Erst mal danke für die zahlreichen Antworten!
@schreyhalz:
Warum denn nicht? In der Einzelabnahme sind die Fahrgestellnummer meines Fahrzeuges, sowie alle relevanten Angaben zum Exotenfahrwerk vermerkt. Angenommen ich verliere die Papiere zum Fahrzeug (ohne in der Zwischenzeit Änderungen am Fahrzeug vorgenommen zu haben), dann müsste ich doch anhand der vorliegenden Einzelabnahme auch einen neuen Fahrzeugschein mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt bekommen? Oder täusche ich mich da?
@birscherl:
das Serienfahrwerk ist insofern ein Sonderfall, da es dafür ja eine ABE gibt (ABE des Fahrzeuges, so wie es vom Band lief). Des weiteren gibt es ja im Schein genau ein Feld, in dem die Fahrzeughöhe vermerkt ist. Diese ändert sich in Abhängigkeit vom Fahrwerk, nicht jedoch von der Bereifung.
@Kai R.
Für den Passat 32b Syncro gibt es genau ein Fahrwerk zu kaufen - nämlich einen Satz 40mm Federn von H&R mit Teilegutachten (und folglich ohne ABE). Ich denke unter diesem Aspekt ist es auch verständlich, dass ich das eingetragene Gewindefahrwerk vom Audi 90 B3 nicht unwiderruflich verlieren will.
😉
Alles garnicht so einfach...