Hab' ich mir einen Unfallwagen gekauft??

BMW 5er E60

Hallo, liebe BMW-Gemeinde!

Bräuchte mal euren Rat bzw. Meinung...
Habe mir letztes Jahr im September eine 525dA E61 gebraucht zugelegt (EZ 01.09.2005), hatte zu diesem Zeitpunkt 58.000km und laut Händler "unfallfrei". Das war meine Grundbedingung, wollte keinen Wagen mit Unfallhistorie haben.

Über eine NL in meiner Nähe habe ich Einblick in die "Werkstatthistorie" meines 5ers erhalten und bin seitdem sehr verunsichert. Der Wagen war mit gerade einmal 6.000km zur Reparatur in einer NL, ersetzt wurde Dachaußenhaut (Blechteil, geschweißt), diverse Lackkorrekturen an den Seitenwänden, Verkleidung Panoramadach, Scheiben Seite und Frontscheibe, das Auto hat 14Tage in der Werkstatt gestanden.

Etwa 25.000km später kam dann noch ein Heckschaden dazu, wobei hier nur die Stoßstange augetauscht wurde, keine Schweißarbeiten oder sonstiges.

Über den offiziellen Weg habe ich leider von BMW noch nichts bekommen, die sehr nette Service-Hotline hat mir aber versprochen, ein Statement zu schicken. Ich habe heute abend einen Termin bei einem Rechtsanwalt zur ersten Beratung, bin mal gespannt.

Ich hatte bisher so viele Kleinigkeiten an dem Auto, dass mir ein verheimlichter Unfallschaden eigentlich gerade recht käme. Mein Händler hat mir gesagt, der Schaden rührt von einem Fahrradtransport her, da wäre es normal, dass ein Blech neu eingesetzt wird, wäre aber noch lange kein Unfallschaden - klar, er möchte das Auto auf keinen Fall zurücknehmen.

Was ratet ihr mir? Hab' ich überhaupt eine Chance? Kann ich das Auto guten Gewissens an Privat verkaufen? Muss ich den Käufer informieren?

Vielen Dank schonmal,

Rookie.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83


laut gesetzlicher Regelung ist ein Auto ein Unfallwagen, sobald ein Karosserieteil getauscht wird.

Quelle:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_912017.html

Zitate:

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83



Zitat:

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Wobei ganz schlüssig sind sie da bei dem Artikel auch nicht....

Eine durch Rost getauschte Motorhaube, ist kein Unfallschaden, eine großflächige Rep. durch einen Kratzer schon...

Jetzt stelle ich mal die Behauptung auf, dass defakto JEDER Gebrauchtwagen, der beim Aufbereiter war (beseitigung Steinschläge, Kratzer...) eigentlich ein "Unfallwagen" ist.
Was somit die bezeichnung an sich, für mich, ad absurdum führt, weil's dann keinen Unterschied mehr zu einen "richtigen" Unfallwagen der z.b. auf der Richtbank war, gibt...

Außerdem kenn ich keine Vertragswerkstätte, die eine Stoßstange ausrichtet, wenn's ein Versicherungsschaden ist egal ob's nötig wäre oder nicht...

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Hallo,

Ich kann nur dringend davion abraten, mit dem Begriff unfallfrei leichtgläubig umzugehen - ich habe gerade Erfahrungen (mit Berufung beim Landesgericht) diesbezüglich gemacht.

Fazit: Ich habe einen 6 Monate jungen bei einer BMW NL als unfallfrei gekauft (mit Premium Selection). Im Rahmen der Aufarbeitung wurde ein (mit Fotos dokumentierter) Kratzer von der BMW NL nachlackiert. Ich habe den Wagen nach weiteren 6 Monaten als: "laut Vorbesitzer unfallfrei" verkauft. Die Fotos habe ich erst im Rahmen der Gerichtsverhandlung gesehen.

Urteil (in der Berufung bestätigt): Unfallwagen! (LG München)

Zum Glück muss ich nicht den Wagen zurücknehmen, sondern die BMW NL, da ich davon nichts wusste (hätte ich nur bei arglistiger Täuschung zurücknehmen müssen, aber ich wusste ja bei Wiederverkauf nichts davon. Daher keien arglistige Täuschung). Dies wurde explizit vom Gericht bestätigt!!!!

Mit anderen Worten: Hätte ich davon gewusst, hätte ich die Nachlackierung eines Kratzers angeben MÜSSEN.

Ich hoffe das hilft - alte Urteile von 2004 und älter (bzgl. tragende Teile) könnt Ihr vernachlässigen, die sind nicht nehr haltbar heutzutage.

Gruß,
Frank

PS: Dies ist keine Rechtberatung, sondern das Ergebnis einen 1,5 jährigen Rechtstreits...

Edit: Habe meine Rechtschreibfehler korrigiert.

Zitat:

Original geschrieben von christoforas


Also für mich sieht der erste Schaden nach einem Unfallschaden aus. So wie Rookie e61 es beschreibt, musste sich der Fahrer mit dem Wagen überschlagen haben. "Dach ausgetauscht, Panoramadach erneuert, Scheibe zerbrochen und Seitenwand erneuert", wenn dafür nur ein Fahradtransport verantwortlich sein sollte, dann bin ich der Papst in persona.

Bei einem Überschlag mit einem 1,9 Tonnen schweren Fahrzeug muss weitaus mehr als das Dach getauscht werden.

In der Regel ist das Auto nach einem Überschlag nurnoch ein Fall für den Verwerter, da die gesamte Karosserie an A, B und C Säule verzogen ist. Zudem wäre zumindest eine Fahrzeugseite komplett demoliert und in der Regel haben dann auch Vorder- sowie Hinterachse einen Knacks.

Allerdings werde ich dich jetzt nicht mit Papst anreden, das wäre mir doch zu heilig.

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83



Zitat:

Original geschrieben von christoforas


Also für mich sieht der erste Schaden nach einem Unfallschaden aus. So wie Rookie e61 es beschreibt, musste sich der Fahrer mit dem Wagen überschlagen haben. "Dach ausgetauscht, Panoramadach erneuert, Scheibe zerbrochen und Seitenwand erneuert", wenn dafür nur ein Fahradtransport verantwortlich sein sollte, dann bin ich der Papst in persona.
Bei einem Überschlag mit einem 1,9 Tonnen schweren Fahrzeug muss weitaus mehr als das Dach getauscht werden.

In der Regel ist das Auto nach einem Überschlag nurnoch ein Fall für den Verwerter, da die gesamte Karosserie an A, B und C Säule verzogen ist. Zudem wäre zumindest eine Fahrzeugseite komplett demoliert und in der Regel haben dann auch Vorder- sowie Hinterachse einen Knacks.

Allerdings werde ich dich jetzt nicht mit Papst anreden, das wäre mir doch zu heilig.

Es ist doch egal, ob ein Überschlag oder nicht. Ich meinte nur, dass es sich auf jeden Fall um einen Unfall handelt bei so hohem Reparaturaufkommen.

Ich wüsste jetzt nicht, was ich in meinem Beitrag falsch geschrieben hätte und verstehe daher nicht deine Ironie. Oder bin ich zu empfindlich?

Kurzer Zwischenstand:

Nach einem Schreiben, dass mein RA an den Händler gerichtet hatte und keine Reaktion folgte, haben wir Klage beim Landgericht eingereicht.

Nach dem Schreiben an das Gericht, zu dem die Gegenseite dann Stellung nehmen musste, erhielt ich in Kopie ein Gegenschreiben, in dem natürlich alles abgestritten wurde - mit Verweis auf die AGB's des Händlers, der sich für genau diesen Fall abgesichert hat. Außerdem warf die Gegenseite mir starke Wertminderung vor durch Anbau eines Original-M-Sport Stoßstangenpaket und Nachrüstung eines Original iPod-Adapters.

Nachdem mein Anwalt wiederum Stellung nehmen durfte, in dem zu begründen war, warum wir auf eine Klage bestehen, habe ich vor knapp 2 Wochen endlich ein Schreiben vom Landgericht zur "Klärung des Sachverhaltes und Erörterung eines Vergleichsabschlusses" erhalten.

Am 17.11. ist es soweit, ich gehe davon aus, dass dann ein Sachverständiger verlangt wird - wir lehnen dann sicher den Vorschlag der Gegenpartei ab, diese wird unseren Vorschlag ablehnen und das Gericht wird einen bestimmen müssen.

Bis ich zu irgendeinem Ergebnis komme, wird es wohl noch dauern, ich gehe mal von Januar oder Februar aus. Und es ist noch nicht gesagt, dass das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet. Ich wäre ja nur froh, wenn der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss, ich eine Wandlung zugesprochen bekomme und gut ist. Ich bestehe noch nicht einmal auf die Nachrüstungen, die Original-Stoßstangen liegen noch in der Garage, die bekommt er gerne auch noch.

Gott sei Dank bin ich nicht auf das Geld angewiesen, ist zwar ärgerlich, aber ich kann es noch verkraften. Wenn ich mir vorstelle, dass ich das Geld bräuchte, dann hätte ich das Auto längst unter Wert verkaufen müssen - die Gesetzesmühlen mahlen eben langsam! Ich hoffe nur, dass sie gerecht sind...

Ich halte gerne auf dem Laufenden,

Gruß,
Rookie.

(Ups, doch nicht ganz so kurz... 😉 )

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Eine Dachhaut tauschen, Kratzer lackieren und Scheide zerbrochen kann auch gut durch Vandalismus kommen - ist das dann ein Unfall?

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran


Eine Dachhaut tauschen, Kratzer lackieren und Scheide zerbrochen kann auch gut durch Vandalismus kommen - ist das dann ein Unfall?

Könnte mann vieleicht auch als Totalschaden ansehen?

Hallo,
es geht doch nur um den Begriff "Unfallwagen". Genauso, wie der Begriff
"Neuwagen" durch Rechtssprechung geklärt wurde. Ob das nun unsinnig, sinnig oder sinnfrei für den einzelnen ist.
M.f.G.
Bernhard

Werden nicht alle BMW Gebrauchtwagen als Unfallwagen verkauft?
Hatte mir mal ein Händler gesagt, da an fast jedem Wagen schon einmal etwas gemacht wurde woraus man auf einen Unfall schließen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Nyssa68


Werden nicht alle BMW Gebrauchtwagen als Unfallwagen verkauft?
Hatte mir mal ein Händler gesagt, da an fast jedem Wagen schon einmal etwas gemacht wurde woraus man auf einen Unfall schließen könnte.

So kenne ich es auch von einem mir bekanneten Leiter eines großen Berliner Autohauses. Laut seiner Aussage bekommen die mit dem Begriff unfallfrei regelmäßig Ärger und nehmen diese Bezeichnung bei einem Gebrauchtwagenverkauf generell nicht auf. Auch bei Vandalismusschäden ist der Wagen natürlich ein Unfallwagen. Der Begriff wird zur Zeit juristisch so eng gefasst, dass er mit unserem Alltagsverständniss nicht mehr viel gemein hat. Für den Themenstarter ist es gut und wenn wir nun Angst bei der nächsten Privatveräußerung haben, dann tatsächlich niemals dem Wagen  die Eigenschaft "unfallfrei" zuschreiben.

Wollte vor kurzen auch ein Gebrauchten Kaufen war bei 4 Hädlern,die Autos waren alle jünger als 1 Jahr alt,bei allen wurde was gemacht Nachlackierung,Wildunfall,Hagelschaden etc ..
echt schwer ein zu finden wo nichts gemacht wurde.

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