Händler gibt keine Garantie
Hallo an alle,
ich bin eigentlich in Gedanken schon eine stolze 320d Besitzerin und kann es kaum abwarten den Vertrag am Freitag zu unterzeichnen und das Auto mit nach Hause zu nehmen.
Allerdings trübt eine Sache die Stimmung.
Das Auto wird im Kundenauftrag vermittelt. Der Händler sagte mir, es gäbe keine Garantie. Auch Testanrufe eines Freundes brachten das selbe Ergebnis.
Begründung:
"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"
Der Preis ist klasse: 8.000€ auch TÜV, AU/HU sind neu gemacht worden. Navigationssystem und Ledersitze sind ebenfalls vorhanden, sowie ein Schiebedach und PDC. Er gefällt mir, bis auf das tiefer gelegte (geht aber durch das Fahrwerk einfach wieder rückgängig zu machen) richtig gut. Auch am Bordcomputer leuchtete alles Grün und das Fahrzeug stand top da. Bj. 12/2005, 165.000 km.
Jetzt bin ich am verzweifeln, denn 8.000€ sind für mich auch nicht einfach so auf den Tisch gelegt.
Was würdet ihr mir raten? Kann ich den Händler doch zur Zahlung ziehen im Falle eines Falles oder kann ich mich auf die Mindestlaufzeit von 6 Monaten Garantie beziehen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von autostattshoppen
Begründung:
"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"
(Wow..., ein neues Gesicht hier...? 😁)
Allein auf diesen einen Satz kommt es an, sofern er denn wirklich gefallen ist. Denn eine Inzahlungnahme schließt einen Verkauf im Kundenauftrag an sich schon aus. Entweder der Händler nimmt das Fahrzeug in Zahlung (dann ist er der Eigentümer) oder er verkauft es im Auftrag des Kunden und erhält dafür eine kleine Verkaufsprovision.
Ich bin ganz ehrlich, die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist sehr unseriös, sofern es nicht tatsächlich der Wahrheit entspricht und schlichtweg der Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Funktioniert in der Regel nur nicht so wirklich. Aber es zeigt in jedem Fall, dass der Händler nicht allzu vertrauenswürdig ist.
Dann aber kann man auch gleich von Privat kaufen und gleich noch ein paar Euro sparen. Allerdings sind 8000 Tacken für einen Wagen aus 2005 mit 165.000 Km (wenn sie stimmen) nebst Leder, Navi und Schiebedach durchaus okay. Viel billiger wird es bei einem Privatkauf dann auch nicht.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde ja schon angesprochen. Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die Gewährleistung von 1 Jahr bei Gebrauchtgegenständen kann kein Händler gegenüber einem Verbraucher ausschließen. Im Übrigen gilt dieses 1 Jahr nur, wenn tatsächlich eine Gewährleistungsverkürzung vertraglich vereinbart wird. Steht im Kaufvertrag ein nicht rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss, hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung wie bei einem Neukauf. Allerdings ist alles was über die 6 Monate Beweislastumkehr hinaus geht im Grunde eh für die Tonne... 🙂
* * * * *
Theoretisch eröffnet sich hier folgende Möglichkeit. Da der Preis an sich, selbst für einen Kauf von Privat okay wäre oder eben für einen Verkauf im Kundenauftrag, kann man nicht viel verkehrt machen. Das Auto mal beim Tüv vorfahren, eventuell mal versuchen an die Historie zu kommen, das geht schon, wenn man sich ein bissl Mühe macht.
Ich würde allerdings gar nix sagen, das Ganze so hinnehmen und schauen was am Ende im Kaufvertrag steht. Tritt hier das Autohaus zweifelsfrei als Verkäufer des Fahrzeuges auf, eventuell läuft auch die Zahlungsquittung auf den Händler, können im Vertrag Gewährleistungsausschlüsse stehen wie wollen, sie sind schlichtweg ungültig. Tritt das Autohaus nur als Vermittler auf, oft der Autohausbesitzer mit seinem Privatnamen, lässt sich auch dies vor Gewricht recht schnell zerpflücken.
Allerdings wird so ein Händler im Schadensfall nur selten von sich aus spuren. Hier muss man ihm dann zwangsläufig mit ein bissl juristischem Nachdruck eine kleine Lektion in Sachen BGB verpassen. Das Kostenrisiko ist dabei eigentlich mehr als gering.
Aber wie gesagt - nur wenn das Fahrzeug wirklich in Zahlung genommen wurde und nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.
* * * * *
Oder aber man legt ein paar tausend Euro drauf und kauft bei einem seriösen Händler. Ob in dem Fall ein Gewährleistungsmangel aber zwangsläufig zufriedenstellend abgewickelt wird, steht auch auf einem anderen Blatt. Gibt halt solche und solche Händler... Zumindest in den ersten 6 Monaten ist man weitestgehend auf der sicheren Seite, sofern es sich wirklich um einen Gewährleistungsmangel handelt.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Nö du "olle" hat jetzt beide kombiniert 😉 ne 3er geshoptZitat:
Original geschrieben von autostattshoppen
Die "olle" hat jetzt nen BMW 😎
Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )
Haha ich wäre ja für ganz andere fotos 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Graf.PorNo
Wieso nur vom Auto? Fotos von der "Ollen" sind auch willkommen 😁Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )
Eins hast ja schon.. 🙂😉
Zitat:
Original geschrieben von Graf.PorNo
Wieso nur vom Auto? Fotos von der "Ollen" sind auch willkommen 😁Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )
Nein, der Händler steht als Privatperson drin. Aber ich denke falls etwas sein sollte, gibt's da einige Schlupflöcher. :-)
Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Nö du "olle" hat jetzt beide kombiniert 😉 ne 3er geshoptZitat:
Original geschrieben von autostattshoppen
Die "olle" hat jetzt nen BMW 😎
Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )
Fotooooo von meinem Baby 😛
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von autostattshoppen
Nein, der Händler steht als Privatperson drin. Aber ich denke falls etwas sein sollte, gibt's da einige Schlupflöcher. :-)
Da kann ich Dich zumindest schon mal dahingehend beruhigen, dass es für den Händler juristisch betrachtet fast keinen Sinn macht, sich selbst als Privatperson in den Kaufvertrag einzutragen. Die Konstellation nimmt jeder gute Anwalt im Falle eines Falles auseinander, vor allen Dingen dann, wenn der Wagen nicht auf den Händler privat zugelassen war und kurz zuvor erst durch das Autohaus angekauft wurde. Dat Ding ginge denn aller Voraussicht nach voll vor die Hütte... 😁 😛 😉