HAbe einen SHOCK !!! Dringender RAt gesucht !!!
HAllo MOtortalk freunde,
ich habe so eben mein ABGEMELDETES Auto verkauft.
Kann mir noch irgendwas passieren ????
Ich rede von STrafen, oder sonstiges ...
Ich habe deswegen ANGST weil der Typ gesagt hat der nimmt das auto später mit, und als ich weg war hat er es sofort mitgenommen.
Ich habe dummerweise keinen ausweis oder ähnliches gesehn.
KAnn mir irgendwas passieren ???
Die abmeldung habe ich noch.
Ich bitte um eure hilfe.
SCHNELL !!! BITTE
Beste Antwort im Thema
Aber es stimmt wir sollten dem Themenstarter keine angst machen.
Es kann doch gut möglich sein, das der Käufer zum Themenstarter zurück fährt, sich entschuldigt und schlägt ihm vor einen richtigen Kaufvertrag zu machen. Da er sich zwischenzeitlich einen kaufvertrag beim ADAC geholt hat.
Beide Trinken einen Tee und geniessen zusammen den Sonnenuntergang, und zum abschied umarmen sich beide herzlich.
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du mir deinen alten schrotthobel für 500€ per handschlag verkaufst, kann ich dich im rahmen der gewährleistung volle 24 monate zur kasse bitten, wenn was an dem auto was kaputt geht... 😰
6 oder 12 (??) Monate, weil die Wagen gebraucht ist. Aber keine 24 wie bei einem Neuteil
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Aber keine 24 wie bei einem Neuteil
volle 24 monate! 😉
der gesetzgeber lässt es zwar zu, das der verkäufer die gewährleistung bei gebrauchtfahrzeugen auf 12monate verkürzt (ein privater verkäufer kann sie sogar ganz ausschließen), ABER das muss schriftlich festgehalten werden, denn sonst wird sich aufs bgb berufen, das zwei jahre vorschreibt! 😰
Zitat:
Original geschrieben von DonMeMo
ja also ich hab schon einen kaufvertrag, aber eben keinen ausweis gesehn.Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Du hast n Auto per Handschlag verkauft.... viel Spass dabei wenn der die Karre schlachtet und in die wildnis stellt oder sonstige Späße damit treibt.also kann die rechnung doch auf mich zurück fallen...
WEnn er unterschrieben hat bist du raus. auch ohne ausweis.
mfg
Er muss ja nicht mit seiner echten Unterschrift unterschrieben haben.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Rotkehle
WEnn er unterschrieben hat bist du raus. auch ohne ausweis.
schlichtweg falsch!
dem te obliegt es nachzuweisen, an wen bzw. das er das fahrzeug verkauft hat...
ansonsten könnte ich ja auch meine alten schrottkaren einfach in den wald stellen und wenn das ordnungsamt vor der tür steht, einfach schnell nen kaufvertrag mit "max mustermann" als käufer unterschreiben um denen den dann unter die nase zu halten...
Zitat:
ja also ich hab schon einen kaufvertrag, aber eben keinen ausweis gesehn.
somit ist das Thema definitiv gegessen! Er hat einen Nachweis, dass das Auto verkauft wurde!
(idealerweise mit Datum und Uhrzeit..aber Datum alleine wirds auch tun)
Da kommt auf den Verkäufer gar nichts zu. Der ist raus.
Zitat:
Er muss ja nicht mit seiner echten Unterschrift unterschrieben haben.
Und wenn er nur drei Kreuze macht...scheiß egal, was kümmert es den Käufer welche Unterschrift derjenige hat?!
Ähnliches ist mir passiert - habe meinen alten Golf noch angemeldet verkauft damit der Käufer die Karre direkt mitnehmen konnte. Der Käufer wurde geblitz - Ticket kam an mich. Kaufvertrag an die Bußgeldstelle geschick und damit war der Käse gegessen. (Auto wurde dann später vom Käufer abgemeldet)
....
also KEINE Panik!
mitdenken:
Wenn ich deinen Namen kenne, setze ich jetzt gleich einen KV auf, schiebe die Karre in einen See und die Bergung bezahlst du.
Sein KV ist kein Beweis.
und wenn wir dann noch bedenken, dass der Name nicht zur Anschrift passt, kann man davon ausgehen, dass der Name zu garkeiner Anschrift passen wird, da frei erfunden!
wie geht es eigentlich dem TE nach denn ganzen Geschichten und Beispielen 🙄😕
Bzw. hat er die letzte Nacht verbracht?
Zitat:
Original geschrieben von DonMeMo
ich habe bei der polizei angerufen..... schlechte nachricht !mit name passt nicht zur adresse.
ich glaube ich habe den 1% erwischt der ein schlechter mensch ist.
Heulsuse.😉
Lass es einen Studenten gewesen sein, der seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat, jemanden der frisch umgezogen ist, jemanden der inzwischen bei der neuen Freundin wohnt, ...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
volle 24 monate! 😉Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Aber keine 24 wie bei einem Neuteilder gesetzgeber lässt es zwar zu, das der verkäufer die gewährleistung bei gebrauchtfahrzeugen auf 12monate verkürzt (ein privater verkäufer kann sie sogar ganz ausschließen), ABER das muss schriftlich festgehalten werden, denn sonst wird sich aufs bgb berufen, das zwei jahre vorschreibt! 😰
Ja, aber erstens mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten und im übrigen würde im Streitfall der "Vertrag" durch das Gericht über die ergänzende Vertragsauslegung ausgelegt. Dann kommt Verkehrsanschauung und so ins Spiel und es wird entschieden, dass ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Kein Gericht geht davon aus, dass bei 200€ Kaufpreis für ein Auto Gewährleistung vereinbart wird.
So ein Blödsinn..
In der heutigen zeit stellt niemand auch nur eine autotür in den Wald.. Warum? weil man kein Geld in den wald/see wirft..
Die leere Rohkarosse/blechteile/achsen sind gutes geld wert
- Batterie ist was wert
- Zylinderkopf,Felgen usw= aluschrott..
- kabelbaum= Kupfer
-Kat=platin
Schaut euch mal die heutigen Rohstoffpreise an, da kauft niemand ein Golf, schlachtet den und wirft dann das pure geld in den wald wenn er es zu einem verwerter bringen kann und dafür bar cash bekommt..
lass mal, das passiert oft genug.
müsstest mal sehen, wieviele unfaller allein in unserer beschaulichen stadt so monatelang in irgendwelchen indurstriegebieten stehen, bis sie dann irgendwann mal kostenpflichtig entfernt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
lass mal, das passiert oft genug.müsstest mal sehen, wieviele unfaller allein in unserer beschaulichen stadt so monatelang in irgendwelchen indurstriegebieten stehen, bis sie dann irgendwann mal kostenpflichtig entfernt werden.
Das ist was anderes, denn dieser personenkreis weiß nicht wohin mit dem auto.. Es ist eben ottonormalverbraucher
Leute die aber gezielt defekte/ billige Fahrzeuge kaufen, haben sicher nicht vor das dann ins gewerbegebiet zu stellen und von der stadt abschleppen zu lassen, sondern beabsichtigen das fahrzeug zu richten/schlachten/ oder gewinn zu erzielen..
ach, da fallen mir diverse strafbare gründe ein, weshalb man sowas machen würde😉
man darf nicht vergessen: der käufer hat hier (natürlich) bewusst einen falschen namen/adresse angegeben (höchstwahrscheinlich zumindest). das macht man ja eigentlich nicht ohne grund.