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H&R 35mm Federn - Hinweis zur ABE

Audi A3 8P

Hallo Leute,
ich wollte meinen Beitrag eigentlich in irgendeinen der zahlreichen Tieferlegungsthreads packen, aber vielleicht passt es einzeln besser.
Ich habe seit ein paar Wochen fleißig mitgelesen und nun die H&R 35mm Federn einbauen lassen. Da ich oft gelesen habe das die Federn eine ABE in Zusammenhang mit Original Rad/Reifenkombination haben, an dieser Stelle ein Hinweis. Ich habe 16 Zoll Räder die selbst auch eine ABE haben und im Zusammenhang mit den H&R Federn eigentlich vom TÜV abgenommen werden müssen, da keine Original Rad/Reifenkombination. Dem ist allerdings nicht so. Man kann, insofern die Räder eine ABE haben, auch die Federn mit ABE im Fahrzeug betreiben.
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, weil ich darüber schon unterschiedliche Meinungen gehört habe. Das Ganze wurde vom TÜV bestätigt, der die Kombination ursprünglich eintragen sollte.
Daten zur Tieferlegung:
Fahrzeug: Audi A3 Sportback 2.0 TDI 170ps (Normalfahrwerk, Attraction)
Rad/Reifenkombination: 205/55 auf Autec Arctic 7Jx16 ET 45 mit ABE
Federn: H&R 35mm, Achslast ab 1021kg
Ergebnis kann ich in Form eines Fotos gerne noch posten.
Grüße
Tim

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19 Antworten

Ich hab schon gelesen

;)

Nur kann man nicht einfach sagen das man die Federn nicht eintragen muss.

Zitat:

Original geschrieben von SYNAC



Was ich damit sagen will: lasst lieber den TÜV darüber entscheiden ob sie eingetragen werden müssen oder nicht.
Und wenn ja, dann scheiß ich auf die 40€. Die sollte man noch übrig haben wenn man sich Felgen und Tieferlegung leisten kann.
@TE
Wenn dir der TÜV sagt das sie nicht eingetragen werden müssen, dann würd ichh mir auch keine gedanken mehr darüber machen.
Gruß
SYNAC ;)

Meine Meinung:

Darüber sollte der TÜV entscheiden

Hab auch gar nix gegen dein Handeln gesagt.

Im gegenteil... So wie du es gemacht hast finde ich es Richtig!

Wie schon oben beschrieben. Es gibt ja unterschiedliche Fahrwerke usw...

Also lieber mal den TÜV anschauen lassen und wenn sie nicht eingetragen werden müssen dann kann man sich freuen das man sich das Geld gespart hat. Oder musstest du trotzdem zahlen?

Wenn die "grünen" mal schlechte laune haben dann suchen die sich schon was womit sie dich belasten können

:p

Es geht hier speziell um die H&R 35mm, nicht um andere Federn.....es hat Niemand behauptet das dies immer der Fall ist ;-) Grundsätzlich ist immer davon auszugehen das eine Tieferlegung eingetragen werden muss, mit einigen Ausnahmen wie die besagte H&R Feder - aber auch nur dann wenn die Rad/Reifenkombo Original ist oder eine ABE hat. Für alles andere ist eine Eintragung Pflicht, das sollte Jedem klar sein.

Nächste Woche Freitag bin ich beim TÜV wegen den 35mm H&R Federn (und wegen den Spurplatten), dann frag ich mal konkret nach wie es aussieht.
Ich werd dann wieder hier posten.

mit spurplatten musst du die federn wahrscheinlich eintragen, oder haben die auch eine ABE?

Hallo,

Spurplatten und Federn haben erstmal nichts miteinander zu tun.
Betrachte jedes Teil für sich.
Grüße

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