H-Kennzeichen

VW T3 Campingbus

Hallo,
mein VW T3 Joker hat im Jahr 2012 das H-Kennzeichen erhalten, bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen. 2014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht. 2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel,
Prüfplakette erteilt.
Meine Frage: Besitze ich noch das H-kennzeichen und wann wird es entfernt und wie ich es erfahre ?
Danke

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Ehrlich,das habe ich unter den ganzen Beiträgen die mit Zitat,Zitat,Zitat gestartet wurden nich gesehen.
Gerade auch nochmal ins Vergnügen gestartet.
Aber so ganz erschließt sich mir jetzt das Prob immer noch nicht.

Fakt: Eingetragenes,Zugelassenes H-Fahrzeug.
Dieses Jahr zur HU,nicht geschafft,dann Nachprüfung bestanden und Plakette wurde geklebt.
Also alles Gut.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen die H-Zulassung wiederrufen werden,oder nach der Frage- Wann wird mir das H-Kennzeichen abgenommen-???
HU bestanden,laut Zustand auch die Anforderungen fürs H weiterhin gegeben.
Sonst hätte es keine Plakette gegeben.

In dem Fall das bei der HU alles gut ist,keine Mängel auftreten-ABER-durch Allgemeinzustand,Veränderungen die Gegebenheiten fürs H nicht mehr erfüllt werden gibts auch da keine Plakette.
Zwei Möglichkeiten:
1. Den Zustand fürs H wieder herstellen und nochmal vorführen,eben Nachuntersuchung.
Dann Plakette und alles prima.
2.HU akzeptieren und sagen: Och datt H will ich gar nicht.
In dem Fall gibts erstmal vom Prüferi keine Plakette.
Nur nen P-Bericht.zB.: Fahrzeug ohne Mängel bestanden,Plakette wurde nicht zugeteilt.
Der Grund wird dann vermerkt: Nichterfüllung der Oldtimer-Anforderungen.
Damit,mit den Papieren und den Nr-Schildern muss man zum STVA.
Neue Papers,neue Schilder-eben Normalzulassung.
Und dort bekommste dann auch deine neue HU-Plakette.
Den Fall hab ich selber im Frühjahr(gewollt vom Halter) auch schon durch.

Nur das trifft ja,wie wir nu wissen,alles nicht zu.
HU bestanden und die Plakette wurde geklebt.
Da wird also nix aberkannt oder die H-Schilder abgenommen.
Warum sollte unter den Vorraussetzungen auch was wiederrufen werden?
Die Fakten sofort klar und deutlich in den Anfang gesetzt und man hätte sich viel Tippen sparen können.
Gruß Frank

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Hallo,
Ihr denkt nur das schlechte deshalb mache ende hier.
Ende, Ende usw.

Moin,

Du hast eine PN dazu.

Grüße, Ulfert

Zitat:

@vwt31982 schrieb am 26. Oktober 2016 um 02:32:21 Uhr:


Hallo,
mein VW T3 Joker hat im Jahr 2012 das H-Kennzeichen erhalten, bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen. 2014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht. 2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel,
Prüfplakette erteilt.
Meine Frage: Besitze ich noch das H-kennzeichen und wann wird es entfernt und wie ich es erfahre ?
Danke

So lange Du das Auto nicht vergammeln lässt, zählt das für immer!

Alle zwei Jahre zum selben TÜV mit den selben Papieren !

LG. Willi

[Beitrag editiert - Infoaustausch ausschließlich via PN-Funktion - Polmaster/MT-Moderation]

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