H-Kennzeichen
Hallo,
mein VW T3 Joker hat im Jahr 2012 das H-Kennzeichen erhalten, bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen. 2014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht. 2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel,
Prüfplakette erteilt.
Meine Frage: Besitze ich noch das H-kennzeichen und wann wird es entfernt und wie ich es erfahre ?
Danke
Beste Antwort im Thema
Mahlzeit! Ehrlich,das habe ich unter den ganzen Beiträgen die mit Zitat,Zitat,Zitat gestartet wurden nich gesehen.
Gerade auch nochmal ins Vergnügen gestartet.
Aber so ganz erschließt sich mir jetzt das Prob immer noch nicht.
Fakt: Eingetragenes,Zugelassenes H-Fahrzeug.
Dieses Jahr zur HU,nicht geschafft,dann Nachprüfung bestanden und Plakette wurde geklebt.
Also alles Gut.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen die H-Zulassung wiederrufen werden,oder nach der Frage- Wann wird mir das H-Kennzeichen abgenommen-???
HU bestanden,laut Zustand auch die Anforderungen fürs H weiterhin gegeben.
Sonst hätte es keine Plakette gegeben.
In dem Fall das bei der HU alles gut ist,keine Mängel auftreten-ABER-durch Allgemeinzustand,Veränderungen die Gegebenheiten fürs H nicht mehr erfüllt werden gibts auch da keine Plakette.
Zwei Möglichkeiten:
1. Den Zustand fürs H wieder herstellen und nochmal vorführen,eben Nachuntersuchung.
Dann Plakette und alles prima.
2.HU akzeptieren und sagen: Och datt H will ich gar nicht.
In dem Fall gibts erstmal vom Prüferi keine Plakette.
Nur nen P-Bericht.zB.: Fahrzeug ohne Mängel bestanden,Plakette wurde nicht zugeteilt.
Der Grund wird dann vermerkt: Nichterfüllung der Oldtimer-Anforderungen.
Damit,mit den Papieren und den Nr-Schildern muss man zum STVA.
Neue Papers,neue Schilder-eben Normalzulassung.
Und dort bekommste dann auch deine neue HU-Plakette.
Den Fall hab ich selber im Frühjahr(gewollt vom Halter) auch schon durch.
Nur das trifft ja,wie wir nu wissen,alles nicht zu.
HU bestanden und die Plakette wurde geklebt.
Da wird also nix aberkannt oder die H-Schilder abgenommen.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen auch was wiederrufen werden?
Die Fakten sofort klar und deutlich in den Anfang gesetzt und man hätte sich viel Tippen sparen können.
Gruß Frank
32 Antworten
Hallo Oldie-Freunde,
das mit der möglichen Aberkennung der H-Nummer sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn sollte dieser Fall tatsächlich einmal eintreten, dann ist die gesamte Betriebserlaubnis futsch, da es sich ja hier um eine "besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer" handelt. Was noch viel unangenehmer ist: In $21 steht versteckt drin, dass ein Fahrzeug, das einmal eine H-Nummer erhalten hat, künftig nur noch damit oder mit Roter 07er-Nummer angemeldet werden kann. Das kann bedeuten, dass es kein Zurück zur normalen Zulassung mehr gibt, wenn das Auto einmal im Brief bzw. in Flensburg als "Oldtimer" aktenkundig geworden ist. Wer eine H-Nummer beantragt, sollte sich also seiner Sache sicher sein, ob er den guten Zustand auf Dauer erhalten kann. Ich bin mal gespannt, wann der erste Fall dieser Art für Schlagzeilen sorgt.
Tschüss
Willi
Zitat:
@Vinca67 schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:55:27 Uhr:
Hallo,
ich verstehe nur Bahnhof?
Du hast in 2016 HU gemacht,nicht bestanden.Welche Mängel? Nach Rep.HU bestanden.
Wo ist das Problem?
Gruß
Frank
Zitat:
@Vinca67 schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:55:27 Uhr:
Hallo,
ich verstehe nur Bahnhof?
Du hast in 2016 HU gemacht,nicht bestanden.Welche Mängel? Nach Rep.HU bestanden.
Wo ist das Problem?
Gruß
Frank
Hi, er hat sich verkehrt ausgedrückt !
Es ist alles OKKKKKKKKKKKKKKKK
Lg. Willi
Mahlzeit! Sorry jokerwilli82-Wer sagt das denn-DU oder der Fragesteller???
OK seh ich hier erstmal gar nix.
Es tut mir leid,aber die Frage ist mal wieder wie so oft total wirr.
Ich lese:
2012-H-Abnahme
Ich lese,bei dem Hinweis-bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen- nicht das dies gemacht wurde.
Weiter:
014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht-Und? Ne normale HU,steht H in den Papieren oder nich?
Wenn nich wird auch nich auf die Anforderungskriterien geachtet.
2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel-Auch hier wieder die Frage-Steht H in den Papers?
Haste die H-Abnahme seit 2012 nie in die Papiere eintragen lassen/Umgemeldet kannst du die inne Tonne kloppen.
Es sind seitdem 2 HU abgenommen worden,als normales KFZ wenn es nicht in den Papieren stand.
Gruß Frank
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"Denn sollte dieser Fall tatsächlich einmal eintreten, dann ist die gesamte Betriebserlaubnis futsch"
also soweit ich informiert bin ist das unsinn.
du bekommst zwar eine neue schlüsselnummer nämlich die des oldtimers.
kannst aber jederzeit zurück aber es ist halt aufwand:
->in die ursprüngliche schlüsselnummer wirst du zurückkönnen. hast du bei einem fahrzeug einen kat nachgerüstet, kannst den ja auch wieder austragen lassen und eben den originalzustand herstellen
->klar erstrebenswert ist die aberkennung nicht: fällst durch die h weil zulassungskriterien nicht erfüllt. nachprüfung ca 10€ , neue schilder ohne h ca 10-15€, und die kfz zulassungstelle das ganze umtragen lassen ca 30€. mit diesen 50€ sind natürlich keine schweißarbeiten zu machen aber es ist natürlich rausgeworfenes geld sich ein h aberkennen zu lassen und später nochmal ca 150€ für eine erneuete abnehme + 30€ für neue papiere zu bezahlen. da summiert es sich dann insgesamgt vom aufwand her doch auf 250€ und für dieses geld kann man durchaus was reparieren.
t3-staff hat völlig recht:
ich denke auch der threadersteller muss eine neue h h abnahme (also abnahme nach §23) machen.
es steht auch in der abnahme drin dass man auf die zulassungstelle soll und eben eine neue schlüsselnummer hat.
zumindest steht es so auf meiner h abname (und die ist vom heutigem datum)
läßt man diese änderung nicht eintragen erfolgt doch die nächste hauptuntersuchung auf der basis von 'falschen' angaben im fahrzeugschein bzw immernoch auf basis der alten daten.
sprich die hu ist zwar dann gültig (eben eine ganz normale hu) aber es wurde dabei eben nicht geschaut ob das fahrzeug weiterhin in h tauglichem zustand ist. insofern kannst du also 2 oder 4 jahre später nicht einfach mit der alten h-abnahme auf die zulassungstelle und dir auf ein h-kennzeichen eine aktuelle tüvplakette kleben lassen (letztere ist eben auf basis der jetzigen hu entstanden und nicht auf basis der alten)
so teuer ist eine h abnahme gar nicht (incl abgasuntersuchng ca 160€). eine normale hu incl abgasuntersuchung kostet mit 100€ gar nicht soviel weniger. dann halt noch das umtragen lassen ca 30€ und schilder 10-15€.
also mehrkosten keine 100€ (die du bei einem t3 diesel vermutlich steuerlich nach nichtmal einem jahr wieder rein hast).
die nächsten male sind dann eine ganz normale hu. obs weiterhin ein erhaltenswürdiges fahrzeug aka oldtimer ist sieht der prüfer dann schon auf den ersten blick.
Moinsen,
wenn der TÜV-Ingenieur die P?lakette auf das H-Kennzeivhen geklebt hat - dann ist alles i.O.
Hat er?
"wenn der TÜV-Ingenieur die P?lakette auf das H-Kennzeivhen geklebt hat - dann ist alles i.O.
Hat er?"
Ich verstehe es so dass er:
->keine Oldtimerschlüsselnummer in den Papieren hat (weil er damals nicht auf der Zulassungstelle war und es hat ändern lassen obwohl es so gefordert war)
->also kann doch ganz keine gültigen Kennzeichen (incl landkreissiegel der zulassungstelle) mit einem H hinten dran besitzen????
Wie gesagt es wird ne erneute Abnahme fällig sein.
Die &23 begutachtung beinhaltet ja den Hinweis auf Änderung der Schlüsselnummer und eben die Hinweis bei nächster Gelgenheit auf der Zulassungstelle das ganze einzutragen. Seine normale jetzige HU wird keinen solchen hinweis haben.
Ob die Zulassungstelle mit dem alten HU Bericht noch was anfangen mag halte ich für fraglich (wills aber nicht völlig ausschließen. manche felgen und reifeneintragung wird ja mitunter auch jahre später erst eingetragen obwohl es schon lange tüv-abgenommen ist).
Ich denke das einfachste ist auf der Zulassungstelle zu erscheinen mit dem aktuellem HU bericht und der H Abnahme von damals und eben neuen Schilder mit einem H dran. Entweder es klappt dann oder nicht. Wenn es nicht klar läßt halt nochmals ne H Abnahme machen.
Arrrgh...
das ist ja mal wieder ein Thread 🙄
Nun will ich auch mal...
In den oberen Posts schreibt der TE, dass er ein H-Kennzeichen hat, das in den Papieren stehen hat und den verringerten Steuersatz zahlt. Das wären für mich die Fakten.
Jetzt die Interpretation: der TE fragt, ob ihm durch die Nichteinhaltung der Nachprüfungsfrist HU das H-Kennzeichen verloren gehen kann.
Meine Antwort ist Nein. Wenn die Nachprüfungsfrist HU verstreicht, muss man lediglich die volle HU zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Wenn man in der Zeit fährt, greift der Bußgeldkatalog.
Es wäre insbesondere im Oldtimerbereich fatal, wenn mit jedem technischen Mangel die H-Zulassung verloren ginge. Denn bei anderen Fahrzeugen muss man manchmal ein paar Teilemärkte abklappern, um ein passendes Ersatzteil zu bekommen. Das dauert dann gerne mal ein Jahr bis man wieder zur Abnahme antritt. Wir VW-Fahrer sind da sehr verwöhnt.
Grüße, Ulfert
habs nochmal komplett alles gelesen und stimme dir zu.
er schreibt ja auf seite 1 weiter unten nochmal ganz explizit, dass er die eintragung hat machen lassen und entsprechend ein h am fahrzeug.
Mahlzeit! Ehrlich,das habe ich unter den ganzen Beiträgen die mit Zitat,Zitat,Zitat gestartet wurden nich gesehen.
Gerade auch nochmal ins Vergnügen gestartet.
Aber so ganz erschließt sich mir jetzt das Prob immer noch nicht.
Fakt: Eingetragenes,Zugelassenes H-Fahrzeug.
Dieses Jahr zur HU,nicht geschafft,dann Nachprüfung bestanden und Plakette wurde geklebt.
Also alles Gut.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen die H-Zulassung wiederrufen werden,oder nach der Frage- Wann wird mir das H-Kennzeichen abgenommen-???
HU bestanden,laut Zustand auch die Anforderungen fürs H weiterhin gegeben.
Sonst hätte es keine Plakette gegeben.
In dem Fall das bei der HU alles gut ist,keine Mängel auftreten-ABER-durch Allgemeinzustand,Veränderungen die Gegebenheiten fürs H nicht mehr erfüllt werden gibts auch da keine Plakette.
Zwei Möglichkeiten:
1. Den Zustand fürs H wieder herstellen und nochmal vorführen,eben Nachuntersuchung.
Dann Plakette und alles prima.
2.HU akzeptieren und sagen: Och datt H will ich gar nicht.
In dem Fall gibts erstmal vom Prüferi keine Plakette.
Nur nen P-Bericht.zB.: Fahrzeug ohne Mängel bestanden,Plakette wurde nicht zugeteilt.
Der Grund wird dann vermerkt: Nichterfüllung der Oldtimer-Anforderungen.
Damit,mit den Papieren und den Nr-Schildern muss man zum STVA.
Neue Papers,neue Schilder-eben Normalzulassung.
Und dort bekommste dann auch deine neue HU-Plakette.
Den Fall hab ich selber im Frühjahr(gewollt vom Halter) auch schon durch.
Nur das trifft ja,wie wir nu wissen,alles nicht zu.
HU bestanden und die Plakette wurde geklebt.
Da wird also nix aberkannt oder die H-Schilder abgenommen.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen auch was wiederrufen werden?
Die Fakten sofort klar und deutlich in den Anfang gesetzt und man hätte sich viel Tippen sparen können.
Gruß Frank
Hallo,
genau so,wie Frank das geschrieben hat
entspricht es der Wahrheit.Punkt.Fertig.
Gruß
Frank
schon mal gemerkt, dass sich der TE seit 5 Tagen nicht mehr beteiligt?
Mahlzeit! Schonmal gemerkt das es evtl. nicht nur den interessiert?
Nich nur den direkten Fall sondern zB die oben genannten Äußerungen bezgl-da verfällt die ABE(Warum???,geht um ne besondere Zulassungsart n D.Zwecks Erhaltung Kulturgut usw,und natürlich um Steuervorteile. Aber die Fahrzeug-ABE erlischt? Die ist von der H-Zulassung doch gar nicht betroffen),oder auch das man ein KFZ mit Oldtimer-Zulassung nie wieder mit Normal-Zulassung anmelden kann.
Im zweiten Fall wird ein §21 angeführt(STVZO oder FZV?) wo dies versteckt drinstehen soll.
Das steht nu hier,wird also evtl. auch so weitergegeben.
Aber untermauert ist das nicht. Ich find da nichts zu.
Wär doch also nett wenn man das mal mit dem genauen Gesetzestext/Textpassage klarstellen könnte.
Gruß Frank
Zitat:
@Vinca67 schrieb am 31. Oktober 2016 um 20:39:27 Uhr:
Hallo,
genau so,wie Frank das geschrieben hat
entspricht es der Wahrheit.Punkt.Fertig.
Gruß
Frank
Deshalb oben meine Frage - Hat er den den Bebber auf das H-Kenzeichen geklebt. Also hat er.
Und dann hat sich der TE wohl ausgeklinkt.