Händler Verkauft KFZ nur bei Abschluss einer Gebrauchtwagen Garantie
Hallo zusammen,
Ich war mir heute ein Auto anschauen. Der Zustand ist gut, alles passt.
Jedoch meinte der Händler, ich muss eine Garantie im Wert von 400€ abschließen, sonst würde er das Auto nicht verkaufen.
Ist dies eurer Meinung nach Rechtens?
182 Antworten
Gute Punkte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkäufer im Gewährleistungsfall die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware tragen muss, wenn ein berechtigter Nacherfüllungsanspruch des Käufers vorliegt.
Nur wenn eben dieser Anspruch nicht vorhanden ist, wird´s blöd.
Deshalb kaufe ich ältere Autos gleich deutlich günstiger von Privat und bezahle ggf. für ein Problem das mir bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist.
Das glaub ich nicht, daß ein Flensburger Händler ein Auto in Garmisch abholen muss, weil ein Kunde einen Mangel behauptet.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. Juli 2025 um 08:30:38 Uhr:
Das glaub ich nicht, daß ein Flensburger Händler ein Auto in Garmisch abholen muss, weil ein Kunde einen Mangel behauptet.
Gemäß § 439 Abs. 2 BGB ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, einschließlich der Transportkosten, zu tragen.
Es gab sogar schon einen Fall da musste der Händler die Transportkosten von der Türkei nach Deutschland tragen weil beim frisch gekauften Gebrauchtwagen der Motor im Urlaub verreckt ist.
Problem an der Sache, stellt sich raus es ist kein Gewährleistungsfall muss der Kunde die Kosten hinterher tragen.
Der Händler kann dem Kunden aber auch sagen gehe in eine örtliche Werkstatt und ich übernehme die kosten für die Reparatur, das spart die Verbringungskosten.
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Zitat:@Turbotobi28 schrieb am 23. Juli 2025 um 08:50:57 Uhr:
Es gab sogar schon einen Fall da musste der Händler die Transportkosten von der Türkei nach Deutschland tragen weil beim frisch gekauften Gebrauchtwagen der Motor im Urlaub verreckt ist.
Wo kann man denn diesen Fall nachlesen?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Juli 2025 um 09:40:27 Uhr:
Wo kann man denn diesen Fall nachlesen?
Verbringungskosten Mangelhaftes Fahrzeug – Transportkosten Nacherfüllung
Was denkt ihr warum die VKér den Käufern diese Garantie auf´s Auge drücken wollen und im Falle dann auf dieser dann gerne rum reiten?
Die Meisten kennen ihre möglichen Rechte gar nicht. Daher hoffen die das die das Thema mit der Garantie schnell abbügeln können.
Das ist ja Sinn der Sache und Thema hier.
Zum Thema Verbringungskosten ist denke ich alles gesagt oder?
Zitat:@KapitaenLueck schrieb am 23. Juli 2025 um 18:44:33 Uhr
Zum Thema Verbringungskosten ist denke ich alles gesagt oder?
Nein, alles offen.
Echt jetzt? War der Artikel von Turbo nicht erhellend?
Dann schaut mal ins BGB. Das ist ein Absatz wo diese Kosten behandelt werden.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. Juli 2025 um 10:19:21 Uhr:
Echt jetzt? War der Artikel von Turbo nicht erhellend?
Dann schaut mal ins BGB. Das ist ein Absatz wo diese Kosten behandelt werden.
Erhellend ja, jedoch nicht auf jeden Fall anwendbar. Ist halt eine Einzelentscheidung eines LG. Kann bei anderen Verfahren auch anders ausgehen.
Aus dem Grund, gerne hier mehr Erfahrungen/Infos.
Der Verkäufer/ Händler verdient sein Geld mit der Spanne zwischen An und Verkauf. Mitleid muss man mit diesen Leuten nicht haben.Die sollen einfach von Anfang an in den Annoncen klar schreiben ob der Wagen auch für Privatpersonen zur Verfügung steht. Und wenn der Händler unbedingt sein Risiko abmildern möchte, dann soll er er es klar beschreiben, dass die Kosten der Garantie dazukommen oder im Preis enthalten sind. Im Ursprungspost ging es darum dass auf den Bildern auf den Kennzeichen GARANTIE abgebildet war aber plötzlich diese dann noch dazu gekauft werden MUSSTE.
Gruss
Merczeno
Zitat:
@merczeno schrieb am 27. Juli 2025 um 16:56:59 Uhr:
Im Ursprungspost ging es darum dass auf den Bildern auf den Kennzeichen GARANTIE abgebildet war aber plötzlich diese dann noch dazu gekauft werden MUSSTE.
Gruss
Merczeno
Hmm, kann mich nicht erinnern, daß das irgendwo gesagt wurde.
Aber es wurde folgendes genannt:
Ich muss den Händler hier fairerweise in Schutz nehmen, auf der Webseite steht "Garantie zzgl. 400€".