H7 LED Birnen
Mal eine Frage wann kommen die H7 Led Birnen? Hab einen Test bei Auto Straßenverkehr gelesen, die haben eine LED von Philips getest und die war richtig gut auch von der Ausleuchtung her und hatte auch nicht mehr Blendwirkung als die anderen.
Warum kommen Die nicht? Das wäre ein Super billiges Upgrade für jeden.
Beste Antwort im Thema
Wann die legalisiert werden ist derzeit unklar.
Wie du wahrscheinlich mitbekommen hast, wurde das Verkehrsministerium erneut an die CSU abgegeben und bei dieser Sch***partei geht einfach nichts vorwärts... Innerhalb der nächsten 4 Jahre kann man also auf keinem Fall damit rechnen.
Die Technologie ist schon längst soweit, aber die Politik in Deutschland hängt aus irgendeinem Grund immer mindestens ein Jahrzehnt hinterher.
422 Antworten
Also mal wieder eine gute Verkaufsmasche des China Herstellers um es zu verkaufen.
Ob der Kunde dann noch seine ABE verliert...ist denen egal.
Danke euch!
Solche Leuchtmittel für die Fahrzeugbeleuchtung zu verkaufen ist ein Verstoß gegen §22a (2) StVZO. Das KBA freut sich über einen Hinweis und wird der Sache gerne nachgehen.
Sollte der Verkäufer tatsächlich (unter Vorlage des gezeigten Zettels) behaupten, die von ihm verkauften Leuchtmittel seien für die Verwendung in Fahrzeugscheinwerfern in Deutschland zugelassen, erfüllt er IMNSHO auch noch den Straftatbestand des Betruges.
Zitat:
@hk_do schrieb am 1. November 2019 um 13:29:16 Uhr:
Solche Leuchtmittel für die Fahrzeugbeleuchtung zu verkaufen ist ein Verstoß gegen §22a (2) StVZO. Das KBA freut sich über einen Hinweis und wird der Sache gerne nachgehen. …
Ganz sicher nicht. Die StVZO regelt nicht den Verkauf irgendwelcher Dinge, sondern nur den Einsatz dieser Dinge im öffentlichen Verkehrsraum. Dafür ist ausschließlich der Halter und/oder Fahrer verantwortlich und nicht der Verkäufer.
Wenn ich mein Fahrzeug mit allerhand nicht zugelassener Dinge versehe und damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin, sondern auf meiner durch einen geschlossenen Zaun umgebenen Ranch, interessiert das überhaupt niemanden, die StVZO schon gar nicht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 1. November 2019 um 17:54:31 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 1. November 2019 um 13:29:16 Uhr:
Solche Leuchtmittel für die Fahrzeugbeleuchtung zu verkaufen ist ein Verstoß gegen §22a (2) StVZO. Das KBA freut sich über einen Hinweis und wird der Sache gerne nachgehen. …Ganz sicher nicht. Die StVZO regelt nicht den Verkauf irgendwelcher Dinge, sondern nur den Einsatz dieser Dinge im öffentlichen Verkehrsraum.
Warum liest du nicht einfach selber an der genannten Stelle nach, bevor du solchen Unfug schreibst?! 😕
Für alle anderen, dort steht:
Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Die StVZO verbietet also durchaus auch den Verkauf für die Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum.
Zitat:
Wenn ich mein Fahrzeug mit allerhand nicht zugelassener Dinge versehe und damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin, sondern auf meiner durch einen geschlossenen Zaun umgebenen Ranch, interessiert das überhaupt niemanden, die StVZO schon gar nicht.
Das ist allerdings richtig.
Deswegen steht üblicherweise in den Angeboten für derlei Dinge auch "nicht im Bereich der StVZO zugelassen", dann kann der Händler sich darauf berufen er würde es nur für den Gebrauch auf deiner Ranch oder ähnliche Dinger verkaufen. Damit würde er ja dann auch nicht gegen die StVZO verstoßen.
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Der wichtige Teil ist "dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten …". Genau das tut ja wohlweislich niemand, oder hast du irgendwo den Hinweis gelesen, dass die Dinger im Bereich der StVZO zulässig sind? Nur wenn dieser Hinweis explizit erfolgt, kann und soll es auch Ärger geben. Nicht falsch verstehen – ich bin ebenfalls kein Freund von Chinaböllern.
Der zweite wichtige Teil ist "Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, …" und das sind nun mal keine Leuchtmittel, sondern im Bereich Beleuchtung nur komplette Scheinwerfer und Rückleuchten etc. Der Verkauf von Birndl ist in der StVZO nicht geregelt.
Wer gleich noch ein Genehmigungspapier dazulegt bzw. abbildet bzw. beim Angebot auf die Genehmigung verweist, der will doch ganz bewusst den Eindruck erwecken, sein Produkt sei im öffentlichen Straßenverkehr zulässig.
Der zweite wichtige Teil ist allerdings:
Doch, natürlich sind "Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen" ihrerseits ebenfalls bauartgenehmigungspflichtig (wie sollte sonst die Einrichtung ihre vorgeschriebenen Eigenschaften einhalten, wenn man da "irgendwas" reinsteckt was zufällig mechanisch passt?!).
Das hättest du auch in Absatz 1 Nummer 18 nachlesen können.
Die Bauartgenehmigung der Leuchteneinheit sieht vor, dass da eben nicht "irgendwas" reingesteckt werden darf, was zufällig mechanisch passt.
Die Bauartgenehmigung gilt für alle sicherheitsrelevanten, austauschbaren Teile. Ist eine Leuchteneinheit geschlossen und das Leuchtmittel nicht austauschbar, dann muss nur die Leuchte als Ganzes zugelassen sein.
Bei den üblichen Scheinwerfern und Leuchten mit wechselbaren Glühlampen sind sowohl Scheinwerfer als auch Lampe typgeprüft.
Stimmt, das gilt auch für Leuchtmittel, hab ich übersehen. Wobei der Verkauf ungeprüfter Leuchtmittel nicht gleich eine Ordnungswidrigkeit darstellen muss, die das KBA verfolgt, sondern evtl. nur wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann, wie in jenem Artikel steht: https://www.obladen-gaessler.de/.../
Arbeitet Philips nicht an LED Leuchtmitteln mit Zulassung???
Meine da mal was gelesen zu haben...
Die Schwierigkeit ist die Dinger in jeder Bauform für jeden Scheinwerfertypen zugelassen zu bekommen.
Soll wohl Länder geben, wo die schon erlaubt sind.
In USA gibt es die schon länger mit dortiger Zulassung.
Stimmt so nicht ganz 😉 Auch in den USA gibt es keine Zulassung von LED-Retrofits in zulassungspflichtigen Anwendungen. Der Unterschied ist, dass dort für viele Anwendungen im Außenbereich gar keine Zulassung erforderlich ist, z.B. Nebelscheinwerfer. Daher dürfen nicht zugelassene "H7-LEDs" für Nebelscheinwerfer verkauft und genutzt werden. In den Hauptscheinwerfer dürfen sie aber trotzdem nicht.
@Schnapsfahrer
Es wird in der Tat in Europa in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Es git Länder wie Deutschland, wo die Behörden sich ganz hart aufstellen und auch den Verkauf von nicht zugelassenen Lampen untersagen, wenn sie sich ohne irgendwelche Modifikationen 1:1 in einen herkömmlichen Scheinwerfer einbauen lassen. In anderen Ländern ist der Verkauf erlaubt, aber der Einsatz auf der Straße nicht. Und es gibt auch Länder, da wird der Einsatz zumindest toleriert.
Ja, Philips ist da dran und für einige Signalanwendungen kommte da jetzt Bewegung rein. Aber bis Lampen für Scheinwerfer in Deutschland zulassungsfähig sind, wird das noch etwas dauern.
Moin
Zitat:
Die Schwierigkeit ist die Dinger in jeder Bauform für jeden Scheinwerfertypen zugelassen zu bekommen.
Nö, das ist überhaupt kein Problem. H4 ist H4, völlig egal ob sie in einem Standard Rundscheinwerfer aus dem Zubehör sitzt oder in einem stylischen Designscheinwerfer des neusten Audis. Ebenso egal ob sie in einerm Scheinwerfer mit Streuscheibe oder in einer Klarglasabdeckung verbaut sind. Wenn der Scheinwerfer für H4 gedacht ist, dann muß jede H4 Birne die den Vorgaben entspricht auch einen entsprechenden Lichtkegel mit Leuchtkraft etc. hervorbringen.
Letztlich muß nur die LED richtig platziert werden, dann funktioniert das wunderbar. In Deutschland sitzen aber wieder mal so einige Hersteller die den Zahn der Zeit spüren und sich ihren Markt sichern wollen. Denn die meiste Erfahrungen in LED haben irgendwie nichtmehr die Deutschen.
(Man nehme sich nurmal Taschenlampen, da kann man gerne 50 Euro ausgeben für ein deutsches Markenprodukt, was dann wie eine Kerze aussieht gegen eine Chinalampe für 10 Euro. In Sachen Haltbarkeit steht die Chinalampe der deutschen in nichts nach, ich habe beide seit Jahren im Einsatz)
Moin
Björn
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 2. November 2019 um 10:20:39 Uhr:
Stimmt so nicht ganz 😉 Auch in den USA gibt es keine Zulassung von LED-Retrofits in zulassungspflichtigen Anwendungen. …
Mag sein, dass es Beschränkungen auf bestimmte Scheinwerfertypen gibt, aber grundsätzlich sind die Retrofits in USA (und ein paar anderen Ländern) für Hauptscheinwerfer zugelassen.
Die Frage ist, ob sich der Kunde mit einer der H4 nachempfundenen LED mit Zulassung zufrieden gibt. Die wird sicherlich in Punkto Leistung begrenzt sein, um das Blenden in exakt jedem Scheinwerfer zu verhindern...