H-Kennzeichen
Hallo,
mein Bulli wird im APR´18 30 Jahre. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Chance auf ein H-Kennzeichen habe.
Ist-Zustand:
T3-JX ist als PKW angemeldet. Lt. Bauform (Teil der Rückwand hinterm Fahrersitz noch vorhanden) war das damals ein Transporter. Der Bulli ist als Camper umgebaut. Lt. Vorgabe vom TÜV erfüllt er alle Camper-Richtlinien, die für eine Camper-Ummeldung ausreichend sind.
Meine Idee ist: Den jetzt als Camper um zu melden und später im APR´18 einen Termin für das H-Kennzeichen zu vereinbaren.
Frage, ohne jetzt erstmal den TÜV zu "überfallen", habe ich Chancen das H-Kennzeichen zu bekommen?
Gruß
Michael
Beste Antwort im Thema
StatusQuo: der Bulli fährt jetzt lt. Fahrzeugschein als Wohnmobil durch die Gegend...
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44 Antworten
Zitat:
@siggi s. schrieb am 2. August 2017 um 11:08:53 Uhr:
Oldtimer-Versicherung wurde bei uns abgelehnt, da das Fahrzeug nur im Winter in einer abgeschlossenen Garage steht. Haben es dennoch relativ günstig versichern können. Die Fallstricke lauern halt überall... 😉
Meiner ist von 04-11 angemeldet. Wusste garnicht, dass das eine Rolle spielt.
Oldtimer Versicherung wird beim WoMo eh meist abgelehnt, da die FZ als WoMo genutzt werden und sich darüber auch das Risiko berechnet.
Mahlzeit! So mal jetzt Zeit: Thema Felgen/Reifen:Anforderungskatalog Punkt 3.2.6-Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.
Sorry lieber @Kai R. -deine Einwürfe find ich nicht. Deine Definition gibt es nicht.
Stilprägend oder üblich gibt es nicht.
Nur als Beispiel: Es gab schon Mitte der Achtziger die Gutachten über 16 und 17 Zoll am T3. zb von P2.Borbet zB.
Ob die Felgen von Micha in die Regelung fallen? KA,kenn ich nich,kann ich nich erkennen.
Gruß Frank
Zitat:
@T3-Staff schrieb am 2. August 2017 um 19:15:57 Uhr:
Stilprägend oder üblich gibt es nicht.
ist doch nichts Anderes als "zeitgenössisch". Ein modernes Felgendesign in 17 Zoll wirst Du mit H-Kennzeichen nicht fahren dürfen. Es hat einige wenige Felgentypen bereits gegeben, z.B. Borbet A oder auch Fuchs. Andere sind kritisch.
Hast du jetzt H?
Zitat:
@vwirus schrieb am 6. August 2017 um 09:33:20 Uhr:
Hast du jetzt H?
Hi,
ich habe es diese Woche zeitlich nicht geschafft. Nächste Woche will ich mal zur DEKRA.
So, ich war eben bei der DEKRA.
Leider ist es nicht so einfach. Da der Wagen als PKW angemeldet ist und der als Camper umgebaut wurde (ohne ummeldung), würde das nicht funktionieren.
Felden, (Sport-)Sitze könnten ja durch andere zeitgemäße Teile ausgetauscht werden, aber der nichteingetragene Camper-Ausbau wird nicht akzeptiert.
weitersuchen. Den WoMo-Ausbau musst Du sicher eintragen lassen, aber wenn der zeitgenössisch ausgeführt ist, steht das dem H nicht entgegen.
Der Ausbau ist nach dem Handbuch "Jetzt helfe ich mir selbst: Sonderbd.122 VW Camping-Bus selbstgebaut, Typ 2 ab Juli '79" gebaut - nur mit min. Änderungen am Möbeldesign. Der DEKRA-Techniker hat den Ausbau für sehr ordentlich empfunden.
Das Problem ist aber bei der Eintragung, diese muss >20 Jahre sein. Ich bräuchte einen Fluxkompensator, dann könnte ich den T3 zurück in die Vergangenheit schicken... ;-)
Mahlzeit! Sehr seltsame Auslegung des Anforderungskataloges.
Gruß Frank
Zitat:
@Kai R. schrieb am 01. Aug. 2017 um 17:12:32 Uhr:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
Ich zitiere mal Kai R.
Ausserdem, steht doch nirgends ein Datum der Ummeldung? Lass den Wagen als Womo ummelden (musst du eh) und geh danach zu einem anderen Prüfer 🙂
Ich werde diese Woche einen Termin beim TÜV für´s WoMo machen. Es sind ja noch ein paar Monate bis dahin...
Ich halte euch auf dem Laufenden...
Danke! Mir steht bald dasselbe bevor 🙂
Danke für die Statusmeldung 🙂. Hat der Prüfer irgendwas bemängelt? Bin nämlich gerade am umbauen zum Womo 🙂