hab meinen abgeholt / Desaster!!!

Opel Insignia A (G09)

hallo freunde der schnellen und schönen insignia-karossen!

habe meinen am montag abgeholt: desaster!!! vorführwagen, ca. 8500 km, insignia st 118 kW etc. soweit so gut. leider wurde der vom foh in unserer (hauptstadt) wohl nur mal nebenbei durch die waschanlage gefahren, aber weder außen noch innen durchgesehen. das resultat:

1. lackschaden stoßfänger hinten rechts und hintere tür rechts
2. keine Durchsicht, sprich:
a. keine innenreinigung durchgeführt
b. wischwasser heute nach 2xmal wischen alle
c. rückfahrleuchte hinten links defekt (nicht rückleuchte, sondern für den rückwärtsgang)

muss morgen mal zum foh und ernsthaft mit dem reden: das ist in meinen augen kein verhalten einem autokäufer ggb. für den lackschaden gabs nen gutschein für die nächste (erste) inspektion. bin aber nach den neuerlich aufgefallenen "kleinigkeiten" eher geneigt auf reparatur zu bestehen. komme mir ein bißchen verarscht vor...

meine fragen an euch:
1. übertreibe ich? falls ja, holt mich in die realität zurück*g
2. gutschein oder schaden sofort reparieren lassen?
3. ich nehme an, es gibt hinten sowohl links als auch rechts eine rückfahrleuchte oder täusche ich mich da und der fehler ist gar keiner?
4. muss ich annehmen, dass ich zu wenig öl im motor und getriebe habe? muss ich annehmen, dass meine kühlerflüssigkeit auf unter minimum steht? sprich, wenn diese kleinigkeiten nicht gemacht wurden, wurde der wagen überhaupt überprüft? fliegt mir die möhre um die ohren, obwohl mir gesagt wurde, das motorupdate für den dpf wurde gemacht? soll heißen, ich habe bereits seit/in der ersten woche beim händler kein vertrauen mehr -> händler wechseln?
5. was passiert beim händler-wechsel mit der zusätzlich zur opelgarantier versprochenen händlergarantie auf insgesamt fünf jahre? erfüllt der neue händler die auch?

in erwartung vieler antworten. vielen dank im voraus
ruedisponk

Beste Antwort im Thema

Moin,

tja es gibt schon merkwürdige Opel Händler, war gestern in Hamburg und Umgebung unterwegs. Da ich einen Insignia bestellt habe ohne jemals drin gesessen zu haben, habe ich angehalten und bin in den Verkaufsraum.
Die Verkäufer waren nicht beschäftigt.

Ich habe mich in einen Insignia gesetzt der dort stand und mit einigen Knöpfen und der Sitzverstellung gespielt. Die Motorhaube des Insignias war offen.

Nach 2-3 Minuten kam einer der Verkäufer, klemmte die Batterie ab und schloß die Haube ohne mich eines Blickes zu würdigen oder mich anzusprechen. Ich saß im dunkeln..... er ging dann zu seinen Kollegen um weiter zu quatschen.

Wäre das nun der FOH meiner Wahl gewesen, hätte ich dort sicher keinen Insignia gekauft. So behandelt man keinen offensichtlich Interessierten Kunden.

Scheinbar geht es Opel noch zu gut......

Gruß Jürgen

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Ach, das ist doch noch fast gar nichts. Als ich noch meinen Problem-Volvo hatte, musste ich des öfteren in die Werkstatt. Einmal hatte ich einen Volvo C30 2.4i Summum (Leder,Navi,Soundsystem,Xenon etc., 170PS 5-Zylinder Benziner) NP:~40.000€. Der Wagen hatte gerade mal 5000 Km runter und sah aus, kaum in Worte zu fassen. Das Rad für die Lordosenstütze war abgebrochen, im Innenraum überall Kratzer. Das Leder war schon total durchgesessen , überall waren Risse zu sehen. Der Boden war voll mit eingedrückten Kaugummis und es lagen 2 Zigarettenstummel rum. Von Außen war der Wagen total dreckig und hatte am hinteren Radlauf eine Art Unfallschaden mit zerkratztem Lack. Der Wagen war überall am klappern und der Hochtöner vorne-Links war ohne Funktion. Das Radio und der Equalizer waren total verstellt, das Licht falsch eingestellt und es miefte nach kaltem Rauch.

Also, schlimmer geht immer 😉.

Es ist traurig, das einige von Euch einen Mängel-Insignia bekommen haben, mein Beileid, aber ich hoffe das sich bei jedem alles ins Positive wendet, denn der Insignia ist ein tolles Auto.

Zum anderen.

Es geht aber auch anders. Ich habe einen Vorführwagen gekauft, 10 Monate alt, 9500 km gelaufen. Bei dem ersten Blickkontakt des Autos bei mobile.de stand der Wagen im Herbst laut Bild auf dem Firmengelände, angemeldet, nicht gewaschen. Beim 2.Kontakt, ich habe angerufen beim Händler; ja der Wagen steht hier (2 Niederlassungen), kommen sie doch einfach vorbei. Gesagt getan, kam am nächsten Tag vorbei, ui, da stand der Insignia, naja konnte soeben erkennen, das es ein Insignia war so zugeschneit war das Fahrzeug, Schnee lag seit Wochen, es war kalt, -7°C. Reingeschaut, naja war alles drin was ich mir so vorgestellt hatte, hab mich nicht mal reingesetzt, wegen Schnee an den Schuhen. Der Händler sagte: Kommen sie morgen wieder vorbei, dann ich er aufgetaut, gesagt getan, kam am nächsten Tag wieder, immerhin ca. 40 Km. Dann stand er da, der Insignia, frisch gewaschen, innen sauber, super!
Dann aber, möchten sie eine Probefahrt machen? Aber bitte vorsichtig, der Wagen hatte noch Sommerreifen montiert. Oha, na gut, welch ein Vertrauen in mir der Händler doch hatte. Strassen waren aber weitgehens frei. Wieder beim Händler, ein wenig verhandelt wegen Preis und Winterräder, 3 Tage Nachdenkzeit, habe dann telefonisch zugesagt. 4 Tage später Anzahlung gemacht aber was war mit dem Wagen, den hatte doch tatsächlich noch jemand gefahren, nicht weit, ca. 4 Km, aber der Wagen sah aus!😰!
Dann bei der Übergabe:
Da stand mein Insignia, im warmen Verfkaufsraum, super poliert, im inneren kein Stäubchen, auf einem extra großen Platz, er roch nach neu. Wir durften Platz nehmen, eine 3/4 Stunde lang erklärung aller Knöpfe und Schalter, obwohl ich schon etliche Opel gefahren bin. Eine super Übergabe, und zum Abschluß gab es auch noch eine Flasche Sekt.
Die bisher beste und ausführlichste Fahrzeugübergabe, die ich erlebt habe, obwohl es kein Neuwagen war.
So kann es auch gehen.

Gruß Thomas

Nenn doch mal den Händler- der käme dann für unseren bald anstehenden Zweitwagen in Frage.

Zitat:

Original geschrieben von ruedisponk



meine fragen an euch:
1. übertreibe ich? falls ja, holt mich in die realität zurück*g

Ärgerlich ja, Desaster nein.

Für mich sind solche Sachen ein Grund die Werkstatt zu wechslen, weil es etwas über die gesamte Mentalität in dem Hause aussagt.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von mark29


Nenn doch mal den Händler- der käme dann für unseren bald anstehenden Zweitwagen in Frage.

Ich weiß nicht, ob das unerlaubte Werbung ist, deshalb gebe ich den Namen in einer PN weiter.

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Opel180



Zitat:

Original geschrieben von mark29


Nenn doch mal den Händler- der käme dann für unseren bald anstehenden Zweitwagen in Frage.
Ich weiß nicht, ob das unerlaubte Werbung ist, deshalb gebe ich den Namen in einer PN weiter.

Gruß Thomas

Denke das ist o.k., warum soll man nicht mal besonders gute Händler erwähnen, hatten wir an anderer Stelle auch schon mal gemacht meine ich.

LG Ralo

in anderen Foren wird das sofort gelöscht. Könnte dem Betreiber rechtlich Probleme bereiten. Lass das besser sein mit Namen.

Zitat:

Original geschrieben von PatrickK


in anderen Foren wird das sofort gelöscht. Könnte dem Betreiber rechtlich Probleme bereiten. Lass das besser sein mit Namen.

Also hier wurden sogar schon komplett neue Themen geduldet, in denen es um bestimmte Autohäuser ging, wie z.B. meinen FOH Cordes in Stade. Sehe da keine Probleme, solange darüber positiv berichtet wird...

LG Ralo

Zitat:

Original geschrieben von t3chn0


Zu den Lackschäden sage ich dir folgendes:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

i.V.m

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

und

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Dein Fahrzeug ist NICHT frei von Sachmängeln, also Nacherfüllung verlangen.

Seh ich nicht so.

Er hat nen Vorführer gekauft mit 8500 km.

Also einen Gebrauchtwagen. Zu evtl. Sachmängeln war schriftlich nichts vereinbart.

Im Absatz (1) 1. und 2. des 434 steht klipp und klar was gemeint ist.

Daraus dann einen Rechtsanspruch bei einem dazu noch gebrauchten Gegenstand abzuleiten, halte ich für sehr gewagt.

Das Entgegenkommen des Verkäufers steht auf einem ganz anderen Blatt.

xeloR

Zwei Seiten Thread gelesen und noch immer frage ich mich, wo denn ein Disaster vorliegen soll?
Leerer Waschwasserbehaelter? Aeh, gehts noch? 😕
Lackschaeden bei einem Gebrauchtfahrzeug? Nunja, Blindheit beim Kauf? 🙄
Die Rueckleuchte lasse ich mal gnaedig weg.

Lass vom Mod bitte den Threadtitel aendern. Der ist laecherlich und unterstes Bildzeitungs-Niveau.

Gruss, Ex-Calibur

Zitat:

Original geschrieben von KAX


Moin,

tja es gibt schon merkwürdige Opel Händler, war gestern in Hamburg und Umgebung unterwegs. Da ich einen Insignia bestellt habe ohne jemals drin gesessen zu haben, habe ich angehalten und bin in den Verkaufsraum.
Die Verkäufer waren nicht beschäftigt.

Ich habe mich in einen Insignia gesetzt der dort stand und mit einigen Knöpfen und der Sitzverstellung gespielt. Die Motorhaube des Insignias war offen.

Nach 2-3 Minuten kam einer der Verkäufer, klemmte die Batterie ab und schloß die Haube ohne mich eines Blickes zu würdigen oder mich anzusprechen. Ich saß im dunkeln..... er ging dann zu seinen Kollegen um weiter zu quatschen.

Wäre das nun der FOH meiner Wahl gewesen, hätte ich dort sicher keinen Insignia gekauft. So behandelt man keinen offensichtlich Interessierten Kunden.

Scheinbar geht es Opel noch zu gut......

Gruß Jürgen

😁😁😁

Ich kenne das so ähnlich von einem OH,aber den gibt es nicht mehr !!!

Zitat:

Original geschrieben von xelor



Zitat:

Original geschrieben von t3chn0


Zu den Lackschäden sage ich dir folgendes:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

i.V.m

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

und

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Dein Fahrzeug ist NICHT frei von Sachmängeln, also Nacherfüllung verlangen.

Seh ich nicht so.
Er hat nen Vorführer gekauft mit 8500 km.
Also einen Gebrauchtwagen. Zu evtl. Sachmängeln war schriftlich nichts vereinbart.
Im Absatz (1) 1. und 2. des 434 steht klipp und klar was gemeint ist.
Daraus dann einen Rechtsanspruch bei einem dazu noch gebrauchten Gegenstand abzuleiten, halte ich für sehr gewagt.
Das Entgegenkommen des Verkäufers steht auf einem ganz anderen Blatt.

xeloR

Woher willst du denn wissen was schriftlich vereinbart war und was nicht? =) Es kommt außerdem auf den Umfang des Schadens an. Dass der Wagen gebraucht war ist unerheblich. Wichtig ist, was im KV vereinbart wurde und Umfang des Schadens. Grundsätzlich gilt eine mangelfreie Übereignung des Gegenstands.

Zitat:

Original geschrieben von t3chn0



Zitat:

Original geschrieben von xelor


Seh ich nicht so.
Er hat nen Vorführer gekauft mit 8500 km.
Also einen Gebrauchtwagen. Zu evtl. Sachmängeln war schriftlich nichts vereinbart.
Im Absatz (1) 1. und 2. des 434 steht klipp und klar was gemeint ist.
Daraus dann einen Rechtsanspruch bei einem dazu noch gebrauchten Gegenstand abzuleiten, halte ich für sehr gewagt.
Das Entgegenkommen des Verkäufers steht auf einem ganz anderen Blatt.

xeloR

Woher willst du denn wissen was schriftlich vereinbart war und was nicht? =) Es kommt außerdem auf den Umfang des Schadens an. Dass der Wagen gebraucht war ist unerheblich. Wichtig ist, was im KV vereinbart wurde und Umfang des Schadens. Grundsätzlich gilt eine mangelfreie Übereignung des Gegenstands.

t3chn0 hatte geschrieben, dass nichts vereinbart war.🙂

xeloR

Hallo, mein ehemal. Dienstwagen vom FOH wurde vor Abholung gewaschen, versiegelt, gesaugt, gewischt etc. Ausserdem stand er am Abholtag im Ausstellungsraum (wo gierig geschaut wurde und die Leute sich gewundert haben das sie sich nicht reinsetzen dürfen 😁 ). Sah aus wie neu und auf´m Beifahrersitz lag ne Flasche Prosecco. Prost !!

Ausserdem gabs obendrauf noch nen Satz alus mit Sommerreifen und nen Tonnenascher für lau.

Grüße, René

PS: vielicht wollten sie ihn auch nur endlich loswerden 😉

ich denke eher das man mit seinem verkäufer handeln muss !!!
wenn man beim kauf alles festhält dann wird auch alles super über die bühne gehen.

ps: waschen und saugen ist selbstverständlich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von ahnungsloser2


Hallo, mein ehemal. Dienstwagen vom FOH wurde vor Abholung gewaschen, versiegelt, gesaugt, gewischt etc. Ausserdem stand er am Abholtag im Ausstellungsraum (wo gierig geschaut wurde und die Leute sich gewundert haben das sie sich nicht reinsetzen dürfen 😁 ). Sah aus wie neu und auf´m Beifahrersitz lag ne Flasche Prosecco. Prost !!

Ausserdem gabs obendrauf noch nen Satz alus mit Sommerreifen und nen Tonnenascher für lau.

Grüße, René

PS: vielicht wollten sie ihn auch nur endlich loswerden 😉

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