Händler gibt keine Garantie

BMW 3er E90

Hallo an alle,
ich bin eigentlich in Gedanken schon eine stolze 320d Besitzerin und kann es kaum abwarten den Vertrag am Freitag zu unterzeichnen und das Auto mit nach Hause zu nehmen.

Allerdings trübt eine Sache die Stimmung.
Das Auto wird im Kundenauftrag vermittelt. Der Händler sagte mir, es gäbe keine Garantie. Auch Testanrufe eines Freundes brachten das selbe Ergebnis.

Begründung:
"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"

Der Preis ist klasse: 8.000€ auch TÜV, AU/HU sind neu gemacht worden. Navigationssystem und Ledersitze sind ebenfalls vorhanden, sowie ein Schiebedach und PDC. Er gefällt mir, bis auf das tiefer gelegte (geht aber durch das Fahrwerk einfach wieder rückgängig zu machen) richtig gut. Auch am Bordcomputer leuchtete alles Grün und das Fahrzeug stand top da. Bj. 12/2005, 165.000 km.

Jetzt bin ich am verzweifeln, denn 8.000€ sind für mich auch nicht einfach so auf den Tisch gelegt.
Was würdet ihr mir raten? Kann ich den Händler doch zur Zahlung ziehen im Falle eines Falles oder kann ich mich auf die Mindestlaufzeit von 6 Monaten Garantie beziehen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen


Begründung:
"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"

(Wow..., ein neues Gesicht hier...? 😁)

Allein auf diesen einen Satz kommt es an, sofern er denn wirklich gefallen ist. Denn eine Inzahlungnahme schließt einen Verkauf im Kundenauftrag an sich schon aus. Entweder der Händler nimmt das Fahrzeug in Zahlung (dann ist er der Eigentümer) oder er verkauft es im Auftrag des Kunden und erhält dafür eine kleine Verkaufsprovision.

Ich bin ganz ehrlich, die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist sehr unseriös, sofern es nicht tatsächlich der Wahrheit entspricht und schlichtweg der Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Funktioniert in der Regel nur nicht so wirklich. Aber es zeigt in jedem Fall, dass der Händler nicht allzu vertrauenswürdig ist.

Dann aber kann man auch gleich von Privat kaufen und gleich noch ein paar Euro sparen. Allerdings sind 8000 Tacken für einen Wagen aus 2005 mit 165.000 Km (wenn sie stimmen) nebst Leder, Navi und Schiebedach durchaus okay. Viel billiger wird es bei einem Privatkauf dann auch nicht.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde ja schon angesprochen. Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die Gewährleistung von 1 Jahr bei Gebrauchtgegenständen kann kein Händler gegenüber einem Verbraucher ausschließen. Im Übrigen gilt dieses 1 Jahr nur, wenn tatsächlich eine Gewährleistungsverkürzung vertraglich vereinbart wird. Steht im Kaufvertrag ein nicht rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss, hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung wie bei einem Neukauf. Allerdings ist alles was über die 6 Monate Beweislastumkehr hinaus geht im Grunde eh für die Tonne... 🙂

* * * * *

Theoretisch eröffnet sich hier folgende Möglichkeit. Da der Preis an sich, selbst für einen Kauf von Privat okay wäre oder eben für einen Verkauf im Kundenauftrag, kann man nicht viel verkehrt machen. Das Auto mal beim Tüv vorfahren, eventuell mal versuchen an die Historie zu kommen, das geht schon, wenn man sich ein bissl Mühe macht.

Ich würde allerdings gar nix sagen, das Ganze so hinnehmen und schauen was am Ende im Kaufvertrag steht. Tritt hier das Autohaus zweifelsfrei als Verkäufer des Fahrzeuges auf, eventuell läuft auch die Zahlungsquittung auf den Händler, können im Vertrag Gewährleistungsausschlüsse stehen wie wollen, sie sind schlichtweg ungültig. Tritt das Autohaus nur als Vermittler auf, oft der Autohausbesitzer mit seinem Privatnamen, lässt sich auch dies vor Gewricht recht schnell zerpflücken.

Allerdings wird so ein Händler im Schadensfall nur selten von sich aus spuren. Hier muss man ihm dann zwangsläufig mit ein bissl juristischem Nachdruck eine kleine Lektion in Sachen BGB verpassen. Das Kostenrisiko ist dabei eigentlich mehr als gering.

Aber wie gesagt - nur wenn das Fahrzeug wirklich in Zahlung genommen wurde und nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.

* * * * *

Oder aber man legt ein paar tausend Euro drauf und kauft bei einem seriösen Händler. Ob in dem Fall ein Gewährleistungsmangel aber zwangsläufig zufriedenstellend abgewickelt wird, steht auch auf einem anderen Blatt. Gibt halt solche und solche Händler... Zumindest in den ersten 6 Monaten ist man weitestgehend auf der sicheren Seite, sofern es sich wirklich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

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Zitat:

Original geschrieben von Illgie


Vorsicht: Hier werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.
Garantie ist freiwillig, dh. er kann Garantie geben oder nicht, wie er gerade lustig ist.

Wenn ich mich nicht irre, dann ist BMW auch so ziemlich der einzige Hersteller, der von Haus aus keinerlei Garantie anbietet.

Das würde ich immer im Hinterkopf behalten.
Wer einen BMW kauft, der darf dann (spätestens nach Ablauf der Gewährleistungszeit - die ist auch zuende, wenn es den Händler nicht mehr gibt) alle anfallenden Kosten selber tragen.

http://www.bmw-drivers.de/.../...neuwagengarantie-mehr-gibt-t-773.html

Zitat:

Original geschrieben von wobPower



Rede nicht so einen Schwachsinn, klar regelt das der Rechtsanwalt. Weißt du denn wie lange so eine Verhandlung sich hinziehen kann?! bei nem Kollegen hats 1,5 jahre gedauert und er hatte die karre dann längst nicht mehr weil er die Schnauze voll hatte von der Warterei.

Gut dass ich mit Anwälten wie dem Deines Freundes oder solchen, die Du wahrscheinlich kennst, keine Geschäftsbeziehung unterhalte.

Ich würde Deine Äußerung bezüglich des Redens von Schwachsinn wegen der Forumsetikette natürlich nicht an Dich zurückgeben, ich würde aber sagen, im Rahmen Deiner Möglichkeiten hast Du Dich angemessen mitgeteilt.

docus

Mein Anwalt ist gut genug 😉 und meine Geschäfte laufen auch gut.

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


Ihr redet ja hier alle von Recht usw. Garantie und Gewährleistung sind verschiedene Themen auch klar. Denkt ihr auch mal daran, dass ein Verkäufer der absolut stur ist sich im Gewährleistungsfall massiv drücken wird? Das gibt nichts anderes als Ärger ohne Ende.
*Hüstl*

Welchen Ärger ohne Ende? Sorry, dass man bei so einem Händler im Gewährleistungsfall erstmal in Vorkasse treten müssen wird ist schon klar, aber besser es lässt sich nach 1,5 Jahren was zurückholen als gar nicht.

Wobei 1,5 Jahre schon recht übertrieben sind. Das Anwaltsgeplänkel kann man auf gut 4 Wochen verkürzen und ein Verhandlungstermin ist in der Regel auf 2 bis 3 Monate angesetzt. Wenn die Sach- und Rechtslage klar ist, gibt es auch sofort eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels. Thema ist dann letztlich nur, was beim Händler zu holen ist.

Hatte selbst schon so einen Fall und hab dann vom Gerichtsvbollzieher eine in Zahlung genommene E-Klasse pfänden und verwerten lassen. Alles in Allem war das Thema nach etwa 5 Monaten gegessen.

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


Und 8000€ für ein E90 lol ist doch ein Witz oder?...

...Tu mal 8000€ noch dazu und hol dir nen vernünftigen E90 vom BMW Händler.

Sorry, aber jetzt übertreibst schon ein bissl. Oder...? 🙂 Warum sollte ein E9* um die 8000 Euro ein Witz sein? Baujahr, Laufleistung und Ausstattung passen zum Preis und hier und da ist durchaus ein gutes, gebrauchtes Exemplar ohne größere Mängel drin. Selbst von Privat oder vom freien Händler...

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Agenturgeschäfte eines Autohändlers sind in der Regel keine Umgehungsgeschäfte zum Ausschluss der Gewährleistung. Siehe BGH VIII ZR 175/04. Diese Entscheidung findet man auch mit einer Suchmaschine im Netz.
Wenn der Händler also einen schriftlichen Kaufvertrag als Agenturgeschäft vorlegt, würde ich auf keinen Fall unterschreiben, denn der Händler haftet nicht aus Gewährleistung. Verkäufer ist der ursprüngliche Eigentümer und dessen Gewährleistung kann wirksam ausgeschlossen werden, ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin kaum durchsetzbar sein dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk


Siehe BGH VIII ZR 175/04.

Der Tenor des Urteils spricht für sich, relativiert sich aber durch die abweichende Ausgangssituation...

"...Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat."

Auf gut deutsch, wurde das Fahrzeug tatsächlich in Zahlung genommen (sowas lässt sich durchaus nachweisen), dann liegt kein Agenturgeschäft vor und ein Gewährleistungsausschluss ist immer unwirksam.

Nur auf diesen einen Punkt käme es am Ende an...

Die Inzahlungsnahme durch den Händler zu einem Festpreis ( Risiko des Wiederverkaufspreis also beim Händler = Umgehungsgeschäft ) lässt sich regelmäßig nur durch den Ankaufsvertrag nachweisen und den wird der Händler im Streitfall kaum freiwillig herausgeben. Und ob der ursprüngliche Eigentümer so ohne weiteres ihn herausgeben wird, ist auch nicht selbstverständlich, denn den Händler, von dem er sein Neufahrzeug gekauft hat, will er im Zweifel nicht verärgern. Also läuft alles auf einen möglichst langwierigen Rechtsstreit hinaus.

Daraus folgt, dass man sich auf einen Agenturvertrag erst gar nicht einlassen sollte. Autohändler, die auf diese Weise ihre Gebrauchtwagen zum Zwecke des Gewährleistungsauschlusses verkaufen wollen, sind in meinem Augen unseriös. Man sollte sie meiden.

ich glaube unsere olle hat sich eher fürs shoppen statt Auto entschieden 😉

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


ich glaube unsere olle hat sich eher fürs shoppen statt Auto entschieden 😉

Es ist doch erst Freitag, also D -Day. Gebts ihr noch ne Chance..

Wenns Auto nichts ist, kann man für 8 Mille immer noch Schuhe kaufen gehn 🙂

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk


Die Inzahlungsnahme durch den Händler zu einem Festpreis ( Risiko des Wiederverkaufspreis also beim Händler = Umgehungsgeschäft ) lässt sich regelmäßig nur durch den Ankaufsvertrag nachweisen und den wird der Händler im Streitfall kaum freiwillig herausgeben. Und ob der ursprüngliche Eigentümer so ohne weiteres ihn herausgeben wird, ist auch nicht selbstverständlich, denn den Händler, von dem er sein Neufahrzeug gekauft hat, will er im Zweifel nicht verärgern. Also läuft alles auf einen möglichst langwierigen Rechtsstreit hinaus.

Daraus folgt, dass man sich auf einen Agenturvertrag erst gar nicht einlassen sollte. Autohändler, die auf diese Weise ihre Gebrauchtwagen zum Zwecke des Gewährleistungsauschlusses verkaufen wollen, sind in meinem Augen unseriös. Man sollte sie meiden.

Prinzipiell geb ich Dir natürlich recht, könnte im Ganzen eine etwas unangenehme Geschichte werden. Ob sich das dann lohnt wegen ein paar Euro Ersparnis, muss halt jeder selbst für sich entscheiden.

Den Ablauf im Zuge der Beweisbarkeit finde ich allerdings nicht sooooo dramatisch. Zum Einen ist der Verkauf nicht steuerfrei, sodass sich das Ganze hernach recht gut über die bestehende Buchführung und Umsatzsteuererklärung relativieren lässt, zum anderen würde man den Vorbesitzer im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens laden - und da eine Gefälligkeitsfalschaussage zu machen, da knicken die meisten ein, vor allen Dingen wenn der eigene Anwalt auf Vereidigung besteht... 🙂

* * * * *

Aber genau genommen muss man ja auch sagen, dass der Preis passt - selbst wenn es sich um einen Verkauf von Privat handeln würde. Baujahr, Laufleistung und Ausstattung passen, sodass man über die Unseriosität des Händlers fast hinwegschauen könnte.

Im Falle eines Falles könnte man dann noch immer abwägen, ob man sich den Stress antut oder nicht... 😉

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen


Begründung:
"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"
(Wow..., ein neues Gesicht hier...? 😁)

Allein auf diesen einen Satz kommt es an, sofern er denn wirklich gefallen ist. Denn eine Inzahlungnahme schließt einen Verkauf im Kundenauftrag an sich schon aus. Entweder der Händler nimmt das Fahrzeug in Zahlung (dann ist er der Eigentümer) oder er verkauft es im Auftrag des Kunden und erhält dafür eine kleine Verkaufsprovision.

Ich bin ganz ehrlich, die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist sehr unseriös, sofern es nicht tatsächlich der Wahrheit entspricht und schlichtweg der Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Funktioniert in der Regel nur nicht so wirklich. Aber es zeigt in jedem Fall, dass der Händler nicht allzu vertrauenswürdig ist.

Dann aber kann man auch gleich von Privat kaufen und gleich noch ein paar Euro sparen. Allerdings sind 8000 Tacken für einen Wagen aus 2005 mit 165.000 Km (wenn sie stimmen) nebst Leder, Navi und Schiebedach durchaus okay. Viel billiger wird es bei einem Privatkauf dann auch nicht.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde ja schon angesprochen. Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die Gewährleistung von 1 Jahr bei Gebrauchtgegenständen kann kein Händler gegenüber einem Verbraucher ausschließen. Im Übrigen gilt dieses 1 Jahr nur, wenn tatsächlich eine Gewährleistungsverkürzung vertraglich vereinbart wird. Steht im Kaufvertrag ein nicht rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss, hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung wie bei einem Neukauf. Allerdings ist alles was über die 6 Monate Beweislastumkehr hinaus geht im Grunde eh für die Tonne... 🙂

* * * * *

Theoretisch eröffnet sich hier folgende Möglichkeit. Da der Preis an sich, selbst für einen Kauf von Privat okay wäre oder eben für einen Verkauf im Kundenauftrag, kann man nicht viel verkehrt machen. Das Auto mal beim Tüv vorfahren, eventuell mal versuchen an die Historie zu kommen, das geht schon, wenn man sich ein bissl Mühe macht.

Ich würde allerdings gar nix sagen, das Ganze so hinnehmen und schauen was am Ende im Kaufvertrag steht. Tritt hier das Autohaus zweifelsfrei als Verkäufer des Fahrzeuges auf, eventuell läuft auch die Zahlungsquittung auf den Händler, können im Vertrag Gewährleistungsausschlüsse stehen wie wollen, sie sind schlichtweg ungültig. Tritt das Autohaus nur als Vermittler auf, oft der Autohausbesitzer mit seinem Privatnamen, lässt sich auch dies vor Gewricht recht schnell zerpflücken.

Allerdings wird so ein Händler im Schadensfall nur selten von sich aus spuren. Hier muss man ihm dann zwangsläufig mit ein bissl juristischem Nachdruck eine kleine Lektion in Sachen BGB verpassen. Das Kostenrisiko ist dabei eigentlich mehr als gering.

Aber wie gesagt - nur wenn das Fahrzeug wirklich in Zahlung genommen wurde und nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.

* * * * *

Oder aber man legt ein paar tausend Euro drauf und kauft bei einem seriösen Händler. Ob in dem Fall ein Gewährleistungsmangel aber zwangsläufig zufriedenstellend abgewickelt wird, steht auch auf einem anderen Blatt. Gibt halt solche und solche Händler... Zumindest in den ersten 6 Monaten ist man weitestgehend auf der sicheren Seite, sofern es sich wirklich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

Danke für die ausführliche Antwort 🙂 Das Auto wurde gecheckt und alles ist okay 😉 Ist mittlerweile schon meiner und als Verkäufer ist der Autohausbesitzer im Vertrag festgeschrieben. Also im Kundenauftrag schon einmal nicht und gute Chancen falls etwas verschwiegen wurde. Aber momentan läuft alles super.

Danke nochmal! 😉

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


ich glaube unsere olle hat sich eher fürs shoppen statt Auto entschieden 😉

Die "olle" hat jetzt nen BMW 😎

Mit Garantie? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen



Zitat:

Original geschrieben von wobPower


ich glaube unsere olle hat sich eher fürs shoppen statt Auto entschieden 😉
Die "olle" hat jetzt nen BMW 😎

Nö du "olle" hat jetzt beide kombiniert 😉 ne 3er geshopt

Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )

Zitat:

Original geschrieben von dejadro



Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen


Die "olle" hat jetzt nen BMW 😎

Vergess bitte die foto's nicht hier hoch zu laden 🙂 ( vom Auto! )

Wieso nur vom Auto? Fotos von der "Ollen" sind auch willkommen 😁

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