ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. H-Kennzeichen

H-Kennzeichen

VW T3 Kastenwagen (251)
Themenstarteram 1. August 2017 um 13:31

Hallo,

mein Bulli wird im APR´18 30 Jahre. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Chance auf ein H-Kennzeichen habe.

Ist-Zustand:

T3-JX ist als PKW angemeldet. Lt. Bauform (Teil der Rückwand hinterm Fahrersitz noch vorhanden) war das damals ein Transporter. Der Bulli ist als Camper umgebaut. Lt. Vorgabe vom TÜV erfüllt er alle Camper-Richtlinien, die für eine Camper-Ummeldung ausreichend sind.

Meine Idee ist: Den jetzt als Camper um zu melden und später im APR´18 einen Termin für das H-Kennzeichen zu vereinbaren.

Frage, ohne jetzt erstmal den TÜV zu "überfallen", habe ich Chancen das H-Kennzeichen zu bekommen?

Gruß

Michael

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. August 2017 um 10:37

StatusQuo: der Bulli fährt jetzt lt. Fahrzeugschein als Wohnmobil durch die Gegend...

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Mahlzeit! Kannste so machen.Umtypisieren und nacher H oder direkt mit ist egal.

Umbauvorgabe: zeitgenössisch.

Gruß Frank

notfalls mehrere Prüfstellen anfahren, irgend einer wird es schon eintragen. Es sollten alle Einbauteile so sein, dass sie im Prinzip auch vor 20 Jahren hätten so eingebaut werden können. Ansonsten ist beim T3 aber so gut wie alles zeitgenössisch, weil es nichts gibt, was es nicht gibt oder schon xfach gegeben hat.

Themenstarteram 1. August 2017 um 15:04

Ich war gerade mein TÜV. Das Thema mit den 20jahren hat er angesprochen und mir gesagt, dass ich kein H bekomme, da ich nicht belegen kann, dass er vor 20 Jahren als Camper umgebaut worden ist...

dann ist wohl suchen angesagt... Shit...

dann gib ihm mal seinen eigenen Leitfaden zu lesen: http://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576

Zitat:

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.

Mahlzeit! Genauso siehts aus. Aber bei der Umtypisierung,die extra im Absatz 3.2.1.1. behandelt wird ist der Satz noch aussagekräftiger:Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist

zeitgenössisch.

Kannst also beides heranziehen. Nur nutzt es nix mit dem Prüfer zu diskutieren.

Entweder hat er keinen Bock oder rafft es nicht.

Egal,gibt dutzend andere von vielen Orgas.

Mach die Umtypisierung,die mußte beim Tüv machen, und nächstes Jahr fährste zum H bei einem geneigten Prüfer.

Gruß Frank

Themenstarteram 1. August 2017 um 16:50

Hi,

ich habe eben mit der DEKRA telefoniert. Er meinte er würde sich den Wagen erstmal anschauen und dann entscheiden. Da ich seit 2008 bei dieser DEKRA bin, hoffe ich auf einen "Bonus"... ;-) Ich werde mir den Leitfaden trotzdem mal anschauen und mitnehmen.

Themenstarteram 1. August 2017 um 16:55

Hm.. Bei 3.2.1.2 wird der Lack angesprochen. Meiner ist leider nicht mehr im Originalton. Er war vorher in diesem Baustellfahrzeug-Blau und jetzt RAL5023 (Fernblau). Aber morgen mal schauen... Danke für die Tipps. Morgen gibt es einen Status.

Mahlzeit! Da steh aber nix von Originalton: Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)

nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenauf-

schrift.

-und da haste mit deiner Farbe keine Probs. Naja,bei dem Prüfer wo du gefragt hast vielleicht schon,:D

Gruß Frank

Akzeptieren die auch Hippi-Look? Unser 82er CS hat zwar schon das H-Kennzeichen, aber der rotbraune Lack hat dringend eine Aufbesserung nötig und das wäre die kostengünstigste Lösung .... ;)

Themenstarteram 2. August 2017 um 4:51

Wie sieht es mit Alufelden aus. 17"er (siehe User-Icon), sind die auch zeitgenössisch? Die wurden per Einzelabnahme eingetragen.

mit den Felgen sehe ich schwarz. Es gibt keine 17Zöller die vor 20 Jahren auf dem T3 üblich und stilprägend waren.

Falls Du später noch mal eine Oldtimerversicherung haben möchtest, mach Dich vorher schlau, ob Du den Bulli als Wohnmobil überhaupt da versichert bekommst. Steuerlich ist die Fahrzeugart mit H egal. Von daher kann das auch ein PKW bleiben. Selbst eine Gasheizung kann auch beim PKW eingetragen werden.

Themenstarteram 2. August 2017 um 7:15

Danke fürs Feedback. Das mit den Felgen werde ich berücksichtigen. Das habe ich mir schon gedacht.

In der Versicherung soll das später auch nicht viel ausmachen, ob es PKW oder Camper ist. Das wäre dann nur "nice to have"...

Oldtimer-Versicherung wurde bei uns abgelehnt, da das Fahrzeug nur im Winter in einer abgeschlossenen Garage steht. Umbau als Wohnmobil hätte wohl nicht gestört. Haben es dennoch relativ günstig wo anders versichern können. Die Fallstricke lauern halt überall... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen