Händler hat Golf VI gar nicht bestellt! 4 Monate belogen!
Hallo,
ich hab eine großes Problem, bitte mal eure Meinung und Rechtsverständnis kund tun:
Vor ca. 4 Monaten wollte ich meinen Golf V in Zahlung geben, mir wurde ein schriftliches verbindliches Angebot gemacht.
Gleichzeitig habe ich einen Golf VI bestellt, der Kaufvertrag wurde von mir unterschrieben.
Durch Zufall bin ich nun darauf gekommen (wegen anderem Problem wurde bei VW direkt angerufen), dass mein Golf VI GAR NICHT BESTELLT WURDE!!
Der Händler meines Vertrauens - schon sehr viele Autos wurden dort gekauft - hat mich nun also seit vier Monaten angelogen und mir sogar immer wieder Informationen zum Liefertermin gegeben. Laut Chef des Sachbearbeiters wurde ihm das Angebot vom Sachbearbeiter vorgelegt, aber von ihm nicht bewilligt, dies wurde mir aber NIE so weiter gegeben.
Ich bin entsetzt! Man sagte mir nun nur, dass ich keine Auftragsbestätigung habe und ich deshalb nichts machen könne, diese wurde nämlich nicht verschickt.
ABER: Ich habe ein verbindliches Angebot (1. Willenserklärung) und meine Unterschrift (2. Willenserklärung), damit ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Jetzt will man mir ein neues Angebot machen, natürlich viel teurer, und ich hab mich umsonst 4 Monate auf meinen Golf gefreut!!
Aussage von VW: Sowas ist uns in all den Jahren noch NIE passiert!
Beste Antwort im Thema
Die Bestellung ist nur für den Käufer verbindlich. Für den Verkäufer kommt das Geschäft erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese muss dem Käufer innerhalb von 3 Wochen nach Bestellung zugehen. Vor Gericht wird man Dich fragen, warum Du da nicht reagiert hast.
Warte mit dem Neuwagenkauf bis Anfang nächsten Jahres, dann wird die Rabattschlacht in vollem Gange sein.
57 Antworten
Fakt ist, dass der Themenersteller keine Auftragsbestätigung hat, durch welche der rechtsgültige Kaufvertrag zustande gekommen wäre. Fakt ist, dass der TE auf die AB hätte bestehen müssen und es sein Fehler war, dies nicht zu tun.
FAKT ist aber AUCH, dass es eine RIESENSAUEREI ist, solange vom Verkäufer belogen worden zu sein und sogar die ganze Zeit über Liefertermine genannt bekam. **unglaublich**kopfschüttel**
Moralisch ist der TE im Recht, faktisch aber leider nicht.
Gruß
Gonzo
Hallo,
Ich habe mal eine Frage dazu. Ich habe am 4. August einen Kaufantrag für einen EU Golf unterschrieben beim VW Händler. Seit dem habe ich nix mehr von ihm gehört. Vor ca 2 Wochen habe ich einmal angerufen und da sagte der Verkäufer das die Sachbearbeiterin für die Abs im Urlaub sei.
Ist der Kaufantrag noch gültig oder hänge ich voll in der Luft ? Was soll ich jetzt machen, weiter warten ? LT war unv. DEZ
Redgi
Zitat:
Original geschrieben von Redginald
Hallo,Ich habe mal eine Frage dazu. Ich habe am 4. August einen Kaufantrag für einen EU Golf unterschrieben beim VW Händler. Seit dem habe ich nix mehr von ihm gehört. Vor ca 2 Wochen habe ich einmal angerufen und da sagte der Verkäufer das die Sachbearbeiterin für die Abs im Urlaub sei.
Ist der Kaufantrag noch gültig oder hänge ich voll in der Luft ? Was soll ich jetzt machen, weiter warten ? LT war unv. DEZ
Redgi
Wenn Du noch keine AB hast, dann hast Du auch noch keinen gültigen KV. Der kommt erst mit der AB durch den Händler zustande.
Zitat aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen:
I. Vertragsabschluss/Übergang von Rechten und Pflichten des Käufers:
1.
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (..) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestelllung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Zitat Ende.
Der Verkäufer hat also seine Pflicht nicht genüge getan, wenn er dem TE nicht mitteilte, dass er die Bestellung nicht annimmt. Im Gegenteil er hat sogar fingierte Liefertermine genannt.
Hier sollte der Ansatz für einen Anwalt sein !!
Ich empfehle aber auch den Punkt VIII: Haftung der "Verbindlichen Bestellung" genau zu lesen !!
Beste Grüße
Gonzo
PS: Lest Ihr eigentlich nicht das Kleingedruckte in Euren Verträgen ???? ***wunder***
Mein Händler sagt immer : "lesen sie nicht das Kleingedruckte ist schädlich für die Augen" 😛
Aber Spass beiseite, wie soll man sich denn verhalten wenn man keine AB bekommt, Schriftlich nachfragen oder lieber beim Händler vorbeischauen ?
Welche Gründe kann der Händler denn haben die AB nicht zu versenden , kann das auch was mit dem LT zu tun haben ?
Redgi
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Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Die Bestellung ist nur für den Käufer verbindlich. Für den Verkäufer kommt das Geschäft erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese muss dem Käufer innerhalb von 3 Wochen nach Bestellung zugehen. Vor Gericht wird man Dich fragen, warum Du da nicht reagiert hast.Warte mit dem Neuwagenkauf bis Anfang nächsten Jahres, dann wird die Rabattschlacht in vollem Gange sein.
Völlig korrekt. Du wirst deinem Händler nochmal dankbar dafür sein.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Redginald
Mein Händler sagt immer : "lesen sie nicht das Kleingedruckte ist schädlich für die Augen" 😛Aber Spass beiseite, wie soll man sich denn verhalten wenn man keine AB bekommt, Schriftlich nachfragen oder lieber beim Händler vorbeischauen ?
Welche Gründe kann der Händler denn haben die AB nicht zu versenden , kann das auch was mit dem LT zu tun haben ?
Redgi
der erste weg sollte immer zum freundlichen führen, bei dem man bestellt hat.
einfach fragen, warum man noch keine AB hat.....letztlich sollte auch dem freundlichen daran gelegen sein, dass alles reibungslos abläuft....
warum der freundliche der TE ihn belogen hat kann ich beim besten willen nicht verstehen....es war doch klar, dass das irgendwann auffliegen muss und wenn er dem TE aus welchen gründen auch immer kein auto verkaufen will, dann kann er ihm das doch sagen.
ich verstehe das nicht!
wenn ich das Motiv rausgefunden habe, werde ich das auch hier posten, aber zur Zeit ist es mir noch nicht wirklich klar... habe schon alle möglichen Sachen überlegt, aber mir fällt einfach nichts dazu ein.
Was allerdings schon krass ist, dass mir zwei Monate später noch brühwarm ein Polo verkauft wurde (mit AB 🙂) aber von dem war zum Zeitpunkt des Golfkaufes noch überhaupt keine Rede.
Zitat:
Original geschrieben von Redginald
Mein Händler sagt immer : "lesen sie nicht das Kleingedruckte ist schädlich für die Augen" 😛Aber Spass beiseite, wie soll man sich denn verhalten wenn man keine AB bekommt, Schriftlich nachfragen oder lieber beim Händler vorbeischauen ?
Welche Gründe kann der Händler denn haben die AB nicht zu versenden , kann das auch was mit dem LT zu tun haben ?
Redgi
Du
MUSSTauf die AB bestehen, sonst hast Du halt keinen gültigen KV.
War bei mir auch so: Nach mehrmaliger Aufforderung kam dann nach 6 Wochen endlich die AB:
Bestellt: am 27.07.09
AB: am 10.09.09 !!! mit Datum vom 17.08.09 !!! Warum wohl ??? 😉
Mein Verkäufer sagte mir, dass die Disposition wegen der Abwrackprämie so überlastet sei, dass sie nicht mehr mit dem Schreiben der ABs hinterher kämen.
Habe ihn immer wieder angerufen, wo die AB bleibt. Das solltest Du auch tun, bzw. die Geschäftsleitung verlangen und dort nachhören, wo Deine AB ist !!!
Gruß
Gonzo
Zitat:
Original geschrieben von haah
Ihr habt zum Teil so wunderschöne Wunderkugeln, da steht immer exakt drin wie etwas ist und warum. Und dass das alles genauso dann läuft.Zitat:
Original geschrieben von Robmukky
Vertrauen hatte der TE, aber die kontrolle brauchte Er nicht unbedingt haben(AB nachfrage), da es nicht das erste Auto war was Er dort bestellt hatte und aus der Erfahrung wußte der TE das alles den normalen Weg gehen würde.Deswegen würde jeder Richter garantiert dem TE etwas nicht unterstellen bzw. versäumnisse an kreiden das ist nun mal vertrauen und Geschäftsgrundlage.Die Unterschriften und der formellen Bestellung waren für den TE eine verbindliches
Geschäft zwischen Ihm und dem Händler, somit Vortäuschung falscher Tatsachen, da dem TE ein Liefertermin genannt wurde.
Damit sollte TE durch kommen den am Anfang ausgehandelten Preis bezahlen, fertig. 🙂
Die müsst ihr mir mal leihen, das würde mir eine Menge Arbeit ersparen...🙄
Wie heißt es so schön erstmal Standpunkt klar formulieren, dann abwarten wie die gegenseite argumentiert, das läuft erstmal vorher ab bevor es zur einer Gerichtsverhandlung bzw. ein Richter entscheiden muß.Das kostet Nerven, das kostet Zeit, das kostet Geld, also wird niemals ein Richter gleich von vorn herein entscheiden evtl. vergleich da aber dem Händler wichtig ist nicht durch die öffentliche Mundpropaganda(davon leben die Händler) in ein zweifelhaftes Licht zu geraten, wird der Händler auf Druck natürlich diese Bestellung mit Extra hin nehmen.Desweiteren würde ich VW direkt schreiben und um diese Vorgänge mit diesem Händler zu prüfen und von VW Seite auf kulantes verhalten drängen.
Damit möchte ich nur dem Themenstarter sagen, es ist zwar vieles geregelt, aber Regeln sind auch nicht auf jeden Fall anzuwenden.
Also dran gehen und probieren, sobald etwas nicht eindeutig ist zahlt Deine Rechtschutz, das solltest Du vorher oder Dein Anwalt klären und dann los.
Wird Dir helfen gerechtigkeit zu erleben, es wird Dir später immer wieder
helfen und hast kein schlechtes Gefühl bei einem Kauf z.B.
In den AGB, die der Verbindlichen Bestellung beilagen, ist mit Sicherheit eine Klausel wie "Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich abzufassen" nicht zu finden. Diese Klausel wurde nämlich vom BGH für unwirksam erklärt, sodass die Schriftform für die AB keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Kaufvertrages ist. Aus der Nichtreaktion des Händlers allein kann aber nicht das Zustandekommen des Kaufvertrages abgeleitet werden (stillschweigende ZUstimmung).
Eine formlose Annahme kann mündlich, stillschweigend oder konkludent erfolgen.
Von einer konkludenten Annahme ist dann u.a. auszugehen, wenn Gespräche zwischen den Vertragsparteien stattfinden, in deren Verlauf der Verkäufer dem Käufer mitteilt, er werde sich an die gemeinsam getroffene Vereinbarung halten. Dieser Voraussetzung liegt m.E. hier vor, da der Händler über Monate den Käufer im Glauben hat lassen, das Fahrzeug sei bestellt.
Sollte der TE durch diese Täuschung des Händlers einen Vermögensschaden erlitten haben (Höhere Preis für das jetzt zu bestellende Fahrzeug, Verlust von Prämien?), liegt auch ein strafrechtlicher Tatbestand vor.
Ein Beratungsgespräch mit einem RA sollte auf jeden Fall geführt werden, auch wenn keine Rechtsschutz-versicherung besteht.
BTW: Als Mitglied des ADAC ist ein Infogespäch kostenfrei.
O.
Nach dem go-4-golf den Fall gelöst hat, bin ich dann mal raus.
Bei so viel geballten Rechtsverstand neige ich mein Haupt 🙄
Viel Spaß noch, an der Frankfurter Börse wird übrigens weniger heiße Luft produziert.
Zitat:
Original geschrieben von haah
Nach dem go-4-golf den Fall gelöst hat, bin ich dann mal raus.
Bei so viel geballten Rechtsverstand neige ich mein Haupt 🙄
Viel Spaß noch, an der Frankfurter Börse wird übrigens weniger heiße Luft produziert.
Nein bleib mal schön😁 das war jetzt wichtig und gut das Du etwas dazu schreibst.Es wird klappen und Wir wollen eine vollgetankten Wagen + Garantieverlängerung + Sommerreifensatz + ausgehandelten Preis.
Das muß dem Händler richtig weh tun, aber so richtig.
Das war Täuschung und strafbare Handlung.
😁 Das kostet was, freue mich auf ein Feedback vom Themenstarter
zu diesem Thema sobald Er beim Anwalt war.
Netten Gruß
Robi🙂