum? Wegen einer evtl. Eigenbeteiligung?

Ist man selbst überhaupt derjenige, der irgendeine "Karte zieht"?

Beim Gebrauchtwagen meiner Frau war nach wenigen Wochen der Kühler undicht, da hab ich den Händler kontaktiert (gut 100 km entfernt), der hat gesagt: in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen und Rechnung zusenden. Ob der mit der Garantieversicherung abgerechnet hat, weiß ich gar nicht...

Genau.

Das Problem mit der Gewährleistung ist eben auch, dass der Wagen dann wieder da hingeschafft werden muss.

@MZ-ES-Freak - Ich denke das stimmt so nicht. In 2013 hatte ich mal Stress mit einem weit entfernten Händler nach einem Gebrauchtwagenkauf. Mein Anwalt beriet mich, dass er im Rahmen der Mängelbehebung zur Holung verpflichtet wäre. Hat er dann auch gemacht. Nachzulesen hier: https://www.motor-talk.de/forum/sachmaengelhaftung-1-jahr-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html?#post37402761

Ja, ich weiß, alles nicht so einfach.

Da geht es am Ende auch um die Verhältnismäßigkeit und zur Nacherfüllung obliegende Mitwirkungshandlung usw. Wenn das Fz. zu weit weg ist, der Transport dadurch unverhältnismäßig teuer wird (in Anbetracht des Fahrzeugwerts), kann auch das Geld gekürzt werden.

Problem ist doch, fährt die Kiste noch bekommst du in der Regel das Benzingeld. Das wäre verbunden mit der verlorenen Zeit zum Händler zu fahren das schlimmste. Ersatzwagen während der Reparatur ist auch nicht drin. Noch problematischer kann es werden, wenn die Käufer denken es sei ein Gewährleistungsfall, und am Ende stellt sich heraus, es ist keiner.... Viele Kunden werden doch immer dreister (teilweise auch dümmer).

Am Ende ist da die Gebrauchtwagengarantie deutlich entspannter. I.d.R. übernimmt dann der Verkäufer die SB und das Fz. kann am Wohnort repariert werden. Ist meiner Meinung nach für alle Parteien deutlich besser, als der Gewährleistungsanspruch.

Ich persönlich halte deshalb die gesetzliche Gewährleistung ab einem bestimmten Fahrzeugwert für unsinnig. Noch schlimmer bei Young- oder Oldtimern. Das macht dann noch mehr Spaß 🙄

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Juli 2025 um 20:05:19 Uhr:
Genau.
Das Problem mit der Gewährleistung ist eben auch, dass der Wagen dann wieder da hingeschafft werden muss.

....weshalb man bei örtlichen Händlern kaufen sollte. Gibt ja noch genug davon.

Die Kosten muss der Verkäufer tragen, entweder er holt den Wagen oder lässt ihn transportieren.

Es ist nicht das Bier des Käufers wie er das macht.

Der VK kann auch eine Werkstatt in Käufer-Umfeld beauftragen den Mangel zu beseitigen.

Wie gesagt, nicht das Bier des Käufers.

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